pba_709.001 in diesem von Kant statuierten Vermögen der "Urteilskraft", das pba_709.002 uns nur in seiner Wirkung, nicht in seiner Existenz nachgewiesen wird. pba_709.003 Fragt man, wo dasselbe denn nun seinen Sitz hat, so kann man aus dem pba_709.004 System nur die Antwort entnehmen: im "Gemüt" oder im "Gefühl", pba_709.005 obwohl diese Frage nirgends eine direkte und ausführliche Beantwortung pba_709.006 findet. Denn im "Gemüte" oder im "Gefühl" soll ja die harmonische pba_709.007 Vereinigung der Thätigkeit der Einbildungskraft mit der Reflexion auf pba_709.008 das Erkenntnisvermögen stattfinden und, zum Bewußtsein gelangt, die pba_709.009 "Lust" erzeugen; und zwar die Lustempfindung des Schönen, wenn pba_709.010 die Reflexion auf Verstandeserkenntnis und die des "Erhabenen", pba_709.011 wenn sie auf das Vernunftgesetz stattfindet, beide Male "ohne Begriffe" pba_709.012 von der einen oder dem anderen. Jn dieser Reflexion auf pba_709.013 die a priori geltenden Prinzipien der reinen und der praktischen Vernunft pba_709.014 liegt die allgemein verbindliche Geltung der ästhetischen Urteile pba_709.015 über das Schöne und das Erhabene.
pba_709.016 Was haben wir uns nun nach Kant unter diesem Vermögen des pba_709.017 Gemüts zu denken? Vor allem, in welchem Verhältnis haben wir es pba_709.018 zu dem Vermögen der reinen und praktischen Vernunft uns vorzustellen? pba_709.019 Nach sehr zahlreichen Stellen seiner Werke versteht er darunter die pba_709.020 Gesamtheit der Seelenvermögen: um so mehr aber bleiben wir im pba_709.021 Unklaren darüber, welcher Platz in demselben nun der ästhetischen Urteilskraft pba_709.022 zugewiesen sein soll? So viel ist sicher, daß jene beiden Hauptvermögen pba_709.023 der reinen und praktischen Vernunft in strengster Scheidung pba_709.024 von dem Vermögen des "Gefühls" ihr Geschäft vollziehen, daß denselben pba_709.025 ferner eine direkte Beteiligung an dem ästhetischen Urteil durchaus pba_709.026 nicht zusteht. Wenn nun Kant dennoch annimmt, daß "im Gemüt" pba_709.027 eine Reflexion der ästhetischen Urteilskraft auf die Prinzipien pba_709.028 jener Vermögen, wenn auch "ohne Begriffe" von denselben, stattfindet, pba_709.029 so muß er -- obwohl das nirgends von ihm näher untersucht oder pba_709.030 auch nur angedeutet wird -- schlechterdings doch zwischen jenen obersten pba_709.031 Vernunftvermögen und dem "Gefühl", dem Vermögen, Lust und Unlust pba_709.032 zu empfinden, auf Grund ihrer beständigen Vereinigung "im Gemüt" pba_709.033 irgend ein Verhältnis gegenseitigen Verkehrs für möglich halten, zum pba_709.034 mindesten eine Fähigkeit des Gemütes, die Resultate der Thätigkeit pba_709.035 jener beiden Hauptvermögen, in solcher Weise dem Gefühlsvermögen pba_709.036 zu übermitteln, daß dieses dieselben in sich aufzunehmen pba_709.037 und festzuhalten in den Stand gesetzt werde. Ohne pba_709.038 diese Annahme bliebe die Kantsche Hypothese von dem Vermögen pba_709.039 der ästhetischen Urteilskraft ein leeres Schema.
