Cervantes, Miguel de [Übers. Pahsch Basteln von der Sohle]: Don Kichote de la Mantzscha. Frankfurt, 1648.hettet / so darffs nicht mehr / als daß jhr mirs nur kühnlich herauß saget. Dann ich versprech bey dem Orden der Ritterschafft / welchen ich bekommen hab / daß ich euch nach all ewrem Willen vnd Begehren vergnügen vnd bezahlen wil. Der Krüger antwortete jhm mit ebenmässiger Sanfftmütigkeit: Herr Ritter / Ich hab gantz nicht vonnöthen / daß ewr Gestrengigkeit mich wider einiges vnrecht oder vnbilligkeit rechen dürffen / dann ich weiß vor mich selbst derogleichen Raach zu vben / als mich recht bedünckt / wo mir ja von jemanden leyd widerfehret. Alleine hab ich dessen vonnöthen / daß ewr Veste die Kosten zahlen / so ich diese Nacht vber in diesem Wirthshause vffgewendet / so wol was Stroh vnnd Gerste vor ewre zwey Thier belanget / als auch / was vor die Abendmahlzeit vnd die Betten sich gehöret. Ey so ist dann dieses ein Krug? sagte drauff Don Kichote. O ja / vnd zwar gar ein vornehmer ehrlicher Krug / antwortete der Wirth. So hab ich in eim grossen Wahn vnd Irrthumb biß hieher gelebt / sagte Don Kichote wider. Dann in warheit / ich hab vermeint / es were ein rechtes / vnd zwar nicht schlechtes Schloß. Aber wie dem allem / vnd weiln sichs dann also verhelt / daß es kein Castell / sondern ein Krug ist / so kan man vor dißmahl weniger nicht thun / als daß jhr mich der Zahlung halber vor entschuldigt haltet / alldieweiln ich dem Orden der wallenden Ritter nicht zuwider thun / vnd demselben entgegen leben kan. Dann mir ist von jhnen gewiß dieses wissend / vnd hab ich auch biß annoch das Widerspiel gantz nirgends gelesen / daß sie niemahln in einigem Kruge / wo sie auch eingekehrt seyn mögen / weder Herberge noch anders gezahlt haben. Dann man ist jhnen ohne das von Gesetz vnd rechtswegen schuldig alle gute Bewirthung vnd Beherbergung / hettet / so darffs nicht mehr / als daß jhr mirs nur kühnlich herauß saget. Dann ich versprech bey dem Orden der Ritterschafft / welchen ich bekommen hab / daß ich euch nach all ewrem Willen vnd Begehren vergnügen vnd bezahlen wil. Der Krüger antwortete jhm mit ebenmässiger Sanfftmütigkeit: Herr Ritter / Ich hab gantz nicht vonnöthen / daß ewr Gestrengigkeit mich wider einiges vnrecht oder vnbilligkeit rechen dürffen / dann ich weiß vor mich selbst derogleichen Raach zu vben / als mich recht bedünckt / wo mir ja von jemanden leyd widerfehret. Alleine hab ich dessen vonnöthen / daß ewr Veste die Kosten zahlen / so ich diese Nacht vber in diesem Wirthshause vffgewendet / so wol was Stroh vnnd Gerste vor ewre zwey Thier belanget / als auch / was vor die Abendmahlzeit vnd die Betten sich gehöret. Ey so ist dann dieses ein Krug? sagte drauff Don Kichote. O ja / vnd zwar gar ein vornehmer ehrlicher Krug / antwortete der Wirth. So hab ich in eim grossen Wahn vnd Irrthumb biß hieher gelebt / sagte Don Kichote wider. Dann in warheit / ich hab vermeint / es were ein rechtes / vnd zwar nicht schlechtes Schloß. Aber wie dem allem / vnd weiln sichs dann also verhelt / daß es kein Castell / sondern ein Krug ist / so kan man vor dißmahl weniger nicht thun / als daß jhr mich der Zahlung halber vor entschuldigt haltet / alldieweiln ich dem Orden der wallenden Ritter nicht zuwider thun / vnd demselben entgegen leben kan. Dann mir ist von jhnen