doppelt gelegen sein musste, im Einverständnis mit Erzherzog Carl, der Landesfürst von Innerösterreich war und zu Graz residierte, eine Hofkommission nach Steyr und Eisenerz. Nach langen Verhandlun- gen entschied der Kaiser im Jahre 1625 durch Machtspruch: "dass sämtliche Rad- und Hammermeister-Entitäten cum fundo instructo geschätzt, in eine Masse vereinigt, jedem der schuldige Teil in dem Schätzungsbetrag abgeschrieben, der steirischen Eisenhandelskompagnie, mit deren Gläubigern ein Amortisationssystem errichtet werde, als Einlage aber zu gut gerechnet und alle einzelnen Radmeister, sowie auch die Hammermeister in eins verschmolzen werden, die dann mit der Eisenhandlungskompagnie als Verlagsglied eine Gesellschaft bilden sollten, welche die Innerberger Hauptgewerkschaft der Stahl- und Eisenhandlung im Erzherzogtum Oesterreich und Land Steier benannt wurde."
Die einbezogenen Werke waren die 19 Radwerke von Eisenerz, die Hammerwerke bei Grossreifling, St. Gallen, Weissenbach und Alten- markt in Steiermark, welche 18 verschiedenen Hammergewerken ge- hörten, ferner die Hammerwerke von 23 Gewerken bei Kleinreifling, Weyer, Reichraming und Hollenstein in Österreich. Ausserdem trat die Stadt Steyr als Eigentümerin der Eisenhandlungskompagnie in die Gesellschaft ein.
Der Wert der sämtlichen Radwerke in Eisenerz mit allem Zu- behör wurde festgesetzt auf 257109 fl. 58 kr., der sämtlichen in Steier- mark und Österreich gelegenen, zur Hauptgewerkschaft gezogenen Hammerwerke mit 487672 fl. 25 kr. Die über die Errichtung der Hauptgewerkschaft errichtete Urkunde, gewissermassen das Statut der Gewerkschaft, hiess die Kapitulation. In Eisenerz wurde im folgenden Jahre ein Kammergrafenamt errichtet.
Dieser kaiserliche Gewaltakt, welcher die Rad- und Hammer- meister der freien Verfügung über ihr Eigentum beraubte, hatte den guten Erfolg, dass die steirische Eisenindustrie trotz den Stürmen des 30 jährigen Krieges nicht zum Erliegen kam, vielmehr heisst es in alten Berichten über Eisenerz, dass dieses berühmteste Eisenbergwerk in Europa im Jahre 712 zwar erfunden, anno 1632 aber erneuert und in besseren Stand denn je zuvor gesetzt worden sei. Die Betei- ligten hatten aber wenig Genuss davon. Allerdings stieg das Erträg- nis bis 1638 auf 14 Prozent, sank aber von da ab, so dass die Interessenten kaum die in der Kapitulation zugesicherten 5 Prozent Zinsen für ihr Kapital erhielten. Der Handel blieb andauernd schlecht, die Gewerken, die keine Disposition mehr über ihr ererbtes Eigentum
Steiermark im 17. Jahrhundert.
doppelt gelegen sein muſste, im Einverständnis mit Erzherzog Carl, der Landesfürst von Innerösterreich war und zu Graz residierte, eine Hofkommission nach Steyr und Eisenerz. Nach langen Verhandlun- gen entschied der Kaiser im Jahre 1625 durch Machtspruch: „daſs sämtliche Rad- und Hammermeister-Entitäten cum fundo instructo geschätzt, in eine Masse vereinigt, jedem der schuldige Teil in dem Schätzungsbetrag abgeschrieben, der steirischen Eisenhandelskompagnie, mit deren Gläubigern ein Amortisationssystem errichtet werde, als Einlage aber zu gut gerechnet und alle einzelnen Radmeister, sowie auch die Hammermeister in eins verschmolzen werden, die dann mit der Eisenhandlungskompagnie als Verlagsglied eine Gesellschaft bilden sollten, welche die Innerberger Hauptgewerkschaft der Stahl- und Eisenhandlung im Erzherzogtum Oesterreich und Land Steier benannt wurde.“
Die einbezogenen Werke waren die 19 Radwerke von Eisenerz, die Hammerwerke bei Groſsreifling, St. Gallen, Weiſsenbach und Alten- markt in Steiermark, welche 18 verschiedenen Hammergewerken ge- hörten, ferner die Hammerwerke von 23 Gewerken bei Kleinreifling, Weyer, Reichraming und Hollenstein in Österreich. Auſserdem trat die Stadt Steyr als Eigentümerin der Eisenhandlungskompagnie in die Gesellschaft ein.
