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Allgemeine Zeitung. Nr. 182. Augsburg, 30. Juni 1840.

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Ausschiffung lichtete die Flotte die Anker, um nach Sebastopol zurückzukehren. Sobald die Befestigungsarbeiten von Tuabs und Pesuab vollendet sind, wird die Flotte wieder an der Küste erwartet, um die Truppen nach und nach auf alle verlornen und beschädigten Punkte derselben zu führen und das Verlorne wieder zu nehmen und das Beschädigte zu sichern. Nebst diesen Befestigungsarbeiten werden längs der ganzen tscherkessischen Küste noch hölzerne Thürme (Blockhäuser) errichtet, in deren jedem 100 Mann und 2 Kanonen Platz finden, welche die Bestimmung haben, die Verbindung zwischen den Küsten-Forts zu erhalten. General Grabbe ist mit seinem Corps vom Kuban zu Land abgegangen, wahrscheinlich um das Fort St. Nicolaus herzustellen; aber sein Marsch dürfte Schwierigkeiten finden, da die Cirkassier sämmtliche Defileen besetzt haben, und zum heftigsten Widerstand entschlossen scheinen. Die 14te und der Rest der 15ten Division vom 5ten Armeecorps gehen zu Lande nach Georgien, um am Terek Stellung zu fassen. - Eine Division des nachrückenden 3ten Armeecorps ist bereits in Bessarabien eingetroffen, eine zweite marschirt nach der Krim, um in Sebastopol die noch immer nicht beendigten Arbeiten fortzusetzen.

[irrelevantes Material] Berichten aus Warschau zufolge hat Se. Maj. der Kaiser von Rußland auch seinen letzten Besuch daselbst durch mehrere Gnadenacte bezeichnet. In der Anlage folgt der wörtliche Inhalt der hierüber in dem Warschauer Regierungsblatt Nr. 126 erschienenen Publication: "Se. kaiserl. Maj. haben zu befehlen geruht, 1) daß den bei der Flucht der Gymnasialschüler Betkowski und Drotkiewicz aus Kielce im J. 1839 betheiligten und wegen Verbreitung demokratischer Grundsätze bei der Jugend dortiger Stadt in Untersuchung gezogenen Individuen, als Anton Mikutowsky, Sohn des Aufsehers der Cameralschäfereien, Alexander Betkowsky, Sohn eines Apothekers aus Kielce, Ludwig Wiszniewsky, gewesenen Praktikanten beim Kielcer Tribunale, Wladislaw Duninow, Sohn eines Gutspächters, Ignaz Dobrzansky, Sohn des Gutsbesitzers von Budiszewice im Krakauer Gouvernement, Anton Gurowsky, gewesenen Praktikanten im Bureau des königl. Administrationsraths, Thomas Zwanow, Sohn des Gutsbesitzers von Koryto, Joseph Targowsky, gewesenen Praktikanten bei der Baudirection - dann den Kielcer Gymnasialschülern, welche zu der im Jahre 1839 in der Stadt Lomza entdeckten geheimen Gesellschaft gehörten, Ignaz Podbielski, Anton Siennizki und Theodor Ostrowsky Verzeihung ertheilt, der überstandene Untersuchungsarrest ihnen als Strafe angerechnet, und denselben der Aufenthalt in ihrer Heimath unter polizeilicher Aufsicht angewiesen werde; - 2) daß den im J. 1834 wegen verbrecherischer Zusammenrottungen zur Verweisung nach Sibirien mit Verlust ihrer Adelsrechte und Confiscation ihres Vermögens verurtheilten Erasmus Czerminsky, Eustach Chelmizki und Constantin Wolizki verziehen und ihnen die Bewilligung zur Rückkehr ertheilt werde; 3) daß dem bei der im J. 1838 zu Warschau entdeckten geheimen Gesellschaft verflochtenen, mit Verlust seiner bürgerlichen Rechte zu fünfjähriger Bergwerksarbeit und sofortiger Ansiedlung in Sibirien verurtheilten gewesenen Praktikanten der Commission der Einkünfte und des Schatzes, Constantin Sawiczewski, und dem Alexander Krajewski, Beamten der Generalpostdirection, der Rest ihrer Strafe in den Bergwerken sammt der ausgesprochenen Ansiedlung in Sibirien erlassen werde.

