grundrente nach den Regulatoren der Sachgrundrente, nach den mehrjährigen Durchschnittspreisen der bezogenen Producte und also nach allen Umständen, welche den Preis der Producte bestimmen4), und man findet sie, wenn man vom Rohertrage des Urgewerbes den allgemeinen üblichen Zins des verwendeten Capitals, die Ab- nutzung des stehenden und den ganzen Betrag des umlaufenden Capitals und den üblichen Gewerbsgewinn in Abzug bringt5). Aber c) die ausbedungene Grundrente oder der Pachtzins, er werde ganz oder zum Theile in Geld und zum Theile in Na- turalien entrichtet, ist nichts als ein Preis für die gestaltete Bodenbenutzung und richtet sich also nach den Preisregulatoren, näm- lich nach dem Werthe der Nutzung, nach den zum Bezuge des Ertrages zu machenden Kostenauslagen, nach der Zahlfähigkeit des Pachters, nach dem üblichen Pachtzinse, nach den Concurrenzver- hältnissen, und nach dem Geldwerthe6). Faßt man alle diese Umstände zusammen, so drängt sich die Frage über das Verhältniß der Größe der Grundrente zum wirthschaftlichen Volkswohlstande von selbst auf. Es steigt und sinkt mit ihr der Preis des Grund und Bodens in seiner verschiedenen urgewerblichen Anwendung, denn sie ist der Ausdruck für die Höhe des Schaff- und Tausch- werthes desselben. Sie steigt und sinkt mit der Bevölkerung und mit dem Volkswohlstande, weil die Nachfrage nach Urproducten sich hiernach richtet und bewirkt, daß man entweder neuen weniger ergiebigen Boden in Bearbeitung bringt oder bisher bearbeiteten wieder liegen läßt. Man kann aber aus ihrer Höhe nicht immer auf gestiegenen und allgemein gleichen Volkswohlstand zurück- schließen, weil sie auch Folge von bloßen Geldverhältnissen sein kann und immer eine Erhöhung des Preises der Urproducte vor- aussetzt, welche den weniger begüterten Ständen die Existenz erschwert.
1) Nicht blos von dem zu Land- und Forstwirthschaft oder zum Bergbaue ver- wendeten Boden bezieht man eine Rente, sondern auch z. B. von dem auf einer Bleiche wirksamen Sonnenscheine, von Wasser und Luft als Triebkräften von Maschinen u. dgl. Man s. über die Lehre von der Rente: A. smith Inquiry. I. 223 folg. 392. say Cours. IV. 250-304. Uebers. von v. Th. IV. 192-233. storch Cours. Uebers. von Rau. I. 234-249. III. 317. Kraus Staatswirthsch. II. 99-257. Lotz Revision. III. S. 244-346. §. 222-243. Handbuch. I. S. 507-547. §. 79-83. Rau polit. Oeconom. I. §. 206 folg. der 2ten oder §. 141-144. und §. 214. folg. der 1ten Ausg. Krause, Versuch eines Sy- stems etc. I. S. 339-369. v. Thünen, der isolirte Staat. Hamburg 1826. Malthus, An Inquiry into the nature and progress of Rent. London 1815. E. West, An Essay on the application of Capital to Land. Oxford 1815. Ricardo Principles. p. 47. vergl. mit p. 326. Note. Mill Elements. p. 29 sqq. Racenstone, A few doubts. p. 208. R. Jones, On the Distribution of Wealth. Tom. I. (am ausführlichsten). = Quarterly Review. T. 46. p. 81 sqq. vergl. Octob. 1827. No. 82. pag. 404. Torrens, On the production pag 103 folg.
grundrente nach den Regulatoren der Sachgrundrente, nach den mehrjährigen Durchſchnittspreiſen der bezogenen Producte und alſo nach allen Umſtänden, welche den Preis der Producte beſtimmen4), und man findet ſie, wenn man vom Rohertrage des Urgewerbes den allgemeinen üblichen Zins des verwendeten Capitals, die Ab- nutzung des ſtehenden und den ganzen Betrag des umlaufenden Capitals und den üblichen Gewerbsgewinn in Abzug bringt5). Aber c) die ausbedungene Grundrente oder der Pachtzins, er werde ganz oder zum Theile in Geld und zum Theile in Na- turalien entrichtet, iſt nichts als ein Preis für die geſtaltete Bodenbenutzung und richtet ſich alſo nach den Preisregulatoren, näm- lich nach dem Werthe der Nutzung, nach den zum Bezuge des Ertrages zu machenden Koſtenauslagen, nach der Zahlfähigkeit des Pachters, nach dem üblichen Pachtzinſe, nach den Concurrenzver- hältniſſen, und nach dem Geldwerthe6). Faßt man alle dieſe Umſtände zuſammen, ſo drängt ſich die Frage über das Verhältniß der Größe der Grundrente zum wirthſchaftlichen Volkswohlſtande von ſelbſt auf. Es ſteigt und ſinkt mit ihr der Preis des Grund und Bodens in ſeiner verſchiedenen urgewerblichen Anwendung, denn ſie iſt der Ausdruck für die Höhe des Schaff- und Tauſch- werthes deſſelben. Sie ſteigt und ſinkt mit der Bevölkerung und mit dem Volkswohlſtande, weil die Nachfrage nach Urproducten ſich hiernach richtet und bewirkt, daß man entweder neuen weniger ergiebigen Boden in Bearbeitung bringt oder bisher bearbeiteten wieder liegen läßt. Man kann aber aus ihrer Höhe nicht immer auf geſtiegenen und allgemein gleichen Volkswohlſtand zurück- ſchließen, weil ſie auch Folge von bloßen Geldverhältniſſen ſein kann und immer eine Erhöhung des Preiſes der Urproducte vor- ausſetzt, welche den weniger begüterten Ständen die Exiſtenz erſchwert.