Der Wert der sämtlichen Radwerke in Eisenerz mit allem Zu- behör wurde festgesetzt auf 257109 fl. 58 kr., der sämtlichen in Steier- mark und Österreich gelegenen, zur Hauptgewerkschaft gezogenen Hammerwerke mit 487672 fl. 25 kr. Die über die Errichtung der Hauptgewerkschaft errichtete Urkunde, gewissermaſsen das Statut der Gewerkschaft, hieſs die Kapitulation. In Eisenerz wurde im folgenden Jahre ein Kammergrafenamt errichtet.
Dieser kaiserliche Gewaltakt, welcher die Rad- und Hammer- meister der freien Verfügung über ihr Eigentum beraubte, hatte den guten Erfolg, daſs die steirische Eisenindustrie trotz den Stürmen des 30 jährigen Krieges nicht zum Erliegen kam, vielmehr heiſst es in alten Berichten über Eisenerz, daſs dieses berühmteste Eisenbergwerk in Europa im Jahre 712 zwar erfunden, anno 1632 aber erneuert und in besseren Stand denn je zuvor gesetzt worden sei. Die Betei- ligten hatten aber wenig Genuſs davon. Allerdings stieg das Erträg- nis bis 1638 auf 14 Prozent, sank aber von da ab, so daſs die Interessenten kaum die in der Kapitulation zugesicherten 5 Prozent Zinsen für ihr Kapital erhielten. Der Handel blieb andauernd schlecht, die Gewerken, die keine Disposition mehr über ihr ererbtes Eigentum
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f1062"n="1040"/><fwplace="top"type="header">Steiermark im 17. Jahrhundert.</fw><lb/>
doppelt gelegen sein muſste, im Einverständnis mit Erzherzog Carl,<lb/>
der Landesfürst von Innerösterreich war und zu Graz residierte, eine<lb/>
Hofkommission nach Steyr und Eisenerz. Nach langen Verhandlun-<lb/>
gen entschied der Kaiser im Jahre 1625 durch Machtspruch: „daſs<lb/>
sämtliche Rad- und Hammermeister-Entitäten cum fundo instructo<lb/>
geschätzt, in eine Masse vereinigt, jedem der schuldige Teil in dem<lb/>
Schätzungsbetrag abgeschrieben, der steirischen Eisenhandelskompagnie,<lb/>
mit deren Gläubigern ein Amortisationssystem errichtet werde, als<lb/>
Einlage aber zu gut gerechnet und alle einzelnen Radmeister, sowie<lb/>
auch die Hammermeister in eins verschmolzen werden, die dann mit<lb/>
der Eisenhandlungskompagnie als Verlagsglied eine Gesellschaft bilden<lb/>
sollten, welche <hirendition="#g">die Innerberger Hauptgewerkschaft der<lb/>
Stahl- und Eisenhandlung im Erzherzogtum Oesterreich<lb/>
und Land Steier</hi> benannt wurde.“</p><lb/><p>Die einbezogenen Werke waren die 19 Radwerke von Eisenerz,<lb/>
die Hammerwerke bei Groſsreifling, St. Gallen, Weiſsenbach und Alten-<lb/>
markt in Steiermark, welche 18 verschiedenen Hammergewerken ge-<lb/>
hörten, ferner die Hammerwerke von 23 Gewerken bei Kleinreifling,<lb/>
Weyer, Reichraming und Hollenstein in Österreich. Auſserdem trat<lb/>
die Stadt Steyr als Eigentümerin der Eisenhandlungskompagnie in<lb/>
die Gesellschaft ein.</p><lb/><p>Der Wert der sämtlichen Radwerke in Eisenerz mit allem Zu-<lb/>
behör wurde festgesetzt auf 257109 fl. 58 kr., der sämtlichen in Steier-<lb/>
mark und Österreich gelegenen, zur Hauptgewerkschaft gezogenen<lb/>
Hammerwerke mit 487672 fl. 25 kr. Die über die Errichtung der<lb/>
Hauptgewerkschaft errichtete Urkunde, gewissermaſsen das Statut der<lb/>
Gewerkschaft, hieſs die Kapitulation. In Eisenerz wurde im folgenden<lb/>
Jahre ein Kammergrafenamt errichtet.</p><lb/><p>Dieser kaiserliche Gewaltakt, welcher die Rad- und Hammer-<lb/>
meister der freien Verfügung über ihr Eigentum beraubte, hatte den<lb/>
guten Erfolg, daſs die steirische Eisenindustrie trotz den Stürmen des<lb/>
30 jährigen Krieges nicht zum Erliegen kam, vielmehr heiſst es in<lb/>
alten Berichten über Eisenerz, daſs dieses berühmteste Eisenbergwerk<lb/>
in Europa im Jahre 712 zwar erfunden, anno 1632 aber erneuert<lb/>
und in besseren Stand denn je zuvor gesetzt worden sei. Die Betei-<lb/>
ligten hatten aber wenig Genuſs davon. Allerdings stieg das Erträg-<lb/>
nis bis 1638 auf 14 Prozent, sank aber von da ab, so daſs die<lb/>
Interessenten kaum die in der Kapitulation zugesicherten 5 Prozent<lb/>
Zinsen für ihr Kapital erhielten. Der Handel blieb andauernd schlecht,<lb/>
die Gewerken, die keine Disposition mehr über ihr ererbtes Eigentum<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[1040/1062]
Steiermark im 17. Jahrhundert.
