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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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IV. Von der werkmännischen Betriebswirthschaft.
§. 315.
1) Werkmännische Betriebsausgaben.

Die Gewerksausgaben sind blos Entäußerungen des Betriebs-
kapitals und beziehen sich auf folgende Punkte:

a) Auf etwaige vom Gewerke geforderte Verbesserungen
des Bodens
und die Fassung des Wassers, wenn es als wir-
kende mechanische Kraft benutzt wird1). Die Luft kann hier nicht
erwähnt werden, weil ihre Wirkung auf die Maschinen oder bei
chemischen Zwecken ohne Fassung unmittelbar wirkt.

b) Auf Unterhaltung und Anschaffung des stehenden Capi-
tals an Gewerksgebäuden, Geräthschaften, Arbeitsthieren sammt
Geschirr, Gerechtsamen und Hausrath, insoweit er für die Ge-
werksleute gebraucht wird, -- und des umlaufenden Capitals
an Verwandlungs- und Hilfsstoffen, fertigen Productenvorräthen
und Geld.

c) Für Besoldung, Löhnung und Unterhaltung der
Verwalter, Werkmeister, Faktoren und Arbeiter. Diese ist von
Bedeutung und die Wahl des Systems ist namentlich bei Lezteren,
sowohl was den Vortheil, die Sicherheit vor den Ausbrüchen ihrer
Wuth, als die Humanität anbelangt, einer der wichtigsten Punkte.
Die oben (§. 68.) hierfür angegebenen Systeme sind nicht, ein
jedes für sich, überall anwendbar. Die Verbindung der Natural-
pflegung mit dem Geldlohne ist bei den Handwerken anwendbar.
In großen Fabriken aber ist sie unausführbar, da die Menge der
Arbeiter zu groß ist und diese öfters Familie haben. Man hat
daher hier nur das Geldsystem und aber auch als ein schauer-
liches Beispiel des Fabrikanteneigennutzes das Tauschsystem,
d. h. die Löhnung der Arbeiter mit Artikeln, die sie verbrauchen2).
Da kein Zweifel darüber sein kann, daß die Löhnung im Gelde
diesem lezteren Systeme weit vorzuziehen ist, so entsteht nur die
Frage, ob der Tage- und Wochenlohn dem Stücklohne, oder
dieser jenem vorzuziehen sei. Es ist jedoch nach den im angeführten
Paragraphen gegebenen Prinzipien leicht einzusehen, daß in einer
großen Fabrik bei gehöriger Arbeitstheilung der Stücklohn das
Räthlichste ist. Denn es kann und muß sogar eine Commission zur
Prüfung und Stempelung der gelieferten Producte jedes Arbeiters
vorhanden sein und es hängt in diesem Falle von dem Fleiße und
der Kunst des Arbeiters ab, wie viel er verdient3). Uebrigens

IV. Von der werkmänniſchen Betriebswirthſchaft.
§. 315.
1) Werkmänniſche Betriebsausgaben.

Die Gewerksausgaben ſind blos Entäußerungen des Betriebs-
kapitals und beziehen ſich auf folgende Punkte:

a) Auf etwaige vom Gewerke geforderte Verbeſſerungen
des Bodens
und die Faſſung des Waſſers, wenn es als wir-
kende mechaniſche Kraft benutzt wird1). Die Luft kann hier nicht
erwähnt werden, weil ihre Wirkung auf die Maſchinen oder bei
chemiſchen Zwecken ohne Faſſung unmittelbar wirkt.

b) Auf Unterhaltung und Anſchaffung des ſtehenden Capi-
tals an Gewerksgebäuden, Geräthſchaften, Arbeitsthieren ſammt
Geſchirr, Gerechtſamen und Hausrath, inſoweit er für die Ge-
werksleute gebraucht wird, — und des umlaufenden Capitals
an Verwandlungs- und Hilfsſtoffen, fertigen Productenvorräthen
und Geld.

