3) Die Fahr- und Kunstschächte sind immer kleiner, als der Förderschacht, und von diesem blos durch Balken und Bretter geschieden. Man theilt die Schächte auch nach dem Neigungswinkel ein (§. 88.). Brard (Grundriß. S. 50.) rechnet bei einem Versuchsschachte von 50 Lachter Länge, eine Höhe von 9 Fuß und eine Weite von 6 Fuß mit der Zimmerung; bei festem Gesteine und runder Form einen Durch- messer von 6 Fuß.
§. 96. 2) Grubensicherung. a)Grubenzimmerung.
Alle diese Zugänge und Grubenbaue müssen befestigt sein, um die Arbeiter gegen den Einsturz der Gebirge zu sichern. Dies ge- schieht entweder mit Holz, und heißt Grubenzimmerung, oder mit Steinen, und heißt Grubenmauerung1). Die Gruben- zimmerung ist verschiedener Art, je nach der ein-, zwei-, drei- oder allseitigen Feigheit (Lockerheit) des Gesteins. Sie besteht:
1) Bei Stollen und Strecken entweder in quer von einer Ulme zur andern an die Förste getriebenen Balken und Brettern (der Kappe); oder sie ist halbe Thürstockzimmerung, wenn blos solche Kappen, Seitenpfosten und Bretter an einer Seite an- gebracht sind; oder ganze Thürstockszimmerung, wenn auch die zweite Ulme gezimmert ist; oder ganze Thürstockszim- merung mit Sohlhölzern, wenn auch die Sohle mit Pfosten ge- zimmert ist; oder endlich ganze Thürstockszimmerung, mit Tragwerk, Förderungsgestänge und Wasserseige2). Die ganze Zimmerung geschieht ohne Zapfen und Nägel, sondern durch bloßes Ineinanderfügen vermittelst Bogen und Winkel. Längs den Ulmen werden zwischen senkrechte Pfähle Bretter quer eingetrieben, so auch an der Förste, wo jedoch Alles horizontal liegt und etwaige Zwischenräume zwischen Gestein und Zimmerung mit Faschinen ausgefüllt werden müssen.
2) Bei Schächten und Gesenken entweder in der Bolzen- schrotzimmerung oder in der ganzen Schrotzimmerung. Die Leztere besteht aus lauter der Länge des Schachts nach auf einander gelegten Vierlingen. Die Erstere aber besteht in solchen, 4-41/2 Fuß von einander entfernten, Vierlingen, welche durch senkrechte Balken (Bolzen) unterstützt und durch Tragstempel, d. h. in die Bühnelöcher an den Schachtulmen getriebene Quer- bolzen, an ihren kurzen Seiten getragen werden3).
1)de Villefosse Mineralreichthum. II. 178. Cancrin, Erste Gründe der Berg- und Salzwerkskunde. (Frankf. 1773-91.) I. 68. Delius Bergbaukunst. I. 310. 437. Karsten Archiv. II. IV. V. IX. XVI. XVIII. Dingelstedt, Anleitung zur Grubenzimmerung. Schneeberg 1793. Erler, Anleit. z. Strecken- und Schachtmauerung. Freiberg 1796. Gätzschmann, Anleitung zur Gruben- mauerung. Schneeberg 1830. Brard Grundriß. S. 277-318.
3) Die Fahr- und Kunſtſchächte ſind immer kleiner, als der Förderſchacht, und von dieſem blos durch Balken und Bretter geſchieden. Man theilt die Schächte auch nach dem Neigungswinkel ein (§. 88.). Brard (Grundriß. S. 50.) rechnet bei einem Verſuchsſchachte von 50 Lachter Länge, eine Höhe von 9 Fuß und eine Weite von 6 Fuß mit der Zimmerung; bei feſtem Geſteine und runder Form einen Durch- meſſer von 6 Fuß.
§. 96. 2) Grubenſicherung. a)Grubenzimmerung.
Alle dieſe Zugänge und Grubenbaue müſſen befeſtigt ſein, um die Arbeiter gegen den Einſturz der Gebirge zu ſichern. Dies ge- ſchieht entweder mit Holz, und heißt Grubenzimmerung, oder mit Steinen, und heißt Grubenmauerung1). Die Gruben- zimmerung iſt verſchiedener Art, je nach der ein-, zwei-, drei- oder allſeitigen Feigheit (Lockerheit) des Geſteins. Sie beſteht:
1) Bei Stollen und Strecken entweder in quer von einer Ulme zur andern an die Förſte getriebenen Balken und Brettern (der Kappe); oder ſie iſt halbe Thürſtockzimmerung, wenn blos ſolche Kappen, Seitenpfoſten und Bretter an einer Seite an- gebracht ſind; oder ganze Thürſtockszimmerung, wenn auch die zweite Ulme gezimmert iſt; oder ganze Thürſtockszim- merung mit Sohlhölzern, wenn auch die Sohle mit Pfoſten ge- zimmert iſt; oder endlich ganze Thürſtockszimmerung, mit Tragwerk, Förderungsgeſtänge und Waſſerſeige2). Die ganze Zimmerung geſchieht ohne Zapfen und Nägel, ſondern durch bloßes Ineinanderfügen vermittelſt Bogen und Winkel. Längs den Ulmen werden zwiſchen ſenkrechte Pfähle Bretter quer eingetrieben, ſo auch an der Förſte, wo jedoch Alles horizontal liegt und etwaige Zwiſchenräume zwiſchen Geſtein und Zimmerung mit Faſchinen ausgefüllt werden müſſen.
