Dolch) nicht mehr denn zehn Stück täglich, und zwar gut und richtig schmieden. Dieses zugewiesene Arbeitsquantum und der Erlös dafür hiess die "Leibgebühr". Über den Handel haben wir schon im ersten Band berichtet. Nur den Brüdern stand derselbe zu; so hatten nur die Mitglieder der Bruderschaften, deren eheliche Söhne und die Brüder des Kreuz- und Knopfschmiedehandwerks, welche die Schwert- griffe herstellten, die Berechtigung zum Klingenhandel; allen andern war er untersagt. Der Kaufmann musste eidlich geloben, mit keinen ausländischen Klingen zu handeln, noch im Ausland Klingen unter dem für fertige Waren bestimmten Preise zu verkaufen. Von grossem Nutzen für die Güte und den Ruf der Waren und den Handel war die strenge Abstempelungspflicht, worüber wir S. 394 das Nötige ge- sagt haben. Diese, sowie die Verbesserung der Organisation durch Einführung der "Sechsmänner", eines Ausschusses für die gemein- samen Angelegenheiten des Handwerks, waren Einrichtungen, die erst im Laufe des 16. Jahrhunderts gesetzlich geregelt wurden. Der erste "Sechsmannsbrief" wurde 1570 erlassen.
Ein weiterer Fortschritt, welcher zugleich Zeugnis giebt für den wachsenden Umfang der Klingenfabrikation, war die Abtrennung des Messerschmiedehandwerks als selbständige Zunft. Diese erfolgte durch das Privilegium des Messerhandwerks vom 14. Januar 1571.
Eine grosse Änderung in der Klingenfabrikation wurde herbei- geführt durch die Einführung der Wasserhämmer. In den Reck- hämmern wurde Eisen und Stahl geschweisst, raffiniert und vor- geschmiedet. Alle diese Arbeiten hatte der Klingenschmied bis dahin mit der Hand ausgeführt. Die Raffinierhämmer machten einen Teil seiner Arbeit überflüssig; da aber der Klingenschmied keinen Vorteil davon hatte, weil er nicht mehr als seine bestimmte Anzahl Klingen abgestempelt bekam, so fühlte er sich vielmehr durch die neue Ein- richtung geschädigt und betrachtete sie als eine unrechtmässige Kon- kurrenz. Die Raffinierhämmer, welche für Solingen arbeiteten, lagen bei Lüttringhausen und Burg. Erst gegen das Ende des Jahrhunderts scheinen dieselben aufgekommen zu sein. Auch bei Remscheid lagen Hämmer, die für Solingen arbeiteten 1).
Der Handel mit den Solinger Waren folgte den hanseatischen
1) Dr. O. v. Mühlmann, Statistik des Regierungsbezirks Düsseldorf, Bd. I, S. 445 sagt: "Remscheid hatte schon vor 1580 Eisenhütten, worin das Roheisen mit der Hand zu Stäben verarbeitet wurde und der Bedarf für Solingen geliefert wurde." Hier kann es sich nicht um Hochöfen, sondern nur um Frischhütten handeln.
Sauerland, Mark, Berg und die Eifel.
Dolch) nicht mehr denn zehn Stück täglich, und zwar gut und richtig schmieden. Dieses zugewiesene Arbeitsquantum und der Erlös dafür hieſs die „Leibgebühr“. Über den Handel haben wir schon im ersten Band berichtet. Nur den Brüdern stand derselbe zu; so hatten nur die Mitglieder der Bruderschaften, deren eheliche Söhne und die Brüder des Kreuz- und Knopfschmiedehandwerks, welche die Schwert- griffe herstellten, die Berechtigung zum Klingenhandel; allen andern war er untersagt. Der Kaufmann muſste eidlich geloben, mit keinen ausländischen Klingen zu handeln, noch im Ausland Klingen unter dem für fertige Waren bestimmten Preise zu verkaufen. Von groſsem Nutzen für die Güte und den Ruf der Waren und den Handel war die strenge Abstempelungspflicht, worüber wir S. 394 das Nötige ge- sagt haben. Diese, sowie die Verbesserung der Organisation durch Einführung der „Sechsmänner“, eines Ausschusses für die gemein- samen Angelegenheiten des Handwerks, waren Einrichtungen, die erst im Laufe des 16. Jahrhunderts gesetzlich geregelt wurden. Der erste „Sechsmannsbrief“ wurde 1570 erlassen.
Ein weiterer Fortschritt, welcher zugleich Zeugnis giebt für den wachsenden Umfang der Klingenfabrikation, war die Abtrennung des Messerschmiedehandwerks als selbständige Zunft. Diese erfolgte durch das Privilegium des Messerhandwerks vom 14. Januar 1571.
