welchem der Verkehr nach Krain, in die windische March und nach Italien zugewiesen war, nicht andere Ausgangswege, nach Pettau oder gar rückwärts herauf in die Steiermark nehme; dass die Leobener darauf streng zu achten haben und alles böse Waldeisen confiscieren sollen."
Für Steiermark wurden 1523 besondere Kommissarien zur Unter- suchung aller Beschwerden und Übelstände ernannt 1). Diese be- schäftigten sich ganz besonders mit dem Eisenwesen am Erzberge. Im März des Jahres 1523 waren von ihnen zur Versammlung ein- berufen die Abgeordneten der Bürger und Eisenhändler zu Stadt Steier, der Radmeister im Innernberg des Eisenerzes bei Leoben, der Hammer- meister von Weier (Weyer), von den Stift Admontischen Gründen, St. Gallen, Reifling, Landlein, Weissenbach und Laimbach und die landes- fürstlichen Amtleute und Waldmeister am Erzberge. Es wurde zur Ausgleichung langwieriger Streitigkeiten zwischen den Eisenhändlern in Stadt Steier und den steiermärkischen Fabrikanten um und in Weier über Bereitung der Eisenfabrikate, Lieferung, Bestellung, Be- zahlung, Darlehen, Proviant oder Pfannwert und Zahlungsaufschub be- raten, der Inhalt und die Anordnung der Reformationstabelle des Kaisers Maximilian I. über Eisen- und Waldwesen mit der vorliegen- den Übung verglichen, alles Zweifelhafte bestimmter erklärt und folgendes festgesetzt:
"Die vom Kaiser Maximilian I. erlassene und vom Erzherzoge Ferdinand I. bestätigte Eisenordnung bleibt in allem und jedem die feste Richtschnur. Die Handelsleute in Stadt Steier haben alle Monate alles geschiente Eisen am Erzberge von Rad- und Hammer- meistern zu heben, dasselbe nicht mit Proviant oder Naturalien, son- dern sogleich mit Bargeld zu bezahlen, jeder im Betriebe stehenden Hammerstätte, wenn es gewünscht wird, 100 Pfund Pfennige zu Martini jeden Jahres auf Kohl- und Getreidekauf darzuleihen, welches Darlehen allen andern Forderungen vorstehen, aber gewöhnlicher- massen stets in zwei Raten, zu Georgi und Jakobi, in Abrechnung gebracht und zurückbezahlt werden soll -- die Schulden der Eisen- händler zu Steier an die Hammermeister in Weier sollen berechtiget, und alle Eisengattungen sollen von jenen unausgeschieden, nach altem Herkommen fortwährend dort gekauft und gehoben werden. -- Dasselbe hat bei allen admontischen Hammermeistern zu geschehen; nirgend aber darf Ware und Pfannwert bei der Zahlung aufgedrungen werden, sondern alles ist in Bargeld in gnter, weisser Münze (mit
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 320.
Steiermark.
welchem der Verkehr nach Krain, in die windische March und nach Italien zugewiesen war, nicht andere Ausgangswege, nach Pettau oder gar rückwärts herauf in die Steiermark nehme; daſs die Leobener darauf streng zu achten haben und alles böse Waldeisen confiscieren sollen.“
Für Steiermark wurden 1523 besondere Kommissarien zur Unter- suchung aller Beschwerden und Übelstände ernannt 1). Diese be- schäftigten sich ganz besonders mit dem Eisenwesen am Erzberge. Im März des Jahres 1523 waren von ihnen zur Versammlung ein- berufen die Abgeordneten der Bürger und Eisenhändler zu Stadt Steier, der Radmeister im Innernberg des Eisenerzes bei Leoben, der Hammer- meister von Weier (Weyer), von den Stift Admontischen Gründen, St. Gallen, Reifling, Landlein, Weiſsenbach und Laimbach und die landes- fürstlichen Amtleute und Waldmeister am Erzberge. Es wurde zur Ausgleichung langwieriger Streitigkeiten zwischen den Eisenhändlern in Stadt Steier und den steiermärkischen Fabrikanten um und in Weier über Bereitung der Eisenfabrikate, Lieferung, Bestellung, Be- zahlung, Darlehen, Proviant oder Pfannwert und Zahlungsaufschub be- raten, der Inhalt und die Anordnung der Reformationstabelle des Kaisers Maximilian I. über Eisen- und Waldwesen mit der vorliegen- den Übung verglichen, alles Zweifelhafte bestimmter erklärt und folgendes festgesetzt:
