bauung des Bergwerks "Huttschleg, Hammerschmitten, Kohlholz und andre Notturft der Arbeit" und das Wasser gegen Entrichtung des Zehnten zugesagt, welcher ihm aber für die ersten fünf Jahre erlassen sein soll. Dazu wird ihm noch in der Nachbarschaft ein "Eisenschuss" und ein "öder Fluss" als Zusatz und Fluss zu seinem Eisenerz zu- gewiesen. Demselben Pangratz von Freiberg verschrieb 1552 Herzog Albrecht das Eisenbergwerk am Kressenberg 1), sowie die Hüttenwerke bei Au, wo die Erze verarbeitet wurden. Die Schenkung umfasst "ermelltes Eisenbergwerch zu Berg und Thal, die erbauten und un- erbauten Gruben und Eisengang, derselben Gerechtigkeiten und Zugehörungen, derzu Grund und Boden, welche aus dem Guet zu Au, dem Stifft Salzburg gehörig, gelegen zu ainem Hüttschlag gegeben samt dem darauf erbauten Hüttwerk, Behausung, Schmieden, Pad, Pläshaus, Hämmer, Kolbarn, Wurm, Wasserbetten, Redern, Pelgen" u. s. w. Zugleich wird ihm der Kohlenbezug aus bestimmten herrschaftlichen Waldungen zugesagt und die niedere Gerichtsbarkeit ihm übertragen. Im Gericht Traunstein soll kein anderes Eisenwerk errichtet werden. Dagegen soll Freiberg für 2000 Gulden oder in acht Jahren für je 250 Gulden Eisen an das Salzwerk nach Reichenhall liefern; auch den zehnten Kübel Erz mit Geld vergüten.
Ferner soll das Werk soviel Eisen, als in Reichenhall gebraucht wird, liefern und zwar jeden "Sam" 2) Eisen allerlei Sorten, es sei "Stab-Zenzur und Niedeisen, auch Eisen zum Steinbrechen, Salz- pfannen und Schaufel, als die Sorten uns bei unserm Salzsieden am nöthigsten sind um vier Gulden dreissig Kreutzer und höher nicht, folgen lassen". Anch soll Freiberg den Versuch machen, Blech zu schmieden und soll dann, wenn dies gelingt, der Kaufpreis dafür vereinbart werden. Die erwähnten 2000 Gulden waren eine Schuld, die vom früheren Betriebe, der auf herzogliche Rechnung geführt worden war, noch auf dem Eisenwerk lastete.
Diese Eisenhütten wurden augenscheinlich stark betrieben, denn bereits im Jahre 1561 war so grosser Holzmangel in der Nachbar- schaft eingetreten, dass man das Hüttenwerk zu Au nach Siechsdorf und Bergen in dem Gerichte Marquartstein verlegen musste, wo im Jahre 1579 neue Waldungen ausgemarket 3) und der gefreite Berg- gerichtszwang auf dem alten Fuss, sogar durch einen besondern Vertrag mit dem Pflegegericht Marquartstein, eingeführt wurde.
1)Lori, a. a. O., S. 282.
2) 1 Sam oder Saum Eisen = 250 Pfund.
3) Siehe Lori, a. a. O., S. 305.
44*
Bayern.
bauung des Bergwerks „Huttschleg, Hammerschmitten, Kohlholz und andre Notturft der Arbeit“ und das Wasser gegen Entrichtung des Zehnten zugesagt, welcher ihm aber für die ersten fünf Jahre erlassen sein soll. Dazu wird ihm noch in der Nachbarschaft ein „Eisenschuſs“ und ein „öder Fluſs“ als Zusatz und Fluſs zu seinem Eisenerz zu- gewiesen. Demselben Pangratz von Freiberg verschrieb 1552 Herzog Albrecht das Eisenbergwerk am Kressenberg 1), sowie die Hüttenwerke bei Au, wo die Erze verarbeitet wurden. Die Schenkung umfaſst „ermelltes Eisenbergwerch zu Berg und Thal, die erbauten und un- erbauten Gruben und Eisengang, derselben Gerechtigkeiten und Zugehörungen, derzu Grund und Boden, welche aus dem Guet zu Au, dem Stifft Salzburg gehörig, gelegen zu ainem Hüttschlag gegeben samt dem darauf erbauten Hüttwerk, Behausung, Schmieden, Pad, Pläshaus, Hämmer, Kolbarn, Wurm, Wasserbetten, Redern, Pelgen“ u. s. w. Zugleich wird ihm der Kohlenbezug aus bestimmten herrschaftlichen Waldungen zugesagt und die niedere Gerichtsbarkeit ihm übertragen. Im Gericht Traunstein soll kein anderes Eisenwerk errichtet werden. Dagegen soll Freiberg für 2000 Gulden oder in acht Jahren für je 250 Gulden Eisen an das Salzwerk nach Reichenhall liefern; auch den zehnten Kübel Erz mit Geld vergüten.
