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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.

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aber auch gewaltigen Räubererscheinung, gegeben, welcher in Bei-
lage IV, S. 120 fg., eine kurze Uebersicht der im Laufe des
Jahres 1810 gegen die Bande Hessel's und anderer Räuberhorden
zu Mainz stattgehabten Proceduren folgt. Diese Uebersicht ist
sehr interessant. Man findet unter den 101 Verurtheilten, denen
allen 142 Bandendiebstähle mit Nachschlüssel und nächtlichem
Einbruch zur Last fielen, viele alte Räuber aus der Niederländi-
schen Bande wieder, von denen Damian Hessel, Streitmatter und
Schmaye Nathan 1810 zu Mainz hingerichtet, die übrigen zu
Freiheitsstrafen verurtheilt wurden, während in contumaciam
gegen drei Juden das Todesurtheil, gegen 30 andere Räuber
schwere Freiheitsstrafen ausgesprochen wurden. Der bedeutendste
Theil des Buches ist aber der erste (S. 1--88), in welchem der
Verfasser mit tiefer Kenntniß und Erfahrung das Gaunerthum
abhandelt, und die trefflichsten Mittel zu dessen Bekämpfung an-
gibt. Das kleine Buch wird durch die vielen hellen und tref-
fenden Gedanken und Bemerkungen über das Gaunerthum zu
einer wahren Fundgrube sowol für den Jnquirenten und prakti-
schen Polizeimann, als auch ganz besonders für die Polizeigesetz-
gebung, die auch noch heute zu Tage diesem Werke eine viel
größere Berücksichtigung schenken sollte, als es bis jetzt, mindestens
dem Anschein nach, geschehen ist.

Anklage-Urkunde gegen einen Theil der großen Räuberbande, welche
bei dem K. Criminal-Gerichtshof des Werradepartements in
Untersuchung gewesen, und in der öffentlichen Sitzung im Mo-
nat October verurtheilt werden wird. Marburg 1812.

eifrigen Studien mysteriöser und kabbalistischer Bücher, durch Versäumung
seiner Häuslichkeit und seiner bürgerlichen Beschäftigung, durch Wucherer,
denen er zuletzt in die Hände fiel, ruinirt und zuerst Spion, dann Dieb und
Räuber der verwegensten Art, der aus mehr als zwölf der stärksten Gefäng-
nisse entwich, und von dem bis zum letzten Augenblick, in welchem auch seine
wunderliche fatalistische Philosophie ihn nicht verließ, kein Richter ein Ge-
ständniß erschmeicheln oder erpressen konnte.

aber auch gewaltigen Räubererſcheinung, gegeben, welcher in Bei-
lage IV, S. 120 fg., eine kurze Ueberſicht der im Laufe des
Jahres 1810 gegen die Bande Heſſel’s und anderer Räuberhorden
zu Mainz ſtattgehabten Proceduren folgt. Dieſe Ueberſicht iſt
ſehr intereſſant. Man findet unter den 101 Verurtheilten, denen
allen 142 Bandendiebſtähle mit Nachſchlüſſel und nächtlichem
Einbruch zur Laſt fielen, viele alte Räuber aus der Niederländi-
ſchen Bande wieder, von denen Damian Heſſel, Streitmatter und
Schmaye Nathan 1810 zu Mainz hingerichtet, die übrigen zu
Freiheitsſtrafen verurtheilt wurden, während in contumaciam
gegen drei Juden das Todesurtheil, gegen 30 andere Räuber
ſchwere Freiheitsſtrafen ausgeſprochen wurden. Der bedeutendſte
Theil des Buches iſt aber der erſte (S. 1—88), in welchem der
Verfaſſer mit tiefer Kenntniß und Erfahrung das Gaunerthum
abhandelt, und die trefflichſten Mittel zu deſſen Bekämpfung an-
gibt. Das kleine Buch wird durch die vielen hellen und tref-
fenden Gedanken und Bemerkungen über das Gaunerthum zu
einer wahren Fundgrube ſowol für den Jnquirenten und prakti-
ſchen Polizeimann, als auch ganz beſonders für die Polizeigeſetz-
gebung, die auch noch heute zu Tage dieſem Werke eine viel
größere Berückſichtigung ſchenken ſollte, als es bis jetzt, mindeſtens
dem Anſchein nach, geſchehen iſt.