pba_709.040 Dies ist der Punkt, an welchem die aristotelischen Grundan-
pba_709.001 in diesem von Kant statuierten Vermögen der „Urteilskraft“, das pba_709.002 uns nur in seiner Wirkung, nicht in seiner Existenz nachgewiesen wird. pba_709.003 Fragt man, wo dasselbe denn nun seinen Sitz hat, so kann man aus dem pba_709.004 System nur die Antwort entnehmen: im „Gemüt“ oder im „Gefühl“, pba_709.005 obwohl diese Frage nirgends eine direkte und ausführliche Beantwortung pba_709.006 findet. Denn im „Gemüte“ oder im „Gefühl“ soll ja die harmonische pba_709.007 Vereinigung der Thätigkeit der Einbildungskraft mit der Reflexion auf pba_709.008 das Erkenntnisvermögen stattfinden und, zum Bewußtsein gelangt, die pba_709.009 „Lust“ erzeugen; und zwar die Lustempfindung des Schönen, wenn pba_709.010 die Reflexion auf Verstandeserkenntnis und die des „Erhabenen“, pba_709.011 wenn sie auf das Vernunftgesetz stattfindet, beide Male „ohne Begriffe“ pba_709.012 von der einen oder dem anderen. Jn dieser Reflexion auf pba_709.013 die a priori geltenden Prinzipien der reinen und der praktischen Vernunft pba_709.014 liegt die allgemein verbindliche Geltung der ästhetischen Urteile pba_709.015 über das Schöne und das Erhabene.
pba_709.016 Was haben wir uns nun nach Kant unter diesem Vermögen des pba_709.017 Gemüts zu denken? Vor allem, in welchem Verhältnis haben wir es pba_709.018 zu dem Vermögen der reinen und praktischen Vernunft uns vorzustellen? pba_709.019 Nach sehr zahlreichen Stellen seiner Werke versteht er darunter die pba_709.020 Gesamtheit der Seelenvermögen: um so mehr aber bleiben wir im pba_709.021 Unklaren darüber, welcher Platz in demselben nun der ästhetischen Urteilskraft pba_709.022 zugewiesen sein soll? So viel ist sicher, daß jene beiden Hauptvermögen pba_709.023 der reinen und praktischen Vernunft in strengster Scheidung pba_709.024 von dem Vermögen des „Gefühls“ ihr Geschäft vollziehen, daß denselben pba_709.025 ferner eine direkte Beteiligung an dem ästhetischen Urteil durchaus pba_709.026 nicht zusteht. Wenn nun Kant dennoch annimmt, daß „im Gemüt“ pba_709.027 eine Reflexion der ästhetischen Urteilskraft auf die Prinzipien pba_709.028 jener Vermögen, wenn auch „ohne Begriffe“ von denselben, stattfindet, pba_709.029 so muß er — obwohl das nirgends von ihm näher untersucht oder pba_709.030 auch nur angedeutet wird — schlechterdings doch zwischen jenen obersten pba_709.031 Vernunftvermögen und dem „Gefühl“, dem Vermögen, Lust und Unlust pba_709.032 zu empfinden, auf Grund ihrer beständigen Vereinigung „im Gemüt“ pba_709.033 irgend ein Verhältnis gegenseitigen Verkehrs für möglich halten, zum pba_709.034 mindesten eine Fähigkeit des Gemütes, die Resultate der Thätigkeit pba_709.035 jener beiden Hauptvermögen, in solcher Weise dem Gefühlsvermögen pba_709.036 zu übermitteln, daß dieses dieselben in sich aufzunehmen pba_709.037 und festzuhalten in den Stand gesetzt werde. Ohne pba_709.038 diese Annahme bliebe die Kantsche Hypothese von dem Vermögen pba_709.039 der ästhetischen Urteilskraft ein leeres Schema.
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in diesem von Kant statuierten Vermögen der „Urteilskraft“, das pba_709.002
uns nur in seiner Wirkung, nicht in seiner Existenz nachgewiesen wird. pba_709.003
Fragt man, wo dasselbe denn nun seinen Sitz hat, so kann man aus dem pba_709.004
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Was haben wir uns nun nach Kant unter diesem Vermögen des pba_709.017
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Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 709. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/727>, abgerufen am 22.11.2024.
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