für die Dresdener Kammer wurde von Pirna aus dorthin geliefert. Weitere auf die Eisenkammern bezügliche Verordnungen wurden im 17. Jahrhundert noch erlassen 1658, 1676 und 16861).
Dennoch machte die Eisenkammer zu Pirna 1686 so schlechte Geschäfte, dass sie aufgelöst wurde. Dafür wurde auf alles fremde, namentlich auf böhmisches Eisen ein Grenzzoll und Licenzgebühr ge- legt. Zum Schutz der Kupferhütten wurde den Eisenhammermeistern im Erzgebirge und im Pirnaischen Revier verboten, Brau- und Bier- pfannen, Kessel und Ofentöpfe zu giessen.
Von dem Eisenwerk Erla bei Schwarzenberg bemerken wir noch, dass 1626 dem Franz Rüdiger auf Sachsenfeld, einem Schwager von Nikolaus Klinger, des früheren Inhabers, alle Freiheiten und Ge- rechtigkeiten von Johann Georg I. erneut privilegiert wurden. Den 7. August 1650 verkaufte Frau Rosina Rüdiger Wittib in Mosel das durch den 30jährigen Krieg ganz überschuldete Hammerwerk an Friedrich Röhling, Stadtrichter zu Schwarzenberg, und ihren Sohn Hans Rüdiger zu Behrfeld (Beyerfeld) für 3700 Gulden; Vorräte waren nicht vorhanden. -- Nach dem 30jährigen Kriege verlieh 1653 der Kurfürst Johann Georg II. "dem bescheidenen ehrsamen Mann Herrn Ortband und Katharina, dess ehelichem Weibe, den Hof zu Schwarzenberg und den Hammer in der Erla. Aus den kurfürstlichen Eisen- und Hammerordnungen entnehmen wir weiter, dass von dem Eisenstein, wie von den übrigen Metallen, der Zehnte bezahlt werden musste, und zwar auf Verlangen der Herrschaft in Geld; ausserdem von jedem auf der Halde vermessenen Fuder 1 Gr. Ladegeld. Auch eingeführtes, ausländisches Erz hatte dieses zu entrichten.
Die Wag Eisen war festgesetzt auf 40 Pfd. Nürnberger oder 44 Pfd. Leipziger Gewicht. Der Stabschmied sollte aus 1 Ctr. rohem Eisen von 7 Stein2) dritthalb Wag Eisen schmieden oder von 10 Ctr. soll der Frischer 1 Ctr. ausschmieden, d. h. in Abgang schmieden und 11 Ctr. zu 5 Steinen ausbringen, also im Verhältnis von 14:11 = 78,6 Proz. Auf die Wag Eisen bekam der Stabschmied einen Kübel Kohlen, der Frischer aber auf 1 Ctr. gefrischtes Eisen 11/4 Kübel Kohlen. Drei Stäbe sollten einen Stein austragen, jeder Stein sollte besonders gebunden werden (Ordnung von 1583).
Bei den Blechen unterschied man nach der Stärke Kreuz-, Fuder- und Senklerblech, wovon letzteres das dünnste war. Die Bleche
1) Siehe von Hofmann, Histor. Nachricht von einer ehemaligen Eisen- kammer in Kursachsen, S. 83.
2) 1 Stein = 22 Pfd. Dresdener Gewicht.
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Sachsen im 17. Jahrhundert.
für die Dresdener Kammer wurde von Pirna aus dorthin geliefert. Weitere auf die Eisenkammern bezügliche Verordnungen wurden im 17. Jahrhundert noch erlassen 1658, 1676 und 16861).
Dennoch machte die Eisenkammer zu Pirna 1686 so schlechte Geschäfte, daſs sie aufgelöst wurde. Dafür wurde auf alles fremde, namentlich auf böhmisches Eisen ein Grenzzoll und Licenzgebühr ge- legt. Zum Schutz der Kupferhütten wurde den Eisenhammermeistern im Erzgebirge und im Pirnaischen Revier verboten, Brau- und Bier- pfannen, Kessel und Ofentöpfe zu gieſsen.
Von dem Eisenwerk Erla bei Schwarzenberg bemerken wir noch, daſs 1626 dem Franz Rüdiger auf Sachsenfeld, einem Schwager von Nikolaus Klinger, des früheren Inhabers, alle Freiheiten und Ge- rechtigkeiten von Johann Georg I. erneut privilegiert wurden. Den 7. August 1650 verkaufte Frau Rosina Rüdiger Wittib in Mosel das durch den 30jährigen Krieg ganz überschuldete Hammerwerk an Friedrich Röhling, Stadtrichter zu Schwarzenberg, und ihren Sohn Hans Rüdiger zu Behrfeld (Beyerfeld) für 3700 Gulden; Vorräte waren nicht vorhanden. — Nach dem 30jährigen Kriege verlieh 1653 der Kurfürst Johann Georg II. „dem bescheidenen ehrsamen Mann Herrn Ortband und Katharina, deſs ehelichem Weibe, den Hof zu Schwarzenberg und den Hammer in der Erla. Aus den kurfürstlichen Eisen- und Hammerordnungen entnehmen wir weiter, daſs von dem Eisenstein, wie von den übrigen Metallen, der Zehnte bezahlt werden muſste, und zwar auf Verlangen der Herrschaft in Geld; auſserdem von jedem auf der Halde vermessenen Fuder 1 Gr. Ladegeld. Auch eingeführtes, ausländisches Erz hatte dieses zu entrichten.
