2000 Jahren der kärntnische Bergbau umgeht, der die Blüte der heimischen Industrie bildet 1). Von alters her hiess er die "Eisen- wurzel" (Bd. I, S. 754).
Zu Ende des 15. Jahrhunderts stritten sich um den wertvollen Besitz der Landesfürst, Kaiser Friedrich IV. (III.), und das Stift Salzburg, welches ältere Eigentumsrechte zu haben vermeinte. Die Türken und die Türkenangst, die den Habsburgern so viel zu schaffen machte, gaben die Veranlassung, dass die für den Krieg besser gerüstete welt- liche Macht den geistlichen Fürstentümern manche Vorteile abrang und sich als Staatsgewalt konsolidierte. Das reiche Erzstift Salzburg, das für den Bergbau so viel geleistet hatte und welches den Hütten- berger Erzberg als seinen Besitz betrachtete, musste dem berechnenden Kaiser Friedrich, der wohl am meisten für den Besitz und den Reichtum des Hauses Habsburg gethan hat, Stück für Stück seine Rechte abtreten. In dem wichtigen Vertrag vom 30. Oktbr. 1458 wurden dem Erzstift seine alten Rechte in Bezug auf den Salz- und Eisenhandel zwar noch garantiert 2):
1. Freier Ausgang des halleinschen Salzes in das Land Kärnten durch Muran auch nach der Drau und über den Kretschberg, wie es vor alters her gehabt.
2. Den freien Gang des salzburgischen Eisens aus der Lelien (Lölling) und Mossnitz (Mosinz) nach der Strasse, wie es vor alters her gehabt.
3. Das freie Commerce der Bürger zu Friesach und Althofen mit diesem Eisen ohne Hindernis der Bürger zu St. Veit.
Aber als sich 1479 der alte, störrige Erzbischof Bernhard mit König Mathias von Ungarn gegen Österreich verbunden hatte, nahm ihm Kaiser Friedrich im Jahre 1481 fast alle seine Besitzungen in Kärnten ab.
Zehn Jahre lang hatte Kärnten durch die Ungarn schwer zu leiden, erst unter Kaiser Maximilian kehrten wieder geordnete Zustände zurück. Er bestätigte auch 1494 den oben erwähnten Vertrag von 1458, doch blieb er, trotz dem geschriebenen Wort, der Landesherr und am 25. Oktbr. 1535 trat das Erzstift seine Hoheitsrechte durch Vertrag vollständig an König Ferdinand ab. In diesem mit dem Kardinal Lang von Wellenburg abgeschlossenen Vertrag wurde bestimmt:
1) Siehe Fr. Seeland in den Verhandl. der K. K. geolog. Reichsanstalt 1871, Bd. 26, S. 49.
2) Siehe F. Münichsdorfer, Geschichte des Hüttenberger Erzberges, S. 41.
Kärnten.
2000 Jahren der kärntnische Bergbau umgeht, der die Blüte der heimischen Industrie bildet 1). Von alters her hieſs er die „Eisen- wurzel“ (Bd. I, S. 754).
Zu Ende des 15. Jahrhunderts stritten sich um den wertvollen Besitz der Landesfürst, Kaiser Friedrich IV. (III.), und das Stift Salzburg, welches ältere Eigentumsrechte zu haben vermeinte. Die Türken und die Türkenangst, die den Habsburgern so viel zu schaffen machte, gaben die Veranlassung, daſs die für den Krieg besser gerüstete welt- liche Macht den geistlichen Fürstentümern manche Vorteile abrang und sich als Staatsgewalt konsolidierte. Das reiche Erzstift Salzburg, das für den Bergbau so viel geleistet hatte und welches den Hütten- berger Erzberg als seinen Besitz betrachtete, muſste dem berechnenden Kaiser Friedrich, der wohl am meisten für den Besitz und den Reichtum des Hauses Habsburg gethan hat, Stück für Stück seine Rechte abtreten. In dem wichtigen Vertrag vom 30. Oktbr. 1458 wurden dem Erzstift seine alten Rechte in Bezug auf den Salz- und Eisenhandel zwar noch garantiert 2):
1. Freier Ausgang des halleinschen Salzes in das Land Kärnten durch Muran auch nach der Drau und über den Kretschberg, wie es vor alters her gehabt.
