Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.eine nekromante Beschwörung, selbst den tief in die Brust ver- Als die französische Polizei mit den französischen Waffen aus 1) Wer mit großer Wahrhaftigkeit, Treue und Genauigkeit dargestellte
frappante Beispiele davon lesen will, der möge das bereits erwähnte Werk des Pastor M. C. Klug zur Hand nehmen: "Geschichte Lübecks während der Vereinigung mit dem französischen Kaiserreiche" (Lübeck 1856--57). eine nekromante Beſchwörung, ſelbſt den tief in die Bruſt ver- Als die franzöſiſche Polizei mit den franzöſiſchen Waffen aus 1) Wer mit großer Wahrhaftigkeit, Treue und Genauigkeit dargeſtellte
frappante Beiſpiele davon leſen will, der möge das bereits erwähnte Werk des Paſtor M. C. Klug zur Hand nehmen: „Geſchichte Lübecks während der Vereinigung mit dem franzöſiſchen Kaiſerreiche“ (Lübeck 1856—57). <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0363" n="351"/> eine nekromante Beſchwörung, ſelbſt den tief in die Bruſt ver-<lb/> grabenen Gedanken einen lebendigen Ausdruck ohne Sprache ent-<lb/> locken. Die Bureaukratie der franzöſiſchen Polizei war eine gegen<lb/> das Leben ſogar des <hi rendition="#g">franzöſiſchen</hi> Volks ſelbſt völlig abge-<lb/> ſchloſſene Körperſchaft, wie viel mehr abſolutiſtiſcher zerſtörender<lb/> Gegenſatz gegen das <hi rendition="#g">deutſche</hi> Volkselement, wie niemals ein<lb/> ſolcher dem deutſchen Volke fremd und feindlich ſich gegenüber ge-<lb/> ſtellt hatte. Sie war ein politiſches gewerbliches Gaunerthum in<lb/> ihrer Art, mit einer eigenen verſteckten Kunſt, allzeit zu dem per-<lb/> fiden Miſſionsdienſt bereit, zu welchem die befehlende Gewalt ſie<lb/> rief, von tiefer Entſittlichung und verrätheriſcher Falſchheit durch-<lb/> zogen, aber von furchtbarer abſoluter Gewalt beherrſcht und zu-<lb/> ſammengehalten. So wenig man dieſe Polizeigewalt in ihrer<lb/> infernalen Rührigkeit äußerlich bemerkte, ſo wenig hatte man eine<lb/> Ahnung von ihren hölliſchen Mitteln; man vermochte nur zu er-<lb/> ſtaunen über ihre Erfolge, und glaubte deshalb an ihre ungeoffen-<lb/> barte innere Tüchtigkeit, ohne zu beachten, daß eben dieſe fran-<lb/> zöſiſche Polizei aus ihrem Schoſe mit erſtaunlicher Fruchtbarkeit<lb/> ein eigenes adminiſtratives Proletariat gebar, das im Schlamme<lb/> tückiſcher Servilität erzogen und gehalten, nach oben und unten<lb/> eine Zerſetzung aller göttlichen, menſchlichen und politiſchen Bande<lb/> bewirkte. <note place="foot" n="1)">Wer mit großer Wahrhaftigkeit, Treue und Genauigkeit dargeſtellte<lb/> frappante Beiſpiele davon leſen will, der möge das bereits erwähnte Werk<lb/> des Paſtor M. C. Klug zur Hand nehmen: „Geſchichte Lübecks während der<lb/> Vereinigung mit dem franzöſiſchen Kaiſerreiche“ (Lübeck 1856—57).</note></p><lb/> <p>Als die franzöſiſche Polizei mit den franzöſiſchen Waffen aus<lb/> Deutſchland gewichen war, trat es deutlich zu Tage, daß, wie in<lb/> vielen deutſchen Verwaltungen, ſo auch ganz beſonders in der<lb/> Polizei das unleugbar richtige Princip der <hi rendition="#g">Centraliſation,</hi><lb/> nach dem Vorgange der franzöſiſchen Polizei, überall in Deutſch-<lb/> land Wurzel geſchlagen hatte, wenn auch die entſittlichende Praxis<lb/> und Weiſe der franzöſiſchen Polizei dem deutſchen Sinne durchaus<lb/> nicht zuſagte, vielmehr ihm immer fremd blieb. Die Centrali-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [351/0363]
eine nekromante Beſchwörung, ſelbſt den tief in die Bruſt ver-
grabenen Gedanken einen lebendigen Ausdruck ohne Sprache ent-
locken. Die Bureaukratie der franzöſiſchen Polizei war eine gegen
das Leben ſogar des franzöſiſchen Volks ſelbſt völlig abge-
ſchloſſene Körperſchaft, wie viel mehr abſolutiſtiſcher zerſtörender
Gegenſatz gegen das deutſche Volkselement, wie niemals ein
ſolcher dem deutſchen Volke fremd und feindlich ſich gegenüber ge-
ſtellt hatte. Sie war ein politiſches gewerbliches Gaunerthum in
ihrer Art, mit einer eigenen verſteckten Kunſt, allzeit zu dem per-
fiden Miſſionsdienſt bereit, zu welchem die befehlende Gewalt ſie
rief, von tiefer Entſittlichung und verrätheriſcher Falſchheit durch-
zogen, aber von furchtbarer abſoluter Gewalt beherrſcht und zu-
ſammengehalten. So wenig man dieſe Polizeigewalt in ihrer
infernalen Rührigkeit äußerlich bemerkte, ſo wenig hatte man eine
Ahnung von ihren hölliſchen Mitteln; man vermochte nur zu er-
ſtaunen über ihre Erfolge, und glaubte deshalb an ihre ungeoffen-
barte innere Tüchtigkeit, ohne zu beachten, daß eben dieſe fran-
zöſiſche Polizei aus ihrem Schoſe mit erſtaunlicher Fruchtbarkeit
ein eigenes adminiſtratives Proletariat gebar, das im Schlamme
tückiſcher Servilität erzogen und gehalten, nach oben und unten
eine Zerſetzung aller göttlichen, menſchlichen und politiſchen Bande
bewirkte. 1)
Als die franzöſiſche Polizei mit den franzöſiſchen Waffen aus
Deutſchland gewichen war, trat es deutlich zu Tage, daß, wie in
vielen deutſchen Verwaltungen, ſo auch ganz beſonders in der
Polizei das unleugbar richtige Princip der Centraliſation,
nach dem Vorgange der franzöſiſchen Polizei, überall in Deutſch-
land Wurzel geſchlagen hatte, wenn auch die entſittlichende Praxis
und Weiſe der franzöſiſchen Polizei dem deutſchen Sinne durchaus
nicht zuſagte, vielmehr ihm immer fremd blieb. Die Centrali-
1) Wer mit großer Wahrhaftigkeit, Treue und Genauigkeit dargeſtellte
frappante Beiſpiele davon leſen will, der möge das bereits erwähnte Werk
des Paſtor M. C. Klug zur Hand nehmen: „Geſchichte Lübecks während der
Vereinigung mit dem franzöſiſchen Kaiſerreiche“ (Lübeck 1856—57).
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |