Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.Dies Werk, welches mit befremdlicher und leichtfertiger Un- 1) Er ließ einen verschmitzten Gauner, der ihm versprochen hatte, sein im Walde verscharrtes Vermögen nachzuweisen, in seiner Begleitung ein Pferd Ave-Lallemant, Gaunerthum. I. 17
Dies Werk, welches mit befremdlicher und leichtfertiger Un- 1) Er ließ einen verſchmitzten Gauner, der ihm verſprochen hatte, ſein im Walde verſcharrtes Vermögen nachzuweiſen, in ſeiner Begleitung ein Pferd Avé-Lallemant, Gaunerthum. I. 17
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Dies Werk, welches mit befremdlicher und leichtfertiger Un-
gerechtigkeit von Wenmohs (S. 351) „ein theures Buch voll
Nichts“ genannt wird, behandelt mit großer Ausführlichkeit in
den drei erſten Abſchnitten des erſten Bandes die Diebe, Räuber
und Diebeshehler, ohne jedoch, trotz der Ausführlichkeit, etwas
neueres und originelleres zu liefern, als Schäffer und Rebmann
in ihren prägnanten und conciſen Darſtellungen vor ihm geſagt
haben. Auch fällt dem Kenner der Gaunerſprache ſchon gleich im
erſten Bande das auf, wovon er im zweiten auf das entſchie-
denſte überzeugt wird, daß nämlich der Verfaſſer in der Gauner-
ſprache und Terminologie ſchlecht bewandert iſt, was man nach
den von ihm eingenommenen und von ihm ſelbſt in der Vorrede
bezeichneten verſchiedenen Stellungen als Polizeimann und Jn-
quirent billig nicht erwarten ſollte. Jm zweiten Theil gibt der
Verfaſſer Abſchnitt I: „Ueber die Mittel, Räuber- und Diebsbanden
zu entdecken“, die von der königl. Jmmediatcommiſſion zur Wieder-
herſtellung der allgemeinen Sicherheit gegebene Jnſtruction vom
5. Nov. 1810 für die Specialcommiſſarien in der Provinz Kur-
mark, und findet ſich nach §. 6 derſelben veranlaßt, das höchſt
verderbliche Vigilantenweſen (S. 24—47) zu empfehlen, wobei
er S. 28 fg. mit Zufriedenheit der Dienſte erwähnt, die ihm bei
Ausmittelung der Horſt’ſchen Bande ein von ihm ſelbſt mehrere
Monate lang gehaltener Vigilant geleiſtet hat. Jm zweiten Ab-
ſchnitt „Vom Verfahren gegen Vagabonden, Bettler, von der
Führung mehrerer Liſten und von der Controle verdächtiger Per-
ſonen“ erkennt man überall den erfahrenen und umſichtigen Po-
lizeimann. Werthvoll ſind die im dritten, vierten und fünften
Abſchnitte gegebenen Winke hinſichtlich der Behandlung und Be-
wachung der Verbrecher während der Haft und Unterſuchung.
Der Verfaſſer führt dabei manche lehrreiche Erfahrungen und
Beiſpiele aus ſeiner Praxis an, von denen namentlich ſeine
S. 301—309 mit Offenheit erzählte Unvorſichtigkeit 1) wirklich
1) Er ließ einen verſchmitzten Gauner, der ihm verſprochen hatte, ſein
im Walde verſcharrtes Vermögen nachzuweiſen, in ſeiner Begleitung ein Pferd
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