2. Den freien Gang des salzburgischen Eisens aus der Lelien (Lölling) und Moſsnitz (Mosinz) nach der Straſse, wie es vor alters her gehabt.
3. Das freie Commerce der Bürger zu Friesach und Althofen mit diesem Eisen ohne Hindernis der Bürger zu St. Veit.
Aber als sich 1479 der alte, störrige Erzbischof Bernhard mit König Mathias von Ungarn gegen Österreich verbunden hatte, nahm ihm Kaiser Friedrich im Jahre 1481 fast alle seine Besitzungen in Kärnten ab.
Zehn Jahre lang hatte Kärnten durch die Ungarn schwer zu leiden, erst unter Kaiser Maximilian kehrten wieder geordnete Zustände zurück. Er bestätigte auch 1494 den oben erwähnten Vertrag von 1458, doch blieb er, trotz dem geschriebenen Wort, der Landesherr und am 25. Oktbr. 1535 trat das Erzstift seine Hoheitsrechte durch Vertrag vollständig an König Ferdinand ab. In diesem mit dem Kardinal Lang von Wellenburg abgeschlossenen Vertrag wurde bestimmt:
1) Siehe Fr. Seeland in den Verhandl. der K. K. geolog. Reichsanstalt 1871, Bd. 26, S. 49.
2) Siehe F. Münichsdorfer, Geschichte des Hüttenberger Erzberges, S. 41.
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Kärnten.
2000 Jahren der kärntnische Bergbau umgeht, der die Blüte der
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wurzel“ (Bd. I, S. 754).
Zu Ende des 15. Jahrhunderts stritten sich um den wertvollen
Besitz der Landesfürst, Kaiser Friedrich IV. (III.), und das Stift Salzburg,
welches ältere Eigentumsrechte zu haben vermeinte. Die Türken und
die Türkenangst, die den Habsburgern so viel zu schaffen machte,
gaben die Veranlassung, daſs die für den Krieg besser gerüstete welt-
liche Macht den geistlichen Fürstentümern manche Vorteile abrang
und sich als Staatsgewalt konsolidierte. Das reiche Erzstift Salzburg,
das für den Bergbau so viel geleistet hatte und welches den Hütten-
berger Erzberg als seinen Besitz betrachtete, muſste dem berechnenden
Kaiser Friedrich, der wohl am meisten für den Besitz und den
Reichtum des Hauses Habsburg gethan hat, Stück für Stück seine
Rechte abtreten. In dem wichtigen Vertrag vom 30. Oktbr. 1458
wurden dem Erzstift seine alten Rechte in Bezug auf den Salz- und
Eisenhandel zwar noch garantiert 2):
1. Freier Ausgang des halleinschen Salzes in das Land Kärnten
durch Muran auch nach der Drau und über den Kretschberg, wie es
vor alters her gehabt.
2. Den freien Gang des salzburgischen Eisens aus der Lelien
(Lölling) und Moſsnitz (Mosinz) nach der Straſse, wie es vor alters
her gehabt.
3. Das freie Commerce der Bürger zu Friesach und Althofen
mit diesem Eisen ohne Hindernis der Bürger zu St. Veit.
Aber als sich 1479 der alte, störrige Erzbischof Bernhard mit
König Mathias von Ungarn gegen Österreich verbunden hatte, nahm
ihm Kaiser Friedrich im Jahre 1481 fast alle seine Besitzungen in
Kärnten ab.
Zehn Jahre lang hatte Kärnten durch die Ungarn schwer zu leiden,
erst unter Kaiser Maximilian kehrten wieder geordnete Zustände zurück.
Er bestätigte auch 1494 den oben erwähnten Vertrag von 1458, doch
blieb er, trotz dem geschriebenen Wort, der Landesherr und am
25. Oktbr. 1535 trat das Erzstift seine Hoheitsrechte durch Vertrag
vollständig an König Ferdinand ab. In diesem mit dem Kardinal
Lang von Wellenburg abgeschlossenen Vertrag wurde bestimmt:
1) Siehe Fr. Seeland in den Verhandl. der K. K. geolog. Reichsanstalt 1871,
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2) Siehe F. Münichsdorfer, Geschichte des Hüttenberger Erzberges, S. 41.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 642. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/662>, abgerufen am 22.11.2024.
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