Eine groſse Änderung in der Klingenfabrikation wurde herbei- geführt durch die Einführung der Wasserhämmer. In den Reck- hämmern wurde Eisen und Stahl geschweiſst, raffiniert und vor- geschmiedet. Alle diese Arbeiten hatte der Klingenschmied bis dahin mit der Hand ausgeführt. Die Raffinierhämmer machten einen Teil seiner Arbeit überflüssig; da aber der Klingenschmied keinen Vorteil davon hatte, weil er nicht mehr als seine bestimmte Anzahl Klingen abgestempelt bekam, so fühlte er sich vielmehr durch die neue Ein- richtung geschädigt und betrachtete sie als eine unrechtmäſsige Kon- kurrenz. Die Raffinierhämmer, welche für Solingen arbeiteten, lagen bei Lüttringhausen und Burg. Erst gegen das Ende des Jahrhunderts scheinen dieselben aufgekommen zu sein. Auch bei Remscheid lagen Hämmer, die für Solingen arbeiteten 1).
Der Handel mit den Solinger Waren folgte den hanseatischen
1) Dr. O. v. Mühlmann, Statistik des Regierungsbezirks Düsseldorf, Bd. I, S. 445 sagt: „Remscheid hatte schon vor 1580 Eisenhütten, worin das Roheisen mit der Hand zu Stäben verarbeitet wurde und der Bedarf für Solingen geliefert wurde.“ Hier kann es sich nicht um Hochöfen, sondern nur um Frischhütten handeln.
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Sauerland, Mark, Berg und die Eifel.
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schmieden. Dieses zugewiesene Arbeitsquantum und der Erlös dafür
hieſs die „Leibgebühr“. Über den Handel haben wir schon im ersten
Band berichtet. Nur den Brüdern stand derselbe zu; so hatten nur
die Mitglieder der Bruderschaften, deren eheliche Söhne und die
Brüder des Kreuz- und Knopfschmiedehandwerks, welche die Schwert-
griffe herstellten, die Berechtigung zum Klingenhandel; allen andern
war er untersagt. Der Kaufmann muſste eidlich geloben, mit keinen
ausländischen Klingen zu handeln, noch im Ausland Klingen unter
dem für fertige Waren bestimmten Preise zu verkaufen. Von groſsem
Nutzen für die Güte und den Ruf der Waren und den Handel war
die strenge Abstempelungspflicht, worüber wir S. 394 das Nötige ge-
sagt haben. Diese, sowie die Verbesserung der Organisation durch
Einführung der „Sechsmänner“, eines Ausschusses für die gemein-
samen Angelegenheiten des Handwerks, waren Einrichtungen, die erst
im Laufe des 16. Jahrhunderts gesetzlich geregelt wurden. Der erste
„Sechsmannsbrief“ wurde 1570 erlassen.
Ein weiterer Fortschritt, welcher zugleich Zeugnis giebt für den
wachsenden Umfang der Klingenfabrikation, war die Abtrennung des
Messerschmiedehandwerks als selbständige Zunft. Diese erfolgte durch
das Privilegium des Messerhandwerks vom 14. Januar 1571.
Eine groſse Änderung in der Klingenfabrikation wurde herbei-
geführt durch die Einführung der Wasserhämmer. In den Reck-
hämmern wurde Eisen und Stahl geschweiſst, raffiniert und vor-
geschmiedet. Alle diese Arbeiten hatte der Klingenschmied bis dahin
mit der Hand ausgeführt. Die Raffinierhämmer machten einen Teil
seiner Arbeit überflüssig; da aber der Klingenschmied keinen Vorteil
davon hatte, weil er nicht mehr als seine bestimmte Anzahl Klingen
abgestempelt bekam, so fühlte er sich vielmehr durch die neue Ein-
richtung geschädigt und betrachtete sie als eine unrechtmäſsige Kon-
kurrenz. Die Raffinierhämmer, welche für Solingen arbeiteten, lagen
bei Lüttringhausen und Burg. Erst gegen das Ende des Jahrhunderts
scheinen dieselben aufgekommen zu sein. Auch bei Remscheid lagen
Hämmer, die für Solingen arbeiteten 1).
Der Handel mit den Solinger Waren folgte den hanseatischen
1) Dr. O. v. Mühlmann, Statistik des Regierungsbezirks Düsseldorf, Bd. I,
S. 445 sagt: „Remscheid hatte schon vor 1580 Eisenhütten, worin das Roheisen
mit der Hand zu Stäben verarbeitet wurde und der Bedarf für Solingen geliefert
wurde.“ Hier kann es sich nicht um Hochöfen, sondern nur um Frischhütten
handeln.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 825. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/845>, abgerufen am 23.11.2024.
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