Befehls 60 Wagen Bergeisen, jede Wage um 11 Groschen zur Be- förderung der Bergwerke auf Annaberg liefern soll". -- Die Eisen- händler aber sollten das Eisen nirgends anders wohin, sondern allein zur Beförderung des Bergwerks daselbst, sowie auch auf dem Marien- berge und zu Freiberg verkaufen. -- Diesem Befehle kam man aber nicht nach, und der Kurfürst beklagt sich deshalb, weil dadurch der Eisenmangel fortbestehe. Auch habe er gehört, dass die Bergamts- leute für eine Wage Bergeisen auf dem Annaberge 14 Groschen zahlen mussten, ungeachtet, dass ihnen dieselbe auf des Fürsten Be- schaffung für 11 Groschen von den Hammermeistern geliefert werden sollten. "Deshalb", fährt er fort, "haben wir eurem Bergmeister Hans Schwarz auferlegt, die Hammermeister anzutreiben, dass sie die hinterstellige Anzahl Eisen unverzüglich und innerhalb acht Tagen vollends auf Annaberg liefern sollen. Wollet also alles Bergeisen auf Annaberg, bis die Hammer stattlich wieder umgehen und das Berg- werk reichlich versehen können, zu euch aufs Rathaus nehmen und darob sein, dass dasselbe nirgends anderswohin als zur Förderung der Bergwerke gelassen, auch ferner keine Wage bei Strafe von 50 fl. höher als 12 gr. verkauft werde, widrigenfalls der Eisenhandel einer oder zwei Personen auf Annaberg allein muss übergeben werden, von denen dann ein jeder sein Eisen entnimmt." Der Kurfürst ermahnt ferner die Herren von Schönberg, ihre Hammermeister ihrer Zusage gemäss in gleicher Weise anzuhalten. Dies hatte aber wenig Erfolg. Die Schönbergischen Hammermeister behaupteten, sie seien von ihren Herren gegen Entrichtung von 1 gr. von jeder Wage Eisen privilegiert, dasselbe so teuer wie möglich und wohin sie wollten zu verkaufen. Dies missfiel dem Kurfürsten sehr und er befahl dem Amtmann, so- fort die von Schönbergischen Hämmer zu bereiten, die Eisenvorräte zu besichtigen und den Hammermeistern mit Ernst anzuzeigen, monat- lich 60 Wagen Bergeisen zu 11 gr. in den ersten acht Tagen nach Annaberg zu liefern. Geschehe dies nicht, so sollte jede Wage, die aus den Schönbergischen Hämmern ausgeführt werde, ohne alle Zah- lung nach Annaberg umtreiben, oder man sollte ihnen soviel sie schuldig mit Gewalt nehmen. -- Aber auch diese Verordnung endigte den stillen Krieg nicht. --
Die Hammermeister im Amte Pirna hatten ihren Eisenstein von Berggieshübel zu holen, das erzeugte Eisen aber gegen festgesetzten Preis in die Eisenkammer nach Pirna abzuliefern.
Zur Regelung der Produktion und des Vertriebes des Eisensteins wie des Eisens berief der Kurfürst am 20. März 1560 mit dem
Sachsen.
Befehls 60 Wagen Bergeisen, jede Wage um 11 Groschen zur Be- förderung der Bergwerke auf Annaberg liefern soll“. — Die Eisen- händler aber sollten das Eisen nirgends anders wohin, sondern allein zur Beförderung des Bergwerks daselbst, sowie auch auf dem Marien- berge und zu Freiberg verkaufen. — Diesem Befehle kam man aber nicht nach, und der Kurfürst beklagt sich deshalb, weil dadurch der Eisenmangel fortbestehe. Auch habe er gehört, daſs die Bergamts- leute für eine Wage Bergeisen auf dem Annaberge 14 Groschen zahlen muſsten, ungeachtet, daſs ihnen dieselbe auf des Fürsten Be- schaffung für 11 Groschen von den Hammermeistern geliefert werden sollten. „Deshalb“, fährt er fort, „haben wir eurem Bergmeister Hans Schwarz auferlegt, die Hammermeister anzutreiben, daſs sie die hinterstellige Anzahl Eisen unverzüglich und innerhalb acht Tagen vollends auf Annaberg liefern sollen. Wollet also alles Bergeisen auf Annaberg, bis die Hammer stattlich wieder umgehen und das Berg- werk reichlich versehen können, zu euch aufs Rathaus nehmen und darob sein, daſs dasſelbe nirgends anderswohin als zur Förderung der Bergwerke gelassen, auch ferner keine Wage bei Strafe von 50 fl. höher als 12 gr. verkauft werde, widrigenfalls der Eisenhandel einer oder zwei Personen auf Annaberg allein muſs übergeben werden, von denen dann ein jeder sein Eisen entnimmt.“ Der Kurfürst ermahnt ferner die Herren von Schönberg, ihre Hammermeister ihrer Zusage gemäſs in gleicher Weise anzuhalten. Dies hatte aber wenig Erfolg. Die Schönbergischen Hammermeister behaupteten, sie seien von ihren Herren gegen Entrichtung von 1 gr. von jeder Wage Eisen privilegiert, dasſelbe so teuer wie möglich und wohin sie wollten zu verkaufen. Dies miſsfiel dem Kurfürsten sehr und er befahl dem Amtmann, so- fort die von Schönbergischen Hämmer zu bereiten, die Eisenvorräte zu besichtigen und den Hammermeistern mit Ernst anzuzeigen, monat- lich 60 Wagen Bergeisen zu 11 gr. in den ersten acht Tagen nach Annaberg zu liefern. Geschehe dies nicht, so sollte jede Wage, die aus den Schönbergischen Hämmern ausgeführt werde, ohne alle Zah- lung nach Annaberg umtreiben, oder man sollte ihnen soviel sie schuldig mit Gewalt nehmen. — Aber auch diese Verordnung endigte den stillen Krieg nicht. —
Die Hammermeister im Amte Pirna hatten ihren Eisenstein von Berggieshübel zu holen, das erzeugte Eisen aber gegen festgesetzten Preis in die Eisenkammer nach Pirna abzuliefern.
