öffentl. Erziehung und Waisenhäuser. [Bamb. 1815. Krüger, Archiv für Waisen- und Armenerziehung. Hamb. 1825. u. 1828. I. 1. II. 1 (geschichtlich, unvollendet). Garve Anhang zu Macfarlan. S. 177. S. Ristelhuber, Wegweiser zur Lit. der W. Pflege, des B. Erziehungswesens, der A. Fürsorge, des Bettlerwesens und der Gefängnißkunde. Cöln 1831.
6) v. Beaumont und v. Tocqueville America's Besserungssystem. S. 178 -209. 390-405. Nathan C. Hart Ducuments relative to the House of Re- fuge ....... in the City of New-York in 1824. New-York 1832. An Act concerning Convicts under the Age of 17. Years and other purposes, passed April 16. 1830.Julius Jahrbücher. IV. 240. V. 294. VII. 153. v. Kamotz, Jahrbücher für die preuß. Gesetzgebung. Bd. XXIX. 216. Schmidlin, die Orts- und Bezirks-Erziehungshäuser für verwahrlosete Kinder im Königr. Würtemberg. Stuttg. 1828.
7)Rau II. §. 356. Mohl I. 362. Weber Versuch. S. 118. 190. Nostitz und Jänkendorf A. Versorg. Anstalten. S. 125. u. a. Schr.
Zweites Buch. Besondere Grundsätze.
Erstes Hauptstück. Pflege des Urgewerbsbetriebs.
Erstes Stück. Der Bergbaubetrieb.
§. 462.
Der Bergbau1) ist in früheren Zeiten vielfach zu hoch ge- schätzt worden und wird es, was sehr begreiflich ist, von den Berg- leuten jetzt noch. Diese Ueberschätzung hat aber die Folge gehabt, daß die Staaten Bergbau mit Zubuße getrieben, schlecht rentirende Privatbergwerke mit Capital unterstützt, den Bergleuten allerlei Freiheiten von Staatslasten eingeräumt und andere Unterstützungen, als Holz und Lebensmitteln, auf allgemeine Kosten verabreicht haben. Alle diese Unterstützungen stoßen im Allgemeinen gegen die Grundsätze der Gleichheit der Gewerbe vor dem Richterstuhle der Volkswirthschaft und gegen jene einer vernünftigen Wirthschaft überhaupt an und sind verwerflich2). Der Staat hat vielmehr blos die Pflicht, den Bergbau zu unterstützen, aber nicht auf Kosten der übrigen Gewerbe und Einwohner und nicht, wenn er nichts erträgt. Diese Unterstützungsmittel lassen sich in folgendem zusammenfassen: 1) Unabhängigkeit des bergmännischen Be- triebs vom Grundeigenthume, denn ein ausgedehnter und nach- haltiger Betrieb ist anders nicht möglich, weßhalb der Grundeigen- thümer verpflichtet ist, gegen Entschädigung und billigen Antheil an der Ausbeute demjenigen, welcher schürfen und bauen will, so
öffentl. Erziehung und Waiſenhäuſer. [Bamb. 1815. Krüger, Archiv für Waiſen- und Armenerziehung. Hamb. 1825. u. 1828. I. 1. II. 1 (geſchichtlich, unvollendet). Garve Anhang zu Macfarlan. S. 177. S. Riſtelhuber, Wegweiſer zur Lit. der W. Pflege, des B. Erziehungsweſens, der A. Fürſorge, des Bettlerweſens und der Gefängnißkunde. Cöln 1831.
6) v. Beaumont und v. Tocqueville America's Beſſerungsſyſtem. S. 178 -209. 390–405. Nathan C. Hart Ducuments relative to the House of Re- fuge ....... in the City of New-York in 1824. New-York 1832. An Act concerning Convicts under the Age of 17. Years and other purposes, passed April 16. 1830.Julius Jahrbücher. IV. 240. V. 294. VII. 153. v. Kamotz, Jahrbücher für die preuß. Geſetzgebung. Bd. XXIX. 216. Schmidlin, die Orts- und Bezirks-Erziehungshäuſer für verwahrloſete Kinder im Königr. Würtemberg. Stuttg. 1828.
7)Rau II. §. 356. Mohl I. 362. Weber Verſuch. S. 118. 190. Noſtitz und Jänkendorf A. Verſorg. Anſtalten. S. 125. u. a. Schr.
Zweites Buch. Beſondere Grundſätze.
Erſtes Hauptſtück. Pflege des Urgewerbsbetriebs.
Erſtes Stück. Der Bergbaubetrieb.
§. 462.
