d. h. das veredelnde Verarbeiten des rohen Materials zu Gewerks- producten im Kleinen, mit Werkzeugen einfacher Construktion, durch den Gewerksunternehmer selbst im Vereine mit einigen Ge- hilfen ohne Arbeitstheilung. Das Eigenthümliche der beiden Lezteren ist das Fabriziren, d. h. ein solches Verarbeiten jener Rohstoffe im Großen, unter Anwendung von Werkzeugen und Maschinen, durch Arbeiter verschiedener Klassen und Grade bei einer Arbeitstheilung im Einzelnen unter Direction des Unter- nehmers, Werkmeisters, Faktors u. dgl., welche aber nicht selbst mitarbeiten. Die Natur des Gewerkes und der Absatz ist es, was zur Wahl der einen oder andern Betriebsart bestimmt, wenn die erforderlichen Hilfsmittel und Arbeiter vorhanden sind4). Kann eine Manufactur oder Fabrik nach Erwägung dieser Umstände er- richtet werden, so wird der Unternehmer besonders darum vor dem Handwerker Vortheile voraus haben: a) weil er Arbeitstheilung einführen kann (§. 312. 3), b) weil ihm die Einführung von Maschinen möglich ist, und c) weil die Ausdehnung und der Ge- winn seines Gewerkes ihm theils gebietet, theils erlaubt, sich wissenschaftliche Bildung zu verschaffen und die neuen Erfindungen, seien sie von ihm oder von Anderen, in seinem Gewerke anzuwenden.
3) Inventarium. Weder die Versuche, noch der Betrieb vermögen ihren gehörigen Gang zu gehen, wenn der Unternehmer nicht einen vollständigen Ueberblick über seine materiellen Hilfs- mittel hat (§. 311. u. 312.). Diesen gewährt das Inventarium, d. h. die schriftliche Aufzählung und Beschreibung des an materi- ellen Hilfsmitteln zum Betriebe Vorfindlichen (invenire). Eine Vergleichung des Inventariums mit dem zum ferneren Betriebe Erforderlichen wird zeigen, ob und was zu viel oder zu wenig vorhanden und was im lezten Falle noch anzuschaffen ist (Super- inventarium).
1) Sehr vieles enthält auf diese Weise die angef. Schrift von Babbage.
2) Die Wahrscheinlichkeit des Verbrauchs der zu liefernden Producte und des darnach sich richtenden Absatzes im Vergleiche mit dem Vorhandensein der zum Gewerksbetriebe sonst noch nöthigen Bedürfnisse (§. 311.), die aber bei jeder Ge- werksart wieder anders sind, gibt die Entscheidung. Babbage a. a. O. S. 251. oder 25tes Kapitel.
3) Z. B. bei der Einführung von Maschinen ist die Berechnung der Hindernisse ihres Ganges, welche in den Stoffen liegen, aus denen sie verfertigt werden, -- jene der Hemmung, die die Maschinen durch die Verbindungstheile, z. B. Seile, Räderwerk, erleiden, -- die Fertigung von Zeichnungen davon mit größter Ge- nauigkeit, -- die Ermittelung der wahrscheinlichen Dauer der Maschinen, der Reparaturen, der vorauszusehenden Verbesserungen u. dgl. von äußerster Wichtigkeit. S. Babbage a. a. O. S. 272. 300. oder 27s u. 29s Kap.
4) S. auch Babbage a. a. O. S. 116. oder 13tes Kap. Rau politische Oeconomie. I. §. 399.