c) Für Beſoldung, Löhnung und Unterhaltung der
Verwalter, Werkmeiſter, Faktoren und Arbeiter. Dieſe iſt von
Bedeutung und die Wahl des Syſtems iſt namentlich bei Lezteren,
ſowohl was den Vortheil, die Sicherheit vor den Ausbrüchen ihrer
Wuth, als die Humanität anbelangt, einer der wichtigſten Punkte.
Die oben (§. 68.) hierfür angegebenen Syſteme ſind nicht, ein
jedes für ſich, überall anwendbar. Die Verbindung der Natural-
pflegung mit dem Geldlohne iſt bei den Handwerken anwendbar.
In großen Fabriken aber iſt ſie unausführbar, da die Menge der
Arbeiter zu groß iſt und dieſe öfters Familie haben. Man hat
daher hier nur das Geldſyſtem und aber auch als ein ſchauer-
liches Beiſpiel des Fabrikanteneigennutzes das Tauſchſyſtem,
d. h. die Löhnung der Arbeiter mit Artikeln, die ſie verbrauchen2).
Da kein Zweifel darüber ſein kann, daß die Löhnung im Gelde
dieſem lezteren Syſteme weit vorzuziehen iſt, ſo entſteht nur die
Frage, ob der Tage- und Wochenlohn dem Stücklohne, oder
dieſer jenem vorzuziehen ſei. Es iſt jedoch nach den im angeführten
Paragraphen gegebenen Prinzipien leicht einzuſehen, daß in einer
großen Fabrik bei gehöriger Arbeitstheilung der Stücklohn das
Räthlichſte iſt. Denn es kann und muß ſogar eine Commiſſion zur
Prüfung und Stempelung der gelieferten Producte jedes Arbeiters
vorhanden ſein und es hängt in dieſem Falle von dem Fleiße und
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[442/0464] IV. Von der werkmänniſchen Betriebswirthſchaft. §. 315. 1) Werkmänniſche Betriebsausgaben. Die Gewerksausgaben ſind blos Entäußerungen des Betriebs- kapitals und beziehen ſich auf folgende Punkte: a) Auf etwaige vom Gewerke geforderte Verbeſſerungen des Bodens und die Faſſung des Waſſers, wenn es als wir- kende mechaniſche Kraft benutzt wird1). Die Luft kann hier nicht erwähnt werden, weil ihre Wirkung auf die Maſchinen oder bei chemiſchen Zwecken ohne Faſſung unmittelbar wirkt. b) Auf Unterhaltung und Anſchaffung des ſtehenden Capi- tals an Gewerksgebäuden, Geräthſchaften, Arbeitsthieren ſammt Geſchirr, Gerechtſamen und Hausrath, inſoweit er für die Ge- werksleute gebraucht wird, — und des umlaufenden Capitals an Verwandlungs- und Hilfsſtoffen, fertigen Productenvorräthen und Geld. c) Für Beſoldung, Löhnung und Unterhaltung der Verwalter, Werkmeiſter, Faktoren und Arbeiter. Dieſe iſt von Bedeutung und die Wahl des Syſtems iſt namentlich bei Lezteren, ſowohl was den Vortheil, die Sicherheit vor den Ausbrüchen ihrer Wuth, als die Humanität anbelangt, einer der wichtigſten Punkte. Die oben (§. 68.) hierfür angegebenen Syſteme ſind nicht, ein jedes für ſich, überall anwendbar. Die Verbindung der Natural- pflegung mit dem Geldlohne iſt bei den Handwerken anwendbar. In großen Fabriken aber iſt ſie unausführbar, da die Menge der Arbeiter zu groß iſt und dieſe öfters Familie haben. Man hat daher hier nur das Geldſyſtem und aber auch als ein ſchauer- liches Beiſpiel des Fabrikanteneigennutzes das Tauſchſyſtem, d. h. die Löhnung der Arbeiter mit Artikeln, die ſie verbrauchen2). Da kein Zweifel darüber ſein kann, daß die Löhnung im Gelde dieſem lezteren Syſteme weit vorzuziehen iſt, ſo entſteht nur die Frage, ob der Tage- und Wochenlohn dem Stücklohne, oder dieſer jenem vorzuziehen ſei. Es iſt jedoch nach den im angeführten Paragraphen gegebenen Prinzipien leicht einzuſehen, daß in einer großen Fabrik bei gehöriger Arbeitstheilung der Stücklohn das Räthlichſte iſt. Denn es kann und muß ſogar eine Commiſſion zur Prüfung und Stempelung der gelieferten Producte jedes Arbeiters vorhanden ſein und es hängt in dieſem Falle von dem Fleiße und der Kunſt des Arbeiters ab, wie viel er verdient3). Uebrigens

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 442. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/464>, abgerufen am 18.12.2024.