„Die vom Kaiser Maximilian I. erlassene und vom Erzherzoge Ferdinand I. bestätigte Eisenordnung bleibt in allem und jedem die feste Richtschnur. Die Handelsleute in Stadt Steier haben alle Monate alles geschiente Eisen am Erzberge von Rad- und Hammer- meistern zu heben, dasſelbe nicht mit Proviant oder Naturalien, son- dern sogleich mit Bargeld zu bezahlen, jeder im Betriebe stehenden Hammerstätte, wenn es gewünscht wird, 100 Pfund Pfennige zu Martini jeden Jahres auf Kohl- und Getreidekauf darzuleihen, welches Darlehen allen andern Forderungen vorstehen, aber gewöhnlicher- maſsen stets in zwei Raten, zu Georgi und Jakobi, in Abrechnung gebracht und zurückbezahlt werden soll — die Schulden der Eisen- händler zu Steier an die Hammermeister in Weier sollen berechtiget, und alle Eisengattungen sollen von jenen unausgeschieden, nach altem Herkommen fortwährend dort gekauft und gehoben werden. — Dasſelbe hat bei allen admontischen Hammermeistern zu geschehen; nirgend aber darf Ware und Pfannwert bei der Zahlung aufgedrungen werden, sondern alles ist in Bargeld in gnter, weiſser Münze (mit
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 320.
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Steiermark.
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Italien zugewiesen war, nicht andere Ausgangswege, nach Pettau oder gar
rückwärts herauf in die Steiermark nehme; daſs die Leobener darauf
streng zu achten haben und alles böse Waldeisen confiscieren sollen.“
Für Steiermark wurden 1523 besondere Kommissarien zur Unter-
suchung aller Beschwerden und Übelstände ernannt 1). Diese be-
schäftigten sich ganz besonders mit dem Eisenwesen am Erzberge.
Im März des Jahres 1523 waren von ihnen zur Versammlung ein-
berufen die Abgeordneten der Bürger und Eisenhändler zu Stadt Steier,
der Radmeister im Innernberg des Eisenerzes bei Leoben, der Hammer-
meister von Weier (Weyer), von den Stift Admontischen Gründen, St.
Gallen, Reifling, Landlein, Weiſsenbach und Laimbach und die landes-
fürstlichen Amtleute und Waldmeister am Erzberge. Es wurde zur
Ausgleichung langwieriger Streitigkeiten zwischen den Eisenhändlern
in Stadt Steier und den steiermärkischen Fabrikanten um und in
Weier über Bereitung der Eisenfabrikate, Lieferung, Bestellung, Be-
zahlung, Darlehen, Proviant oder Pfannwert und Zahlungsaufschub be-
raten, der Inhalt und die Anordnung der Reformationstabelle des
Kaisers Maximilian I. über Eisen- und Waldwesen mit der vorliegen-
den Übung verglichen, alles Zweifelhafte bestimmter erklärt und
folgendes festgesetzt:
„Die vom Kaiser Maximilian I. erlassene und vom Erzherzoge
Ferdinand I. bestätigte Eisenordnung bleibt in allem und jedem die
feste Richtschnur. Die Handelsleute in Stadt Steier haben alle
Monate alles geschiente Eisen am Erzberge von Rad- und Hammer-
meistern zu heben, dasſelbe nicht mit Proviant oder Naturalien, son-
dern sogleich mit Bargeld zu bezahlen, jeder im Betriebe stehenden
Hammerstätte, wenn es gewünscht wird, 100 Pfund Pfennige zu
Martini jeden Jahres auf Kohl- und Getreidekauf darzuleihen, welches
Darlehen allen andern Forderungen vorstehen, aber gewöhnlicher-
maſsen stets in zwei Raten, zu Georgi und Jakobi, in Abrechnung
gebracht und zurückbezahlt werden soll — die Schulden der Eisen-
händler zu Steier an die Hammermeister in Weier sollen berechtiget,
und alle Eisengattungen sollen von jenen unausgeschieden, nach
altem Herkommen fortwährend dort gekauft und gehoben werden. —
Dasſelbe hat bei allen admontischen Hammermeistern zu geschehen;
nirgend aber darf Ware und Pfannwert bei der Zahlung aufgedrungen
werden, sondern alles ist in Bargeld in gnter, weiſser Münze (mit
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 320.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 616. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/636>, abgerufen am 22.11.2024.
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