2) Bei Schächten und Geſenken entweder in der Bolzen- ſchrotzimmerung oder in der ganzen Schrotzimmerung. Die Leztere beſteht aus lauter der Länge des Schachts nach auf einander gelegten Vierlingen. Die Erſtere aber beſteht in ſolchen, 4–4½ Fuß von einander entfernten, Vierlingen, welche durch ſenkrechte Balken (Bolzen) unterſtützt und durch Tragſtempel, d. h. in die Bühnelöcher an den Schachtulmen getriebene Quer- bolzen, an ihren kurzen Seiten getragen werden3).
1)de Villefosse Mineralreichthum. II. 178. Cancrin, Erſte Gründe der Berg- und Salzwerkskunde. (Frankf. 1773–91.) I. 68. Delius Bergbaukunſt. I. 310. 437. Karſten Archiv. II. IV. V. IX. XVI. XVIII. Dingelſtedt, Anleitung zur Grubenzimmerung. Schneeberg 1793. Erler, Anleit. z. Strecken- und Schachtmauerung. Freiberg 1796. Gätzſchmann, Anleitung zur Gruben- mauerung. Schneeberg 1830. Brard Grundriß. S. 277–318.
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³⁾ Die Fahr- und Kunſtſchächte ſind immer kleiner, als der Förderſchacht, und
von dieſem blos durch Balken und Bretter geſchieden. Man theilt die Schächte auch
nach dem Neigungswinkel ein (§. 88.). Brard (Grundriß. S. 50.) rechnet bei
einem Verſuchsſchachte von 50 Lachter Länge, eine Höhe von 9 Fuß und eine Weite
von 6 Fuß mit der Zimmerung; bei feſtem Geſteine und runder Form einen Durch-
meſſer von 6 Fuß.
§. 96.
2) Grubenſicherung. a) Grubenzimmerung.
Alle dieſe Zugänge und Grubenbaue müſſen befeſtigt ſein, um
die Arbeiter gegen den Einſturz der Gebirge zu ſichern. Dies ge-
ſchieht entweder mit Holz, und heißt Grubenzimmerung, oder
mit Steinen, und heißt Grubenmauerung1). Die Gruben-
zimmerung iſt verſchiedener Art, je nach der ein-, zwei-, drei-
oder allſeitigen Feigheit (Lockerheit) des Geſteins. Sie beſteht:
1) Bei Stollen und Strecken entweder in quer von einer
Ulme zur andern an die Förſte getriebenen Balken und Brettern
(der Kappe); oder ſie iſt halbe Thürſtockzimmerung, wenn
blos ſolche Kappen, Seitenpfoſten und Bretter an einer Seite an-
gebracht ſind; oder ganze Thürſtockszimmerung, wenn auch
die zweite Ulme gezimmert iſt; oder ganze Thürſtockszim-
merung mit Sohlhölzern, wenn auch die Sohle mit Pfoſten ge-
zimmert iſt; oder endlich ganze Thürſtockszimmerung, mit
Tragwerk, Förderungsgeſtänge und Waſſerſeige2). Die ganze
Zimmerung geſchieht ohne Zapfen und Nägel, ſondern durch bloßes
Ineinanderfügen vermittelſt Bogen und Winkel. Längs den Ulmen
werden zwiſchen ſenkrechte Pfähle Bretter quer eingetrieben, ſo
auch an der Förſte, wo jedoch Alles horizontal liegt und etwaige
Zwiſchenräume zwiſchen Geſtein und Zimmerung mit Faſchinen
ausgefüllt werden müſſen.
2) Bei Schächten und Geſenken entweder in der Bolzen-
ſchrotzimmerung oder in der ganzen Schrotzimmerung.
Die Leztere beſteht aus lauter der Länge des Schachts nach auf
einander gelegten Vierlingen. Die Erſtere aber beſteht in ſolchen,
4–4½ Fuß von einander entfernten, Vierlingen, welche durch
ſenkrechte Balken (Bolzen) unterſtützt und durch Tragſtempel,
d. h. in die Bühnelöcher an den Schachtulmen getriebene Quer-
bolzen, an ihren kurzen Seiten getragen werden3).
¹⁾ de Villefosse Mineralreichthum. II. 178. Cancrin, Erſte Gründe der
Berg- und Salzwerkskunde. (Frankf. 1773–91.) I. 68. Delius Bergbaukunſt.
I. 310. 437. Karſten Archiv. II. IV. V. IX. XVI. XVIII. Dingelſtedt,
Anleitung zur Grubenzimmerung. Schneeberg 1793. Erler, Anleit. z. Strecken-
und Schachtmauerung. Freiberg 1796. Gätzſchmann, Anleitung zur Gruben-
mauerung. Schneeberg 1830. Brard Grundriß. S. 277–318.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/144>, abgerufen am 03.12.2024.
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