pba_717.001 Vernunftvermögen. Doch ist der Kampf zwischen dem Empfindungsbegehren pba_717.002 und der Vernunftentscheidung ein viel heißerer; denn das der pba_717.003 Vernunft eingeborene Gesetz tritt in sehr vielen Fällen zu der vernunftlosen pba_717.004 Empfindung in schroffen Gegensatz. Aber dieser Kampf ist keineswegs pba_717.005 ein solcher, der nicht anders als mit der "Demütigung" und pba_717.006 Vernichtung der streitenden Empfindung endigen könnte; dieselbe pba_717.007 kann vielmehr sich dem Gebote der Vernunft unterwerfen, ihm willig pba_717.008 zustimmen, "wie ein Kind auf die Stimme des Vaters hörend und ihr pba_717.009 gehorsamend". So kann das "Gefühl" dazu gelangen, ebenso wie pba_717.010 das Verstandesgesetz auch das Vernunftgebot in sich aufzunehmen, pba_717.011 indem es sich gewöhnt, nachdem es in vielen Fällen pba_717.012 der Vernunft gehorsam, das rechte Maß in sich selbst erfahren pba_717.013 hat, nun unmittelbar und von selbst dieses rechte pba_717.014 Maß zu treffen, sich selbstthätig richtig zu bewegen.
pba_717.015 Aristoteles bezeichnet ein solches zur Gewöhnung gewordenes Verhalten pba_717.016 mit dem Namen des richtigen "Ethos". Ein solches Ethos pba_717.017 darf freilich die Bestimmung über das Handeln nicht an sich reißen, pba_717.018 die immer nur dem durch die Vernunft erkannten Gesetze gebührt, aber pba_717.019 ebensowenig darf eine Handlung im vollen Umfange eine "sittliche" pba_717.020 genannt werden, bei der nicht zu dem Gebot der Vernunft der Antrieb pba_717.021 des Ethos mitgewirkt hat. Bekanntlich läuft hierauf die Polemik pba_717.022 Schillers gegen Kant hinaus. Kant selbst hat sich offenbar dadurch pba_717.023 täuschen lassen, daß ein solches Ethos seinerseits darauf beruht, daß pba_717.024 durch die in ihm siegend gewordene richtige Empfindungsweise zuvor pba_717.025 andere, individuell-egoistische, Gefühle beschränkt, beziehungsweise pba_717.026 unterdrückt wurden, sei es, daß dieser Prozeß pba_717.027 schon früher vollendet war oder daß er bei dem Handlungsakte selbst pba_717.028 sich wiederholen mußte.
pba_717.029 Das Wesentliche aber ist: Kant hat darin unrecht, daß er die pba_717.030 Möglichkeit eines an sich selbst objektiv richtig bestimmten pba_717.031 Gefühls, d. h. eines solchen, das aus eigener Bewegung, ohnepba_717.032 die ad hoc zuvor eintretende Bestimmung durch Verstandes- oder Vernunftreflexion pba_717.033 mit den a priori geltenden Gesetzen beider Vermögen in pba_717.034 Übereinstimmung sich befindet, leugnet.
pba_717.035 Jm Grunde beruht seine eigene Behauptung auf der Annahme pba_717.036 dieser Möglichkeit, nur daß er durch eine unrichtige Fragestellung an der pba_717.037 Anerkennung jener Möglichkeit verhindert wird. Kant fragt immer nur, pba_717.038 ob es möglich sei, daß von Anbeginn im Subjekt ein Gefühl dem pba_717.039 sittlichen Handeln vorhergehen könne, das auf Moralität gestimmt pba_717.040 sei, und antwortet: "dies ist unmöglich, weil alles Gefühl sinnlich ist;
pba_717.001 Vernunftvermögen. Doch ist der Kampf zwischen dem Empfindungsbegehren pba_717.002 und der Vernunftentscheidung ein viel heißerer; denn das der pba_717.003 Vernunft eingeborene Gesetz tritt in sehr vielen Fällen zu der vernunftlosen pba_717.004 Empfindung in schroffen Gegensatz. Aber dieser Kampf ist keineswegs pba_717.005 ein solcher, der nicht anders als mit der „Demütigung“ und pba_717.006 Vernichtung der streitenden Empfindung endigen könnte; dieselbe pba_717.007 kann vielmehr sich dem Gebote der Vernunft unterwerfen, ihm willig pba_717.008 zustimmen, „wie ein Kind auf die Stimme des Vaters hörend und ihr pba_717.009 gehorsamend“. So kann das „Gefühl“ dazu gelangen, ebenso wie pba_717.010 das Verstandesgesetz auch das Vernunftgebot in sich aufzunehmen, pba_717.011 indem es sich gewöhnt, nachdem es in vielen Fällen pba_717.012 der Vernunft gehorsam, das rechte Maß in sich selbst erfahren pba_717.013 hat, nun unmittelbar und von selbst dieses rechte pba_717.014 Maß zu treffen, sich selbstthätig richtig zu bewegen.