Ausschiffung lichtete die Flotte die Anker, um nach Sebastopol zurückzukehren. Sobald die Befestigungsarbeiten von Tuabs und Pesuab vollendet sind, wird die Flotte wieder an der Küste erwartet, um die Truppen nach und nach auf alle verlornen und beschädigten Punkte derselben zu führen und das Verlorne wieder zu nehmen und das Beschädigte zu sichern. Nebst diesen Befestigungsarbeiten werden längs der ganzen tscherkessischen Küste noch hölzerne Thürme (Blockhäuser) errichtet, in deren jedem 100 Mann und 2 Kanonen Platz finden, welche die Bestimmung haben, die Verbindung zwischen den Küsten-Forts zu erhalten. General Grabbe ist mit seinem Corps vom Kuban zu Land abgegangen, wahrscheinlich um das Fort St. Nicolaus herzustellen; aber sein Marsch dürfte Schwierigkeiten finden, da die Cirkassier sämmtliche Defileen besetzt haben, und zum heftigsten Widerstand entschlossen scheinen. Die 14te und der Rest der 15ten Division vom 5ten Armeecorps gehen zu Lande nach Georgien, um am Terek Stellung zu fassen. – Eine Division des nachrückenden 3ten Armeecorps ist bereits in Bessarabien eingetroffen, eine zweite marschirt nach der Krim, um in Sebastopol die noch immer nicht beendigten Arbeiten fortzusetzen.

[irrelevantes Material] Berichten aus Warschau zufolge hat Se. Maj. der Kaiser von Rußland auch seinen letzten Besuch daselbst durch mehrere Gnadenacte bezeichnet. In der Anlage folgt der wörtliche Inhalt der hierüber in dem Warschauer Regierungsblatt Nr. 126 erschienenen Publication: „Se. kaiserl. Maj. haben zu befehlen geruht, 1) daß den bei der Flucht der Gymnasialschüler Betkowski und Drotkiewicz aus Kielce im J. 1839 betheiligten und wegen Verbreitung demokratischer Grundsätze bei der Jugend dortiger Stadt in Untersuchung gezogenen Individuen, als Anton Mikutowsky, Sohn des Aufsehers der Cameralschäfereien, Alexander Betkowsky, Sohn eines Apothekers aus Kielce, Ludwig Wiszniewsky, gewesenen Praktikanten beim Kielcer Tribunale, Wladislaw Duninow, Sohn eines Gutspächters, Ignaz Dobrzansky, Sohn des Gutsbesitzers von Budiszewice im Krakauer Gouvernement, Anton Gurowsky, gewesenen Praktikanten im Bureau des königl. Administrationsraths, Thomas Zwanow, Sohn des Gutsbesitzers von Koryto, Joseph Targowsky, gewesenen Praktikanten bei der Baudirection – dann den Kielcer Gymnasialschülern, welche zu der im Jahre 1839 in der Stadt Lomza entdeckten geheimen Gesellschaft gehörten, Ignaz Podbielski, Anton Siennizki und Theodor Ostrowsky Verzeihung ertheilt, der überstandene Untersuchungsarrest ihnen als Strafe angerechnet, und denselben der Aufenthalt in ihrer Heimath unter polizeilicher Aufsicht angewiesen werde; – 2) daß den im J. 1834 wegen verbrecherischer Zusammenrottungen zur Verweisung nach Sibirien mit Verlust ihrer Adelsrechte und Confiscation ihres Vermögens verurtheilten Erasmus Czerminsky, Eustach Chelmizki und Constantin Wolizki verziehen und ihnen die Bewilligung zur Rückkehr ertheilt werde; 3) daß dem bei der im J. 1838 zu Warschau entdeckten geheimen Gesellschaft verflochtenen, mit Verlust seiner bürgerlichen Rechte zu fünfjähriger Bergwerksarbeit und sofortiger Ansiedlung in Sibirien verurtheilten gewesenen Praktikanten der Commission der Einkünfte und des Schatzes, Constantin Sawiczewski, und dem Alexander Krajewski, Beamten der Generalpostdirection, der Rest ihrer Strafe in den Bergwerken sammt der ausgesprochenen Ansiedlung in Sibirien erlassen werde.