Der Bergbau1) iſt in früheren Zeiten vielfach zu hoch ge- ſchätzt worden und wird es, was ſehr begreiflich iſt, von den Berg- leuten jetzt noch. Dieſe Ueberſchätzung hat aber die Folge gehabt, daß die Staaten Bergbau mit Zubuße getrieben, ſchlecht rentirende Privatbergwerke mit Capital unterſtützt, den Bergleuten allerlei Freiheiten von Staatslaſten eingeräumt und andere Unterſtützungen, als Holz und Lebensmitteln, auf allgemeine Koſten verabreicht haben. Alle dieſe Unterſtützungen ſtoßen im Allgemeinen gegen die Grundſätze der Gleichheit der Gewerbe vor dem Richterſtuhle der Volkswirthſchaft und gegen jene einer vernünftigen Wirthſchaft überhaupt an und ſind verwerflich2). Der Staat hat vielmehr blos die Pflicht, den Bergbau zu unterſtützen, aber nicht auf Koſten der übrigen Gewerbe und Einwohner und nicht, wenn er nichts erträgt. Dieſe Unterſtützungsmittel laſſen ſich in folgendem zuſammenfaſſen: 1) Unabhängigkeit des bergmänniſchen Be- triebs vom Grundeigenthume, denn ein ausgedehnter und nach- haltiger Betrieb iſt anders nicht möglich, weßhalb der Grundeigen- thümer verpflichtet iſt, gegen Entſchädigung und billigen Antheil an der Ausbeute demjenigen, welcher ſchürfen und bauen will, ſo
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⁵⁾ öffentl. Erziehung und Waiſenhäuſer. [Bamb. 1815. Krüger, Archiv für Waiſen-
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Garve Anhang zu Macfarlan. S. 177. S. Riſtelhuber, Wegweiſer zur Lit.
der W. Pflege, des B. Erziehungsweſens, der A. Fürſorge, des Bettlerweſens und
der Gefängnißkunde. Cöln 1831.
⁶⁾ v. Beaumont und v. Tocqueville America's Beſſerungsſyſtem. S. 178
-209. 390–405. Nathan C. Hart Ducuments relative to the House of Re-
fuge ....... in the City of New-York in 1824. New-York 1832. An Act
concerning Convicts under the Age of 17. Years and other purposes, passed
April 16. 1830. Julius Jahrbücher. IV. 240. V. 294. VII. 153. v. Kamotz,
Jahrbücher für die preuß. Geſetzgebung. Bd. XXIX. 216. Schmidlin, die Orts-
und Bezirks-Erziehungshäuſer für verwahrloſete Kinder im Königr. Würtemberg.
Stuttg. 1828.
⁷⁾ Rau II. §. 356. Mohl I. 362. Weber Verſuch. S. 118. 190.
Noſtitz und Jänkendorf A. Verſorg. Anſtalten. S. 125. u. a. Schr.
Zweites Buch.
Beſondere Grundſätze.
Erſtes Hauptſtück.
Pflege des Urgewerbsbetriebs.
Erſtes Stück.
Der Bergbaubetrieb.
§. 462.
Der Bergbau1) iſt in früheren Zeiten vielfach zu hoch ge-
ſchätzt worden und wird es, was ſehr begreiflich iſt, von den Berg-
leuten jetzt noch. Dieſe Ueberſchätzung hat aber die Folge gehabt,
daß die Staaten Bergbau mit Zubuße getrieben, ſchlecht rentirende
Privatbergwerke mit Capital unterſtützt, den Bergleuten allerlei
Freiheiten von Staatslaſten eingeräumt und andere Unterſtützungen,
als Holz und Lebensmitteln, auf allgemeine Koſten verabreicht
haben. Alle dieſe Unterſtützungen ſtoßen im Allgemeinen gegen die
Grundſätze der Gleichheit der Gewerbe vor dem Richterſtuhle der
Volkswirthſchaft und gegen jene einer vernünftigen Wirthſchaft
überhaupt an und ſind verwerflich2). Der Staat hat vielmehr
blos die Pflicht, den Bergbau zu unterſtützen, aber nicht auf
Koſten der übrigen Gewerbe und Einwohner und nicht, wenn er
nichts erträgt. Dieſe Unterſtützungsmittel laſſen ſich in folgendem
zuſammenfaſſen: 1) Unabhängigkeit des bergmänniſchen Be-
triebs vom Grundeigenthume, denn ein ausgedehnter und nach-
haltiger Betrieb iſt anders nicht möglich, weßhalb der Grundeigen-
thümer verpflichtet iſt, gegen Entſchädigung und billigen Antheil
an der Ausbeute demjenigen, welcher ſchürfen und bauen will, ſo
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 656. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/678>, abgerufen am 24.11.2024.
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