Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

Bild:
<< vorherige Seite
Zweites Hauptstück.
Vom Betriebe der volkswirthschaftlichen
Hauswirthschaft
.
Erstes Stück.
Sorge für die Erhaltung des Volksvermögens
und Einkommens
.
Erster Absatz.
Vorbeugungsmittel.
§. 447.
1) Gegen Gewitter-, Erdbeben- und Hagelschaden.

Zur Verhütung solcher zerstörender Naturgewalten ist nichts
zu thun möglich, aber zur Entkräftung oder Verhütung ihrer
schädlichen Wirkungen. 1) Zur Sicherung gegen Gewitterschaden
dienen die Blitzableiter1), deren Anlage jedoch nicht erzwungen
werden kann, weßhalb Ermahnung, Unterricht und gutes Beispiel
an Staats- und Gemeindegebäuden die wirksamsten gerechten Mittel
sind, sie zu verbreiten; ferner das Unterlassen aller Gebräuche und
Bauten, welche das Einschlagen des Blitzes möglich machen2).
2) Bei Erdbeben kann man blos durch schleunige Versuche zur
Rettung des beweglichen Eigenthumes und das Gebot des schnellen
Auslöschens der Hausfeuer, um bei etwaigen Einstürzen den Feuer-
ausbruch zu verhüten, sichernd wirken. Das Verbot hoher Gebäude
in Gegenden, die einem solchen Unglücke ausgesetzt sind, ist leicht
ein zu großer Eingriff in die Privatrechte. 3) Um gegen Hagel
zu sichern, ist es noch nicht mit der Erfindung von Hagelablei-
tern3) gelungen. Das Eigenthum ist daher der Zerstörung durch
diese Naturerscheinung immer noch sehr ausgesetzt.

1) Gilly Anleitung, Blitzableiter anzubringen. Berlin 1798. Achard Anl.,
Gebäude etc. vor Gewitterschaden sicher zu stellen. Berlin 1798. Hehl Anleit. zur
Errichtung und Erhaltung von Blitzableitern. Stuttg. 1827. Dingler polytechn.
Journal. Bd. XVI. 145 (vorzügl. Anleitung nach dem Unterrichte der französischen
Academie). Gehler Physical. Wörterbuch. 2te Auflage. Art. Blitzableiter.
Prechtl Technolog. Encyclopädie. Art. Blitzableiter. Busch, Handbuch der
Erfindungen. 4te Aufl. Bd. II. Abthl. 2. S. 69. Frank medizin. Polizei. IV. 168.
v. Berg, Handbuch des teutschen Polizeirechts. III. 32.
2) Z. B. das Läuten auf Thürmen, Verbrennen geweihter Kräuter auf den
Heerden, Wetterfahnen mit Metallspitzen, Wetterdächer etc.
3) Riecke, Ueber Errichtung von Hagelableitern im Correspondenz-Blatte des
würtemb. landw. Vereins. Bd. VII. (1825) S. 225. Lapostolle, Ueber Blitz-
und Hagel-Ableiter aus Strohseilen. Aus d. Franz. Weimar 1821. Bernoulli,
Schweitzerisches Archiv. III. 56.

Zweites Hauptſtück.
Vom Betriebe der volkswirthſchaftlichen
Hauswirthſchaft
.
Erſtes Stück.
Sorge für die Erhaltung des Volksvermögens
und Einkommens
.
Erſter Abſatz.
Vorbeugungsmittel.
§. 447.
1) Gegen Gewitter-, Erdbeben- und Hagelſchaden.

Zur Verhütung ſolcher zerſtörender Naturgewalten iſt nichts
zu thun möglich, aber zur Entkräftung oder Verhütung ihrer
ſchädlichen Wirkungen. 1) Zur Sicherung gegen Gewitterſchaden
dienen die Blitzableiter1), deren Anlage jedoch nicht erzwungen
werden kann, weßhalb Ermahnung, Unterricht und gutes Beiſpiel
an Staats- und Gemeindegebäuden die wirkſamſten gerechten Mittel
ſind, ſie zu verbreiten; ferner das Unterlaſſen aller Gebräuche und
Bauten, welche das Einſchlagen des Blitzes möglich machen2).
