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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Westfalen im 17. Jahrhundert.
welche auf den Markt gebracht wurden, nicht von den Kaufleuten,
sondern von den Meistern gekauft werden, und damit der geringere
Bruder nicht übervorteilt werde, wurden die Preise festgesetzt. Die
Zahlungen an die Handwerker mussten wie früher ohne Abzug und
nicht anders als in barem Gelde oder in gutem Eisen und Stahl er-
folgen, nie aber in Viktualien, Ellen- oder anderen Waren. Jeder
Zwischenhandel war verboten.

So lange die Kaufleute im Stande waren, die Arbeit und die
Klingen mit Bargeld nach Inhalt der Ordnung zu bezahlen, erhielten
sie den Vorzug vor Fremden. Gelang es einem Meister nicht, einen
angemessenen Preis zu erhalten, so vermittelten zuerst der Vogt und
Rat, dann die Sechsmänner den Verkauf; gelang es aber auch diesen
nicht innerhalb 14 Tagen, so durfte der Handwerker mit Vorwissen
von Vogt und Rat die Schwerter fertig machen lassen und auch an
Fremde, die nicht zum Handwerk gehörten, verkaufen; hierüber
musste aber ein Protokoll aufgenommen werden.

Den ärmeren Genossen wurde das "Amunitionsgut", wie gemeine
Kunden, Platten, Pampen, Häuer, breite Dorfplatten, Pfannenstiele,
Rappiere u. s. w. zum Schmieden, Schleifen und Härten allein über-
lassen, ihnen aber die Freiheit vorbehalten, auch an feineren Waren
zu arbeiten; dabei sollten sie sich alles Überfleisses enthalten und
sich der billigen Ordnung unterwerfen. Auch den ausser dem Handwerk
stehenden Vergoldern, Ätzern u. s. w. wurde ein Monopol erteilt.

Dieser Sechsmannsbrief ist das letzte Denkmal für den streng
handwerksmässigen Betrieb der Solinger Klingenindustrie, doch konnte
er den Schritt der Zeit nicht aufhalten, die mehr und mehr der
Fabrikarbeit und dem Freihandel zudrängte.

Die Kunst der Klingenschmiede stand im 17. Jahrhundert immer
noch in grossem Ansehen und sind die Namen vieler hervorragender
Meister jener Zeit bekannt. Wir erwähnen: Peter Broch, Joh. Hart-
kopf, Theil Köller, Adolf Kronenbergk, Joh. Meffert und Pet. Schimmel-
busch (1600); Christof Pols (1603), Pet. Tesche (1604, 1610, 1618),
Thomas Wolferts (1607), Johannes Berns, Meves Berns (1611, 1613),
Pet. Weyersberg (1611 bis 1617), Heinrich Brabenter, Joh. Keindt
(Kind bis 1620), Joh. Wilh. Kirschbaum (1620), Wilh. Tesche (1621),
Peter Henkel (1624), Joh. Tesche (1624), Hans Moum, Pet. Knecht
und Abr. Krebs (1630), Georg Steigentesch (1630), Pet. Clauberg
(1632), Clemens Weyersberg (1636), Clemens Wolferts (1636 bis 1678),
Jürgen Wolferts 1638, Hans Olig (1640), Pet. Münch (1649), Jacob
Lohbach, Clemens Pater, Pet. Müller (1650), Peter Bras von Meigen,

Westfalen im 17. Jahrhundert.
welche auf den Markt gebracht wurden, nicht von den Kaufleuten,
sondern von den Meistern gekauft werden, und damit der geringere
Bruder nicht übervorteilt werde, wurden die Preise festgesetzt. Die
Zahlungen an die Handwerker muſsten wie früher ohne Abzug und
nicht anders als in barem Gelde oder in gutem Eisen und Stahl er-
folgen, nie aber in Viktualien, Ellen- oder anderen Waren. Jeder
Zwischenhandel war verboten.

So lange die Kaufleute im Stande waren, die Arbeit und die
Klingen mit Bargeld nach Inhalt der Ordnung zu bezahlen, erhielten
sie den Vorzug vor Fremden. Gelang es einem Meister nicht, einen
angemessenen Preis zu erhalten, so vermittelten zuerst der Vogt und
Rat, dann die Sechsmänner den Verkauf; gelang es aber auch diesen
nicht innerhalb 14 Tagen, so durfte der Handwerker mit Vorwissen
von Vogt und Rat die Schwerter fertig machen lassen und auch an
Fremde, die nicht zum Handwerk gehörten, verkaufen; hierüber
muſste aber ein Protokoll aufgenommen werden.

Den ärmeren Genossen wurde das „Amunitionsgut“, wie gemeine
Kunden, Platten, Pampen, Häuer, breite Dorfplatten, Pfannenstiele,
Rappiere u. s. w. zum Schmieden, Schleifen und Härten allein über-
lassen, ihnen aber die Freiheit vorbehalten, auch an feineren Waren
zu arbeiten; dabei sollten sie sich alles Überfleiſses enthalten und
sich der billigen Ordnung unterwerfen. Auch den auſser dem Handwerk
stehenden Vergoldern, Ätzern u. s. w. wurde ein Monopol erteilt.

