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Bastian, Adolf: Der Völkergedanke im Aufbau einer Wissenschaft vom Menschen. Berlin, 1881.

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Ehe die Ethnologie indess Aussicht haben könnte, die
hier herrschenden Vorstellungen methodisch zu durchforschen,
wird sie, eikotos ge, den Organismus, innerhalb welcher sie
zum Ausdruck kommen, vorher begriffen zu haben, als ihre
erste Aufgabe erkennen müssen, also den gesellschaftlichen
Organismus selbst, dessen Verständniss (wie an sich ver-
ständlich) seiner Physiologie vorherzugehen hat, wie der des
somatischen Körpers in der Anthropologie seine Anatomie.

Der Staat (die Verwirklichung des Staatsbewusstseins)
"ist ein Organismus höchster Art, eine Person, d. h. ein
selbstbewusstlos, sich selbst beherrschendes, sich selbst aus-
sprechendes, mit eigenem Willen handelndes Wesen" (Blunt-
schli
) und es käme nun darauf an, seine Structur und Biologie
zu erforschen, denn die Fragen über seine Entstehung haben,
bei der dem Menschen immanenten Gesellschaftsnatur, vor
der Thatsache des Vorhandenseins zunächst zurückzutreten*),
in diesem Falle ebensowohl, wie bei dem Einzelmenschen, oder
anderen Producten der Naturreihe, innerhalb der Peripherie
deutlicher Relationsforschungen, nachdem die Gespenster eines

und der politischen, erbaut sich die sociale Politik (s. Riehl), um den Be-
griff der Gesellschaft von der des Staates (mit der Bureaukratie) zu trennen.
In Indien beginnt das aufwachsende Beamtenthum der Kayasth-Kaste die
Bramahnen aus ihren politischen Stellungen zu verdrängen. In Beziehung
zum Staatsleben unterscheidet Ricci als gesellschaftliche Kreise (unita) oder
Einheiten: Patriziat, Stamm, Kaste, Korporation, Lehre, Bezirk, Ge-
meinde.
*) Der Staat ist uranfänglieh (s. Dahlmann). Die organische Ent-
wickelung der Gesellschaft mit all ihren inneren Phasen und äusseren
Schicksalen ist ursprünglich ein Naturwerk, eine geschichtliche Thatsache
(s. Lindner). Der Staat ist ausgestattet mit der Majestät Gottes und ist
die Machtvollkommenheit auf Erden (s. Rossbach). Outre l'ecole historique,
l'idee du Contrat social compte parmi ses adversaires l'ecole naturaliste.
Selon cette derniere la societe humaine n'est pas une oeuvre de la voloute,
mais un produit de la nature, elle n'est pas un contrat, mais un organisme,
elle n'est pas une libre creation, mais une evolution necessaire. Au fond,
l'ecole historique et l'ecole naturaliste se ramenent a une seule, l'historien
constate les faits, le naturaliste les explique (s. Fouillee).
2*

Ehe die Ethnologie indess Aussicht haben könnte, die
hier herrschenden Vorstellungen methodisch zu durchforschen,
wird sie, εἰκότως γε, den Organismus, innerhalb welcher sie
zum Ausdruck kommen, vorher begriffen zu haben, als ihre
erste Aufgabe erkennen müssen, also den gesellschaftlichen
Organismus selbst, dessen Verständniss (wie an sich ver-
ständlich) seiner Physiologie vorherzugehen hat, wie der des
somatischen Körpers in der Anthropologie seine Anatomie.

Der Staat (die Verwirklichung des Staatsbewusstseins)
„ist ein Organismus höchster Art, eine Person, d. h. ein
selbstbewusstlos, sich selbst beherrschendes, sich selbst aus-
sprechendes, mit eigenem Willen handelndes Wesen“ (Blunt-
schli
) und es käme nun darauf an, seine Structur und Biologie
zu erforschen, denn die Fragen über seine Entstehung haben,
bei der dem Menschen immanenten Gesellschaftsnatur, vor
der Thatsache des Vorhandenseins zunächst zurückzutreten*),
in diesem Falle ebensowohl, wie bei dem Einzelmenschen, oder
anderen Producten der Naturreihe, innerhalb der Peripherie
deutlicher Relationsforschungen, nachdem die Gespenster eines

und der politischen, erbaut sich die sociale Politik (s. Riehl), um den Be-
griff der Gesellschaft von der des Staates (mit der Bureaukratie) zu trennen.
In Indien beginnt das aufwachsende Beamtenthum der Kayasth-Kaste die
Bramahnen aus ihren politischen Stellungen zu verdrängen. In Beziehung
zum Staatsleben unterscheidet Ricci als gesellschaftliche Kreise (unitá) oder
Einheiten: Patriziat, Stamm, Kaste, Korporation, Lehre, Bezirk, Ge-
meinde.
*) Der Staat ist uranfänglieh (s. Dahlmann). Die organische Ent-
wickelung der Gesellschaft mit all ihren inneren Phasen und äusseren
Schicksalen ist ursprünglich ein Naturwerk, eine geschichtliche Thatsache
(s. Lindner). Der Staat ist ausgestattet mit der Majestät Gottes und ist
die Machtvollkommenheit auf Erden (s. Rossbach). Outre l’école historique,
l’idée du Contrat social compte parmi ses adversaires l’école naturaliste.
Selon cette dernière la société humaine n’est pas une œuvre de la volouté,
mais un produit de la nature, elle n’est pas un contrat, mais un organisme,
elle n’est pas une libre création, mais une évolution nécessaire. Au fond,
l’école historique et l’école naturaliste se ramènent à une seule, l’historien
constate les faits, le naturaliste les explique (s. Fouillée).
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Zitationshilfe: Bastian, Adolf: Der Völkergedanke im Aufbau einer Wissenschaft vom Menschen. Berlin, 1881, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bastian_voelkergedanke_1881/53>, abgerufen am 22.11.2024.