pba_540.001 seine Abhandlung nicht wesentlich gefördert. Etwas ganz anderes ist, pba_540.002 daß umgekehrt seine dramatischen Schöpfungen eine neue reich pba_540.003 strömende und unversiegbare Quelle für diese Erkenntnis eröffneten.
pba_540.004 Die Richtigkeit dieser Ausführungen erprobt sich auf Schritt und pba_540.005 Tritt, wenn man die einfachen Grundsätze der aristotelischen Theorie pba_540.006 zum Maßstabe für die Kritik der Schillerschen Aufsätze über die Tragödie pba_540.007 erwählt. Während diese Kritik sonst ins Grenzenlose philosophischer pba_540.008 Spekulation führen muß, entdeckt sich hier jede Krümme der Bahn pba_540.009 von selbst.
pba_540.010 Um den Widerspruch zwischen Vergnügen und Sittlichkeit zu heben, pba_540.011 setzt Schiller das "freie Vergnügen", das nur durch "moralischepba_540.012 Mittel erreicht werden könne". Die "Kunst müsse durch Moralitätpba_540.013 ihren Weg nehmen" und dennoch dabei ihre "Freiheit" behaupten, pba_540.014 ohne welche sie ihre höchste Wirkung nicht ausüben könne. Diese "Freiheit" pba_540.015 ist also zunächst lediglich negativ bestimmt: sie bedeutet die Abwesenheit pba_540.016 der moralischen Tendenz, durch welche das "Spiel" der Kunst pba_540.017 in ein ernsthaftes Geschäft verwandelt werden würde. Zugleich aber pba_540.018 wird schon hier angedeutet, daß der Verfasser ihr auch einen positiven pba_540.019 Jnhalt zu geben beabsichtigt: "eine bündige Theorie des Vergnügens" pba_540.020 würde ergeben, daß das "freie Vergnügen" der Kunst durchaus auf pba_540.021 moralischen Bedingungen beruhe. Die Unklarheit und der Fehler pba_540.022 dieses Satzes werden sofort offenbar, wenn man ihm die aristotelische pba_540.023 Grundlehre gegenüberstellt: der Kunst liegt es ob, reine, d. h. richtige pba_540.024 Empfindungen nachzuahmen. Auch die höchste Moralität setzt dieselben pba_540.025 voraus, dadurch werden reine Empfindungen aber noch keineswegs zu pba_540.026 moralischen. Das Moralische ist ohne Willensaktion undenkbar; pba_540.027 gerade aber die Bestimmung des Willens soll die Aufgabe der Kunst pba_540.028 nicht sein, weil sie damit ihre Freiheit verlieren würde.
pba_540.029 Gleich der nächste Satz verstärkt den Jrrtum Schillers. "Jedes pba_540.030 Vergnügen, insofern es aus sittlichen Quellen fließt, verbessert den Menschen pba_540.031 sittlich: die Kunst wirkt also nicht deswegen allein sittlich, weil pba_540.032 sie durch sittliche Mittel ergötzt, sondern auch deswegen, weil das Vergnügen pba_540.033 selbst, das die Kunst gewährt, ein Mittel zur Sittlichkeit pba_540.034 wird." Ein unrichtiger Schluß! Das sittliche Vergnügen pba_540.035 ist dasjenige, welches die pflichtgemäße Thätigkeit des Willens begleitet; pba_540.036 ihm verwandt ist das Vergnügen an den durch die Anschauung pflichtgemäß pba_540.037 bestimmter Entschlüsse und Handlungen eben um dieser willenpba_540.038 erregten Empfindungen, die Kant "moralische Gefühle" nennt: aber pba_540.039 weder das eine noch das andere ist identisch mit dem Vergnügen, "das pba_540.040 die Kunst gewährt". Die ersten sind ihr ganz fremd, die zweiten
pba_540.001 seine Abhandlung nicht wesentlich gefördert. Etwas ganz anderes ist, pba_540.002 daß umgekehrt seine dramatischen Schöpfungen eine neue reich pba_540.003 strömende und unversiegbare Quelle für diese Erkenntnis eröffneten.
pba_540.004 Die Richtigkeit dieser Ausführungen erprobt sich auf Schritt und pba_540.005 Tritt, wenn man die einfachen Grundsätze der aristotelischen Theorie pba_540.006 zum Maßstabe für die Kritik der Schillerschen Aufsätze über die Tragödie pba_540.007 erwählt. Während diese Kritik sonst ins Grenzenlose philosophischer pba_540.008 Spekulation führen muß, entdeckt sich hier jede Krümme der Bahn pba_540.009 von selbst.
