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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Nassau im 17. Jahrhundert.
brachte am 5. November 1621 eine Einigung dahin zu Stande, dass
der Stallen Roheisen für die Folge auf 1623/4 Pfund festgesetzt wurde.
Dies wurde bereits am 7. Januar 1623 dahin abgeändert, dass die
Wag Stabeisen von 120 auf 125, die Stolle Roheisen aber auf
164 Pfund Silbergewicht, das Pfund zu 32 Loth gerechnet, erhöht
wurde. Im Laufe des Jahrhunderts trat noch einmal eine Erhöhung
ein, indem im Jahre 1667 das Gewicht des Stallen Roheisens auf
170 Pfund festgesetzt wurde.

Graf Johanns Verordnung, dass der Preis eines Wagens Kohlen
dem einer Wag Eisen gleich sein solle, hatte keinen Erfolg. Die
Kohlenpreise stellten sich während dem ganzen Jahrhundert höher.
1695 bezahlte man durchgängig den Wagen Kohlen mit 7 und
8 Gulden und drei Jahre später erhielten die Siegenschen Werke
aus den Witgensteinschen Forsten keinen Wagen unter 71/2 bis
8 Gulden. Damals kostete die Wag Eisen 15 Kopfstück oder
5 Gulden, während sie vorher 8, 9 bis 10 Kopfstück gegolten hatte 1).

Weitere Verordnungen und Vereinbarungen aus dem 17. Jahr-
hundert gewähren einen Einblick in den Hüttenbetrieb jener Periode.
"Der Siegenische Hammerschmiede Schluss nebst Canzeleykonfirmation
das Schmieden betreffend, Mai 9./29. 1666" will die ungleichmässige
Ausnutzung der Hämmer durch die Gewerken, je nachdem einer grobe
oder kleine Waren schmiedet, ausgleichen.

Sie lautet: Um die Unordnung im Schmieden abzustellen, die
dadurch entsteht, dass einer grobe, der andere kleine Ware macht,
der eine den Hammer zwei- oder dreimal, der andere nur einmal ge-
braucht, sind die beiden dazu verordneten Bergmeister samt den
Handwerksmeistern heute dato 10./30. September uff Dielnhenrichs
Hütten erschienen und von jedem Hammer einen zu Vnss erfordern
lassen, benanntlich unteren Hain Johann Buch, uff der Hammerhütten
Henrich Göbell, uff Dielnhenrichshütten Johann Heinrich Meinhardt,
uff Fickenhütten Johann Jacob Flender, uff Münckershütten Franz
Sprenger, vor der Haarth Thomas Flender, uff Buschgödershütten
Henrich Flender, Schöffe, uff der Geisweid Johann Geisweid, Schöffe,
uff Dielnhütten, Hermanus Schleiffenbaum, uff Buschhütten Martinus
Spiess, vorm Berg Johannes Müncker, uff Külnhütten Johannes
Müncker, Schöffe, uff Allenbach Johann Flender, vor der Dieffenbach
Hermanus Flender, uff Meisnershütten Hans Meinhardt -- haben
einmütig dahin geschlossen, dass weil ein Tag oder ein Herrdt so-

1) Siehe Becher, a. a. O., S. 541.

Nassau im 17. Jahrhundert.
brachte am 5. November 1621 eine Einigung dahin zu Stande, daſs
der Stallen Roheisen für die Folge auf 162¾ Pfund festgesetzt wurde.
Dies wurde bereits am 7. Januar 1623 dahin abgeändert, daſs die
Wag Stabeisen von 120 auf 125, die Stolle Roheisen aber auf
164 Pfund Silbergewicht, das Pfund zu 32 Loth gerechnet, erhöht
wurde. Im Laufe des Jahrhunderts trat noch einmal eine Erhöhung
ein, indem im Jahre 1667 das Gewicht des Stallen Roheisens auf
170 Pfund festgesetzt wurde.

Graf Johanns Verordnung, daſs der Preis eines Wagens Kohlen
dem einer Wag Eisen gleich sein solle, hatte keinen Erfolg. Die
Kohlenpreise stellten sich während dem ganzen Jahrhundert höher.
1695 bezahlte man durchgängig den Wagen Kohlen mit 7 und
8 Gulden und drei Jahre später erhielten die Siegenschen Werke
aus den Witgensteinschen Forsten keinen Wagen unter 7½ bis
8 Gulden. Damals kostete die Wag Eisen 15 Kopfstück oder
5 Gulden, während sie vorher 8, 9 bis 10 Kopfstück gegolten hatte 1).

Weitere Verordnungen und Vereinbarungen aus dem 17. Jahr-
hundert gewähren einen Einblick in den Hüttenbetrieb jener Periode.
„Der Siegenische Hammerschmiede Schluſs nebst Canzeleykonfirmation
das Schmieden betreffend, Mai 9./29. 1666“ will die ungleichmäſsige
Ausnutzung der Hämmer durch die Gewerken, je nachdem einer grobe
oder kleine Waren schmiedet, ausgleichen.

