war, mit dem er alle seine Pläne für die Zukunft der Eisenindustrie besprochen und beraten hatte, dem er die Sorge für die Zukunft der- selben als ein heiliges Vermächtnis hinterliess, grade diejenigen Pro- vinzen als Herzogtum zuteilte, in denen die neue Industrie in der Entwickelung begriffen war, indem er voraussagte, dass Schwedens Reichtum hier vergraben läge. Wie weise er geurteilt, wie richtig seine Wahl war und welche Wohlthat er dadurch Schweden erzeigt hat, lehrt die Geschichte der Regierung Karls IX., die in den Anfang des 17. Jahrhunderts fällt. Gustav I. wirkte auch dadurch Grosses für die Eisenindustrie Schwedens, dass er viele neue Gruben und Hütten anlegte, sich selbst bei diesen Unternehmungen beteiligte und die Vornehmen des Reiches dazu aufmunterte. Dadurch wurde die Eisenindustrie, die vordem nur ein verachtetes Bauerngewerbe gewesen war, geachtet und angesehen. Von den neugegründeten Werken erwähnen wir das grosse Eisenwerk (ferraria fabrica) zu Osterby, welches 1565 angelegt wurde und 1725 noch in Blüte stand. Der Geograph Botero rühmt hauptsächlich die gewaltige Menge von Geschützen, welche die Könige von Schweden damals besassen. Viele derselben waren aus Gusseisen hergestellt, und es lässt sich annehmen, dass dieselben grossen- teils im eignen Lande gegossen waren.
In Polen herrschte der Adel und riss alle Hohheitsrechte über den Bergwerksbesitz an sich. Die Eisenbergwerke hatten im Mittel- alter nicht zu den Regalien gehört, doch hatten die Könige Abgaben an Geld und Eisen von den Eisenwerken erhoben. Späterhin er- teilten die Starosten, welchen die königlichen Besitzungen auf Lebens- zeit zur Nutzniessung überlassen waren, die Bewilligung zur Anlage der Eisenerzgruben und Luppenfeuer. Kasimir Jagello bestimmte 1472 auf dem Reichstage zu Korczin eine Abgabe von einem Terto (1/48 Mark) von jedem Eisenhammer-Wasserrade. Aus Verträgen zwischen Privat- eigentümern, die sich in alten Akten befanden, geht hervor, dass die Eisenerzeugung in Luppenfeuern im 15. Jahrhundert in Polen sehr ausgebreitet war.
Der Wahlkönig Heinrich von Valois erkannte 1573 das unbe- schränkte Nutzungsrecht des Adels an dem Bergwerksbesitz auf seinen Gütern an. Stephan Bathori bestätigte diesen Grundsatz und führte ihn noch weiter aus, indem die Könige förmlich darauf ver- zichteten, Bergwerksprivilegien zu erteilen und Zehnten von den Bergwerken der Adligen zu erheben. Damit fiel auch alle staat-
Schweden und Norwegen.
war, mit dem er alle seine Pläne für die Zukunft der Eisenindustrie besprochen und beraten hatte, dem er die Sorge für die Zukunft der- selben als ein heiliges Vermächtnis hinterlieſs, grade diejenigen Pro- vinzen als Herzogtum zuteilte, in denen die neue Industrie in der Entwickelung begriffen war, indem er voraussagte, daſs Schwedens Reichtum hier vergraben läge. Wie weise er geurteilt, wie richtig seine Wahl war und welche Wohlthat er dadurch Schweden erzeigt hat, lehrt die Geschichte der Regierung Karls IX., die in den Anfang des 17. Jahrhunderts fällt. Gustav I. wirkte auch dadurch Groſses für die Eisenindustrie Schwedens, daſs er viele neue Gruben und Hütten anlegte, sich selbst bei diesen Unternehmungen beteiligte und die Vornehmen des Reiches dazu aufmunterte. Dadurch wurde die Eisenindustrie, die vordem nur ein verachtetes Bauerngewerbe gewesen war, geachtet und angesehen. Von den neugegründeten Werken erwähnen wir das groſse Eisenwerk (ferraria fabrica) zu Osterby, welches 1565 angelegt wurde und 1725 noch in Blüte stand. Der Geograph Botero rühmt hauptsächlich die gewaltige Menge von Geschützen, welche die Könige von Schweden damals besaſsen. Viele derselben waren aus Guſseisen hergestellt, und es läſst sich annehmen, daſs dieselben groſsen- teils im eignen Lande gegossen waren.
