pba_360.001 Handeln in Bezug auf das menschlich Gute.1Empfindung, pba_360.002 Vernunft und Willensbestreben kommen dabei gleichmäßig in pba_360.003 Betracht, ihnen allen muß das Attribut der Richtigkeit, der Übereinstimmung pba_360.004 mit der Wahrheit innewohnen, und zwar muß das alles nicht pba_360.005 nur in Bezug auf einzelne Handlungen stattfinden, sondern als eine pba_360.006 unverlierbare Beschaffenheit (exis), für die es kein Vergessen gibt,pba_360.007 dem ganzen Wesen eingeprägt sein. Das wäre nicht der Fall, wenn pba_360.008 die Phronesis nur auf verstandesbewußter Entscheidung im Handeln pba_360.009 beruhte, also nur Einsicht, Verständigkeit wäre.2
pba_360.010 Obgleich demgemäß die Phronesis ohne die bewußte Mitwirkung pba_360.011 des Verstandes und der Vernunft, und zwar beider in wahrheitsgemäß pba_360.012 bestimmter Thätigkeit, nicht denkbar ist, so beruht sie ihrem Wesen nach pba_360.013 doch darauf, daß die Empfindungs- und Gesinnungsweise ebenso, also pba_360.014 auch das Begehrungs- und Willensvermögen, mit solcher Verstandes- pba_360.015 und Vernunftthätigkeit sich in völligem Einklange befinden, so daß also pba_360.016 diese in jene völlig übergegangen, in allen Äußerungen jener fortwährend pba_360.017 gegenwärtig ist. So kann es geschehen, daß, obwohl in Wahrheit pba_360.018 die Willensentscheidungen nicht ohne Überlegung und bewußte Wahl pba_360.019 nach Vernunftgründen vor sich gehen, sie dennoch als unmittelbare pba_360.020 Wirkungen der Empfindungskräfte, als unbewußt und notwendig erfolgende pba_360.021 Manifestationen der ethischen Gesamthaltung erscheinen: die pba_360.022 Folge davon aber ist, daß sie demgemäß auch unmittelbar, pba_360.023 ohne das Dazwischentreten der logischen Reflexion, in ihrer pba_360.024 vollen Eigenart durch das Empfindungsvermögen aufgenommen, pba_360.025 durch das Empfindungsurteil richtig geschätzt pba_360.026 werden können, daß sie rein ästhetisch wahrnehmbar und pba_360.027 wirksam sind.
pba_360.028 Dazu aber ist notwendig, daß die handelnden Personen nicht pba_360.029 allein nach ihrer Empfindungs- und Gesinnungsweise und pba_360.030 ihrem Begehrungsvermögen (pathos, ethos, orexis) so beschaffen pba_360.031 sind, wie die Tugend der Phronesis es voraussetzt, sondern daß diese pba_360.032 Beschaffenheit in bestimmten Willensentscheidungen zu Tage pba_360.033 tritt, und zwar innerhalb so gearteter Umstände, d. h. also pba_360.034 in einer derartig eingerichteten äußeren Handlung, daß die-
1pba_360.035 cf. Aristoteles: Nikomach. Ethik. Buch VI, c. 5 1140 b 20: ost' anagke pba_360.036 ten phronesin exin einai meta logou alethe peri ta anthropina agatha praktiken. pba_360.037 Vgl. außer c. 5 auch namentlich die c. 6 und 7 des VI. Buches.
2pba_360.038 A. a. O. 1140 b 29: alla men oud' exis meta logou monon; semeion d'oti pba_360.039 lethe tes men toiautes exeos esti, phroneseos d'ouk estin.
pba_360.001 Handeln in Bezug auf das menschlich Gute.1Empfindung, pba_360.002 Vernunft und Willensbestreben kommen dabei gleichmäßig in pba_360.003 Betracht, ihnen allen muß das Attribut der Richtigkeit, der Übereinstimmung pba_360.004 mit der Wahrheit innewohnen, und zwar muß das alles nicht pba_360.005 nur in Bezug auf einzelne Handlungen stattfinden, sondern als eine pba_360.006 unverlierbare Beschaffenheit (ἕξις), für die es kein Vergessen gibt,pba_360.007 dem ganzen Wesen eingeprägt sein. Das wäre nicht der Fall, wenn pba_360.008 die Phronesis nur auf verstandesbewußter Entscheidung im Handeln pba_360.009 beruhte, also nur Einsicht, Verständigkeit wäre.2
pba_360.010 Obgleich demgemäß die Phronesis ohne die bewußte Mitwirkung pba_360.011 des Verstandes und der Vernunft, und zwar beider in wahrheitsgemäß pba_360.012 bestimmter Thätigkeit, nicht denkbar ist, so beruht sie ihrem Wesen nach pba_360.013 doch darauf, daß die Empfindungs- und Gesinnungsweise ebenso, also pba_360.014 auch das Begehrungs- und Willensvermögen, mit solcher Verstandes- pba_360.015 und Vernunftthätigkeit sich in völligem Einklange befinden, so daß also pba_360.016 diese in jene völlig übergegangen, in allen Äußerungen jener fortwährend pba_360.017 gegenwärtig ist. So kann es geschehen, daß, obwohl in Wahrheit pba_360.018 die Willensentscheidungen nicht ohne Überlegung und bewußte Wahl pba_360.019 nach Vernunftgründen vor sich gehen, sie dennoch als unmittelbare pba_360.020 Wirkungen der Empfindungskräfte, als unbewußt und notwendig erfolgende pba_360.021 Manifestationen der ethischen Gesamthaltung erscheinen: die pba_360.022 Folge davon aber ist, daß sie demgemäß auch unmittelbar, pba_360.023 ohne das Dazwischentreten der logischen Reflexion, in ihrer pba_360.024 vollen Eigenart durch das Empfindungsvermögen aufgenommen, pba_360.025 durch das Empfindungsurteil richtig geschätzt pba_360.026 werden können, daß sie rein ästhetisch wahrnehmbar und pba_360.027 wirksam sind.
