nun zu dem Zwecke verbündet, ihre Werke, in denen noch kein Fremder aufkommen konnte, zu vervollkommnen, um die Leute dem Lande zu erhalten, in dem sie geboren sind: deshalb suchen sie darum nach, dass keine neuen Hochöfen mehr errichtet werden möchten, da die Zahl der vorhandenen doppelt zu gross ist, um das erforderliche Quantum von Töpfen, Kesseln, Kasten, Platten und andere Artikel zu liefern; sie ersuchen, dass es nur den zwei Öfen zu Grivegne und den zwei Öfen bei dem Dorfe des Vennes gestattet sein solle, Potterie zu giessen, da diese von jeher diese Industrie getrieben haben und ihre ersten Meister die Erfinder (!) derselben gewesen sind 1)." Auf dieses Gesuch hin verbot die fürstbischöfliche Regierung die Einrichtung neuer Hochöfen für die folgenden 25 Jahre.
Ebenso gewährt ein anderes Bittgesuch vom 22. Juni 1699 um Zollbefreiung für die aus den Gemeinden Clermont und de Nandrin zu beziehenden Eisenerze, Einblick in damalige Verhältnisse: "Jean Posson und Michel Rond, Kaufleute und Bürger der Stadt Lüttich, stellen ehrerbietigst Euer hochfürstl. Gnaden vor, wie seit einiger Zeit von ihrer Kathol. Majestät ein Verbot erlassen worden ist, aus der Grafschaft Namur keine Art von Eisenerz auszuführen, von welchen dieselben einen entsprechenden Teil förderten zur Gussmischung für Töpfe, Marmiten und Kessel, welche sie fabrizieren, augenscheinlich in der Absicht, dass solche allein in der dortigen Grafschaft gemacht und dadurch der Handel der ganzen Arbeiterbevölkerung des Lütticher Landes dorthin gezogen werde, zur Schädigung der Interessen Ihrer fürstl. Gn. armen Unterthanen, und da sie glauben, dass auch in diesem Lande und besonders in Schichten Eurer hochfürstl. Gn. Ge- meinden zu Clermont und Nandrin und Umgegend, sich Bergwerke auffinden liessen um die erwähnte Mischung zu liefern, haben sie es für ihre Pflicht gehalten, im Hinblick auf das öffentliche Wohl, sich an Ihro hochfürstl. Gnaden in geziemender Achtung mit dem Bitt- gesuch zu wenden, Ihnen Vollmacht und Erlaubnis zu erteilen, in genannten Gemeinden und Umgegend arbeiten zu dürfen mit Aus- schluss aller Anderen, gegen Erstattung des üblichen Zehnten (l'on- zieme), wie dies von Andern geschieht. Hierdurch würden Euer fürstl. Gn. Unterthanen den Vorteil haben, sowohl durch den Besitz und die Arbeit der Gesuchsteller selbst, als durch das Fuhrwerk, die Arbeit und die Waren, die sie machen lassen, ohne dass sie genötigt wären, wegen dieser in das Ausland zu gehen."
1) Siehe Francquoy, Des progres de la fabrication de fer dans le pays de Liege, p. 41.
Belgien im 17. Jahrhundert.
nun zu dem Zwecke verbündet, ihre Werke, in denen noch kein Fremder aufkommen konnte, zu vervollkommnen, um die Leute dem Lande zu erhalten, in dem sie geboren sind: deshalb suchen sie darum nach, daſs keine neuen Hochöfen mehr errichtet werden möchten, da die Zahl der vorhandenen doppelt zu groſs ist, um das erforderliche Quantum von Töpfen, Kesseln, Kasten, Platten und andere Artikel zu liefern; sie ersuchen, daſs es nur den zwei Öfen zu Grivegné und den zwei Öfen bei dem Dorfe des Vennes gestattet sein solle, Potterie zu gieſsen, da diese von jeher diese Industrie getrieben haben und ihre ersten Meister die Erfinder (!) derselben gewesen sind 1).“ Auf dieses Gesuch hin verbot die fürstbischöfliche Regierung die Einrichtung neuer Hochöfen für die folgenden 25 Jahre.