d. h. das veredelnde Verarbeiten des rohen Materials zu Gewerks- producten im Kleinen, mit Werkzeugen einfacher Conſtruktion, durch den Gewerksunternehmer ſelbſt im Vereine mit einigen Ge- hilfen ohne Arbeitstheilung. Das Eigenthümliche der beiden Lezteren iſt das Fabriziren, d. h. ein ſolches Verarbeiten jener Rohſtoffe im Großen, unter Anwendung von Werkzeugen und Maſchinen, durch Arbeiter verſchiedener Klaſſen und Grade bei einer Arbeitstheilung im Einzelnen unter Direction des Unter- nehmers, Werkmeiſters, Faktors u. dgl., welche aber nicht ſelbſt mitarbeiten. Die Natur des Gewerkes und der Abſatz iſt es, was zur Wahl der einen oder andern Betriebsart beſtimmt, wenn die erforderlichen Hilfsmittel und Arbeiter vorhanden ſind4). Kann eine Manufactur oder Fabrik nach Erwägung dieſer Umſtände er- richtet werden, ſo wird der Unternehmer beſonders darum vor dem Handwerker Vortheile voraus haben: a) weil er Arbeitstheilung einführen kann (§. 312. 3), b) weil ihm die Einführung von Maſchinen möglich iſt, und c) weil die Ausdehnung und der Ge- winn ſeines Gewerkes ihm theils gebietet, theils erlaubt, ſich wiſſenſchaftliche Bildung zu verſchaffen und die neuen Erfindungen, ſeien ſie von ihm oder von Anderen, in ſeinem Gewerke anzuwenden.
3) Inventarium. Weder die Verſuche, noch der Betrieb vermögen ihren gehörigen Gang zu gehen, wenn der Unternehmer nicht einen vollſtändigen Ueberblick über ſeine materiellen Hilfs- mittel hat (§. 311. u. 312.). Dieſen gewährt das Inventarium, d. h. die ſchriftliche Aufzählung und Beſchreibung des an materi- ellen Hilfsmitteln zum Betriebe Vorfindlichen (invenire). Eine Vergleichung des Inventariums mit dem zum ferneren Betriebe Erforderlichen wird zeigen, ob und was zu viel oder zu wenig vorhanden und was im lezten Falle noch anzuſchaffen iſt (Super- inventarium).
1) Sehr vieles enthält auf dieſe Weiſe die angef. Schrift von Babbage.
2) Die Wahrſcheinlichkeit des Verbrauchs der zu liefernden Producte und des darnach ſich richtenden Abſatzes im Vergleiche mit dem Vorhandenſein der zum Gewerksbetriebe ſonſt noch nöthigen Bedürfniſſe (§. 311.), die aber bei jeder Ge- werksart wieder anders ſind, gibt die Entſcheidung. Babbage a. a. O. S. 251. oder 25tes Kapitel.
3) Z. B. bei der Einführung von Maſchinen iſt die Berechnung der Hinderniſſe ihres Ganges, welche in den Stoffen liegen, aus denen ſie verfertigt werden, — jene der Hemmung, die die Maſchinen durch die Verbindungstheile, z. B. Seile, Räderwerk, erleiden, — die Fertigung von Zeichnungen davon mit größter Ge- nauigkeit, — die Ermittelung der wahrſcheinlichen Dauer der Maſchinen, der Reparaturen, der vorauszuſehenden Verbeſſerungen u. dgl. von äußerſter Wichtigkeit. S. Babbage a. a. O. S. 272. 300. oder 27s u. 29s Kap.