pba_540.010 Um den Widerspruch zwischen Vergnügen und Sittlichkeit zu heben, pba_540.011 setzt Schiller das „freie Vergnügen“, das nur durch „moralischepba_540.012 Mittel erreicht werden könne“. Die „Kunst müsse durch Moralitätpba_540.013 ihren Weg nehmen“ und dennoch dabei ihre „Freiheit“ behaupten, pba_540.014 ohne welche sie ihre höchste Wirkung nicht ausüben könne. Diese „Freiheit“ pba_540.015 ist also zunächst lediglich negativ bestimmt: sie bedeutet die Abwesenheit pba_540.016 der moralischen Tendenz, durch welche das „Spiel“ der Kunst pba_540.017 in ein ernsthaftes Geschäft verwandelt werden würde. Zugleich aber pba_540.018 wird schon hier angedeutet, daß der Verfasser ihr auch einen positiven pba_540.019 Jnhalt zu geben beabsichtigt: „eine bündige Theorie des Vergnügens“ pba_540.020 würde ergeben, daß das „freie Vergnügen“ der Kunst durchaus auf pba_540.021 moralischen Bedingungen beruhe. Die Unklarheit und der Fehler pba_540.022 dieses Satzes werden sofort offenbar, wenn man ihm die aristotelische pba_540.023 Grundlehre gegenüberstellt: der Kunst liegt es ob, reine, d. h. richtige pba_540.024 Empfindungen nachzuahmen. Auch die höchste Moralität setzt dieselben pba_540.025 voraus, dadurch werden reine Empfindungen aber noch keineswegs zu pba_540.026 moralischen. Das Moralische ist ohne Willensaktion undenkbar; pba_540.027 gerade aber die Bestimmung des Willens soll die Aufgabe der Kunst pba_540.028 nicht sein, weil sie damit ihre Freiheit verlieren würde.
pba_540.029 Gleich der nächste Satz verstärkt den Jrrtum Schillers. „Jedes pba_540.030 Vergnügen, insofern es aus sittlichen Quellen fließt, verbessert den Menschen pba_540.031 sittlich: die Kunst wirkt also nicht deswegen allein sittlich, weil pba_540.032 sie durch sittliche Mittel ergötzt, sondern auch deswegen, weil das Vergnügen pba_540.033 selbst, das die Kunst gewährt, ein Mittel zur Sittlichkeit pba_540.034 wird.“ Ein unrichtiger Schluß! Das sittliche Vergnügen pba_540.035 ist dasjenige, welches die pflichtgemäße Thätigkeit des Willens begleitet; pba_540.036 ihm verwandt ist das Vergnügen an den durch die Anschauung pflichtgemäß pba_540.037 bestimmter Entschlüsse und Handlungen eben um dieser willenpba_540.038 erregten Empfindungen, die Kant „moralische Gefühle“ nennt: aber pba_540.039 weder das eine noch das andere ist identisch mit dem Vergnügen, „das pba_540.040 die Kunst gewährt“. Die ersten sind ihr ganz fremd, die zweiten
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0558"n="540"/><lbn="pba_540.001"/>
seine Abhandlung nicht wesentlich gefördert. Etwas ganz anderes ist, <lbn="pba_540.002"/>
daß umgekehrt seine <hirendition="#g">dramatischen Schöpfungen</hi> eine neue reich <lbn="pba_540.003"/>
strömende und unversiegbare Quelle für diese Erkenntnis eröffneten.</p><p><lbn="pba_540.004"/>
Die Richtigkeit dieser Ausführungen erprobt sich auf Schritt und <lbn="pba_540.005"/>
Tritt, wenn man die einfachen Grundsätze der aristotelischen Theorie <lbn="pba_540.006"/>
zum Maßstabe für die Kritik der Schillerschen Aufsätze über die Tragödie <lbn="pba_540.007"/>
erwählt. Während diese Kritik sonst ins Grenzenlose philosophischer <lbn="pba_540.008"/>
Spekulation führen muß, entdeckt sich hier jede Krümme der Bahn <lbn="pba_540.009"/>
von selbst.</p><p><lbn="pba_540.010"/>
Um den Widerspruch zwischen Vergnügen und Sittlichkeit zu heben, <lbn="pba_540.011"/>
setzt Schiller das „<hirendition="#g">freie Vergnügen</hi>“, das nur durch „<hirendition="#g">moralische</hi><lbn="pba_540.012"/>