Ebenso gewährt ein anderes Bittgesuch vom 22. Juni 1699 um Zollbefreiung für die aus den Gemeinden Clermont und de Nandrin zu beziehenden Eisenerze, Einblick in damalige Verhältnisse: „Jean Posson und Michel Rond, Kaufleute und Bürger der Stadt Lüttich, stellen ehrerbietigst Euer hochfürstl. Gnaden vor, wie seit einiger Zeit von ihrer Kathol. Majestät ein Verbot erlassen worden ist, aus der Grafschaft Namur keine Art von Eisenerz auszuführen, von welchen dieselben einen entsprechenden Teil förderten zur Guſsmischung für Töpfe, Marmiten und Kessel, welche sie fabrizieren, augenscheinlich in der Absicht, daſs solche allein in der dortigen Grafschaft gemacht und dadurch der Handel der ganzen Arbeiterbevölkerung des Lütticher Landes dorthin gezogen werde, zur Schädigung der Interessen Ihrer fürstl. Gn. armen Unterthanen, und da sie glauben, daſs auch in diesem Lande und besonders in Schichten Eurer hochfürstl. Gn. Ge- meinden zu Clermont und Nandrin und Umgegend, sich Bergwerke auffinden lieſsen um die erwähnte Mischung zu liefern, haben sie es für ihre Pflicht gehalten, im Hinblick auf das öffentliche Wohl, sich an Ihro hochfürstl. Gnaden in geziemender Achtung mit dem Bitt- gesuch zu wenden, Ihnen Vollmacht und Erlaubnis zu erteilen, in genannten Gemeinden und Umgegend arbeiten zu dürfen mit Aus- schluſs aller Anderen, gegen Erstattung des üblichen Zehnten (l’on- zième), wie dies von Andern geschieht. Hierdurch würden Euer fürstl. Gn. Unterthanen den Vorteil haben, sowohl durch den Besitz und die Arbeit der Gesuchsteller selbst, als durch das Fuhrwerk, die Arbeit und die Waren, die sie machen lassen, ohne daſs sie genötigt wären, wegen dieser in das Ausland zu gehen.“
1) Siehe Francquoy, Des progrès de la fabrication de fer dans le pays de Liège, p. 41.
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Belgien im 17. Jahrhundert.
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Fremder aufkommen konnte, zu vervollkommnen, um die Leute dem
Lande zu erhalten, in dem sie geboren sind: deshalb suchen sie
darum nach, daſs keine neuen Hochöfen mehr errichtet werden
möchten, da die Zahl der vorhandenen doppelt zu groſs ist, um das
erforderliche Quantum von Töpfen, Kesseln, Kasten, Platten und
andere Artikel zu liefern; sie ersuchen, daſs es nur den zwei Öfen zu
Grivegné und den zwei Öfen bei dem Dorfe des Vennes gestattet sein
solle, Potterie zu gieſsen, da diese von jeher diese Industrie getrieben
haben und ihre ersten Meister die Erfinder (!) derselben gewesen
sind 1).“ Auf dieses Gesuch hin verbot die fürstbischöfliche Regierung
die Einrichtung neuer Hochöfen für die folgenden 25 Jahre.
Ebenso gewährt ein anderes Bittgesuch vom 22. Juni 1699 um
Zollbefreiung für die aus den Gemeinden Clermont und de Nandrin
zu beziehenden Eisenerze, Einblick in damalige Verhältnisse: „Jean
Posson und Michel Rond, Kaufleute und Bürger der Stadt Lüttich,
stellen ehrerbietigst Euer hochfürstl. Gnaden vor, wie seit einiger Zeit
von ihrer Kathol. Majestät ein Verbot erlassen worden ist, aus der
Grafschaft Namur keine Art von Eisenerz auszuführen, von welchen
dieselben einen entsprechenden Teil förderten zur Guſsmischung für
Töpfe, Marmiten und Kessel, welche sie fabrizieren, augenscheinlich
in der Absicht, daſs solche allein in der dortigen Grafschaft gemacht
und dadurch der Handel der ganzen Arbeiterbevölkerung des Lütticher
Landes dorthin gezogen werde, zur Schädigung der Interessen Ihrer
fürstl. Gn. armen Unterthanen, und da sie glauben, daſs auch in
diesem Lande und besonders in Schichten Eurer hochfürstl. Gn. Ge-
meinden zu Clermont und Nandrin und Umgegend, sich Bergwerke
auffinden lieſsen um die erwähnte Mischung zu liefern, haben sie es
für ihre Pflicht gehalten, im Hinblick auf das öffentliche Wohl, sich
an Ihro hochfürstl. Gnaden in geziemender Achtung mit dem Bitt-
gesuch zu wenden, Ihnen Vollmacht und Erlaubnis zu erteilen, in
genannten Gemeinden und Umgegend arbeiten zu dürfen mit Aus-
schluſs aller Anderen, gegen Erstattung des üblichen Zehnten (l’on-
zième), wie dies von Andern geschieht. Hierdurch würden Euer
fürstl. Gn. Unterthanen den Vorteil haben, sowohl durch den Besitz
und die Arbeit der Gesuchsteller selbst, als durch das Fuhrwerk, die
Arbeit und die Waren, die sie machen lassen, ohne daſs sie genötigt
wären, wegen dieser in das Ausland zu gehen.“
1) Siehe Francquoy, Des progrès de la fabrication de fer dans le pays de
Liège, p. 41.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1234>, abgerufen am 29.11.2024.
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