Zur Regelung der Produktion und des Vertriebes des Eisensteins wie des Eisens berief der Kurfürst am 20. März 1560 mit dem
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Sachsen.
Befehls 60 Wagen Bergeisen, jede Wage um 11 Groschen zur Be-
förderung der Bergwerke auf Annaberg liefern soll“. — Die Eisen-
händler aber sollten das Eisen nirgends anders wohin, sondern allein
zur Beförderung des Bergwerks daselbst, sowie auch auf dem Marien-
berge und zu Freiberg verkaufen. — Diesem Befehle kam man aber
nicht nach, und der Kurfürst beklagt sich deshalb, weil dadurch der
Eisenmangel fortbestehe. Auch habe er gehört, daſs die Bergamts-
leute für eine Wage Bergeisen auf dem Annaberge 14 Groschen
zahlen muſsten, ungeachtet, daſs ihnen dieselbe auf des Fürsten Be-
schaffung für 11 Groschen von den Hammermeistern geliefert werden
sollten. „Deshalb“, fährt er fort, „haben wir eurem Bergmeister Hans
Schwarz auferlegt, die Hammermeister anzutreiben, daſs sie die
hinterstellige Anzahl Eisen unverzüglich und innerhalb acht Tagen
vollends auf Annaberg liefern sollen. Wollet also alles Bergeisen auf
Annaberg, bis die Hammer stattlich wieder umgehen und das Berg-
werk reichlich versehen können, zu euch aufs Rathaus nehmen und
darob sein, daſs dasſelbe nirgends anderswohin als zur Förderung der
Bergwerke gelassen, auch ferner keine Wage bei Strafe von 50 fl.
höher als 12 gr. verkauft werde, widrigenfalls der Eisenhandel einer
oder zwei Personen auf Annaberg allein muſs übergeben werden, von
denen dann ein jeder sein Eisen entnimmt.“ Der Kurfürst ermahnt
ferner die Herren von Schönberg, ihre Hammermeister ihrer Zusage
gemäſs in gleicher Weise anzuhalten. Dies hatte aber wenig Erfolg.
Die Schönbergischen Hammermeister behaupteten, sie seien von ihren
Herren gegen Entrichtung von 1 gr. von jeder Wage Eisen privilegiert,
dasſelbe so teuer wie möglich und wohin sie wollten zu verkaufen.
Dies miſsfiel dem Kurfürsten sehr und er befahl dem Amtmann, so-
fort die von Schönbergischen Hämmer zu bereiten, die Eisenvorräte
zu besichtigen und den Hammermeistern mit Ernst anzuzeigen, monat-
lich 60 Wagen Bergeisen zu 11 gr. in den ersten acht Tagen nach
Annaberg zu liefern. Geschehe dies nicht, so sollte jede Wage, die
aus den Schönbergischen Hämmern ausgeführt werde, ohne alle Zah-
lung nach Annaberg umtreiben, oder man sollte ihnen soviel sie
schuldig mit Gewalt nehmen. — Aber auch diese Verordnung endigte
den stillen Krieg nicht. —
Die Hammermeister im Amte Pirna hatten ihren Eisenstein von
Berggieshübel zu holen, das erzeugte Eisen aber gegen festgesetzten
Preis in die Eisenkammer nach Pirna abzuliefern.
Zur Regelung der Produktion und des Vertriebes des Eisensteins
wie des Eisens berief der Kurfürst am 20. März 1560 mit dem
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 836. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/856>, abgerufen am 23.11.2024.
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