dem Pfalzgrafen Friedrich V. angeschlossen und seinen Anteil durch Vollmacht dem Rentmeister Richius übertragen. Nach dem unglück- lichen Ausgang des böhmischen Feldzugs verfiel er in die Reichsacht, versöhnte sich aber 1624 mit dem Kaiser und erhielt seine Besitzun- gen und Rechte wieder. Im Jahre 1627 verschenkte er seinen Anteil an dem Eisenwerk Gottesgabe an zwei treue Diener, Friedrich Schwarzenberger und Melchior Loyss1), welche darauf in dem- selben Jahr in Gemeinschaft mit ihren Mitgewerken einen neuen Bergverwalter mit einem ausführlichen Bestallungsbrief 2) anstellten. In diesem heisst es wegen des Hochofens unter anderem:
"§ V. Damit auch bei dem hohen Ofen, an welchem der Gewerk- schaft sehr viel gelegen, und dieselben so Tags so Nachts in Gang erhalten werden, kein Unfleiss, Versaumnussen oder Gefahr vorgehe, oder gebraucht werde; solle er ein wachsames Aug jederzeit darauf haben und bisweilen auch, wegen mehrer Forcht, des Nachts sich bei den Arbeitern finden, ihnen zusprechen, sie ihrer geleisteten Pflicht erinnern und zu gebührendem Fleiss freundlich, oder da auch von- nöten, amtswegen alles Ernstes vermahnen, wöchentlich den ge- schmelzten Vorrat abwägen und solchen unter seine Hand und Ver- wahrung künftig haben zu verrechnen, nehmen, zu welcher Abwägung er dann jederzeit den Schreiber und Schmidtmeister zuziehen und ob der Zeug recht und zu verarbeiten tüchtig, geschmelzt worden, oder mangelhaftig, bey seinen Pflichten zu fragen, auch auf den Fall Un- fleiss bei den Schmelzen vorgetroffen, den Schmelzer darunter zur Rede setzen, zu mehrerem Fleiss zu ermahnen, auch da es nicht verfangen sollte, solches fernerer Gebühr willen anhero berichten."
Die Schenkung des Fürsten von Anhalt wurde aber angefochten und die beiden genannten Gewerke am 9. November 1628 des Berg- amtes wieder entsetzt, nachdem die kaiserlichen bisher in der oberen Pfalz verordnet gewesenen Kommissarien aus der böhmischen Kanzley Bescheinigungen vorbrachten, dass ihnen bereits 1623 die konfiszierten anhaltischen Bergwerksanteile von Kaiser Ferdinand II. geschenkt worden wären. Trotz des Widerspruchs des Fürsten von Anhalt blieben die kaiserlichen Kommissare bis zu den feindlichen Einfällen 1635 im Besitz der Werke. Von da an geriet der Bergbau am Fichtelge- birge gänzlich in Verfall, und es kümmerten sich weder die alten noch die neuen Gewerke weiter um denselben, so dass endlich Kurfürst Maxi-
1) Siehe Lori, LXXI.
2) Siehe Lori, 459.
Bayern im 17. Jahrhundert.
dem Pfalzgrafen Friedrich V. angeschlossen und seinen Anteil durch Vollmacht dem Rentmeister Richius übertragen. Nach dem unglück- lichen Ausgang des böhmischen Feldzugs verfiel er in die Reichsacht, versöhnte sich aber 1624 mit dem Kaiser und erhielt seine Besitzun- gen und Rechte wieder. Im Jahre 1627 verschenkte er seinen Anteil an dem Eisenwerk Gottesgabe an zwei treue Diener, Friedrich Schwarzenberger und Melchior Loyſs1), welche darauf in dem- selben Jahr in Gemeinschaft mit ihren Mitgewerken einen neuen Bergverwalter mit einem ausführlichen Bestallungsbrief 2) anstellten. In diesem heiſst es wegen des Hochofens unter anderem:
„§ V. Damit auch bei dem hohen Ofen, an welchem der Gewerk- schaft sehr viel gelegen, und dieselben so Tags so Nachts in Gang erhalten werden, kein Unfleiſs, Versaumnuſsen oder Gefahr vorgehe, oder gebraucht werde; solle er ein wachsames Aug jederzeit darauf haben und bisweilen auch, wegen mehrer Forcht, des Nachts sich bei den Arbeitern finden, ihnen zusprechen, sie ihrer geleisteten Pflicht erinnern und zu gebührendem Fleiſs freundlich, oder da auch von- nöten, amtswegen alles Ernstes vermahnen, wöchentlich den ge- schmelzten Vorrat abwägen und solchen unter seine Hand und Ver- wahrung künftig haben zu verrechnen, nehmen, zu welcher Abwägung er dann jederzeit den Schreiber und Schmidtmeister zuziehen und ob der Zeug recht und zu verarbeiten tüchtig, geschmelzt worden, oder mangelhaftig, bey seinen Pflichten zu fragen, auch auf den Fall Un- fleiſs bei den Schmelzen vorgetroffen, den Schmelzer darunter zur Rede setzen, zu mehrerem Fleiſs zu ermahnen, auch da es nicht verfangen sollte, solches fernerer Gebühr willen anhero berichten.“
