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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.

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ungeheuern Völkerbewegung des 5. Jahrhunderts die Franken,
Alemannen, Thüringer, Sachsen und Friesen beständig in den-
selben Gauen ihren Sitz behaupten konnten, in denen sie bei
ihrem ersten Bekanntwerden angetroffen wurden, während in die
von Vandalen, Burgundern und andern deutschen Stämmen an
der Ostsee und dem rechten Elbufer verlassenen Länderstrecken
andere wendische und slawische Völker einwanderten. 1) Erst später
wurden die Alemannen (496), die Thüringer (530), die Bojoaren
(788) und die Sachsen (803) von den Franken unterworfen.
Ebenso bemerkenswerth ist in den von Germanen eingenommenen
römischen Provinzen die Sieghaftigkeit des germanischen Wesens
über das Römerthum, wenn auch in der allmählichen Verschmel-
zung beider ein neues Staatsleben, mit dem Königthum und
Lehnswesen als Grundlage, entstand.



Siebentes Kapitel.
2. Das Bettler- und Gaunerthum seit Einführung
des Christenthums in Deutschland
.

Keine politische Veränderung berührte dies eigenthümliche
germanische Leben so tief, wie der allmähliche Eingang der christ-
lichen Lehre dies vermochte, die aus Griechenland und Jtalien
schon im 2. und 3. Jahrhundert den Weg nach Gallien gefunden
hatte, und zu der erst gegen den Schluß des 5. Jahrhunderts
die Franken und noch später die Alemannen, Longobarden,
Baiern, Hessen, Thüringer und Sachsen bis gegen das 9. Jahr-
hundert bekehrt wurden. Es muß hier nur kurz darauf hin-
gedeutet werden, daß schon in den ersten beiden Jahrhunderten
sich der Klerus in der christlichen Kirche ausgebildet hatte, sodaß

1) Vgl. Pütter, "Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung
des Teutschen Reiches", I, 5.

ungeheuern Völkerbewegung des 5. Jahrhunderts die Franken,
Alemannen, Thüringer, Sachſen und Frieſen beſtändig in den-
ſelben Gauen ihren Sitz behaupten konnten, in denen ſie bei
ihrem erſten Bekanntwerden angetroffen wurden, während in die
von Vandalen, Burgundern und andern deutſchen Stämmen an
der Oſtſee und dem rechten Elbufer verlaſſenen Länderſtrecken
andere wendiſche und ſlawiſche Völker einwanderten. 1) Erſt ſpäter
wurden die Alemannen (496), die Thüringer (530), die Bojoaren
(788) und die Sachſen (803) von den Franken unterworfen.
Ebenſo bemerkenswerth iſt in den von Germanen eingenommenen
römiſchen Provinzen die Sieghaftigkeit des germaniſchen Weſens
über das Römerthum, wenn auch in der allmählichen Verſchmel-
zung beider ein neues Staatsleben, mit dem Königthum und
Lehnsweſen als Grundlage, entſtand.



Siebentes Kapitel.
2. Das Bettler- und Gaunerthum ſeit Einführung
des Chriſtenthums in Deutſchland
.

Keine politiſche Veränderung berührte dies eigenthümliche
germaniſche Leben ſo tief, wie der allmähliche Eingang der chriſt-
lichen Lehre dies vermochte, die aus Griechenland und Jtalien
ſchon im 2. und 3. Jahrhundert den Weg nach Gallien gefunden
hatte, und zu der erſt gegen den Schluß des 5. Jahrhunderts
die Franken und noch ſpäter die Alemannen, Longobarden,
Baiern, Heſſen, Thüringer und Sachſen bis gegen das 9. Jahr-
hundert bekehrt wurden. Es muß hier nur kurz darauf hin-
gedeutet werden, daß ſchon in den erſten beiden Jahrhunderten
ſich der Klerus in der chriſtlichen Kirche ausgebildet hatte, ſodaß

1) Vgl. Pütter, „Hiſtoriſche Entwickelung der heutigen Staatsverfaſſung
des Teutſchen Reiches“, I, 5.
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[40/0056] ungeheuern Völkerbewegung des 5. Jahrhunderts die Franken, Alemannen, Thüringer, Sachſen und Frieſen beſtändig in den- ſelben Gauen ihren Sitz behaupten konnten, in denen ſie bei ihrem erſten Bekanntwerden angetroffen wurden, während in die von Vandalen, Burgundern und andern deutſchen Stämmen an der Oſtſee und dem rechten Elbufer verlaſſenen Länderſtrecken andere wendiſche und ſlawiſche Völker einwanderten. 1) Erſt ſpäter wurden die Alemannen (496), die Thüringer (530), die Bojoaren (788) und die Sachſen (803) von den Franken unterworfen. Ebenſo bemerkenswerth iſt in den von Germanen eingenommenen römiſchen Provinzen die Sieghaftigkeit des germaniſchen Weſens über das Römerthum, wenn auch in der allmählichen Verſchmel- zung beider ein neues Staatsleben, mit dem Königthum und Lehnsweſen als Grundlage, entſtand. Siebentes Kapitel. 2. Das Bettler- und Gaunerthum ſeit Einführung des Chriſtenthums in Deutſchland. Keine politiſche Veränderung berührte dies eigenthümliche germaniſche Leben ſo tief, wie der allmähliche Eingang der chriſt- lichen Lehre dies vermochte, die aus Griechenland und Jtalien ſchon im 2. und 3. Jahrhundert den Weg nach Gallien gefunden hatte, und zu der erſt gegen den Schluß des 5. Jahrhunderts die Franken und noch ſpäter die Alemannen, Longobarden, Baiern, Heſſen, Thüringer und Sachſen bis gegen das 9. Jahr- hundert bekehrt wurden. Es muß hier nur kurz darauf hin- gedeutet werden, daß ſchon in den erſten beiden Jahrhunderten ſich der Klerus in der chriſtlichen Kirche ausgebildet hatte, ſodaß 1) Vgl. Pütter, „Hiſtoriſche Entwickelung der heutigen Staatsverfaſſung des Teutſchen Reiches“, I, 5.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum01_1858/56>, abgerufen am 24.11.2024.