Anklage-Urkunde gegen einen Theil der großen Räuberbande, welche
bei dem K. Criminal-Gerichtshof des Werradepartements in
Unterſuchung geweſen, und in der öffentlichen Sitzung im Mo-
nat October verurtheilt werden wird. Marburg 1812.

eifrigen Studien myſteriöſer und kabbaliſtiſcher Bücher, durch Verſäumung
ſeiner Häuslichkeit und ſeiner bürgerlichen Beſchäftigung, durch Wucherer,
denen er zuletzt in die Hände fiel, ruinirt und zuerſt Spion, dann Dieb und
Räuber der verwegenſten Art, der aus mehr als zwölf der ſtärkſten Gefäng-
niſſe entwich, und von dem bis zum letzten Augenblick, in welchem auch ſeine
wunderliche fataliſtiſche Philoſophie ihn nicht verließ, kein Richter ein Ge-
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[249/0265] aber auch gewaltigen Räubererſcheinung, gegeben, welcher in Bei- lage IV, S. 120 fg., eine kurze Ueberſicht der im Laufe des Jahres 1810 gegen die Bande Heſſel’s und anderer Räuberhorden zu Mainz ſtattgehabten Proceduren folgt. Dieſe Ueberſicht iſt ſehr intereſſant. Man findet unter den 101 Verurtheilten, denen allen 142 Bandendiebſtähle mit Nachſchlüſſel und nächtlichem Einbruch zur Laſt fielen, viele alte Räuber aus der Niederländi- ſchen Bande wieder, von denen Damian Heſſel, Streitmatter und Schmaye Nathan 1810 zu Mainz hingerichtet, die übrigen zu Freiheitsſtrafen verurtheilt wurden, während in contumaciam gegen drei Juden das Todesurtheil, gegen 30 andere Räuber ſchwere Freiheitsſtrafen ausgeſprochen wurden. Der bedeutendſte Theil des Buches iſt aber der erſte (S. 1—88), in welchem der Verfaſſer mit tiefer Kenntniß und Erfahrung das Gaunerthum abhandelt, und die trefflichſten Mittel zu deſſen Bekämpfung an- gibt. Das kleine Buch wird durch die vielen hellen und tref- fenden Gedanken und Bemerkungen über das Gaunerthum zu einer wahren Fundgrube ſowol für den Jnquirenten und prakti- ſchen Polizeimann, als auch ganz beſonders für die Polizeigeſetz- gebung, die auch noch heute zu Tage dieſem Werke eine viel größere Berückſichtigung ſchenken ſollte, als es bis jetzt, mindeſtens dem Anſchein nach, geſchehen iſt. Anklage-Urkunde gegen einen Theil der großen Räuberbande, welche bei dem K. Criminal-Gerichtshof des Werradepartements in Unterſuchung geweſen, und in der öffentlichen Sitzung im Mo- nat October verurtheilt werden wird. Marburg 1812. 1) 1) eifrigen Studien myſteriöſer und kabbaliſtiſcher Bücher, durch Verſäumung ſeiner Häuslichkeit und ſeiner bürgerlichen Beſchäftigung, durch Wucherer, denen er zuletzt in die Hände fiel, ruinirt und zuerſt Spion, dann Dieb und Räuber der verwegenſten Art, der aus mehr als zwölf der ſtärkſten Gefäng- niſſe entwich, und von dem bis zum letzten Augenblick, in welchem auch ſeine wunderliche fataliſtiſche Philoſophie ihn nicht verließ, kein Richter ein Ge- ſtändniß erſchmeicheln oder erpreſſen konnte.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum01_1858/265>, abgerufen am 03.05.2024.