pba_717.015 Aristoteles bezeichnet ein solches zur Gewöhnung gewordenes Verhalten pba_717.016 mit dem Namen des richtigen „Ethos“. Ein solches Ethos pba_717.017 darf freilich die Bestimmung über das Handeln nicht an sich reißen, pba_717.018 die immer nur dem durch die Vernunft erkannten Gesetze gebührt, aber pba_717.019 ebensowenig darf eine Handlung im vollen Umfange eine „sittliche“ pba_717.020 genannt werden, bei der nicht zu dem Gebot der Vernunft der Antrieb pba_717.021 des Ethos mitgewirkt hat. Bekanntlich läuft hierauf die Polemik pba_717.022 Schillers gegen Kant hinaus. Kant selbst hat sich offenbar dadurch pba_717.023 täuschen lassen, daß ein solches Ethos seinerseits darauf beruht, daß pba_717.024 durch die in ihm siegend gewordene richtige Empfindungsweise zuvor pba_717.025 andere, individuell-egoistische, Gefühle beschränkt, beziehungsweise pba_717.026 unterdrückt wurden, sei es, daß dieser Prozeß pba_717.027 schon früher vollendet war oder daß er bei dem Handlungsakte selbst pba_717.028 sich wiederholen mußte.
pba_717.029 Das Wesentliche aber ist: Kant hat darin unrecht, daß er die pba_717.030 Möglichkeit eines an sich selbst objektiv richtig bestimmten pba_717.031 Gefühls, d. h. eines solchen, das aus eigener Bewegung, ohnepba_717.032 die ad hoc zuvor eintretende Bestimmung durch Verstandes- oder Vernunftreflexion pba_717.033 mit den a priori geltenden Gesetzen beider Vermögen in pba_717.034 Übereinstimmung sich befindet, leugnet.
pba_717.035 Jm Grunde beruht seine eigene Behauptung auf der Annahme pba_717.036 dieser Möglichkeit, nur daß er durch eine unrichtige Fragestellung an der pba_717.037 Anerkennung jener Möglichkeit verhindert wird. Kant fragt immer nur, pba_717.038 ob es möglich sei, daß von Anbeginn im Subjekt ein Gefühl dem pba_717.039 sittlichen Handeln vorhergehen könne, das auf Moralität gestimmt pba_717.040 sei, und antwortet: „dies ist unmöglich, weil alles Gefühl sinnlich ist;
<TEI><text><back><divn="1"><p><pbfacs="#f0735"n="717"/><lbn="pba_717.001"/>
Vernunftvermögen. Doch ist der Kampf zwischen dem Empfindungsbegehren <lbn="pba_717.002"/>
und der Vernunftentscheidung ein viel heißerer; denn das der <lbn="pba_717.003"/>
Vernunft eingeborene Gesetz tritt in sehr vielen Fällen zu der vernunftlosen <lbn="pba_717.004"/>
Empfindung in schroffen Gegensatz. Aber dieser Kampf ist keineswegs <lbn="pba_717.005"/>
ein solcher, der nicht anders als mit der „<hirendition="#g">Demütigung</hi>“ und <lbn="pba_717.006"/><hirendition="#g">Vernichtung</hi> der streitenden Empfindung endigen könnte; dieselbe <lbn="pba_717.007"/>
kann vielmehr sich dem Gebote der Vernunft unterwerfen, ihm willig <lbn="pba_717.008"/>
zustimmen, „wie ein Kind auf die Stimme des Vaters hörend und ihr <lbn="pba_717.009"/>
gehorsamend“. So kann das „<hirendition="#g">Gefühl</hi>“ dazu gelangen, <hirendition="#g">ebenso wie <lbn="pba_717.010"/>
das Verstandesgesetz auch das Vernunftgebot in sich aufzunehmen, <lbn="pba_717.011"/>
indem es sich gewöhnt, nachdem es in vielen Fällen <lbn="pba_717.012"/>
der Vernunft gehorsam, das rechte Maß in sich selbst erfahren <lbn="pba_717.013"/>
hat, nun unmittelbar und von selbst dieses rechte <lbn="pba_717.014"/>
Maß zu treffen, sich selbstthätig richtig zu bewegen.</hi></p><p><lbn="pba_717.015"/>
Aristoteles bezeichnet ein solches zur Gewöhnung gewordenes Verhalten <lbn="pba_717.016"/>
