Wolfenbüttel im Jahre 1614 die Hütte vier Tage auf Befehl, um eine Eisenpresse zu machen. Dafür entrichtete er pro Tag 2 fl. Zins, ferner wurden ihm 15 Ctr. Schmiedeeisen und 51/2 Fuder Kohlen verrechnet.
1615 wurden auf der Oberhütte sieben Petarden geschmiedet und dafür 141/2 Tage Hüttenzins zu 2 fl., 71/4 Ctr. 14 Pfd. zwei- geschmolzen Eisen und 17 Fuder Kohlen vergütet. 1616 wird ein Hammer für die Luttenberger Hütte hier geschmiedet gegen Ver- gütung von zwei Tagen Hüttenzins und 41/2 Fuder Kohlen. 1620 wurden sechs neue Petarden geschmiedet und fünf Hüttentage mit 20 fl. Zins in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen geben uns durch die Strafgelder auch Aufschluss über die Faktorei- und Hüttenordnung. Stackls Gewerke, die mit ihrem Ofen (jedenfalls ein Stückofen) "Blaues Wunder" lässig sind -- also das bedungene Quantum nicht ablieferten -- wurden 1614 mit 4 fl. gestraft. Hans Eschenbach und Bartold Lorezell auf dem Buxhofe haben 1625 das Eisen (ihres Zerennfeuers) nicht zur Factorey abgeliefert, sondern ungezeicht nach dem Harze verkauft, wofür sie mit 2 und 3 fl. gestraft worden. -- 1616 werden die "Reidels Ge- wergken Unfleissigs vnd Ungehorsams halber in Straff genommen mit 6 Gulden". 1617 fand man bei nächtlicher Visitation auf der Oberhütte und der Neuenhütte Eisen, das "zur Ungebühr" (über das erlaubte Quantum) geschmiedet war "vnd verpartiret werden wollte" (d. h. bei Seite gebracht und heimlich verkauft werden sollte). Das- selbe wurde konfisziert und in Einnahme gebracht.
"Die Woche Johannis Baptista hatte sich im nachmessen be- funden, das der Kohler Henny Schindtell keine volle Masse auff die Hütte geschickt, Undt ist mein gn. F. und Herr um 4 Fuder be- trogen, desswegen den Kohler zur Straff vffgerufft und hierfür in Einnahme gesetzt 15 fl. J. O., der nachlässig im Fuhrwerk zum Nachteil der Clusingshütte befunden wurde, mit 3 fl. gestraft.
1618 werden die Köhler hart gestraft, weil sie Kohlen "gepar- tieret", zugleich der Fuhrmann mit 10 fl. und der Hüttenvogt mit 6 fl. Im selben Jahre werden die Frischer auf der Ober- und Neuen Stahlhütte mit 6 fl. gestraft, "weil sie beim Abwiegen am Sonntag nach der Predigt nicht kamen (den Befehl verachtet)".
1619 ist "der Hütten-Vogt vff der Teichhütten wegen viel ge- soffes vndt vnfleisses gestrafft mit 2 fl.". Bei dem Krüger zu Willensen ist Eisen konfisziert worden, das nicht in die Faktorei kam.
1620 wird der Hüttenvogt auf der Teichhütte "wegen Vnfleisses und getriebenes gesoffs gestrafft mit 4 fl.";
Der Harz im 17. Jahrhundert.
Wolfenbüttel im Jahre 1614 die Hütte vier Tage auf Befehl, um eine Eisenpresse zu machen. Dafür entrichtete er pro Tag 2 fl. Zins, ferner wurden ihm 15 Ctr. Schmiedeeisen und 5½ Fuder Kohlen verrechnet.
1615 wurden auf der Oberhütte sieben Petarden geschmiedet und dafür 14½ Tage Hüttenzins zu 2 fl., 7¼ Ctr. 14 Pfd. zwei- geschmolzen Eisen und 17 Fuder Kohlen vergütet. 1616 wird ein Hammer für die Luttenberger Hütte hier geschmiedet gegen Ver- gütung von zwei Tagen Hüttenzins und 4½ Fuder Kohlen. 1620 wurden sechs neue Petarden geschmiedet und fünf Hüttentage mit 20 fl. Zins in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen geben uns durch die Strafgelder auch Aufschluſs über die Faktorei- und Hüttenordnung. Stackls Gewerke, die mit ihrem Ofen (jedenfalls ein Stückofen) „Blaues Wunder“ lässig sind — also das bedungene Quantum nicht ablieferten — wurden 1614 mit 4 fl. gestraft. Hans Eschenbach und Bartold Lorezell auf dem Buxhofe haben 1625 das Eisen (ihres Zerennfeuers) nicht zur Factorey abgeliefert, sondern ungezeicht nach dem Harze verkauft, wofür sie mit 2 und 3 fl. gestraft worden. — 1616 werden die „Reidels Ge- wergken Unfleiſsigs vnd Ungehorsams halber in Straff genommen mit 6 Gulden“. 1617 fand man bei nächtlicher Visitation auf der Oberhütte und der Neuenhütte Eisen, das „zur Ungebühr“ (über das erlaubte Quantum) geschmiedet war „vnd verpartiret werden wollte“ (d. h. bei Seite gebracht und heimlich verkauft werden sollte). Das- selbe wurde konfisziert und in Einnahme gebracht.
