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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Bayern.
legen. Diese Kommission beruft die Hammermeister zu ihren Sitzungen
nach Bedarf und ist jeder zu erscheinen verpflichtet bei Strafe von
6 Gulden. Die Kosten trägt die Aynung, d. h. die beiden Städte
Sulzbach und Amberg zu gleichen Teilen.

Aus dieser Hammereinigung, die eines der merkwürdigsten genossen-
schaftlichen Gesetze auf dem Gebiete des Gewerbewesens ist und die sich
ganz selbständig aus den lokalen Verhältnissen heraus entwickelt hat,
können wir uns auch einigermassen ein Bild des Hammerbetriebes im
Sulzbach-Amberger Gebiet machen. Der Bergwerksbesitz war gemein-
schaftlich und der Bergbau wurde von den Mitgliedern der Einigung oder
von den beiden Städten Amberg und Sulzbach gemeinschaftlich betrieben
und das Erz jedem Hammer zugeteilt. Das Erz wurde in Zerenn-
herden in der früher (Bd. I, S. 783; Bd. II, S. 149) geschilderten
Weise ausgeschmolzen zu Rohluppen, "Mascheneisen", welche zu
Knüppeleisen und Luppenstäben, "Deuchel oder Deuhel" genannt,
verarbeitet wurde. Auf letztere musste der Hammerschmied sein
Zeichen aufschlagen. Die Deuhel wurden dann im Schweissherd,
"Wellherd" genannt, gereinigt und zu Stabeisen: Schienen, Rad-
eisen u. s. w. verschmiedet, oder es kamen Knüppeldeuhel in die
Blechhämmer, wo sie zu Blech ausgebreitet wurden. Die Zerenner
standen niedriger im Lohn als die Schmiede, ihre Arbeit erforderte
demnach ein geringeres Mass von Geschicklichkeit. Die Hammer-
einigung der Städte Sulzbach und Amberg wurde alle 10 Jahre
erneuert und das geschah regelmässig bis zum 30jährigen Kriege.

Die Hammerwerke, welche von den Unterzeichnern der Sulzbach-
Ambergischen Hammereinigung vom Jahre 1387 vertreten wurden,
waren folgende: Zu 1. Talham, 2. Haunratz, 3. an dem Rödenbach,
4. Kretschenreut, 5. Preumbt, 6. Rosenberg, 7. Reicholzschwantt,
8. Stelofen, 9. der Legatzhammer, 10. zu der Zieglmühl, 11. Bruckh,
12. Altenweyher, 13. Rockhenbruckh, 14. zu dem Neuenhaus, 15. an
der Herringlohe, 16. in dem oberen Hirschbach, 17. an der Reichlieb,
18. Wildenaw, 19. Köblitz, 20. Rockhendorf, 21. Diebsfurtt, 22. Schmid-
mühlen, 23. Brechhofen bei Diebsfurtt, 24. Schwarzenfeldt, 25. zu der
Häslmühl, 26. Freudenberg, 27. zu den Stegen, 28. Dreylendorf,
29. Meuschendorf, 30. zu der Holzmühl, 31. mit dem Lauf, 32. Stegen,
33. 34. zwei Hämmer zu Schonsee, 35. zu der Odenmühl, 36. zu dem
Harnungsberg, 37. Woppenreut, 38. zu dem Schelhopfen, 39. zu Gemindt,
40. Grienleins, 41. zum Pfrientsch, 42. in der Lanngaw, 43. zu Laub,
44. Muckenthal, 45. Deinitz, 46. zur Neuenmühl, 47. zu der Gehey,
48. Sechsenreuth, 49. zu den Hütten, 50. Schwarzeneckh, 51. Drefelstein,

Bayern.
legen. Diese Kommission beruft die Hammermeister zu ihren Sitzungen
nach Bedarf und ist jeder zu erscheinen verpflichtet bei Strafe von
6 Gulden. Die Kosten trägt die Aynung, d. h. die beiden Städte
Sulzbach und Amberg zu gleichen Teilen.

Aus dieser Hammereinigung, die eines der merkwürdigsten genossen-
schaftlichen Gesetze auf dem Gebiete des Gewerbewesens ist und die sich
ganz selbständig aus den lokalen Verhältnissen heraus entwickelt hat,
können wir uns auch einigermaſsen ein Bild des Hammerbetriebes im
Sulzbach-Amberger Gebiet machen. Der Bergwerksbesitz war gemein-
schaftlich und der Bergbau wurde von den Mitgliedern der Einigung oder
von den beiden Städten Amberg und Sulzbach gemeinschaftlich betrieben
und das Erz jedem Hammer zugeteilt. Das Erz wurde in Zerenn-
herden in der früher (Bd. I, S. 783; Bd. II, S. 149) geschilderten
Weise ausgeschmolzen zu Rohluppen, „Mascheneisen“, welche zu
Knüppeleisen und Luppenstäben, „Deuchel oder Deuhel“ genannt,
verarbeitet wurde. Auf letztere muſste der Hammerschmied sein
Zeichen aufschlagen. Die Deuhel wurden dann im Schweiſsherd,
„Wellherd“ genannt, gereinigt und zu Stabeisen: Schienen, Rad-
eisen u. s. w. verschmiedet, oder es kamen Knüppeldeuhel in die
Blechhämmer, wo sie zu Blech ausgebreitet wurden. Die Zerenner
standen niedriger im Lohn als die Schmiede, ihre Arbeit erforderte
demnach ein geringeres Maſs von Geschicklichkeit. Die Hammer-
einigung der Städte Sulzbach und Amberg wurde alle 10 Jahre
erneuert und das geschah regelmäſsig bis zum 30jährigen Kriege.