Sie lautet: Um die Unordnung im Schmieden abzustellen, die
dadurch entsteht, daſs einer grobe, der andere kleine Ware macht,
der eine den Hammer zwei- oder dreimal, der andere nur einmal ge-
braucht, sind die beiden dazu verordneten Bergmeister samt den
Handwerksmeistern heute dato 10./30. September uff Dielnhenrichs
Hütten erschienen und von jedem Hammer einen zu Vnſs erfordern
lassen, benanntlich unteren Hain Johann Buch, uff der Hammerhütten
Henrich Göbell, uff Dielnhenrichshütten Johann Heinrich Meinhardt,
uff Fickenhütten Johann Jacob Flender, uff Münckershütten Franz
Sprenger, vor der Haarth Thomas Flender, uff Buschgödershütten
Henrich Flender, Schöffe, uff der Geisweid Johann Geisweid, Schöffe,
uff Dielnhütten, Hermanus Schleiffenbaum, uff Buschhütten Martinus
Spieſs, vorm Berg Johannes Müncker, uff Külnhütten Johannes
Müncker, Schöffe, uff Allenbach Johann Flender, vor der Dieffenbach
Hermanus Flender, uff Meisnershütten Hans Meinhardt — haben
einmütig dahin geschlossen, daſs weil ein Tag oder ein Herrdt so-

1) Siehe Becher, a. a. O., S. 541.
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[1095/1117] Nassau im 17. Jahrhundert. brachte am 5. November 1621 eine Einigung dahin zu Stande, daſs der Stallen Roheisen für die Folge auf 162¾ Pfund festgesetzt wurde. Dies wurde bereits am 7. Januar 1623 dahin abgeändert, daſs die Wag Stabeisen von 120 auf 125, die Stolle Roheisen aber auf 164 Pfund Silbergewicht, das Pfund zu 32 Loth gerechnet, erhöht wurde. Im Laufe des Jahrhunderts trat noch einmal eine Erhöhung ein, indem im Jahre 1667 das Gewicht des Stallen Roheisens auf 170 Pfund festgesetzt wurde. Graf Johanns Verordnung, daſs der Preis eines Wagens Kohlen dem einer Wag Eisen gleich sein solle, hatte keinen Erfolg. Die Kohlenpreise stellten sich während dem ganzen Jahrhundert höher. 1695 bezahlte man durchgängig den Wagen Kohlen mit 7 und 8 Gulden und drei Jahre später erhielten die Siegenschen Werke aus den Witgensteinschen Forsten keinen Wagen unter 7½ bis 8 Gulden. Damals kostete die Wag Eisen 15 Kopfstück oder 5 Gulden, während sie vorher 8, 9 bis 10 Kopfstück gegolten hatte 1). Weitere Verordnungen und Vereinbarungen aus dem 17. Jahr- hundert gewähren einen Einblick in den Hüttenbetrieb jener Periode. „Der Siegenische Hammerschmiede Schluſs nebst Canzeleykonfirmation das Schmieden betreffend, Mai 9./29. 1666“ will die ungleichmäſsige Ausnutzung der Hämmer durch die Gewerken, je nachdem einer grobe oder kleine Waren schmiedet, ausgleichen. Sie lautet: Um die Unordnung im Schmieden abzustellen, die dadurch entsteht, daſs einer grobe, der andere kleine Ware macht, der eine den Hammer zwei- oder dreimal, der andere nur einmal ge- braucht, sind die beiden dazu verordneten Bergmeister samt den Handwerksmeistern heute dato 10./30. September uff Dielnhenrichs Hütten erschienen und von jedem Hammer einen zu Vnſs erfordern lassen, benanntlich unteren Hain Johann Buch, uff der Hammerhütten Henrich Göbell, uff Dielnhenrichshütten Johann Heinrich Meinhardt, uff Fickenhütten Johann Jacob Flender, uff Münckershütten Franz Sprenger, vor der Haarth Thomas Flender, uff Buschgödershütten Henrich Flender, Schöffe, uff der Geisweid Johann Geisweid, Schöffe, uff Dielnhütten, Hermanus Schleiffenbaum, uff Buschhütten Martinus Spieſs, vorm Berg Johannes Müncker, uff Külnhütten Johannes Müncker, Schöffe, uff Allenbach Johann Flender, vor der Dieffenbach Hermanus Flender, uff Meisnershütten Hans Meinhardt — haben einmütig dahin geschlossen, daſs weil ein Tag oder ein Herrdt so- 1) Siehe Becher, a. a. O., S. 541.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1095. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1117>, abgerufen am 18.05.2024.