neuer Schinhammer gebaut werden soll, oder wenn ihn ein Fremder baue, diesem vor acht Jahren kein Erz verkauft werden solle."
Die Hammerordnung hat hauptsächlich den Zweck, den Verkauf des Erzes an die Gewerke, denn als solche sind die 64 Hammerherren wohl anzusehen, zu regeln. Ferner Produktion und Verkauf, sowie den Erzpreis und die Löhne festzusetzen.
Diese, aus eigenem Antriebe und aus eigener Kraft der Hammer- meister von Sulzbach, Amberg und Nürnberg geschaffene Ordnung wurde im Jahre 1464 als eine, mit dem Landesfürsten Sigmund, Pfalz- grafen zu Rhein abgeschlossene oder von ihm ausgehende Verordnung von neuem veröffentlicht und bestätigt 1).
Die Sulzbacher Hammerordnung ist für die Beurteilung der mittel- alterlichen Industrieverhältnisse, namentlich auch in bezug auf die Arbeiterfrage von grosser Wichtigkeit und werden wir später noch auf einzelne Bestimmungen zurückkommen.
Ähnliche Hammerordnungen wurden im 15. Jahrhundert in Lüttich und im Siegerland erlassen, auf welche wir dann ebenfalls zurück- kommen werden.
Fortsetzung der Nachrichten über den Eisenbergbau im Mittelalter.
Es ist nicht unsere Aufgabe, die fernere Entwickelung des deut- schen Bergbaues vom 13. Jahrhundert an in ihrem ganzen Umfange darzustellen und begnügen wir uns hier, nur einige notwendige That- sachen mitzuteilen.
Im Jahre 1282 wurden nachweislich bereits in Mecklenburg die Sumpferze gewonnen und auf Eisen verschmolzen. Damals als die Germanisierung jenes Landes kaum begonnen hatte und slavische Sprache und Sitte noch vorherrschten, wurde der Stadt Stavenhagen bei der Bestätigung ihrer Privilegien auch das Eigentumsrecht der Salinen und Eisengruben zuerkannt.
Adolph VII. von Berg gewann 1256 bis 1296 Eisen im Aggerthal, während in demselben Jahrhundert der Graf von der Mark sich ein Dritteil des Eisensteins der Siegener Mark vorbehielt. In Westfalen hatte sich zu jener Zeit schon eine beträchtliche Eisenindustrie ent-
1) Lori, S. 74.
Bergbau im Mittelalter.
neuer Schinhammer gebaut werden soll, oder wenn ihn ein Fremder baue, diesem vor acht Jahren kein Erz verkauft werden solle.“
Die Hammerordnung hat hauptsächlich den Zweck, den Verkauf des Erzes an die Gewerke, denn als solche sind die 64 Hammerherren wohl anzusehen, zu regeln. Ferner Produktion und Verkauf, sowie den Erzpreis und die Löhne festzusetzen.
Diese, aus eigenem Antriebe und aus eigener Kraft der Hammer- meister von Sulzbach, Amberg und Nürnberg geschaffene Ordnung wurde im Jahre 1464 als eine, mit dem Landesfürsten Sigmund, Pfalz- grafen zu Rhein abgeschlossene oder von ihm ausgehende Verordnung von neuem veröffentlicht und bestätigt 1).
Die Sulzbacher Hammerordnung ist für die Beurteilung der mittel- alterlichen Industrieverhältnisse, namentlich auch in bezug auf die Arbeiterfrage von groſser Wichtigkeit und werden wir später noch auf einzelne Bestimmungen zurückkommen.
Ähnliche Hammerordnungen wurden im 15. Jahrhundert in Lüttich und im Siegerland erlassen, auf welche wir dann ebenfalls zurück- kommen werden.
Fortsetzung der Nachrichten über den Eisenbergbau im Mittelalter.
Es ist nicht unsere Aufgabe, die fernere Entwickelung des deut- schen Bergbaues vom 13. Jahrhundert an in ihrem ganzen Umfange darzustellen und begnügen wir uns hier, nur einige notwendige That- sachen mitzuteilen.
Im Jahre 1282 wurden nachweislich bereits in Mecklenburg die Sumpferze gewonnen und auf Eisen verschmolzen. Damals als die Germanisierung jenes Landes kaum begonnen hatte und slavische Sprache und Sitte noch vorherrschten, wurde der Stadt Stavenhagen bei der Bestätigung ihrer Privilegien auch das Eigentumsrecht der Salinen und Eisengruben zuerkannt.
Adolph VII. von Berg gewann 1256 bis 1296 Eisen im Aggerthal, während in demselben Jahrhundert der Graf von der Mark sich ein Dritteil des Eisensteins der Siegener Mark vorbehielt. In Westfalen hatte sich zu jener Zeit schon eine beträchtliche Eisenindustrie ent-
1) Lori, S. 74.
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Bergbau im Mittelalter.
neuer Schinhammer gebaut werden soll, oder wenn ihn ein Fremder
baue, diesem vor acht Jahren kein Erz verkauft werden solle.“
Die Hammerordnung hat hauptsächlich den Zweck, den Verkauf
des Erzes an die Gewerke, denn als solche sind die 64 Hammerherren
wohl anzusehen, zu regeln. Ferner Produktion und Verkauf, sowie den
Erzpreis und die Löhne festzusetzen.
Diese, aus eigenem Antriebe und aus eigener Kraft der Hammer-
meister von Sulzbach, Amberg und Nürnberg geschaffene Ordnung
wurde im Jahre 1464 als eine, mit dem Landesfürsten Sigmund, Pfalz-
grafen zu Rhein abgeschlossene oder von ihm ausgehende Verordnung
von neuem veröffentlicht und bestätigt 1).
Die Sulzbacher Hammerordnung ist für die Beurteilung der mittel-
alterlichen Industrieverhältnisse, namentlich auch in bezug auf die
Arbeiterfrage von groſser Wichtigkeit und werden wir später noch auf
einzelne Bestimmungen zurückkommen.
Ähnliche Hammerordnungen wurden im 15. Jahrhundert in Lüttich
und im Siegerland erlassen, auf welche wir dann ebenfalls zurück-
kommen werden.
Fortsetzung der Nachrichten über den
Eisenbergbau im Mittelalter.
Es ist nicht unsere Aufgabe, die fernere Entwickelung des deut-
schen Bergbaues vom 13. Jahrhundert an in ihrem ganzen Umfange
darzustellen und begnügen wir uns hier, nur einige notwendige That-
sachen mitzuteilen.
Im Jahre 1282 wurden nachweislich bereits in Mecklenburg die
Sumpferze gewonnen und auf Eisen verschmolzen. Damals als die
Germanisierung jenes Landes kaum begonnen hatte und slavische
Sprache und Sitte noch vorherrschten, wurde der Stadt Stavenhagen
bei der Bestätigung ihrer Privilegien auch das Eigentumsrecht der
Salinen und Eisengruben zuerkannt.
Adolph VII. von Berg gewann 1256 bis 1296 Eisen im Aggerthal,
während in demselben Jahrhundert der Graf von der Mark sich ein
Dritteil des Eisensteins der Siegener Mark vorbehielt. In Westfalen
hatte sich zu jener Zeit schon eine beträchtliche Eisenindustrie ent-
1) Lori, S. 74.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 768. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/790>, abgerufen am 23.11.2024.
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