Lebens und Fortschreitens, und somit der magische Schlüssel des Gaunerthums. Diese Vernachlässigung der Linguistik erforderte eine gründlichere und gesonderte Bearbeitung, weshalb denn auch die Anführung und Kritik der vorhandenen linguistischen und lexikographischen Werke von der nachstehenden Literatur aus- geschlossen und in den besondern Abschnitt von der Gauner- sprache und Lexikographie verwiesen ist.
Neuntes Kapitel. B. Das baseler Rathsmandat. Brant's "Narrenschiff" und Geiler's "Predigten".
Es ist schon der Bekanntmachung des baseler Raths er- wähnt worden, mit welcher die eigentliche Gaunerliteratur insofern beginnt, als jene Bekanntmachung die unleugbare Grundlage zu der merkwürdigen Erscheinung des Liber Vagatorum geworden, und jedenfalls auch von Sebastian Brant in seinem "Narren- schiff", Kap. 63, benutzt worden ist.
Bei Daniel Brückner 1) wird, nachdem er, wie schon ange- führt, des Bündnisses der Stadt Basel gegen die Roten und Schwarzen von 1391 und der Erscheinung der Zigeuner unter dem Herzog Michael 1422 Erwähnung gethan, die Bekannt- machung S. 853 a. a. O. abgedruckt, ohne daß er die Quelle anführt, woher er sie genommen hat. Ehe sie hier mitgetheilt wird, bedarf es einer kurzen kritischen Erläuterung über Alter und Ursprung der Bekanntmachung, zumal da Hoffmann von Fallers- leben im "Weimarschen Jahrbuch für deutsche Sprache, Literatur und Kunst", 1856, Bd. 4, Heft 1, S. 65 fg., in seiner Abhand- lung Nr. 5, über den Liber Vagatorum offenbar irrige Ansichten ausgesprochen hat.
1) "Versuch einer Beschreibung historischer und natürlicher Merkwürdig- keiten der Landschaft Basel" (1752).
Lebens und Fortſchreitens, und ſomit der magiſche Schlüſſel des Gaunerthums. Dieſe Vernachläſſigung der Linguiſtik erforderte eine gründlichere und geſonderte Bearbeitung, weshalb denn auch die Anführung und Kritik der vorhandenen linguiſtiſchen und lexikographiſchen Werke von der nachſtehenden Literatur aus- geſchloſſen und in den beſondern Abſchnitt von der Gauner- ſprache und Lexikographie verwieſen iſt.
Neuntes Kapitel. B. Das baſeler Rathsmandat. Brant’s „Narrenſchiff“ und Geiler’s „Predigten“.
Es iſt ſchon der Bekanntmachung des baſeler Raths er- wähnt worden, mit welcher die eigentliche Gaunerliteratur inſofern beginnt, als jene Bekanntmachung die unleugbare Grundlage zu der merkwürdigen Erſcheinung des Liber Vagatorum geworden, und jedenfalls auch von Sebaſtian Brant in ſeinem „Narren- ſchiff“, Kap. 63, benutzt worden iſt.
Bei Daniel Brückner 1) wird, nachdem er, wie ſchon ange- führt, des Bündniſſes der Stadt Baſel gegen die Roten und Schwarzen von 1391 und der Erſcheinung der Zigeuner unter dem Herzog Michael 1422 Erwähnung gethan, die Bekannt- machung S. 853 a. a. O. abgedruckt, ohne daß er die Quelle anführt, woher er ſie genommen hat. Ehe ſie hier mitgetheilt wird, bedarf es einer kurzen kritiſchen Erläuterung über Alter und Urſprung der Bekanntmachung, zumal da Hoffmann von Fallers- leben im „Weimarſchen Jahrbuch für deutſche Sprache, Literatur und Kunſt“, 1856, Bd. 4, Heft 1, S. 65 fg., in ſeiner Abhand- lung Nr. 5, über den Liber Vagatorum offenbar irrige Anſichten ausgeſprochen hat.
1) „Verſuch einer Beſchreibung hiſtoriſcher und natürlicher Merkwürdig- keiten der Landſchaft Baſel“ (1752).
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Lebens und Fortſchreitens, und ſomit der magiſche Schlüſſel des
Gaunerthums. Dieſe Vernachläſſigung der Linguiſtik erforderte
eine gründlichere und geſonderte Bearbeitung, weshalb denn auch
die Anführung und Kritik der vorhandenen linguiſtiſchen und
lexikographiſchen Werke von der nachſtehenden Literatur aus-
geſchloſſen und in den beſondern Abſchnitt von der Gauner-
ſprache und Lexikographie verwieſen iſt.
Neuntes Kapitel.
B. Das baſeler Rathsmandat. Brant’s „Narrenſchiff“ und
Geiler’s „Predigten“.
Es iſt ſchon der Bekanntmachung des baſeler Raths er-
wähnt worden, mit welcher die eigentliche Gaunerliteratur inſofern
beginnt, als jene Bekanntmachung die unleugbare Grundlage zu
der merkwürdigen Erſcheinung des Liber Vagatorum geworden,
und jedenfalls auch von Sebaſtian Brant in ſeinem „Narren-
ſchiff“, Kap. 63, benutzt worden iſt.
Bei Daniel Brückner 1) wird, nachdem er, wie ſchon ange-
führt, des Bündniſſes der Stadt Baſel gegen die Roten und
Schwarzen von 1391 und der Erſcheinung der Zigeuner unter
dem Herzog Michael 1422 Erwähnung gethan, die Bekannt-
machung S. 853 a. a. O. abgedruckt, ohne daß er die Quelle
anführt, woher er ſie genommen hat. Ehe ſie hier mitgetheilt
wird, bedarf es einer kurzen kritiſchen Erläuterung über Alter und
Urſprung der Bekanntmachung, zumal da Hoffmann von Fallers-
leben im „Weimarſchen Jahrbuch für deutſche Sprache, Literatur
und Kunſt“, 1856, Bd. 4, Heft 1, S. 65 fg., in ſeiner Abhand-
lung Nr. 5, über den Liber Vagatorum offenbar irrige Anſichten
ausgeſprochen hat.
1) „Verſuch einer Beſchreibung hiſtoriſcher und natürlicher Merkwürdig-
keiten der Landſchaft Baſel“ (1752).
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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum01_1858/138>, abgerufen am 08.07.2024.
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