In Polen herrschte der Adel und riſs alle Hohheitsrechte über den Bergwerksbesitz an sich. Die Eisenbergwerke hatten im Mittel- alter nicht zu den Regalien gehört, doch hatten die Könige Abgaben an Geld und Eisen von den Eisenwerken erhoben. Späterhin er- teilten die Starosten, welchen die königlichen Besitzungen auf Lebens- zeit zur Nutznieſsung überlassen waren, die Bewilligung zur Anlage der Eisenerzgruben und Luppenfeuer. Kasimir Jagello bestimmte 1472 auf dem Reichstage zu Korczin eine Abgabe von einem Terto (1/48 Mark) von jedem Eisenhammer-Wasserrade. Aus Verträgen zwischen Privat- eigentümern, die sich in alten Akten befanden, geht hervor, daſs die Eisenerzeugung in Luppenfeuern im 15. Jahrhundert in Polen sehr ausgebreitet war.
Der Wahlkönig Heinrich von Valois erkannte 1573 das unbe- schränkte Nutzungsrecht des Adels an dem Bergwerksbesitz auf seinen Gütern an. Stephan Bathori bestätigte diesen Grundsatz und führte ihn noch weiter aus, indem die Könige förmlich darauf ver- zichteten, Bergwerksprivilegien zu erteilen und Zehnten von den Bergwerken der Adligen zu erheben. Damit fiel auch alle staat-
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Schweden und Norwegen.
war, mit dem er alle seine Pläne für die Zukunft der Eisenindustrie
besprochen und beraten hatte, dem er die Sorge für die Zukunft der-
selben als ein heiliges Vermächtnis hinterlieſs, grade diejenigen Pro-
vinzen als Herzogtum zuteilte, in denen die neue Industrie in der
Entwickelung begriffen war, indem er voraussagte, daſs Schwedens
Reichtum hier vergraben läge. Wie weise er geurteilt, wie richtig
seine Wahl war und welche Wohlthat er dadurch Schweden erzeigt
hat, lehrt die Geschichte der Regierung Karls IX., die in den Anfang
des 17. Jahrhunderts fällt. Gustav I. wirkte auch dadurch Groſses
für die Eisenindustrie Schwedens, daſs er viele neue Gruben und
Hütten anlegte, sich selbst bei diesen Unternehmungen beteiligte und
die Vornehmen des Reiches dazu aufmunterte. Dadurch wurde die
Eisenindustrie, die vordem nur ein verachtetes Bauerngewerbe gewesen
war, geachtet und angesehen. Von den neugegründeten Werken erwähnen
wir das groſse Eisenwerk (ferraria fabrica) zu Osterby, welches 1565
angelegt wurde und 1725 noch in Blüte stand. Der Geograph Botero
rühmt hauptsächlich die gewaltige Menge von Geschützen, welche die
Könige von Schweden damals besaſsen. Viele derselben waren aus
Guſseisen hergestellt, und es läſst sich annehmen, daſs dieselben groſsen-
teils im eignen Lande gegossen waren.
In Polen herrschte der Adel und riſs alle Hohheitsrechte über
den Bergwerksbesitz an sich. Die Eisenbergwerke hatten im Mittel-
alter nicht zu den Regalien gehört, doch hatten die Könige Abgaben
an Geld und Eisen von den Eisenwerken erhoben. Späterhin er-
teilten die Starosten, welchen die königlichen Besitzungen auf Lebens-
zeit zur Nutznieſsung überlassen waren, die Bewilligung zur Anlage
der Eisenerzgruben und Luppenfeuer. Kasimir Jagello bestimmte 1472
auf dem Reichstage zu Korczin eine Abgabe von einem Terto (1/48 Mark)
von jedem Eisenhammer-Wasserrade. Aus Verträgen zwischen Privat-
eigentümern, die sich in alten Akten befanden, geht hervor, daſs die
Eisenerzeugung in Luppenfeuern im 15. Jahrhundert in Polen sehr
ausgebreitet war.
Der Wahlkönig Heinrich von Valois erkannte 1573 das unbe-
schränkte Nutzungsrecht des Adels an dem Bergwerksbesitz auf
seinen Gütern an. Stephan Bathori bestätigte diesen Grundsatz und
führte ihn noch weiter aus, indem die Könige förmlich darauf ver-
zichteten, Bergwerksprivilegien zu erteilen und Zehnten von den
Bergwerken der Adligen zu erheben. Damit fiel auch alle staat-
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 904. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/924>, abgerufen am 22.11.2024.
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