2) Bei Erdbeben kann man blos durch ſchleunige Verſuche zur
Rettung des beweglichen Eigenthumes und das Gebot des ſchnellen
Auslöſchens der Hausfeuer, um bei etwaigen Einſtürzen den Feuer-
ausbruch zu verhüten, ſichernd wirken. Das Verbot hoher Gebäude
in Gegenden, die einem ſolchen Unglücke ausgeſetzt ſind, iſt leicht
ein zu großer Eingriff in die Privatrechte. 3) Um gegen Hagel
zu ſichern, iſt es noch nicht mit der Erfindung von Hagelablei-
tern3) gelungen. Das Eigenthum iſt daher der Zerſtörung durch
dieſe Naturerſcheinung immer noch ſehr ausgeſetzt.

1) Gilly Anleitung, Blitzableiter anzubringen. Berlin 1798. Achard Anl.,
Gebäude ꝛc. vor Gewitterſchaden ſicher zu ſtellen. Berlin 1798. Hehl Anleit. zur
Errichtung und Erhaltung von Blitzableitern. Stuttg. 1827. Dingler polytechn.
Journal. Bd. XVI. 145 (vorzügl. Anleitung nach dem Unterrichte der franzöſiſchen
Academie). Gehler Phyſical. Wörterbuch. 2te Auflage. Art. Blitzableiter.
Prechtl Technolog. Encyclopädie. Art. Blitzableiter. Buſch, Handbuch der
Erfindungen. 4te Aufl. Bd. II. Abthl. 2. S. 69. Frank medizin. Polizei. IV. 168.
v. Berg, Handbuch des teutſchen Polizeirechts. III. 32.
2) Z. B. das Läuten auf Thürmen, Verbrennen geweihter Kräuter auf den
Heerden, Wetterfahnen mit Metallſpitzen, Wetterdächer ꝛc.
3) Riecke, Ueber Errichtung von Hagelableitern im Correſpondenz-Blatte des
würtemb. landw. Vereins. Bd. VII. (1825) S. 225. Lapoſtolle, Ueber Blitz-
und Hagel-Ableiter aus Strohſeilen. Aus d. Franz. Weimar 1821. Bernoulli,
Schweitzeriſches Archiv. III. 56.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <pb facs="#f0657" n="635"/>
                <div n="6">
                  <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Zweites Haupt&#x017F;tück</hi>.<lb/><hi rendition="#g">Vom Betriebe der volkswirth&#x017F;chaftlichen<lb/>
Hauswirth&#x017F;chaft</hi>.</hi> </head><lb/>
                  <div n="7">
                    <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Er&#x017F;tes Stück</hi>.<lb/><hi rendition="#g">Sorge für die Erhaltung des Volksvermögens<lb/>
und Einkommens</hi>.</hi> </head><lb/>
                    <div n="8">
                      <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Er&#x017F;ter Ab&#x017F;atz</hi>.<lb/><hi rendition="#g">Vorbeugungsmittel</hi>.</hi> </head><lb/>
                      <div n="9">
                        <head> <hi rendition="#c">§. 447.<lb/>
1) <hi rendition="#g">Gegen Gewitter</hi>-, <hi rendition="#g">Erdbeben</hi>- <hi rendition="#g">und Hagel&#x017F;chaden</hi>.</hi> </head><lb/>
                        <p>Zur Verhütung &#x017F;olcher zer&#x017F;törender Naturgewalten i&#x017F;t nichts<lb/>
zu thun möglich, aber zur Entkräftung oder Verhütung ihrer<lb/>
&#x017F;chädlichen Wirkungen. 1) Zur Sicherung gegen Gewitter&#x017F;chaden<lb/>