doppelt gelegen sein muſste, im Einverständnis mit Erzherzog Carl,
der Landesfürst von Innerösterreich war und zu Graz residierte, eine
Hofkommission nach Steyr und Eisenerz. Nach langen Verhandlun-
gen entschied der Kaiser im Jahre 1625 durch Machtspruch: „daſs
sämtliche Rad- und Hammermeister-Entitäten cum fundo instructo
geschätzt, in eine Masse vereinigt, jedem der schuldige Teil in dem
Schätzungsbetrag abgeschrieben, der steirischen Eisenhandelskompagnie,
mit deren Gläubigern ein Amortisationssystem errichtet werde, als
Einlage aber zu gut gerechnet und alle einzelnen Radmeister, sowie
auch die Hammermeister in eins verschmolzen werden, die dann mit
der Eisenhandlungskompagnie als Verlagsglied eine Gesellschaft bilden
sollten, welche die Innerberger Hauptgewerkschaft der
Stahl- und Eisenhandlung im Erzherzogtum Oesterreich
und Land Steier benannt wurde.“
Die einbezogenen Werke waren die 19 Radwerke von Eisenerz,
die Hammerwerke bei Groſsreifling, St. Gallen, Weiſsenbach und Alten-
markt in Steiermark, welche 18 verschiedenen Hammergewerken ge-
hörten, ferner die Hammerwerke von 23 Gewerken bei Kleinreifling,
Weyer, Reichraming und Hollenstein in Österreich. Auſserdem trat
die Stadt Steyr als Eigentümerin der Eisenhandlungskompagnie in
die Gesellschaft ein.
Der Wert der sämtlichen Radwerke in Eisenerz mit allem Zu-
behör wurde festgesetzt auf 257109 fl. 58 kr., der sämtlichen in Steier-
mark und Österreich gelegenen, zur Hauptgewerkschaft gezogenen
Hammerwerke mit 487672 fl. 25 kr. Die über die Errichtung der
Hauptgewerkschaft errichtete Urkunde, gewissermaſsen das Statut der
Gewerkschaft, hieſs die Kapitulation. In Eisenerz wurde im folgenden
Jahre ein Kammergrafenamt errichtet.
Dieser kaiserliche Gewaltakt, welcher die Rad- und Hammer-
meister der freien Verfügung über ihr Eigentum beraubte, hatte den
guten Erfolg, daſs die steirische Eisenindustrie trotz den Stürmen des
30 jährigen Krieges nicht zum Erliegen kam, vielmehr heiſst es in
alten Berichten über Eisenerz, daſs dieses berühmteste Eisenbergwerk
in Europa im Jahre 712 zwar erfunden, anno 1632 aber erneuert
und in besseren Stand denn je zuvor gesetzt worden sei. Die Betei-
ligten hatten aber wenig Genuſs davon. Allerdings stieg das Erträg-
nis bis 1638 auf 14 Prozent, sank aber von da ab, so daſs die
Interessenten kaum die in der Kapitulation zugesicherten 5 Prozent
Zinsen für ihr Kapital erhielten. Der Handel blieb andauernd schlecht,
die Gewerken, die keine Disposition mehr über ihr ererbtes Eigentum
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1040. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1062>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.