Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.des gemeinen Rechts zu bearbeiten, ohne auf das vorhandene, Vierundneunzigstes Kapitel. c) Die Versetzung der deutschen Polizei mit der französischen Polizei. Mit den Napoleonischen Eroberungen in Deutschland machte 1) Treffend charakterifirt G. Zimmermann, ("Wesen u. s. w. der moder- nen Polizei", S. 30 fg.) die verschiedenen Richtungen, welche Justi, Sonnen- fels, Jacob, Berg und Fischer einschlugen. 2) Bezeichnend und denkwürdig bleibt immer die bekannte Aeußerung
Friedrich's des Großen, als der Polizeidirector Philippi ihm das entsittlichende Wesen der geheimen französischen Polizei im Gegensatz zur deutschen dar- stellte. des gemeinen Rechts zu bearbeiten, ohne auf das vorhandene, Vierundneunzigſtes Kapitel. c) Die Verſetzung der deutſchen Polizei mit der franzöſiſchen Polizei. Mit den Napoleoniſchen Eroberungen in Deutſchland machte 1) Treffend charakterifirt G. Zimmermann, („Weſen u. ſ. w. der moder- nen Polizei“, S. 30 fg.) die verſchiedenen Richtungen, welche Juſti, Sonnen- fels, Jacob, Berg und Fiſcher einſchlugen. 2) Bezeichnend und denkwürdig bleibt immer die bekannte Aeußerung
Friedrich’s des Großen, als der Polizeidirector Philippi ihm das entſittlichende Weſen der geheimen franzöſiſchen Polizei im Gegenſatz zur deutſchen dar- ſtellte. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0362" n="350"/> des gemeinen Rechts zu bearbeiten, ohne auf das vorhandene,<lb/> durchaus eigenthümliche, reiche geſchichtliche Material Bedacht zu<lb/> nehmen. <note place="foot" n="1)">Treffend charakterifirt G. Zimmermann, („Weſen u. ſ. w. der moder-<lb/> nen Polizei“, S. 30 fg.) die verſchiedenen Richtungen, welche Juſti, Sonnen-<lb/> fels, Jacob, Berg und Fiſcher einſchlugen.</note> Dieſe wiſſenſchaftlichen Bearbeitungen blieben jedoch<lb/> ohne weſentlichen Einfluß auf die Polizei, welche aber, immer<lb/> von dem praktiſchen Bedürfniß getrieben, nach wie vor mit faſt<lb/> wunderbarem Takt und glücklichem deutſchen Jnſtinct in der Po-<lb/> lizei <hi rendition="#g">geſetzgebung</hi> das deutſche Weſen der Polizei aufrecht zu<lb/> halten wußte <note place="foot" n="2)">Bezeichnend und denkwürdig bleibt immer die bekannte Aeußerung<lb/> Friedrich’s des Großen, als der Polizeidirector Philippi ihm das entſittlichende<lb/> Weſen der geheimen franzöſiſchen Polizei im Gegenſatz zur deutſchen dar-<lb/> ſtellte.</note>, wobei vorzüglich das aus allem Ungemach immer<lb/> wieder neu und kräftig erſtehende Oeſterreich das merkwürdigſte<lb/> Beiſpiel gab, während auch Preußen in derſelben unzerſetzten<lb/> Kraft gegen Ende des vorigen Jahrhunderts mit bewunderns-<lb/> würdiger Energie und im ſchneidenden Contraſte mit den Opera-<lb/> tionen der franzöſiſchen Behörden die erfolgreichſte Jnitiative gegen<lb/> die rheiniſchen Räuberbanden, zur wahren Ehre der deutſchen<lb/> Polizei und Juſtiz, zu ergreifen vermochte.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#fr">Vierundneunzigſtes Kapitel.</hi><lb/> <hi rendition="#aq">c)</hi> <hi rendition="#fr"><hi rendition="#g">Die Verſetzung der deutſchen Polizei mit der<lb/> franzöſiſchen Polizei</hi>.</hi> </head><lb/> <p>Mit den Napoleoniſchen Eroberungen in Deutſchland machte<lb/> aber auch die franzöſiſche Polizei eine mächtige Propaganda in<lb/> Deutſchland. Sie beherrſchte nicht nur die eroberten Theile<lb/> Deutſchlands, ſie reichte mit der heimlichen Gewalt ihrer tauſend-<lb/> fach verzweigten Polypenarme auch gerade noch dahin, wohin die<lb/> franzöſiſchen Waffen ſelbſt nicht gelangten; ſie konnte, wie durch<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [350/0362]
des gemeinen Rechts zu bearbeiten, ohne auf das vorhandene,
durchaus eigenthümliche, reiche geſchichtliche Material Bedacht zu
nehmen. 1) Dieſe wiſſenſchaftlichen Bearbeitungen blieben jedoch
ohne weſentlichen Einfluß auf die Polizei, welche aber, immer
von dem praktiſchen Bedürfniß getrieben, nach wie vor mit faſt
wunderbarem Takt und glücklichem deutſchen Jnſtinct in der Po-
lizei geſetzgebung das deutſche Weſen der Polizei aufrecht zu
halten wußte 2), wobei vorzüglich das aus allem Ungemach immer
wieder neu und kräftig erſtehende Oeſterreich das merkwürdigſte
Beiſpiel gab, während auch Preußen in derſelben unzerſetzten
Kraft gegen Ende des vorigen Jahrhunderts mit bewunderns-
würdiger Energie und im ſchneidenden Contraſte mit den Opera-
tionen der franzöſiſchen Behörden die erfolgreichſte Jnitiative gegen
die rheiniſchen Räuberbanden, zur wahren Ehre der deutſchen
Polizei und Juſtiz, zu ergreifen vermochte.
Vierundneunzigſtes Kapitel.
c) Die Verſetzung der deutſchen Polizei mit der
franzöſiſchen Polizei.
Mit den Napoleoniſchen Eroberungen in Deutſchland machte
aber auch die franzöſiſche Polizei eine mächtige Propaganda in
Deutſchland. Sie beherrſchte nicht nur die eroberten Theile
Deutſchlands, ſie reichte mit der heimlichen Gewalt ihrer tauſend-
fach verzweigten Polypenarme auch gerade noch dahin, wohin die
franzöſiſchen Waffen ſelbſt nicht gelangten; ſie konnte, wie durch
1) Treffend charakterifirt G. Zimmermann, („Weſen u. ſ. w. der moder-
nen Polizei“, S. 30 fg.) die verſchiedenen Richtungen, welche Juſti, Sonnen-
fels, Jacob, Berg und Fiſcher einſchlugen.
2) Bezeichnend und denkwürdig bleibt immer die bekannte Aeußerung
Friedrich’s des Großen, als der Polizeidirector Philippi ihm das entſittlichende
Weſen der geheimen franzöſiſchen Polizei im Gegenſatz zur deutſchen dar-
ſtellte.
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