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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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zum Verkauf als Silber anbieten, "desselben gleichen pater noster
oder ander zeychen, die sie vnder den mentlen tragen", und welche
sie besonders den "einfeltigen hutzin" anbieten. Neppen ist die
betrügliche Veräußerung unechter werthloser Gegenstände, Nepp-
sschaure
1), als echte, werthvolle Gegenstände, sei es durch Ver-
kauf, Versatz, Verpfändung, Deposition oder Tausch. Nepper ist
der Gauner, welcher in dieser Weise betrügt. Auch das Zeitwort
neppen ist gebräuchlich, obwol der Ausdruck eine Neppe han-
deln
geläufiger ist.

Während die bisher dargestellte Gaunerindustrie wesentlich
auf die gewaltsame oder heimliche Entwendung fremden Eigen-
thums gerichtet ist, erscheint das Neppen als offenes Dargebot
von Gegenständen des täglichen Bedarfs und Gebrauchs. Diese
Gegenstände sind jedoch an sich werthlos und nicht zu dem vollen
Gebrauche geeignet, zu welchem sie nach der ihnen betrüglicher-
weise gegebenen äußern Form geeignet scheinen, und vom Nepper
hergerichtet und ausgeboten werden. Der Betrug liegt also in
der Fälschung des dargebotenen Gegenstandes, und findet seine
häufigste und gewöhnlichste Vermittelung im Schacher- oder Hau-
sirhandel, wie dieser denn ja auch seit Jahrhunderten von den
Wiltnern, Felingern und Paschkusenern in ausgedehntester Weise
betrieben worden ist. Die Feinheit und Sauberkeit, mit welcher,
namentlich in gegenwärtiger Zeit, eine Menge Gegenstände des
täglichen Bedarfs und Luxus angefertigt werden, besonders die
ausgezeichnete Verarbeitung von Bronze und Neusilber, dazu die
behende kalte und galvanische Vergoldung u. s. w., gibt dem
Nepper, namentlich der immer mehr auch auf dem Lande und in

Schmid, "Schwäbisches Wörterbuch" (Stuttgart 1831); Schmeller, "Bairi-
sches Wörterbuch" (Stuttgart u. Tübingen 1828), Thl. 2, die Reihe
Nap und Nep, S. 699 fg. Schmeller führt auch noch, S. 700, noppen
und noppeln an, und allegirt aus einem Jngolstädter Druck von 1588:
Hausnopper, als "Cumpan der Diebe, Mörder und Mausköpff".
1) Sschore oder Sschaure, Waare, von [fremdsprachliches Material - fehlt] (ssochar), im Lande um-
herziehen, besonders in Handelsgeschäften; davon Ssocher oder Ssaucher,
[fremdsprachliches Material - fehlt], der Kaufmann, Handelsmann.

zum Verkauf als Silber anbieten, „deſſelben gleichen pater noſter
oder ander zeychen, die ſie vnder den mentlen tragen“, und welche
ſie beſonders den „einfeltigen hutzin“ anbieten. Neppen iſt die
betrügliche Veräußerung unechter werthloſer Gegenſtände, Nepp-
ſſchaure
1), als echte, werthvolle Gegenſtände, ſei es durch Ver-
kauf, Verſatz, Verpfändung, Depoſition oder Tauſch. Nepper iſt
der Gauner, welcher in dieſer Weiſe betrügt. Auch das Zeitwort
neppen iſt gebräuchlich, obwol der Ausdruck eine Neppe han-
deln
geläufiger iſt.

Während die bisher dargeſtellte Gaunerinduſtrie weſentlich
auf die gewaltſame oder heimliche Entwendung fremden Eigen-
thums gerichtet iſt, erſcheint das Neppen als offenes Dargebot
von Gegenſtänden des täglichen Bedarfs und Gebrauchs. Dieſe
Gegenſtände ſind jedoch an ſich werthlos und nicht zu dem vollen
Gebrauche geeignet, zu welchem ſie nach der ihnen betrüglicher-
weiſe gegebenen äußern Form geeignet ſcheinen, und vom Nepper
hergerichtet und ausgeboten werden. Der Betrug liegt alſo in
der Fälſchung des dargebotenen Gegenſtandes, und findet ſeine
häufigſte und gewöhnlichſte Vermittelung im Schacher- oder Hau-
ſirhandel, wie dieſer denn ja auch ſeit Jahrhunderten von den
Wiltnern, Felingern und Paſchkuſenern in ausgedehnteſter Weiſe
betrieben worden iſt. Die Feinheit und Sauberkeit, mit welcher,
namentlich in gegenwärtiger Zeit, eine Menge Gegenſtände des
täglichen Bedarfs und Luxus angefertigt werden, beſonders die
ausgezeichnete Verarbeitung von Bronze und Neuſilber, dazu die
behende kalte und galvaniſche Vergoldung u. ſ. w., gibt dem
Nepper, namentlich der immer mehr auch auf dem Lande und in