Die Hammerwerke, welche von den Unterzeichnern der Sulzbach-
Ambergischen Hammereinigung vom Jahre 1387 vertreten wurden,
waren folgende: Zu 1. Talham, 2. Haunratz, 3. an dem Rödenbach,
4. Kretschenreut, 5. Preumbt, 6. Rosenberg, 7. Reicholzschwantt,
8. Stelofen, 9. der Legatzhammer, 10. zu der Zieglmühl, 11. Bruckh,
12. Altenweyher, 13. Rockhenbruckh, 14. zu dem Neuenhaus, 15. an
der Herringlohe, 16. in dem oberen Hirschbach, 17. an der Reichlieb,
18. Wildenaw, 19. Köblitz, 20. Rockhendorf, 21. Diebsfurtt, 22. Schmid-
mühlen, 23. Brechhofen bei Diebsfurtt, 24. Schwarzenfeldt, 25. zu der
Häslmühl, 26. Freudenberg, 27. zu den Stegen, 28. Dreylendorf,
29. Meuschendorf, 30. zu der Holzmühl, 31. mit dem Lauf, 32. Stegen,
33. 34. zwei Hämmer zu Schonsee, 35. zu der Odenmühl, 36. zu dem
Harnungsberg, 37. Woppenreut, 38. zu dem Schelhopfen, 39. zu Gemindt,
40. Grienleins, 41. zum Pfrientsch, 42. in der Lanngaw, 43. zu Laub,
44. Muckenthal, 45. Deinitz, 46. zur Neuenmühl, 47. zu der Gehey,
48. Sechsenreuth, 49. zu den Hütten, 50. Schwarzeneckh, 51. Drefelstein,

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[679/0699] Bayern. legen. Diese Kommission beruft die Hammermeister zu ihren Sitzungen nach Bedarf und ist jeder zu erscheinen verpflichtet bei Strafe von 6 Gulden. Die Kosten trägt die Aynung, d. h. die beiden Städte Sulzbach und Amberg zu gleichen Teilen. Aus dieser Hammereinigung, die eines der merkwürdigsten genossen- schaftlichen Gesetze auf dem Gebiete des Gewerbewesens ist und die sich ganz selbständig aus den lokalen Verhältnissen heraus entwickelt hat, können wir uns auch einigermaſsen ein Bild des Hammerbetriebes im Sulzbach-Amberger Gebiet machen. Der Bergwerksbesitz war gemein- schaftlich und der Bergbau wurde von den Mitgliedern der Einigung oder von den beiden Städten Amberg und Sulzbach gemeinschaftlich betrieben und das Erz jedem Hammer zugeteilt. Das Erz wurde in Zerenn- herden in der früher (Bd. I, S. 783; Bd. II, S. 149) geschilderten Weise ausgeschmolzen zu Rohluppen, „Mascheneisen“, welche zu Knüppeleisen und Luppenstäben, „Deuchel oder Deuhel“ genannt, verarbeitet wurde. Auf letztere muſste der Hammerschmied sein Zeichen aufschlagen. Die Deuhel wurden dann im Schweiſsherd, „Wellherd“ genannt, gereinigt und zu Stabeisen: Schienen, Rad- eisen u. s. w. verschmiedet, oder es kamen Knüppeldeuhel in die Blechhämmer, wo sie zu Blech ausgebreitet wurden. Die Zerenner standen niedriger im Lohn als die Schmiede, ihre Arbeit erforderte demnach ein geringeres Maſs von Geschicklichkeit. Die Hammer- einigung der Städte Sulzbach und Amberg wurde alle 10 Jahre erneuert und das geschah regelmäſsig bis zum 30jährigen Kriege. Die Hammerwerke, welche von den Unterzeichnern der Sulzbach- Ambergischen Hammereinigung vom Jahre 1387 vertreten wurden, waren folgende: Zu 1. Talham, 2. Haunratz, 3. an dem Rödenbach, 4. Kretschenreut, 5. Preumbt, 6. Rosenberg, 7. Reicholzschwantt, 8. Stelofen, 9. der Legatzhammer, 10. zu der Zieglmühl, 11. Bruckh, 12. Altenweyher, 13. Rockhenbruckh, 14. zu dem Neuenhaus, 15. an der Herringlohe, 16. in dem oberen Hirschbach, 17. an der Reichlieb, 18. Wildenaw, 19. Köblitz, 20. Rockhendorf, 21. Diebsfurtt, 22. Schmid- mühlen, 23. Brechhofen bei Diebsfurtt, 24. Schwarzenfeldt, 25. zu der Häslmühl, 26. Freudenberg, 27. zu den Stegen, 28. Dreylendorf, 29. Meuschendorf, 30. zu der Holzmühl, 31. mit dem Lauf, 32. Stegen, 33. 34. zwei Hämmer zu Schonsee, 35. zu der Odenmühl, 36. zu dem Harnungsberg, 37. Woppenreut, 38. zu dem Schelhopfen, 39. zu Gemindt, 40. Grienleins, 41. zum Pfrientsch, 42. in der Lanngaw, 43. zu Laub, 44. Muckenthal, 45. Deinitz, 46. zur Neuenmühl, 47. zu der Gehey, 48. Sechsenreuth, 49. zu den Hütten, 50. Schwarzeneckh, 51. Drefelstein,

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 679. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/699>, abgerufen am 18.05.2024.