Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.Begriffsbestimmungen über Oeconomie man neuerlich in ein System zusammengefaßt hat. S. Rau Ansichten der Volkswirthschaft. (Erlangen 1821.) S. 3 folg. 4) Mit den Stellensammlungen und Variantenvergleichungen aus römischen Autoren, in Bezug auf Oeconomie --, wie wir sie von Hermann (Diss. exhibens sententias Romanorum ad oeconomsam universam s. nationalem pertinentes. Er- langae 1823) und Calkoen (in den: Bydragen tot Regtsgeleerdheit en Wetgeving. VI. 3 St. 1832. S. 413, mitgetheilt) haben -- ist äußerst wenig gedient, aber auch nichts weiter bewiesen, als mit ziemlicher Unsicherheit, daß die Römer keine staatswirthschaftlichen Systeme und Schulen hatten. Es wäre unendlich besser, wenn man anstatt nach solchen Stellen vielmehr nach Facten und Gesetzen im Felde der Staatswirthschaft bei den Römern, nach dem Geiste und nach dem wahren Ver- hältnisse derselben zu ihrer Zeit forschte. So lange dies nicht geschehen ist, sind Aburtheilungen über die Römer in dieser Beziehung eitel. Doch vielleicht hat Schulz (Grundlegung zu einer geschichtlichen Staatswissenschaft der Römer. Köln 1833, -- eine Schrift, welche neben manchem Bizarren doch viel Wahres enthält, wie unter anderm der Aufsatz II. über das römische Geldwesen S. 132 folg., und III. über die Staatsmittel S. 458. zeigt) hierzu neuen Anstoß gegeben. 5) Ein Blick in die Capitularien der fränkischen Könige, auf das Städte- und Zunftwesen des Mittelalters u. dgl. möchte schon im Stande sein, dies zu zeigen, obschon man nicht läugnen kann, daß z. B. das Leztere für unsere Zeitverhältnisse in seiner früheren Ausdehnung nicht paßt, während doch auch bei uns die größten Gewerbseffecte durch gesellschaftliche Vereinigungen hervorgebracht werden. Bücher- gelehrsamkeit fehlte, aber darum nicht die Kenntniß, -- ebenso wie in den Künsten, wo aber Niemand behaupten wird, man habe in älterer Zeit Nichts, oder weniger geleistet als jetzt. 6) Diese vielen Erfahrungen, das ausgebreitete Gewerbswesen, und die wissen- schaftlichen Systeme, welche schon eben so viel geschadet als genützt haben, sind es, was die neue Zeit vor der alten voraus hat. Dafür waren aber auch in diesen Dingen die Kenntnisse der Alten ein größeres Gemeingut, als jetzt. §. 396. Fortsetzung. Die Geschichte schildert uns die Völker des Alterthums theils Begriffsbeſtimmungen über Oeconomie man neuerlich in ein Syſtem zuſammengefaßt hat. S. Rau Anſichten der Volkswirthſchaft. (Erlangen 1821.) S. 3 folg. 4) Mit den Stellenſammlungen und Variantenvergleichungen aus römiſchen Autoren, in Bezug auf Oeconomie —, wie wir ſie von Hermann (Diss. exhibens sententias Romanorum ad oeconomsam universam s. nationalem pertinentes. Er- langae 1823) und Calkoen (in den: Bydragen tot Regtsgeleerdheit en Wetgeving. VI. 3 St. 1832. S. 413, mitgetheilt) haben — iſt äußerſt wenig gedient, aber auch nichts weiter bewieſen, als mit ziemlicher Unſicherheit, daß die Römer keine ſtaatswirthſchaftlichen Syſteme und Schulen hatten. Es wäre unendlich beſſer, wenn man anſtatt nach ſolchen Stellen vielmehr nach Facten und Geſetzen im Felde der Staatswirthſchaft bei den Römern, nach dem Geiſte und nach dem wahren Ver- hältniſſe derſelben zu ihrer Zeit forſchte. So lange dies nicht geſchehen iſt, ſind Aburtheilungen über die Römer in dieſer Beziehung eitel. Doch vielleicht hat Schulz (Grundlegung zu einer geſchichtlichen Staatswiſſenſchaft der Römer. Köln 1833, — eine Schrift, welche neben manchem Bizarren doch viel Wahres enthält, wie unter anderm der Aufſatz II. über das römiſche Geldweſen S. 132 folg., und III. über die Staatsmittel S. 458. zeigt) hierzu neuen Anſtoß gegeben. 5) Ein Blick in die Capitularien der fränkiſchen Könige, auf das Städte- und Zunftweſen des Mittelalters u. dgl. möchte ſchon im Stande ſein, dies zu zeigen, obſchon man nicht läugnen kann, daß z. B. das Leztere für unſere Zeitverhältniſſe in ſeiner früheren Ausdehnung nicht paßt, während doch auch bei uns die größten Gewerbseffecte durch geſellſchaftliche Vereinigungen hervorgebracht werden. Bücher- gelehrſamkeit fehlte, aber darum nicht die Kenntniß, — ebenſo wie in den Künſten, wo aber Niemand behaupten wird, man habe in älterer Zeit Nichts, oder weniger geleiſtet als jetzt. 6) Dieſe vielen Erfahrungen, das ausgebreitete Gewerbsweſen, und die wiſſen- ſchaftlichen Syſteme, welche ſchon eben ſo viel geſchadet als genützt haben, ſind es, was die neue Zeit vor der alten voraus hat. Dafür waren aber auch in dieſen Dingen die Kenntniſſe der Alten ein größeres Gemeingut, als jetzt. §. 396. Fortſetzung. Die Geſchichte ſchildert uns die Völker des Alterthums theils <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <note place="end" n="3)"><pb facs="#f0559" n="537"/> Begriffsbeſtimmungen über Oeconomie man neuerlich in ein Syſtem zuſammengefaßt<lb/> hat. S. <hi rendition="#g">Rau</hi> Anſichten der Volkswirthſchaft. (Erlangen 1821.) 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³⁾ Begriffsbeſtimmungen über Oeconomie man neuerlich in ein Syſtem zuſammengefaßt
hat. S. Rau Anſichten der Volkswirthſchaft. (Erlangen 1821.) S. 3 folg.