mit dem Namen des richtigen „<hirendition="#g">Ethos</hi>“. Ein solches Ethos <lbn="pba_717.017"/>
darf freilich die Bestimmung über das Handeln nicht an sich reißen, <lbn="pba_717.018"/>
die immer nur dem durch die Vernunft erkannten Gesetze gebührt, aber <lbn="pba_717.019"/>
ebensowenig darf eine Handlung im vollen Umfange eine „<hirendition="#g">sittliche</hi>“<lbn="pba_717.020"/>
genannt werden, bei der nicht zu dem Gebot der Vernunft der Antrieb <lbn="pba_717.021"/>
des Ethos mitgewirkt hat. Bekanntlich läuft hierauf die Polemik <lbn="pba_717.022"/><hirendition="#g">Schillers</hi> gegen Kant hinaus. Kant selbst hat sich offenbar dadurch <lbn="pba_717.023"/>
täuschen lassen, daß ein solches Ethos seinerseits darauf beruht, daß <lbn="pba_717.024"/>
durch die in ihm siegend gewordene <hirendition="#g">richtige</hi> Empfindungsweise <hirendition="#g">zuvor <lbn="pba_717.025"/>
andere, individuell-egoistische, Gefühle beschränkt, beziehungsweise <lbn="pba_717.026"/>
unterdrückt wurden,</hi> sei es, daß dieser Prozeß <lbn="pba_717.027"/>
schon früher vollendet war oder daß er bei dem Handlungsakte selbst <lbn="pba_717.028"/>
sich wiederholen mußte.</p><p><lbn="pba_717.029"/>
Das Wesentliche aber ist: Kant hat darin <hirendition="#g">unrecht,</hi> daß er <hirendition="#g">die <lbn="pba_717.030"/>
Möglichkeit eines an sich selbst objektiv richtig bestimmten <lbn="pba_717.031"/>
Gefühls,</hi> d. h. eines solchen, das <hirendition="#g">aus eigener Bewegung, ohne</hi><lbn="pba_717.032"/>
die <hirendition="#aq">ad hoc</hi> zuvor eintretende Bestimmung durch Verstandes- oder Vernunftreflexion <lbn="pba_717.033"/>
mit den <hirendition="#aq">a priori</hi> geltenden Gesetzen beider Vermögen in <lbn="pba_717.034"/>
Übereinstimmung sich befindet, <hirendition="#g">leugnet.</hi></p><p><lbn="pba_717.035"/>
Jm Grunde beruht seine eigene Behauptung auf der Annahme <lbn="pba_717.036"/>
dieser Möglichkeit, nur daß er durch eine unrichtige Fragestellung an der <lbn="pba_717.037"/>
Anerkennung jener Möglichkeit verhindert wird. Kant fragt immer nur, <lbn="pba_717.038"/>
ob es möglich sei, daß <hirendition="#g">von Anbeginn</hi> im Subjekt ein Gefühl dem <lbn="pba_717.039"/>
sittlichen Handeln <hirendition="#g">vorhergehen</hi> könne, das auf Moralität gestimmt <lbn="pba_717.040"/>
sei, und antwortet: „dies ist unmöglich, weil alles Gefühl sinnlich ist;
</p></div></back></text></TEI>
[717/0735]
pba_717.001
Vernunftvermögen. Doch ist der Kampf zwischen dem Empfindungsbegehren pba_717.002
und der Vernunftentscheidung ein viel heißerer; denn das der pba_717.003
Vernunft eingeborene Gesetz tritt in sehr vielen Fällen zu der vernunftlosen pba_717.004
Empfindung in schroffen Gegensatz. Aber dieser Kampf ist keineswegs pba_717.005
ein solcher, der nicht anders als mit der „Demütigung“ und pba_717.006
Vernichtung der streitenden Empfindung endigen könnte; dieselbe pba_717.007
kann vielmehr sich dem Gebote der Vernunft unterwerfen, ihm willig pba_717.008
zustimmen, „wie ein Kind auf die Stimme des Vaters hörend und ihr pba_717.009
gehorsamend“. So kann das „Gefühl“ dazu gelangen, ebenso wie pba_717.010
das Verstandesgesetz auch das Vernunftgebot in sich aufzunehmen, pba_717.011
indem es sich gewöhnt, nachdem es in vielen Fällen pba_717.012
der Vernunft gehorsam, das rechte Maß in sich selbst erfahren pba_717.013
hat, nun unmittelbar und von selbst dieses rechte pba_717.014
Maß zu treffen, sich selbstthätig richtig zu bewegen.