pba_360.028 Dazu aber ist notwendig, daß die handelnden Personen nicht pba_360.029 allein nach ihrer Empfindungs- und Gesinnungsweise und pba_360.030 ihrem Begehrungsvermögen (πάθος, ἦθος, ὄρεξις) so beschaffen pba_360.031 sind, wie die Tugend der Phronesis es voraussetzt, sondern daß diese pba_360.032 Beschaffenheit in bestimmten Willensentscheidungen zu Tage pba_360.033 tritt, und zwar innerhalb so gearteter Umstände, d. h. also pba_360.034 in einer derartig eingerichteten äußeren Handlung, daß die-
1pba_360.035 cf. Aristoteles: Nikomach. Ethik. Buch VI, c. 5 1140 b 20: ὥστ' ἀνάγκη pba_360.036 τὴν φρόνησιν ἕξιν εἶναι μετὰ λόγου ἀληθῆ περὶ τὰ ἀνθρώπινα ἀγαθὰ πρακτικήν. pba_360.037 Vgl. außer c. 5 auch namentlich die c. 6 und 7 des VI. Buches.
2pba_360.038 A. a. O. 1140 b 29: ἀλλὰ μὴν οὐδ' ἕξις μετὰ λόγου μόνον· σημεῖον δ'ὅτι pba_360.039 λήθη τῆς μὲν τοιαῦτης ἕξεώς ἐστι, φρονήσεως δ'οὐκ ἔστιν.
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Handeln in Bezug auf das menschlich Gute. 1 Empfindung, pba_360.002
Vernunft und Willensbestreben kommen dabei gleichmäßig in pba_360.003
Betracht, ihnen allen muß das Attribut der Richtigkeit, der Übereinstimmung pba_360.004
mit der Wahrheit innewohnen, und zwar muß das alles nicht pba_360.005
nur in Bezug auf einzelne Handlungen stattfinden, sondern als eine pba_360.006
unverlierbare Beschaffenheit (ἕξις), für die es kein Vergessen gibt, pba_360.007
dem ganzen Wesen eingeprägt sein. Das wäre nicht der Fall, wenn pba_360.008
die Phronesis nur auf verstandesbewußter Entscheidung im Handeln pba_360.009
beruhte, also nur Einsicht, Verständigkeit wäre. 2
pba_360.010
Obgleich demgemäß die Phronesis ohne die bewußte Mitwirkung pba_360.011
des Verstandes und der Vernunft, und zwar beider in wahrheitsgemäß pba_360.012
bestimmter Thätigkeit, nicht denkbar ist, so beruht sie ihrem Wesen nach pba_360.013
doch darauf, daß die Empfindungs- und Gesinnungsweise ebenso, also pba_360.014
auch das Begehrungs- und Willensvermögen, mit solcher Verstandes- pba_360.015
und Vernunftthätigkeit sich in völligem Einklange befinden, so daß also pba_360.016
diese in jene völlig übergegangen, in allen Äußerungen jener fortwährend pba_360.017
gegenwärtig ist. So kann es geschehen, daß, obwohl in Wahrheit pba_360.018
die Willensentscheidungen nicht ohne Überlegung und bewußte Wahl pba_360.019
nach Vernunftgründen vor sich gehen, sie dennoch als unmittelbare pba_360.020
Wirkungen der Empfindungskräfte, als unbewußt und notwendig erfolgende pba_360.021
Manifestationen der ethischen Gesamthaltung erscheinen: die pba_360.022
Folge davon aber ist, daß sie demgemäß auch unmittelbar, pba_360.023
ohne das Dazwischentreten der logischen Reflexion, in ihrer pba_360.024
vollen Eigenart durch das Empfindungsvermögen aufgenommen, pba_360.025
durch das Empfindungsurteil richtig geschätzt pba_360.026
werden können, daß sie rein ästhetisch wahrnehmbar und pba_360.027
wirksam sind.
pba_360.028
Dazu aber ist notwendig, daß die handelnden Personen nicht pba_360.029
allein nach ihrer Empfindungs- und Gesinnungsweise und pba_360.030
ihrem Begehrungsvermögen (πάθος, ἦθος, ὄρεξις) so beschaffen pba_360.031
sind, wie die Tugend der Phronesis es voraussetzt, sondern daß diese pba_360.032
Beschaffenheit in bestimmten Willensentscheidungen zu Tage pba_360.033
tritt, und zwar innerhalb so gearteter Umstände, d. h. also pba_360.034
in einer derartig eingerichteten äußeren Handlung, daß die-
1 pba_360.035
cf. Aristoteles: Nikomach. Ethik. Buch VI, c. 5 1140 b 20: ὥστ' ἀνάγκη pba_360.036
τὴν φρόνησιν ἕξιν εἶναι μετὰ λόγου ἀληθῆ περὶ τὰ ἀνθρώπινα ἀγαθὰ πρακτικήν. pba_360.037
Vgl. außer c. 5 auch namentlich die c. 6 und 7 des VI. Buches.
2 pba_360.038
A. a. O. 1140 b 29: ἀλλὰ μὴν οὐδ' ἕξις μετὰ λόγου μόνον· σημεῖον δ'ὅτι pba_360.039
λήθη τῆς μὲν τοιαῦτης ἕξεώς ἐστι, φρονήσεως δ'οὐκ ἔστιν.
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Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 360. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/378>, abgerufen am 16.02.2025.
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