Ferner soll das Werk soviel Eisen, als in Reichenhall gebraucht wird, liefern und zwar jeden „Sam“ 2) Eisen allerlei Sorten, es sei „Stab-Zenzur und Niedeisen, auch Eisen zum Steinbrechen, Salz- pfannen und Schaufel, als die Sorten uns bei unserm Salzsieden am nöthigsten sind um vier Gulden dreiſsig Kreutzer und höher nicht, folgen lassen“. Anch soll Freiberg den Versuch machen, Blech zu schmieden und soll dann, wenn dies gelingt, der Kaufpreis dafür vereinbart werden. Die erwähnten 2000 Gulden waren eine Schuld, die vom früheren Betriebe, der auf herzogliche Rechnung geführt worden war, noch auf dem Eisenwerk lastete.
Diese Eisenhütten wurden augenscheinlich stark betrieben, denn bereits im Jahre 1561 war so groſser Holzmangel in der Nachbar- schaft eingetreten, daſs man das Hüttenwerk zu Au nach Siechsdorf und Bergen in dem Gerichte Marquartstein verlegen muſste, wo im Jahre 1579 neue Waldungen ausgemarket 3) und der gefreite Berg- gerichtszwang auf dem alten Fuſs, sogar durch einen besondern Vertrag mit dem Pflegegericht Marquartstein, eingeführt wurde.
1)Lori, a. a. O., S. 282.
2) 1 Sam oder Saum Eisen = 250 Pfund.
3) Siehe Lori, a. a. O., S. 305.
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Bayern.
bauung des Bergwerks „Huttschleg, Hammerschmitten, Kohlholz und
andre Notturft der Arbeit“ und das Wasser gegen Entrichtung des
Zehnten zugesagt, welcher ihm aber für die ersten fünf Jahre erlassen
sein soll. Dazu wird ihm noch in der Nachbarschaft ein „Eisenschuſs“
und ein „öder Fluſs“ als Zusatz und Fluſs zu seinem Eisenerz zu-
gewiesen. Demselben Pangratz von Freiberg verschrieb 1552 Herzog
Albrecht das Eisenbergwerk am Kressenberg 1), sowie die Hüttenwerke
bei Au, wo die Erze verarbeitet wurden. Die Schenkung umfaſst
„ermelltes Eisenbergwerch zu Berg und Thal, die erbauten und un-
erbauten Gruben und Eisengang, derselben Gerechtigkeiten und
Zugehörungen, derzu Grund und Boden, welche aus dem Guet zu Au,
dem Stifft Salzburg gehörig, gelegen zu ainem Hüttschlag gegeben
samt dem darauf erbauten Hüttwerk, Behausung, Schmieden, Pad,
Pläshaus, Hämmer, Kolbarn, Wurm, Wasserbetten, Redern, Pelgen“ u. s. w.
Zugleich wird ihm der Kohlenbezug aus bestimmten herrschaftlichen
Waldungen zugesagt und die niedere Gerichtsbarkeit ihm übertragen.
Im Gericht Traunstein soll kein anderes Eisenwerk errichtet werden.
Dagegen soll Freiberg für 2000 Gulden oder in acht Jahren für je
250 Gulden Eisen an das Salzwerk nach Reichenhall liefern; auch
den zehnten Kübel Erz mit Geld vergüten.
Ferner soll das Werk soviel Eisen, als in Reichenhall gebraucht
wird, liefern und zwar jeden „Sam“ 2) Eisen allerlei Sorten, es sei
„Stab-Zenzur und Niedeisen, auch Eisen zum Steinbrechen, Salz-
pfannen und Schaufel, als die Sorten uns bei unserm Salzsieden am
nöthigsten sind um vier Gulden dreiſsig Kreutzer und höher
nicht, folgen lassen“. Anch soll Freiberg den Versuch machen,
Blech zu schmieden und soll dann, wenn dies gelingt, der Kaufpreis
dafür vereinbart werden. Die erwähnten 2000 Gulden waren eine
Schuld, die vom früheren Betriebe, der auf herzogliche Rechnung
geführt worden war, noch auf dem Eisenwerk lastete.
Diese Eisenhütten wurden augenscheinlich stark betrieben, denn
bereits im Jahre 1561 war so groſser Holzmangel in der Nachbar-
schaft eingetreten, daſs man das Hüttenwerk zu Au nach Siechsdorf
und Bergen in dem Gerichte Marquartstein verlegen muſste, wo im
Jahre 1579 neue Waldungen ausgemarket 3) und der gefreite Berg-
gerichtszwang auf dem alten Fuſs, sogar durch einen besondern
Vertrag mit dem Pflegegericht Marquartstein, eingeführt wurde.
1) Lori, a. a. O., S. 282.
2) 1 Sam oder Saum Eisen = 250 Pfund.
3) Siehe Lori, a. a. O., S. 305.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 691. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/711>, abgerufen am 22.11.2024.
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