pba_717.015
Aristoteles bezeichnet ein solches zur Gewöhnung gewordenes Verhalten pba_717.016
mit dem Namen des richtigen „Ethos“. Ein solches Ethos pba_717.017
darf freilich die Bestimmung über das Handeln nicht an sich reißen, pba_717.018
die immer nur dem durch die Vernunft erkannten Gesetze gebührt, aber pba_717.019
ebensowenig darf eine Handlung im vollen Umfange eine „sittliche“ pba_717.020
genannt werden, bei der nicht zu dem Gebot der Vernunft der Antrieb pba_717.021
des Ethos mitgewirkt hat. Bekanntlich läuft hierauf die Polemik pba_717.022
Schillers gegen Kant hinaus. Kant selbst hat sich offenbar dadurch pba_717.023
täuschen lassen, daß ein solches Ethos seinerseits darauf beruht, daß pba_717.024
durch die in ihm siegend gewordene richtige Empfindungsweise zuvor pba_717.025
andere, individuell-egoistische, Gefühle beschränkt, beziehungsweise pba_717.026
unterdrückt wurden, sei es, daß dieser Prozeß pba_717.027
schon früher vollendet war oder daß er bei dem Handlungsakte selbst pba_717.028
sich wiederholen mußte.
pba_717.029
Das Wesentliche aber ist: Kant hat darin unrecht, daß er die pba_717.030
Möglichkeit eines an sich selbst objektiv richtig bestimmten pba_717.031
Gefühls, d. h. eines solchen, das aus eigener Bewegung, ohne pba_717.032
die ad hoc zuvor eintretende Bestimmung durch Verstandes- oder Vernunftreflexion pba_717.033
mit den a priori geltenden Gesetzen beider Vermögen in pba_717.034
Übereinstimmung sich befindet, leugnet.
pba_717.035
Jm Grunde beruht seine eigene Behauptung auf der Annahme pba_717.036
dieser Möglichkeit, nur daß er durch eine unrichtige Fragestellung an der pba_717.037
Anerkennung jener Möglichkeit verhindert wird. Kant fragt immer nur, pba_717.038
ob es möglich sei, daß von Anbeginn im Subjekt ein Gefühl dem pba_717.039
sittlichen Handeln vorhergehen könne, das auf Moralität gestimmt pba_717.040
sei, und antwortet: „dies ist unmöglich, weil alles Gefühl sinnlich ist;
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Technische Universität Darmstadt, Universität Stuttgart: Bereitstellung der Scan-Digitalisate und der Texttranskription.
(2015-09-30T09:54:39Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
TextGrid/DARIAH-DE: Langfristige Bereitstellung der TextGrid/DARIAH-DE-Repository-Ausgabe
Stefan Alscher: Bearbeitung der digitalen Edition - Annotation des Metaphernbegriffs
Hans-Werner Bartz: Bearbeitung der digitalen Edition - Tustep-Unterstützung
Michael Bender: Bearbeitung der digitalen Edition - Koordination, Konzeption (Korpusaufbau, Annotationsschema, Workflow, Publikationsformen), Annotation des Metaphernbegriffs, XML-Auszeichnung)
Leonie Blumenschein: Bearbeitung der digitalen Edition - XML-Auszeichnung
David Glück: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung, Annotation des Metaphernbegriffs, XSL+JavaScript
Constanze Hahn: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung
Philipp Hegel: Bearbeitung der digitalen Edition - XML/XSL/CSS-Unterstützung
Andrea Rapp: ePoetics-Projekt-Koordination
Sandra Richter: ePoetics-Projekt-Koordination
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: keine Angabe;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: gekennzeichnet;
Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
i/j in Fraktur: wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
Kolumnentitel: nicht übernommen;
Kustoden: nicht übernommen;
langes s (ſ): wie Vorlage;
Normalisierungen: keine;
rundes r (ꝛ): wie Vorlage;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: nicht übernommen;
u/v bzw. U/V: wie Vorlage;
Vokale mit übergest. e: wie Vorlage;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 717. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/735>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.