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[1456/0008] Ausschiffung lichtete die Flotte die Anker, um nach Sebastopol zurückzukehren. Sobald die Befestigungsarbeiten von Tuabs und Pesuab vollendet sind, wird die Flotte wieder an der Küste erwartet, um die Truppen nach und nach auf alle verlornen und beschädigten Punkte derselben zu führen und das Verlorne wieder zu nehmen und das Beschädigte zu sichern. Nebst diesen Befestigungsarbeiten werden längs der ganzen tscherkessischen Küste noch hölzerne Thürme (Blockhäuser) errichtet, in deren jedem 100 Mann und 2 Kanonen Platz finden, welche die Bestimmung haben, die Verbindung zwischen den Küsten-Forts zu erhalten. General Grabbe ist mit seinem Corps vom Kuban zu Land abgegangen, wahrscheinlich um das Fort St. Nicolaus herzustellen; aber sein Marsch dürfte Schwierigkeiten finden, da die Cirkassier sämmtliche Defileen besetzt haben, und zum heftigsten Widerstand entschlossen scheinen. Die 14te und der Rest der 15ten Division vom 5ten Armeecorps gehen zu Lande nach Georgien, um am Terek Stellung zu fassen. – Eine Division des nachrückenden 3ten Armeecorps ist bereits in Bessarabien eingetroffen, eine zweite marschirt nach der Krim, um in Sebastopol die noch immer nicht beendigten Arbeiten fortzusetzen. _ Berichten aus Warschau zufolge hat Se. Maj. der Kaiser von Rußland auch seinen letzten Besuch daselbst durch mehrere Gnadenacte bezeichnet. In der Anlage folgt der wörtliche Inhalt der hierüber in dem Warschauer Regierungsblatt Nr. 126 erschienenen Publication: „Se. kaiserl. Maj. haben zu befehlen geruht, 1) daß den bei der Flucht der Gymnasialschüler Betkowski und Drotkiewicz aus Kielce im J. 1839 betheiligten und wegen Verbreitung demokratischer Grundsätze bei der Jugend dortiger Stadt in Untersuchung gezogenen Individuen, als Anton Mikutowsky, Sohn des Aufsehers der Cameralschäfereien, Alexander Betkowsky, Sohn eines Apothekers aus Kielce, Ludwig Wiszniewsky, gewesenen Praktikanten beim Kielcer Tribunale, Wladislaw Duninow, Sohn eines Gutspächters, Ignaz Dobrzansky, Sohn des Gutsbesitzers von Budiszewice im Krakauer Gouvernement, Anton Gurowsky, gewesenen Praktikanten im Bureau des königl. Administrationsraths, Thomas Zwanow, Sohn des Gutsbesitzers von Koryto, Joseph Targowsky, gewesenen Praktikanten bei der Baudirection – dann den Kielcer Gymnasialschülern, welche zu der im Jahre 1839 in der Stadt Lomza entdeckten geheimen Gesellschaft gehörten, Ignaz Podbielski, Anton Siennizki und Theodor Ostrowsky Verzeihung ertheilt, der überstandene Untersuchungsarrest ihnen als Strafe angerechnet, und denselben der Aufenthalt in ihrer Heimath unter polizeilicher Aufsicht angewiesen werde; – 2) daß den im J. 1834 wegen verbrecherischer Zusammenrottungen zur Verweisung nach Sibirien mit Verlust ihrer Adelsrechte und Confiscation ihres Vermögens verurtheilten Erasmus Czerminsky, Eustach Chelmizki und Constantin Wolizki verziehen und ihnen die Bewilligung zur Rückkehr ertheilt werde; 3) daß dem bei der im J. 1838 zu Warschau entdeckten geheimen Gesellschaft verflochtenen, mit Verlust seiner bürgerlichen Rechte zu fünfjähriger Bergwerksarbeit und sofortiger Ansiedlung in Sibirien verurtheilten gewesenen Praktikanten der Commission der Einkünfte und des Schatzes, Constantin Sawiczewski, und dem Alexander Krajewski, Beamten der Generalpostdirection, der Rest ihrer Strafe in den Bergwerken sammt der ausgesprochenen Ansiedlung in Sibirien erlassen werde.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 182. Augsburg, 30. Juni 1840, S. 1456. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_182_18400630/8>, abgerufen am 05.05.2024.