4) S. auch Babbage a. a. O. S. 116. oder 13tes Kap. Rau politiſche Oeconomie. I. §. 399.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><p><pbfacs="#f0463"n="441"/>
d. h. das veredelnde Verarbeiten des rohen Materials zu Gewerks-<lb/>
producten im Kleinen, mit Werkzeugen einfacher Conſtruktion,<lb/>
durch den Gewerksunternehmer ſelbſt im Vereine mit einigen Ge-<lb/>
hilfen ohne Arbeitstheilung. Das Eigenthümliche der beiden<lb/>
Lezteren iſt das <hirendition="#g">Fabriziren</hi>, d. h. ein ſolches Verarbeiten jener<lb/>
Rohſtoffe im Großen, unter Anwendung von Werkzeugen und<lb/>
Maſchinen, durch Arbeiter verſchiedener Klaſſen und Grade bei<lb/>
einer Arbeitstheilung im Einzelnen unter Direction des Unter-<lb/>
nehmers, Werkmeiſters, Faktors u. dgl., welche aber nicht ſelbſt<lb/>
mitarbeiten. Die Natur des Gewerkes und der Abſatz iſt es, was<lb/>
zur Wahl der einen oder andern Betriebsart beſtimmt, wenn die<lb/>
erforderlichen Hilfsmittel und Arbeiter vorhanden ſind<hirendition="#sup">4</hi>). Kann<lb/>
eine Manufactur oder Fabrik nach Erwägung dieſer Umſtände er-<lb/>
richtet werden, ſo wird der Unternehmer beſonders darum vor dem<lb/>
Handwerker Vortheile voraus haben: <hirendition="#aq">a)</hi> weil er Arbeitstheilung<lb/>
einführen kann (§. 312. 3), <hirendition="#aq">b)</hi> weil ihm die Einführung von<lb/>
Maſchinen möglich iſt, und <hirendition="#aq">c)</hi> weil die Ausdehnung und der Ge-<lb/>
winn ſeines Gewerkes ihm theils gebietet, theils erlaubt, ſich<lb/>
wiſſenſchaftliche Bildung zu verſchaffen und die neuen Erfindungen,<lb/>ſeien ſie von ihm oder von Anderen, in ſeinem Gewerke anzuwenden.</p><lb/><p>3) <hirendition="#g">Inventarium</hi>. Weder die Verſuche, noch der Betrieb<lb/>
vermögen ihren gehörigen Gang zu gehen, wenn der Unternehmer<lb/>
nicht einen vollſtändigen Ueberblick über ſeine materiellen Hilfs-<lb/>
mittel hat (§. 311. u. 312.). Dieſen gewährt das <hirendition="#g">Inventarium</hi>,<lb/>
d. h. die ſchriftliche Aufzählung und Beſchreibung des an materi-<lb/>
ellen Hilfsmitteln zum Betriebe Vorfindlichen <hirendition="#aq">(invenire).</hi> Eine<lb/>
Vergleichung des Inventariums mit dem zum ferneren Betriebe<lb/>
Erforderlichen wird zeigen, ob und was zu viel oder zu wenig<lb/>
vorhanden und was im lezten Falle noch anzuſchaffen iſt (<hirendition="#g">Super</hi>-<lb/><hirendition="#g">inventarium</hi>).</p><lb/><noteplace="end"n="1)">Sehr vieles enthält auf dieſe Weiſe die angef. Schrift von <hirendition="#g">Babbage</hi>.</note><lb/><noteplace="end"n="2)">Die Wahrſcheinlichkeit des Verbrauchs der zu liefernden Producte und des<lb/>
darnach ſich richtenden Abſatzes im Vergleiche mit dem Vorhandenſein der zum<lb/>
Gewerksbetriebe ſonſt noch nöthigen Bedürfniſſe (§. 311.), die aber bei jeder Ge-<lb/>
werksart wieder anders ſind, gibt die Entſcheidung. <hirendition="#g">Babbage</hi> a. a. O. S. 251.<lb/>
oder 25tes Kapitel.</note><lb/><noteplace="end"n="3)">Z. B. bei der Einführung von Maſchinen iſt die Berechnung der Hinderniſſe<lb/>
ihres Ganges, welche in den Stoffen liegen, aus denen ſie verfertigt werden, —<lb/>
jene der Hemmung, die die Maſchinen durch die Verbindungstheile, z. B. Seile,<lb/>
Räderwerk, erleiden, — die Fertigung von Zeichnungen davon mit größter Ge-<lb/>
nauigkeit, — die Ermittelung der wahrſcheinlichen Dauer der Maſchinen, der<lb/>