dienen die <hi rendition="#g">Blitzableiter</hi><hi rendition="#sup">1</hi>), deren Anlage jedoch nicht erzwungen<lb/>
werden kann, weßhalb Ermahnung, Unterricht und gutes Bei&#x017F;piel<lb/>
an Staats- und Gemeindegebäuden die wirk&#x017F;am&#x017F;ten gerechten Mittel<lb/>
&#x017F;ind, &#x017F;ie zu verbreiten; ferner das Unterla&#x017F;&#x017F;en aller Gebräuche und<lb/>
Bauten, welche das Ein&#x017F;chlagen des Blitzes möglich machen<hi rendition="#sup">2</hi>).<lb/>
2) Bei <hi rendition="#g">Erdbeben</hi> kann man blos durch &#x017F;chleunige Ver&#x017F;uche zur<lb/>
Rettung des beweglichen Eigenthumes und das Gebot des &#x017F;chnellen<lb/>
Auslö&#x017F;chens der Hausfeuer, um bei etwaigen Ein&#x017F;türzen den Feuer-<lb/>
ausbruch zu verhüten, &#x017F;ichernd wirken. Das Verbot hoher Gebäude<lb/>
in Gegenden, die einem &#x017F;olchen Unglücke ausge&#x017F;etzt &#x017F;ind, i&#x017F;t leicht<lb/>
ein zu großer Eingriff in die Privatrechte. 3) Um gegen <hi rendition="#g">Hagel</hi><lb/>
zu &#x017F;ichern, i&#x017F;t es noch nicht mit der Erfindung von <hi rendition="#g">Hagelablei</hi>-<lb/><hi rendition="#g">tern</hi><hi rendition="#sup">3</hi>) gelungen. Das Eigenthum i&#x017F;t daher der Zer&#x017F;törung durch<lb/>
die&#x017F;e Naturer&#x017F;cheinung immer noch &#x017F;ehr ausge&#x017F;etzt.</p><lb/>
                        <note place="end" n="1)"><hi rendition="#g">Gilly</hi> Anleitung, Blitzableiter anzubringen. Berlin 1798. <hi rendition="#g">Achard</hi> Anl.,<lb/>
Gebäude &#xA75B;c. vor Gewitter&#x017F;chaden &#x017F;icher zu &#x017F;tellen. Berlin 1798. <hi rendition="#g">Hehl</hi> Anleit. zur<lb/>
Errichtung und Erhaltung von Blitzableitern. Stuttg. 1827. <hi rendition="#g">Dingler</hi> polytechn.<lb/>
Journal. Bd. XVI. 145 (vorzügl. Anleitung nach dem Unterrichte der franzö&#x017F;i&#x017F;chen<lb/>
Academie). <hi rendition="#g">Gehler</hi> Phy&#x017F;ical. Wörterbuch. 2te Auflage. Art. <hi rendition="#g">Blitzableiter</hi>.<lb/><hi rendition="#g">Prechtl</hi> Technolog. Encyclopädie. Art. <hi rendition="#g">Blitzableiter</hi>. <hi rendition="#g">Bu&#x017F;ch</hi>, Handbuch der<lb/>
Erfindungen. 4te Aufl. Bd. II. Abthl. 2. S. 69. <hi rendition="#g">Frank</hi> medizin. Polizei. IV. 168.<lb/>
v. <hi rendition="#g">Berg</hi>, Handbuch des teut&#x017F;chen Polizeirechts. III. 32.</note><lb/>
                        <note place="end" n="2)">Z. B. das Läuten auf Thürmen, Verbrennen geweihter Kräuter auf den<lb/>
Heerden, Wetterfahnen mit Metall&#x017F;pitzen, Wetterdächer &#xA75B;c.</note><lb/>
                        <note place="end" n="3)"><hi rendition="#g">Riecke</hi>, Ueber Errichtung von Hagelableitern im Corre&#x017F;pondenz-Blatte des<lb/>
würtemb. landw. Vereins. Bd. VII. (1825) S. 225. <hi rendition="#g">Lapo&#x017F;tolle</hi>, Ueber Blitz-<lb/>