⁴⁾ Mit den Stellenſammlungen und Variantenvergleichungen aus römiſchen
Autoren, in Bezug auf Oeconomie —, wie wir ſie von Hermann (Diss. exhibens
sententias Romanorum ad oeconomsam universam s. nationalem pertinentes. Er-
langae 1823) und Calkoen (in den: Bydragen tot Regtsgeleerdheit en Wetgeving.
VI. 3 St. 1832. S. 413, mitgetheilt) haben — iſt äußerſt wenig gedient, aber
auch nichts weiter bewieſen, als mit ziemlicher Unſicherheit, daß die Römer keine
ſtaatswirthſchaftlichen Syſteme und Schulen hatten. Es wäre unendlich beſſer, wenn
man anſtatt nach ſolchen Stellen vielmehr nach Facten und Geſetzen im Felde der
Staatswirthſchaft bei den Römern, nach dem Geiſte und nach dem wahren Ver-
hältniſſe derſelben zu ihrer Zeit forſchte. So lange dies nicht geſchehen iſt, ſind
Aburtheilungen über die Römer in dieſer Beziehung eitel. Doch vielleicht hat
Schulz (Grundlegung zu einer geſchichtlichen Staatswiſſenſchaft der Römer. Köln
1833, — eine Schrift, welche neben manchem Bizarren doch viel Wahres enthält,
wie unter anderm der Aufſatz II. über das römiſche Geldweſen S. 132 folg., und
III. über die Staatsmittel S. 458. zeigt) hierzu neuen Anſtoß gegeben.
⁵⁾ Ein Blick in die Capitularien der fränkiſchen Könige, auf das Städte- und
Zunftweſen des Mittelalters u. dgl. möchte ſchon im Stande ſein, dies zu zeigen,
obſchon man nicht läugnen kann, daß z. B. das Leztere für unſere Zeitverhältniſſe
in ſeiner früheren Ausdehnung nicht paßt, während doch auch bei uns die größten
Gewerbseffecte durch geſellſchaftliche Vereinigungen hervorgebracht werden. Bücher-
gelehrſamkeit fehlte, aber darum nicht die Kenntniß, — ebenſo wie in den Künſten,
wo aber Niemand behaupten wird, man habe in älterer Zeit Nichts, oder weniger
geleiſtet als jetzt.
⁶⁾ Dieſe vielen Erfahrungen, das ausgebreitete Gewerbsweſen, und die wiſſen-
ſchaftlichen Syſteme, welche ſchon eben ſo viel geſchadet als genützt haben, ſind es,
was die neue Zeit vor der alten voraus hat. Dafür waren aber auch in dieſen
Dingen die Kenntniſſe der Alten ein größeres Gemeingut, als jetzt.
§. 396.
Fortſetzung.
Die Geſchichte ſchildert uns die Völker des Alterthums theils
als prachtliebend, theils als nach Gewinnſt durch Handel und
Colonien ſtrebend, theils als kriegeriſch. Es iſt daher nichts natür-
licher als die vorherrſchende Neigung der Perſer und Babylonier,
der Phönizier und Karthager, der Griechen und der Römer nach
Gold und Silber und nach Vermehrung des Geldes. Dies war
der Strebepunkt der Einzelnen ſo wie der Regirungen1). Dieſes
Streben war ſchon im Alterthume der Antrieb und die Veranlaſſung
zu vielen kriegeriſchen und Handelsunternehmungen und fand in
verſchiedenen Perioden durch analoge Ereigniſſe damals bereits
mehrmals Befriedigung. Es gehört hierher die Entdeckung Spa-
niens durch die Phönizier, der perſiſche Krieg Alexanders d. Gr.,
und die Eroberungen der römiſchen Republik im Oriente2). Nach
der Zerſtörung des römiſchen Reichs nahm auch in dieſer Beziehung
Europa ein anderes Ausſehen an. Die von den Römern bereits
ausgeſaugten Abendländer wurden von den Barbaren überſchwemmt,
und es mußten daher in Bezug auf Bevölkerung und Flächenaus-
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