Reparaturen, der vorauszuſehenden Verbeſſerungen u. dgl. von äußerſter Wichtigkeit.<lb/>
S. <hirendition="#g">Babbage</hi> a. a. O. S. 272. 300. oder 27s u. 29s Kap.</note><lb/><noteplace="end"n="4)">S. auch <hirendition="#g">Babbage</hi> a. a. O. S. 116. oder 13tes Kap. <hirendition="#g">Rau</hi> politiſche<lb/>
Oeconomie. I. §. 399.</note></div></div><lb/></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[441/0463]
d. h. das veredelnde Verarbeiten des rohen Materials zu Gewerks-
producten im Kleinen, mit Werkzeugen einfacher Conſtruktion,
durch den Gewerksunternehmer ſelbſt im Vereine mit einigen Ge-
hilfen ohne Arbeitstheilung. Das Eigenthümliche der beiden
Lezteren iſt das Fabriziren, d. h. ein ſolches Verarbeiten jener
Rohſtoffe im Großen, unter Anwendung von Werkzeugen und
Maſchinen, durch Arbeiter verſchiedener Klaſſen und Grade bei
einer Arbeitstheilung im Einzelnen unter Direction des Unter-
nehmers, Werkmeiſters, Faktors u. dgl., welche aber nicht ſelbſt
mitarbeiten. Die Natur des Gewerkes und der Abſatz iſt es, was
zur Wahl der einen oder andern Betriebsart beſtimmt, wenn die
erforderlichen Hilfsmittel und Arbeiter vorhanden ſind4). Kann
eine Manufactur oder Fabrik nach Erwägung dieſer Umſtände er-
richtet werden, ſo wird der Unternehmer beſonders darum vor dem
Handwerker Vortheile voraus haben: a) weil er Arbeitstheilung
einführen kann (§. 312. 3), b) weil ihm die Einführung von
Maſchinen möglich iſt, und c) weil die Ausdehnung und der Ge-
winn ſeines Gewerkes ihm theils gebietet, theils erlaubt, ſich
wiſſenſchaftliche Bildung zu verſchaffen und die neuen Erfindungen,
ſeien ſie von ihm oder von Anderen, in ſeinem Gewerke anzuwenden.
3) Inventarium. Weder die Verſuche, noch der Betrieb
vermögen ihren gehörigen Gang zu gehen, wenn der Unternehmer
nicht einen vollſtändigen Ueberblick über ſeine materiellen Hilfs-
mittel hat (§. 311. u. 312.). Dieſen gewährt das Inventarium,
d. h. die ſchriftliche Aufzählung und Beſchreibung des an materi-
ellen Hilfsmitteln zum Betriebe Vorfindlichen (invenire). Eine
Vergleichung des Inventariums mit dem zum ferneren Betriebe
Erforderlichen wird zeigen, ob und was zu viel oder zu wenig
vorhanden und was im lezten Falle noch anzuſchaffen iſt (Super-
inventarium).
¹⁾ Sehr vieles enthält auf dieſe Weiſe die angef. Schrift von Babbage.
²⁾ Die Wahrſcheinlichkeit des Verbrauchs der zu liefernden Producte und des
darnach ſich richtenden Abſatzes im Vergleiche mit dem Vorhandenſein der zum
Gewerksbetriebe ſonſt noch nöthigen Bedürfniſſe (§. 311.), die aber bei jeder Ge-
werksart wieder anders ſind, gibt die Entſcheidung. Babbage a. a. O. S. 251.
oder 25tes Kapitel.
³⁾ Z. B. bei der Einführung von Maſchinen iſt die Berechnung der Hinderniſſe
ihres Ganges, welche in den Stoffen liegen, aus denen ſie verfertigt werden, —
jene der Hemmung, die die Maſchinen durch die Verbindungstheile, z. B. Seile,
Räderwerk, erleiden, — die Fertigung von Zeichnungen davon mit größter Ge-
nauigkeit, — die Ermittelung der wahrſcheinlichen Dauer der Maſchinen, der
Reparaturen, der vorauszuſehenden Verbeſſerungen u. dgl. von äußerſter Wichtigkeit.
S. Babbage a. a. O. S. 272. 300. oder 27s u. 29s Kap.
⁴⁾ S. auch Babbage a. a. O. S. 116. oder 13tes Kap. Rau politiſche
Oeconomie. I. §. 399.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 441. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/463>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.