und Hagel-Ableiter aus Stroh&#x017F;eilen. Aus d. Franz. Weimar 1821. <hi rendition="#g">Bernoulli</hi>,<lb/>
Schweitzeri&#x017F;ches Archiv. III. 56.</note>
                      </div><lb/>
                    </div>
                  </div>
                </div>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[635/0657] Zweites Hauptſtück. Vom Betriebe der volkswirthſchaftlichen Hauswirthſchaft. Erſtes Stück. Sorge für die Erhaltung des Volksvermögens und Einkommens. Erſter Abſatz. Vorbeugungsmittel. §. 447. 1) Gegen Gewitter-, Erdbeben- und Hagelſchaden. Zur Verhütung ſolcher zerſtörender Naturgewalten iſt nichts zu thun möglich, aber zur Entkräftung oder Verhütung ihrer ſchädlichen Wirkungen. 1) Zur Sicherung gegen Gewitterſchaden dienen die Blitzableiter1), deren Anlage jedoch nicht erzwungen werden kann, weßhalb Ermahnung, Unterricht und gutes Beiſpiel an Staats- und Gemeindegebäuden die wirkſamſten gerechten Mittel ſind, ſie zu verbreiten; ferner das Unterlaſſen aller Gebräuche und Bauten, welche das Einſchlagen des Blitzes möglich machen2). 2) Bei Erdbeben kann man blos durch ſchleunige Verſuche zur Rettung des beweglichen Eigenthumes und das Gebot des ſchnellen Auslöſchens der Hausfeuer, um bei etwaigen Einſtürzen den Feuer- ausbruch zu verhüten, ſichernd wirken. Das Verbot hoher Gebäude in Gegenden, die einem ſolchen Unglücke ausgeſetzt ſind, iſt leicht ein zu großer Eingriff in die Privatrechte. 3) Um gegen Hagel zu ſichern, iſt es noch nicht mit der Erfindung von Hagelablei- tern3) gelungen. Das Eigenthum iſt daher der Zerſtörung durch dieſe Naturerſcheinung immer noch ſehr ausgeſetzt. ¹⁾ Gilly Anleitung, Blitzableiter anzubringen. Berlin 1798. Achard Anl., Gebäude ꝛc. vor Gewitterſchaden ſicher zu ſtellen. Berlin 1798. Hehl Anleit. zur Errichtung und Erhaltung von Blitzableitern. Stuttg. 1827. Dingler polytechn. Journal. Bd. XVI. 145 (vorzügl. Anleitung nach dem Unterrichte der franzöſiſchen Academie). Gehler Phyſical. Wörterbuch. 2te Auflage. Art. Blitzableiter. Prechtl Technolog. Encyclopädie. Art. Blitzableiter. Buſch, Handbuch der Erfindungen. 4te Aufl. Bd. II. Abthl. 2. S. 69. Frank medizin. Polizei. IV. 168. v. Berg, Handbuch des teutſchen Polizeirechts. III. 32. ²⁾ Z. B. das Läuten auf Thürmen, Verbrennen geweihter Kräuter auf den Heerden, Wetterfahnen mit Metallſpitzen, Wetterdächer ꝛc. ³⁾ Riecke, Ueber Errichtung von Hagelableitern im Correſpondenz-Blatte des würtemb. landw. Vereins. Bd. VII. (1825) S. 225. Lapoſtolle, Ueber Blitz- und Hagel-Ableiter aus Strohſeilen. Aus d. Franz. Weimar 1821. Bernoulli, Schweitzeriſches Archiv. III. 56.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/657
Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 635. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/657>, abgerufen am 24.11.2024.