Schmid, „Schwäbiſches Wörterbuch“ (Stuttgart 1831); Schmeller, „Bairi-
ſches Wörterbuch“ (Stuttgart u. Tübingen 1828), Thl. 2, die Reihe
Nap und Nep, S. 699 fg. Schmeller führt auch noch, S. 700, noppen
und noppeln an, und allegirt aus einem Jngolſtädter Druck von 1588:
Hausnopper, als „Cumpan der Diebe, Mörder und Mausköpff“.
1) Sſchore oder Sſchaure, Waare, von [fremdsprachliches Material – fehlt] (ssochar), im Lande um-
herziehen, beſonders in Handelsgeſchäften; davon Sſocher oder Sſaucher,
[fremdsprachliches Material – fehlt], der Kaufmann, Handelsmann.
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[208/0220] zum Verkauf als Silber anbieten, „deſſelben gleichen pater noſter oder ander zeychen, die ſie vnder den mentlen tragen“, und welche ſie beſonders den „einfeltigen hutzin“ anbieten. Neppen iſt die betrügliche Veräußerung unechter werthloſer Gegenſtände, Nepp- ſſchaure 1), als echte, werthvolle Gegenſtände, ſei es durch Ver- kauf, Verſatz, Verpfändung, Depoſition oder Tauſch. Nepper iſt der Gauner, welcher in dieſer Weiſe betrügt. Auch das Zeitwort neppen iſt gebräuchlich, obwol der Ausdruck eine Neppe han- deln geläufiger iſt. Während die bisher dargeſtellte Gaunerinduſtrie weſentlich auf die gewaltſame oder heimliche Entwendung fremden Eigen- thums gerichtet iſt, erſcheint das Neppen als offenes Dargebot von Gegenſtänden des täglichen Bedarfs und Gebrauchs. Dieſe Gegenſtände ſind jedoch an ſich werthlos und nicht zu dem vollen Gebrauche geeignet, zu welchem ſie nach der ihnen betrüglicher- weiſe gegebenen äußern Form geeignet ſcheinen, und vom Nepper hergerichtet und ausgeboten werden. Der Betrug liegt alſo in der Fälſchung des dargebotenen Gegenſtandes, und findet ſeine häufigſte und gewöhnlichſte Vermittelung im Schacher- oder Hau- ſirhandel, wie dieſer denn ja auch ſeit Jahrhunderten von den Wiltnern, Felingern und Paſchkuſenern in ausgedehnteſter Weiſe betrieben worden iſt. Die Feinheit und Sauberkeit, mit welcher, namentlich in gegenwärtiger Zeit, eine Menge Gegenſtände des täglichen Bedarfs und Luxus angefertigt werden, beſonders die ausgezeichnete Verarbeitung von Bronze und Neuſilber, dazu die behende kalte und galvaniſche Vergoldung u. ſ. w., gibt dem Nepper, namentlich der immer mehr auch auf dem Lande und in 1) 1) Sſchore oder Sſchaure, Waare, von _ (ssochar), im Lande um- herziehen, beſonders in Handelsgeſchäften; davon Sſocher oder Sſaucher, _ , der Kaufmann, Handelsmann. 1) Schmid, „Schwäbiſches Wörterbuch“ (Stuttgart 1831); Schmeller, „Bairi- ſches Wörterbuch“ (Stuttgart u. Tübingen 1828), Thl. 2, die Reihe Nap und Nep, S. 699 fg. Schmeller führt auch noch, S. 700, noppen und noppeln an, und allegirt aus einem Jngolſtädter Druck von 1588: Hausnopper, als „Cumpan der Diebe, Mörder und Mausköpff“.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/220>, abgerufen am 16.11.2024.