gewiß dieses wissend / vnd hab ich auch biß annoch das Widerspiel gantz nirgends gelesen / daß sie niemahln in einigem Kruge / wo sie auch eingekehrt seyn mögen / weder Herberge noch anders gezahlt haben. Dann man ist jhnen ohne das von Gesetz vnd rechtswegen schuldig alle gute Bewirthung vnd Beherbergung / <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0187" n="187"/> hettet / so darffs nicht mehr / als daß jhr mirs nur kühnlich herauß saget. Dann ich versprech bey dem Orden der Ritterschafft / welchen ich bekommen hab / daß ich euch nach all ewrem Willen vnd Begehren vergnügen vnd bezahlen wil. Der Krüger antwortete jhm mit ebenmässiger Sanfftmütigkeit: Herr Ritter / Ich hab gantz nicht vonnöthen / daß ewr Gestrengigkeit mich wider einiges vnrecht oder vnbilligkeit rechen dürffen / dann ich weiß vor mich selbst derogleichen Raach zu vben / als mich recht bedünckt / wo mir ja von jemanden leyd widerfehret. Alleine hab ich dessen vonnöthen / daß ewr Veste die Kosten zahlen / so ich diese Nacht vber in diesem Wirthshause vffgewendet / so wol was Stroh vnnd Gerste vor ewre zwey Thier belanget / als auch / was vor die Abendmahlzeit vnd die Betten sich gehöret. Ey so ist dann dieses ein Krug? sagte drauff <hi rendition="#aq">Don Kichote.</hi> O ja / vnd zwar gar ein vornehmer ehrlicher Krug / antwortete der Wirth. So hab ich in eim grossen Wahn vnd Irrthumb biß hieher gelebt / sagte <hi rendition="#aq">Don Kichote</hi> wider. 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hettet / so darffs nicht mehr / als daß jhr mirs nur kühnlich herauß saget. Dann ich versprech bey dem Orden der Ritterschafft / welchen ich bekommen hab / daß ich euch nach all ewrem Willen vnd Begehren vergnügen vnd bezahlen wil. Der Krüger antwortete jhm mit ebenmässiger Sanfftmütigkeit: Herr Ritter / Ich hab gantz nicht vonnöthen / daß ewr Gestrengigkeit mich wider einiges vnrecht oder vnbilligkeit rechen dürffen / dann ich weiß vor mich selbst derogleichen Raach zu vben / als mich recht bedünckt / wo mir ja von jemanden leyd widerfehret. Alleine hab ich dessen vonnöthen / daß ewr Veste die Kosten zahlen / so ich diese Nacht vber in diesem Wirthshause vffgewendet / so wol was Stroh vnnd Gerste vor ewre zwey Thier belanget / als auch / was vor die Abendmahlzeit vnd die Betten sich gehöret. Ey so ist dann dieses ein Krug? sagte drauff Don Kichote. O ja / vnd zwar gar ein vornehmer ehrlicher Krug / antwortete der Wirth. So hab ich in eim grossen Wahn vnd Irrthumb biß hieher gelebt / sagte Don Kichote wider. Dann in warheit / ich hab vermeint / es were ein rechtes / vnd zwar nicht schlechtes Schloß. Aber wie dem allem / vnd weiln sichs dann also verhelt / daß es kein Castell / sondern ein Krug ist / so kan man vor dißmahl weniger nicht thun / als daß jhr mich der Zahlung halber vor entschuldigt haltet / alldieweiln ich dem Orden der wallenden Ritter nicht zuwider thun / vnd demselben entgegen leben kan. Dann mir ist von jhnen gewiß dieses wissend / vnd hab ich auch biß annoch das Widerspiel gantz nirgends gelesen / daß sie niemahln in einigem Kruge / wo sie auch eingekehrt seyn mögen / weder Herberge noch anders gezahlt haben. Dann man ist jhnen ohne das von Gesetz vnd rechtswegen schuldig alle gute Bewirthung vnd Beherbergung /
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