Die Schenkung des Fürsten von Anhalt wurde aber angefochten und die beiden genannten Gewerke am 9. November 1628 des Berg- amtes wieder entsetzt, nachdem die kaiserlichen bisher in der oberen Pfalz verordnet gewesenen Kommissarien aus der böhmischen Kanzley Bescheinigungen vorbrachten, daſs ihnen bereits 1623 die konfiszierten anhaltischen Bergwerksanteile von Kaiser Ferdinand II. geschenkt worden wären. Trotz des Widerspruchs des Fürsten von Anhalt blieben die kaiserlichen Kommissare bis zu den feindlichen Einfällen 1635 im Besitz der Werke. Von da an geriet der Bergbau am Fichtelge- birge gänzlich in Verfall, und es kümmerten sich weder die alten noch die neuen Gewerke weiter um denselben, so daſs endlich Kurfürst Maxi-
1) Siehe Lori, LXXI.
2) Siehe Lori, 459.
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Bayern im 17. Jahrhundert.
dem Pfalzgrafen Friedrich V. angeschlossen und seinen Anteil durch
Vollmacht dem Rentmeister Richius übertragen. Nach dem unglück-
lichen Ausgang des böhmischen Feldzugs verfiel er in die Reichsacht,
versöhnte sich aber 1624 mit dem Kaiser und erhielt seine Besitzun-
gen und Rechte wieder. Im Jahre 1627 verschenkte er seinen Anteil
an dem Eisenwerk Gottesgabe an zwei treue Diener, Friedrich
Schwarzenberger und Melchior Loyſs 1), welche darauf in dem-
selben Jahr in Gemeinschaft mit ihren Mitgewerken einen neuen
Bergverwalter mit einem ausführlichen Bestallungsbrief 2) anstellten.
In diesem heiſst es wegen des Hochofens unter anderem:
„§ V. Damit auch bei dem hohen Ofen, an welchem der Gewerk-
schaft sehr viel gelegen, und dieselben so Tags so Nachts in Gang
erhalten werden, kein Unfleiſs, Versaumnuſsen oder Gefahr vorgehe,
oder gebraucht werde; solle er ein wachsames Aug jederzeit darauf
haben und bisweilen auch, wegen mehrer Forcht, des Nachts sich bei
den Arbeitern finden, ihnen zusprechen, sie ihrer geleisteten Pflicht
erinnern und zu gebührendem Fleiſs freundlich, oder da auch von-
nöten, amtswegen alles Ernstes vermahnen, wöchentlich den ge-
schmelzten Vorrat abwägen und solchen unter seine Hand und Ver-
wahrung künftig haben zu verrechnen, nehmen, zu welcher Abwägung
er dann jederzeit den Schreiber und Schmidtmeister zuziehen und ob
der Zeug recht und zu verarbeiten tüchtig, geschmelzt worden, oder
mangelhaftig, bey seinen Pflichten zu fragen, auch auf den Fall Un-
fleiſs bei den Schmelzen vorgetroffen, den Schmelzer darunter zur Rede
setzen, zu mehrerem Fleiſs zu ermahnen, auch da es nicht verfangen
sollte, solches fernerer Gebühr willen anhero berichten.“
Die Schenkung des Fürsten von Anhalt wurde aber angefochten
und die beiden genannten Gewerke am 9. November 1628 des Berg-
amtes wieder entsetzt, nachdem die kaiserlichen bisher in der oberen
Pfalz verordnet gewesenen Kommissarien aus der böhmischen Kanzley
Bescheinigungen vorbrachten, daſs ihnen bereits 1623 die konfiszierten
anhaltischen Bergwerksanteile von Kaiser Ferdinand II. geschenkt
worden wären. Trotz des Widerspruchs des Fürsten von Anhalt
blieben die kaiserlichen Kommissare bis zu den feindlichen Einfällen
1635 im Besitz der Werke. Von da an geriet der Bergbau am Fichtelge-
birge gänzlich in Verfall, und es kümmerten sich weder die alten noch
die neuen Gewerke weiter um denselben, so daſs endlich Kurfürst Maxi-
1) Siehe Lori, LXXI.
2) Siehe Lori, 459.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1063. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1085>, abgerufen am 24.11.2024.
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