1) Nicht blos von dem zu Land- und Forſtwirthſchaft oder zum Bergbaue ver- wendeten Boden bezieht man eine Rente, ſondern auch z. B. von dem auf einer Bleiche wirkſamen Sonnenſcheine, von Waſſer und Luft als Triebkräften von Maſchinen u. dgl. Man ſ. über die Lehre von der Rente: A. smith Inquiry. I. 223 folg. 392. say Cours. IV. 250–304. Ueberſ. von v. Th. IV. 192–233. storch Cours. Ueberſ. von Rau. I. 234–249. III. 317. Kraus Staatswirthſch. II. 99–257. Lotz Reviſion. III. S. 244–346. §. 222–243. Handbuch. I. S. 507–547. §. 79–83. Rau polit. Oeconom. I. §. 206 folg. der 2ten oder §. 141–144. und §. 214. folg. der 1ten Ausg. Krauſe, Verſuch eines Sy- ſtems ꝛc. I. S. 339–369. v. Thünen, der iſolirte Staat. Hamburg 1826. Malthus, An Inquiry into the nature and progress of Rent. London 1815. E. West, An Essay on the application of Capital to Land. Oxford 1815. Ricardo Principles. p. 47. vergl. mit p. 326. Note. Mill Elements. p. 29 sqq. Racenstone, A few doubts. p. 208. R. Jones, On the Distribution of Wealth. Tom. I. (am ausführlichſten). = Quarterly Review. T. 46. p. 81 sqq. vergl. Octob. 1827. No. 82. pag. 404. Torrens, On the production pag 103 folg.
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grundrente nach den Regulatoren der Sachgrundrente, nach den
mehrjährigen Durchſchnittspreiſen der bezogenen Producte und alſo
nach allen Umſtänden, welche den Preis der Producte beſtimmen4),
und man findet ſie, wenn man vom Rohertrage des Urgewerbes
den allgemeinen üblichen Zins des verwendeten Capitals, die Ab-
nutzung des ſtehenden und den ganzen Betrag des umlaufenden
Capitals und den üblichen Gewerbsgewinn in Abzug bringt5).
Aber c) die ausbedungene Grundrente oder der Pachtzins,
er werde ganz oder zum Theile in Geld und zum Theile in Na-
turalien entrichtet, iſt nichts als ein Preis für die geſtaltete
Bodenbenutzung und richtet ſich alſo nach den Preisregulatoren, näm-
lich nach dem Werthe der Nutzung, nach den zum Bezuge des
Ertrages zu machenden Koſtenauslagen, nach der Zahlfähigkeit des
Pachters, nach dem üblichen Pachtzinſe, nach den Concurrenzver-
hältniſſen, und nach dem Geldwerthe6). Faßt man alle dieſe
Umſtände zuſammen, ſo drängt ſich die Frage über das Verhältniß
der Größe der Grundrente zum wirthſchaftlichen Volkswohlſtande
von ſelbſt auf. Es ſteigt und ſinkt mit ihr der Preis des Grund
und Bodens in ſeiner verſchiedenen urgewerblichen Anwendung,
denn ſie iſt der Ausdruck für die Höhe des Schaff- und Tauſch-
werthes deſſelben. Sie ſteigt und ſinkt mit der Bevölkerung und
mit dem Volkswohlſtande, weil die Nachfrage nach Urproducten
ſich hiernach richtet und bewirkt, daß man entweder neuen weniger
ergiebigen Boden in Bearbeitung bringt oder bisher bearbeiteten
wieder liegen läßt. Man kann aber aus ihrer Höhe nicht immer
auf geſtiegenen und allgemein gleichen Volkswohlſtand zurück-
ſchließen, weil ſie auch Folge von bloßen Geldverhältniſſen ſein
kann und immer eine Erhöhung des Preiſes der Urproducte vor-
ausſetzt, welche den weniger begüterten Ständen die Exiſtenz
erſchwert.
¹⁾ Nicht blos von dem zu Land- und Forſtwirthſchaft oder zum Bergbaue ver-
wendeten Boden bezieht man eine Rente, ſondern auch z. B. von dem auf einer
Bleiche wirkſamen Sonnenſcheine, von Waſſer und Luft als Triebkräften von
Maſchinen u. dgl. Man ſ. über die Lehre von der Rente: A. smith Inquiry. I.
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storch Cours. Ueberſ. von Rau. I. 234–249. III. 317. Kraus Staatswirthſch.
II. 99–257. Lotz Reviſion. III. S. 244–346. §. 222–243. Handbuch. I.
S. 507–547. §. 79–83. Rau polit. Oeconom. I. §. 206 folg. der 2ten oder
§. 141–144. und §. 214. folg. der 1ten Ausg. Krauſe, Verſuch eines Sy-
ſtems ꝛc. I. S. 339–369. v. Thünen, der iſolirte Staat. Hamburg 1826.
Malthus, An Inquiry into the nature and progress of Rent. London 1815.
E. West, An Essay on the application of Capital to Land. Oxford 1815.
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Racenstone, A few doubts. p. 208. R. Jones, On the Distribution of Wealth.
Tom. I. (am ausführlichſten). = Quarterly Review. T. 46. p. 81 sqq. vergl.
Octob. 1827. No. 82. pag. 404. Torrens, On the production pag 103 folg.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 592. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/614>, abgerufen am 22.11.2024.
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