Mittel erreicht werden könne“. Die „Kunst müsse durch <hirendition="#g">Moralität</hi><lbn="pba_540.013"/>
ihren Weg nehmen“ und dennoch dabei ihre „<hirendition="#g">Freiheit</hi>“ behaupten, <lbn="pba_540.014"/>
ohne welche sie ihre höchste Wirkung nicht ausüben könne. Diese „Freiheit“<lbn="pba_540.015"/>
ist also zunächst lediglich <hirendition="#g">negativ</hi> bestimmt: sie bedeutet die Abwesenheit <lbn="pba_540.016"/>
der moralischen Tendenz, durch welche das „Spiel“ der Kunst <lbn="pba_540.017"/>
in ein ernsthaftes Geschäft verwandelt werden würde. Zugleich aber <lbn="pba_540.018"/>
wird schon hier angedeutet, daß der Verfasser ihr auch einen positiven <lbn="pba_540.019"/>
Jnhalt zu geben beabsichtigt: „eine bündige Theorie des Vergnügens“<lbn="pba_540.020"/>
würde ergeben, daß das „freie Vergnügen“ der Kunst <hirendition="#g">durchaus auf <lbn="pba_540.021"/>
moralischen Bedingungen beruhe.</hi> Die Unklarheit und der Fehler <lbn="pba_540.022"/>
dieses Satzes werden sofort offenbar, wenn man ihm die aristotelische <lbn="pba_540.023"/>
Grundlehre gegenüberstellt: der Kunst liegt es ob, <hirendition="#g">reine,</hi> d. h. richtige <lbn="pba_540.024"/>
Empfindungen nachzuahmen. Auch die höchste Moralität setzt dieselben <lbn="pba_540.025"/>
voraus, dadurch werden <hirendition="#g">reine</hi> Empfindungen aber noch keineswegs zu <lbn="pba_540.026"/><hirendition="#g">moralischen.</hi> Das Moralische ist ohne Willensaktion undenkbar; <lbn="pba_540.027"/>
gerade aber die Bestimmung des Willens soll die Aufgabe der Kunst <lbn="pba_540.028"/>
nicht sein, weil sie damit ihre Freiheit verlieren würde.</p><p><lbn="pba_540.029"/>
Gleich der nächste Satz verstärkt den Jrrtum Schillers. „Jedes <lbn="pba_540.030"/>
Vergnügen, insofern es aus sittlichen Quellen fließt, verbessert den Menschen <lbn="pba_540.031"/>
sittlich: die Kunst wirkt also nicht deswegen allein sittlich, weil <lbn="pba_540.032"/>
sie durch sittliche Mittel ergötzt, sondern auch deswegen, weil <hirendition="#g">das Vergnügen <lbn="pba_540.033"/>
selbst, das die Kunst gewährt, ein Mittel zur Sittlichkeit <lbn="pba_540.034"/>
wird.</hi>“ Ein unrichtiger Schluß! Das <hirendition="#g">sittliche</hi> Vergnügen <lbn="pba_540.035"/>
ist dasjenige, welches die pflichtgemäße Thätigkeit des Willens begleitet; <lbn="pba_540.036"/>
ihm verwandt ist das Vergnügen an den durch die Anschauung pflichtgemäß <lbn="pba_540.037"/>
bestimmter Entschlüsse und Handlungen <hirendition="#g">eben um dieser willen</hi><lbn="pba_540.038"/>
erregten Empfindungen, die Kant „<hirendition="#g">moralische Gefühle</hi>“ nennt: aber <lbn="pba_540.039"/>
weder das eine noch das andere ist identisch mit dem Vergnügen, „<hirendition="#g">das <lbn="pba_540.040"/>
die Kunst gewährt</hi>“. Die ersten sind ihr ganz fremd, die zweiten
</p></div></body></text></TEI>
[540/0558]
pba_540.001
seine Abhandlung nicht wesentlich gefördert. Etwas ganz anderes ist, pba_540.002
daß umgekehrt seine dramatischen Schöpfungen eine neue reich pba_540.003
strömende und unversiegbare Quelle für diese Erkenntnis eröffneten.
pba_540.004
Die Richtigkeit dieser Ausführungen erprobt sich auf Schritt und pba_540.005
Tritt, wenn man die einfachen Grundsätze der aristotelischen Theorie pba_540.006
zum Maßstabe für die Kritik der Schillerschen Aufsätze über die Tragödie pba_540.007
erwählt. Während diese Kritik sonst ins Grenzenlose philosophischer pba_540.008
Spekulation führen muß, entdeckt sich hier jede Krümme der Bahn pba_540.009
von selbst.