Dieser Sechsmannsbrief ist das letzte Denkmal für den streng
handwerksmäſsigen Betrieb der Solinger Klingenindustrie, doch konnte
er den Schritt der Zeit nicht aufhalten, die mehr und mehr der
Fabrikarbeit und dem Freihandel zudrängte.

Die Kunst der Klingenschmiede stand im 17. Jahrhundert immer
noch in groſsem Ansehen und sind die Namen vieler hervorragender
Meister jener Zeit bekannt. Wir erwähnen: Peter Broch, Joh. Hart-
kopf, Theil Köller, Adolf Kronenbergk, Joh. Meffert und Pet. Schimmel-
busch (1600); Christof Pols (1603), Pet. Tesche (1604, 1610, 1618),
Thomas Wolferts (1607), Johannes Berns, Meves Berns (1611, 1613),
Pet. Weyersberg (1611 bis 1617), Heinrich Brabenter, Joh. Keindt
(Kind bis 1620), Joh. Wilh. Kirschbaum (1620), Wilh. Tesche (1621),
Peter Henkel (1624), Joh. Tesche (1624), Hans Moum, Pet. Knecht
und Abr. Krebs (1630), Georg Steigentesch (1630), Pet. Clauberg
(1632), Clemens Weyersberg (1636), Clemens Wolferts (1636 bis 1678),
Jürgen Wolferts 1638, Hans Olig (1640), Pet. Münch (1649), Jacob
Lohbach, Clemens Pater, Pet. Müller (1650), Peter Bras von Meigen,

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[1191/1213] Westfalen im 17. Jahrhundert. welche auf den Markt gebracht wurden, nicht von den Kaufleuten, sondern von den Meistern gekauft werden, und damit der geringere Bruder nicht übervorteilt werde, wurden die Preise festgesetzt. Die Zahlungen an die Handwerker muſsten wie früher ohne Abzug und nicht anders als in barem Gelde oder in gutem Eisen und Stahl er- folgen, nie aber in Viktualien, Ellen- oder anderen Waren. Jeder Zwischenhandel war verboten. So lange die Kaufleute im Stande waren, die Arbeit und die Klingen mit Bargeld nach Inhalt der Ordnung zu bezahlen, erhielten sie den Vorzug vor Fremden. Gelang es einem Meister nicht, einen angemessenen Preis zu erhalten, so vermittelten zuerst der Vogt und Rat, dann die Sechsmänner den Verkauf; gelang es aber auch diesen nicht innerhalb 14 Tagen, so durfte der Handwerker mit Vorwissen von Vogt und Rat die Schwerter fertig machen lassen und auch an Fremde, die nicht zum Handwerk gehörten, verkaufen; hierüber muſste aber ein Protokoll aufgenommen werden. Den ärmeren Genossen wurde das „Amunitionsgut“, wie gemeine Kunden, Platten, Pampen, Häuer, breite Dorfplatten, Pfannenstiele, Rappiere u. s. w. zum Schmieden, Schleifen und Härten allein über- lassen, ihnen aber die Freiheit vorbehalten, auch an feineren Waren zu arbeiten; dabei sollten sie sich alles Überfleiſses enthalten und sich der billigen Ordnung unterwerfen. Auch den auſser dem Handwerk stehenden Vergoldern, Ätzern u. s. w. wurde ein Monopol erteilt. Dieser Sechsmannsbrief ist das letzte Denkmal für den streng handwerksmäſsigen Betrieb der Solinger Klingenindustrie, doch konnte er den Schritt der Zeit nicht aufhalten, die mehr und mehr der Fabrikarbeit und dem Freihandel zudrängte. Die Kunst der Klingenschmiede stand im 17. Jahrhundert immer noch in groſsem Ansehen und sind die Namen vieler hervorragender Meister jener Zeit bekannt. Wir erwähnen: Peter Broch, Joh. Hart- kopf, Theil Köller, Adolf Kronenbergk, Joh. Meffert und Pet. Schimmel- busch (1600); Christof Pols (1603), Pet. Tesche (1604, 1610, 1618), Thomas Wolferts (1607), Johannes Berns, Meves Berns (1611, 1613), Pet. Weyersberg (1611 bis 1617), Heinrich Brabenter, Joh. Keindt (Kind bis 1620), Joh. Wilh. Kirschbaum (1620), Wilh. Tesche (1621), Peter Henkel (1624), Joh. Tesche (1624), Hans Moum, Pet. Knecht und Abr. Krebs (1630), Georg Steigentesch (1630), Pet. Clauberg (1632), Clemens Weyersberg (1636), Clemens Wolferts (1636 bis 1678), Jürgen Wolferts 1638, Hans Olig (1640), Pet. Münch (1649), Jacob Lohbach, Clemens Pater, Pet. Müller (1650), Peter Bras von Meigen,

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1213>, abgerufen am 18.05.2024.