Die Wag Eisen war festgesetzt auf 40 Pfd. Nürnberger oder 44 Pfd. Leipziger Gewicht. Der Stabschmied sollte aus 1 Ctr. rohem Eisen von 7 Stein2) dritthalb Wag Eisen schmieden oder von 10 Ctr. soll der Frischer 1 Ctr. ausschmieden, d. h. in Abgang schmieden und 11 Ctr. zu 5 Steinen ausbringen, also im Verhältnis von 14:11 = 78,6 Proz. Auf die Wag Eisen bekam der Stabschmied einen Kübel Kohlen, der Frischer aber auf 1 Ctr. gefrischtes Eisen 1¼ Kübel Kohlen. Drei Stäbe sollten einen Stein austragen, jeder Stein sollte besonders gebunden werden (Ordnung von 1583).
Bei den Blechen unterschied man nach der Stärke Kreuz-, Fuder- und Senklerblech, wovon letzteres das dünnste war. Die Bleche
1) Siehe von Hofmann, Histor. Nachricht von einer ehemaligen Eisen- kammer in Kursachsen, S. 83.
2) 1 Stein = 22 Pfd. Dresdener Gewicht.
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Sachsen im 17. Jahrhundert.
für die Dresdener Kammer wurde von Pirna aus dorthin geliefert.
Weitere auf die Eisenkammern bezügliche Verordnungen wurden im
17. Jahrhundert noch erlassen 1658, 1676 und 1686 1).
Dennoch machte die Eisenkammer zu Pirna 1686 so schlechte
Geschäfte, daſs sie aufgelöst wurde. Dafür wurde auf alles fremde,
namentlich auf böhmisches Eisen ein Grenzzoll und Licenzgebühr ge-
legt. Zum Schutz der Kupferhütten wurde den Eisenhammermeistern
im Erzgebirge und im Pirnaischen Revier verboten, Brau- und Bier-
pfannen, Kessel und Ofentöpfe zu gieſsen.
Von dem Eisenwerk Erla bei Schwarzenberg bemerken wir noch,
daſs 1626 dem Franz Rüdiger auf Sachsenfeld, einem Schwager von
Nikolaus Klinger, des früheren Inhabers, alle Freiheiten und Ge-
rechtigkeiten von Johann Georg I. erneut privilegiert wurden. Den
7. August 1650 verkaufte Frau Rosina Rüdiger Wittib in Mosel das
durch den 30jährigen Krieg ganz überschuldete Hammerwerk an
Friedrich Röhling, Stadtrichter zu Schwarzenberg, und ihren Sohn
Hans Rüdiger zu Behrfeld (Beyerfeld) für 3700 Gulden; Vorräte
waren nicht vorhanden. — Nach dem 30jährigen Kriege verlieh 1653
der Kurfürst Johann Georg II. „dem bescheidenen ehrsamen Mann
Herrn Ortband und Katharina, deſs ehelichem Weibe, den Hof zu
Schwarzenberg und den Hammer in der Erla. Aus den kurfürstlichen
Eisen- und Hammerordnungen entnehmen wir weiter, daſs von dem
Eisenstein, wie von den übrigen Metallen, der Zehnte bezahlt werden
muſste, und zwar auf Verlangen der Herrschaft in Geld; auſserdem
von jedem auf der Halde vermessenen Fuder 1 Gr. Ladegeld. Auch
eingeführtes, ausländisches Erz hatte dieses zu entrichten.
Die Wag Eisen war festgesetzt auf 40 Pfd. Nürnberger oder
44 Pfd. Leipziger Gewicht. Der Stabschmied sollte aus 1 Ctr. rohem
Eisen von 7 Stein 2) dritthalb Wag Eisen schmieden oder von 10 Ctr.
soll der Frischer 1 Ctr. ausschmieden, d. h. in Abgang schmieden
und 11 Ctr. zu 5 Steinen ausbringen, also im Verhältnis von 14:11
= 78,6 Proz. Auf die Wag Eisen bekam der Stabschmied einen
Kübel Kohlen, der Frischer aber auf 1 Ctr. gefrischtes Eisen
1¼ Kübel Kohlen. Drei Stäbe sollten einen Stein austragen, jeder Stein
sollte besonders gebunden werden (Ordnung von 1583).
Bei den Blechen unterschied man nach der Stärke Kreuz-, Fuder-
und Senklerblech, wovon letzteres das dünnste war. Die Bleche
1) Siehe von Hofmann, Histor. Nachricht von einer ehemaligen Eisen-
kammer in Kursachsen, S. 83.
2) 1 Stein = 22 Pfd. Dresdener Gewicht.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1225>, abgerufen am 30.11.2024.
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