„Die Woche Johannis Baptista hatte sich im nachmessen be- funden, das der Kohler Henny Schindtell keine volle Maſse auff die Hütte geschickt, Undt ist mein gn. F. und Herr um 4 Fuder be- trogen, deſswegen den Kohler zur Straff vffgerufft und hierfür in Einnahme gesetzt 15 fl. J. O., der nachlässig im Fuhrwerk zum Nachteil der Clusingshütte befunden wurde, mit 3 fl. gestraft.
1618 werden die Köhler hart gestraft, weil sie Kohlen „gepar- tieret“, zugleich der Fuhrmann mit 10 fl. und der Hüttenvogt mit 6 fl. Im selben Jahre werden die Frischer auf der Ober- und Neuen Stahlhütte mit 6 fl. gestraft, „weil sie beim Abwiegen am Sonntag nach der Predigt nicht kamen (den Befehl verachtet)“.
1619 ist „der Hütten-Vogt vff der Teichhütten wegen viel ge- soffes vndt vnfleiſses gestrafft mit 2 fl.“. Bei dem Krüger zu Willensen ist Eisen konfisziert worden, das nicht in die Faktorei kam.
1620 wird der Hüttenvogt auf der Teichhütte „wegen Vnfleiſses und getriebenes gesoffs gestrafft mit 4 fl.“;
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Der Harz im 17. Jahrhundert.
Wolfenbüttel im Jahre 1614 die Hütte vier Tage auf Befehl, um eine
Eisenpresse zu machen. Dafür entrichtete er pro Tag 2 fl. Zins, ferner
wurden ihm 15 Ctr. Schmiedeeisen und 5½ Fuder Kohlen verrechnet.
1615 wurden auf der Oberhütte sieben Petarden geschmiedet
und dafür 14½ Tage Hüttenzins zu 2 fl., 7¼ Ctr. 14 Pfd. zwei-
geschmolzen Eisen und 17 Fuder Kohlen vergütet. 1616 wird ein
Hammer für die Luttenberger Hütte hier geschmiedet gegen Ver-
gütung von zwei Tagen Hüttenzins und 4½ Fuder Kohlen. 1620
wurden sechs neue Petarden geschmiedet und fünf Hüttentage mit
20 fl. Zins in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen geben uns durch die Strafgelder auch Aufschluſs
über die Faktorei- und Hüttenordnung. Stackls Gewerke, die mit
ihrem Ofen (jedenfalls ein Stückofen) „Blaues Wunder“ lässig sind
— also das bedungene Quantum nicht ablieferten — wurden 1614
mit 4 fl. gestraft. Hans Eschenbach und Bartold Lorezell auf dem
Buxhofe haben 1625 das Eisen (ihres Zerennfeuers) nicht zur Factorey
abgeliefert, sondern ungezeicht nach dem Harze verkauft, wofür sie
mit 2 und 3 fl. gestraft worden. — 1616 werden die „Reidels Ge-
wergken Unfleiſsigs vnd Ungehorsams halber in Straff genommen
mit 6 Gulden“. 1617 fand man bei nächtlicher Visitation auf der
Oberhütte und der Neuenhütte Eisen, das „zur Ungebühr“ (über das
erlaubte Quantum) geschmiedet war „vnd verpartiret werden wollte“
(d. h. bei Seite gebracht und heimlich verkauft werden sollte). Das-
selbe wurde konfisziert und in Einnahme gebracht.
„Die Woche Johannis Baptista hatte sich im nachmessen be-
funden, das der Kohler Henny Schindtell keine volle Maſse auff die
Hütte geschickt, Undt ist mein gn. F. und Herr um 4 Fuder be-
trogen, deſswegen den Kohler zur Straff vffgerufft und hierfür in
Einnahme gesetzt 15 fl. J. O., der nachlässig im Fuhrwerk zum
Nachteil der Clusingshütte befunden wurde, mit 3 fl. gestraft.
1618 werden die Köhler hart gestraft, weil sie Kohlen „gepar-
tieret“, zugleich der Fuhrmann mit 10 fl. und der Hüttenvogt mit 6 fl.
Im selben Jahre werden die Frischer auf der Ober- und Neuen
Stahlhütte mit 6 fl. gestraft, „weil sie beim Abwiegen am Sonntag
nach der Predigt nicht kamen (den Befehl verachtet)“.
1619 ist „der Hütten-Vogt vff der Teichhütten wegen viel ge-
soffes vndt vnfleiſses gestrafft mit 2 fl.“. Bei dem Krüger zu Willensen
ist Eisen konfisziert worden, das nicht in die Faktorei kam.
1620 wird der Hüttenvogt auf der Teichhütte „wegen Vnfleiſses
und getriebenes gesoffs gestrafft mit 4 fl.“;
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1156>, abgerufen am 23.11.2024.
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