pba_540.010
Um den Widerspruch zwischen Vergnügen und Sittlichkeit zu heben, pba_540.011
setzt Schiller das „freie Vergnügen“, das nur durch „moralische pba_540.012
Mittel erreicht werden könne“. Die „Kunst müsse durch Moralität pba_540.013
ihren Weg nehmen“ und dennoch dabei ihre „Freiheit“ behaupten, pba_540.014
ohne welche sie ihre höchste Wirkung nicht ausüben könne. Diese „Freiheit“ pba_540.015
ist also zunächst lediglich negativ bestimmt: sie bedeutet die Abwesenheit pba_540.016
der moralischen Tendenz, durch welche das „Spiel“ der Kunst pba_540.017
in ein ernsthaftes Geschäft verwandelt werden würde. Zugleich aber pba_540.018
wird schon hier angedeutet, daß der Verfasser ihr auch einen positiven pba_540.019
Jnhalt zu geben beabsichtigt: „eine bündige Theorie des Vergnügens“ pba_540.020
würde ergeben, daß das „freie Vergnügen“ der Kunst durchaus auf pba_540.021
moralischen Bedingungen beruhe. Die Unklarheit und der Fehler pba_540.022
dieses Satzes werden sofort offenbar, wenn man ihm die aristotelische pba_540.023
Grundlehre gegenüberstellt: der Kunst liegt es ob, reine, d. h. richtige pba_540.024
Empfindungen nachzuahmen. Auch die höchste Moralität setzt dieselben pba_540.025
voraus, dadurch werden reine Empfindungen aber noch keineswegs zu pba_540.026
moralischen. Das Moralische ist ohne Willensaktion undenkbar; pba_540.027
gerade aber die Bestimmung des Willens soll die Aufgabe der Kunst pba_540.028
nicht sein, weil sie damit ihre Freiheit verlieren würde.
pba_540.029
Gleich der nächste Satz verstärkt den Jrrtum Schillers. „Jedes pba_540.030
Vergnügen, insofern es aus sittlichen Quellen fließt, verbessert den Menschen pba_540.031
sittlich: die Kunst wirkt also nicht deswegen allein sittlich, weil pba_540.032
sie durch sittliche Mittel ergötzt, sondern auch deswegen, weil das Vergnügen pba_540.033
selbst, das die Kunst gewährt, ein Mittel zur Sittlichkeit pba_540.034
wird.“ Ein unrichtiger Schluß! Das sittliche Vergnügen pba_540.035
ist dasjenige, welches die pflichtgemäße Thätigkeit des Willens begleitet; pba_540.036
ihm verwandt ist das Vergnügen an den durch die Anschauung pflichtgemäß pba_540.037
bestimmter Entschlüsse und Handlungen eben um dieser willen pba_540.038
erregten Empfindungen, die Kant „moralische Gefühle“ nennt: aber pba_540.039
weder das eine noch das andere ist identisch mit dem Vergnügen, „das pba_540.040
die Kunst gewährt“. Die ersten sind ihr ganz fremd, die zweiten
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Technische Universität Darmstadt, Universität Stuttgart: Bereitstellung der Scan-Digitalisate und der Texttranskription.
(2015-09-30T09:54:39Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
TextGrid/DARIAH-DE: Langfristige Bereitstellung der TextGrid/DARIAH-DE-Repository-Ausgabe
Stefan Alscher: Bearbeitung der digitalen Edition - Annotation des Metaphernbegriffs
Hans-Werner Bartz: Bearbeitung der digitalen Edition - Tustep-Unterstützung
Michael Bender: Bearbeitung der digitalen Edition - Koordination, Konzeption (Korpusaufbau, Annotationsschema, Workflow, Publikationsformen), Annotation des Metaphernbegriffs, XML-Auszeichnung)
Leonie Blumenschein: Bearbeitung der digitalen Edition - XML-Auszeichnung
David Glück: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung, Annotation des Metaphernbegriffs, XSL+JavaScript
Constanze Hahn: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung
Philipp Hegel: Bearbeitung der digitalen Edition - XML/XSL/CSS-Unterstützung
Andrea Rapp: ePoetics-Projekt-Koordination
Sandra Richter: ePoetics-Projekt-Koordination
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: keine Angabe;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: gekennzeichnet;
Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
i/j in Fraktur: wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
Kolumnentitel: nicht übernommen;
Kustoden: nicht übernommen;
langes s (ſ): wie Vorlage;
Normalisierungen: keine;
rundes r (ꝛ): wie Vorlage;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: nicht übernommen;
u/v bzw. U/V: wie Vorlage;
Vokale mit übergest. e: wie Vorlage;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 540. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/558>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.