Allgemeine Zeitung. Nr. 179. Augsburg, 27. Juni 1840.Triumph zurück. Nur kann es letzteres Blatt dem Lord Howick nicht verzeihen, daß er in dem von Lord Stanley gemachten Antrag auf Vorbringung dieser Frage für nächsten Montag denselben gegen Lord J. Russell unterstützte. "Es ist sehr zu bedauern," sagt es, "daß Lord Howick seinen Bocksfuß wieder blicken ließ." - Gleichzeitig mit dieser langschwebenden politischen Frage ist auch der lang zweifelhafte Proceß Courvoisiers endlich gestern zu Ende gekommen: eine noch vorgestern Abend dem Gerichte mitgetheilte schlagende Thatsache hat alle schwankenden Meinungen über den Angeklagten zur Ueberzeugung gebracht. - Edward Oxford hat in der Absicht, sich für nichtschuldig zu erklären, die Advocatur Hrn. Pelhams angenommen, und unterhält sich einstweilen mit Lesen von Kindermährchen: was ihn in Bezug auf seinen bevorstehenden Proceß am meisten ärgert, ist, daß er nicht vor einer besondern Commission, sondern (wie Courvoisier) vor dem gemeinen Verbrechergericht von Old Bayley abgeurtheilt werden soll. (Da uns der beschränkte Raum die ausführliche Mittheilung des Courvoisier'schen Processes auch heute unmöglich macht, so theilen wir unsern Lesern nur einstweilen mit, daß die Geschwornen ihr "Schuldig" über den Angeklagten ausgesprochen haben.) Haus der Gemeinen. Sitzung vom 19 Jun. Nachdem (unmittelbar nach der gestern von uns erwähnten Frage über die Juden von Damaskus) das Haus als Ausschuß über die Stanley-Bill zusammengetreten ist, erhebt sich Lord Morpeth zur Vorbringung eines Amendments zu der ersten Clausel dieser Bill, das Ungewöhnliche und Vorgreifende eines solchen Verfahrens mit der durch die Bill hervorgerufenen ungewöhnlichen Aufregung des betheiligten Landes entschuldigend. Denn weil die eine solche Aufregung hervorrufende Hauptabsicht der Bill - nämlich Entwahlrechtung aller jetzt in Irland bestehenden Wählerschaften - gleich in der ersten Clausel, besonders wenn man sie in ihrem Zusammenhange mit den übrigen Clauseln betrachte, am deutlichsten ausgesprochen sey, (verordnend "daß vom 1 Nov. laufenden Jahres an Niemand in Irland - mit einziger Ausnahme der Universität von Dublin - zum Wählen eines Parlamentsgliedes berechtigt seyn solle, wenn er nicht zuvor nach vorliegendem Gesetz registrirt worden wäre"), so halte er die Veränderung dieser ersten Clausel für die erste nothwendige gegen das Uebel, das die Bill sonst verursachen könnte, vom Ausschuß zu ergreifende Maaßregel, und schlage also vor, das Ende dieser Clausel folgendermaßen abzufassen: "daß beim Abfassen der Wählerregister in irgend einer Grafschaft, Stadt oder Burgschaft der Name eines jeglichen, der auf der Liste verzeichnet ist, darauf beibehalten werden soll, bis es bewiesen sey, daß derselbe seine Befähigung, kraft deren er verzeichnet war, verloren hat, oder seine Wahlgerechtsame völlig verloren hat, oder todt ist, oder aber auch bis es bewiesen sey, daß die frühere Registrirung auf betrügerische und verfälschte Weise bewerkstelligt worden ist." (Gelächter.) Lord Stanley hält dagegen dem edlen Staatssecretär von Irland vor, daß die von der Regierung ausgegangene englische Registrationsbill gerade mit derselben Clausel angefangen habe (Lord M. hatte diesen Einwand jedoch schon vorläufig durch die übrige Verschiedenheit der beiden Bills zu beseitigen gesucht), und daß sogar die neuerlich vom Sollicitor-General beantragte irische Wählerbill in ihrer 43sten Clausel eine ähnliche Maaßregel enthalte. Er sucht hierauf die Nothwendigkeit der ersten Clausel durch abermaliges Eingehen in die jetzt bestehenden Mißbräuche bei den irischen Wahlen zu beweisen, und fordert zuletzt das Haus auf, sich nicht durch eitle Besorgniß vor einer Aufregung, wie solche bei jeder neuen Gesetzesverbesserung unvermeidlich sey, weder von der Unterdrückung aller jener Mißbräuche noch auch von dem gewohnten Wege der Parlamentsverhandlung abwendig machen zu lassen. Hr. Sheil faßt in einer kräftigen Rede die Haupteinwendungen, die sich gegen die erste Clausel oder vielmehr gegen die ganze Bill machen lassen, noch einmal zusammen, nämlich daß sie in ihrem torystischen Eifer gegen Betrug bei den irischen Wahlen mit dem von den Tories begünstigten Betrugsystem bei den englischen Wahlen in schreiendem Widerspruch stehe; daß sie geschichtlich nachweisbar, von nichts Anderm hervorgerufen sey als dem Bestreben der Tories, zwischen den Whigs und den irischen Mitgliedern eine Spaltung hervorzubringen, und daß sie schon wegen ihres Urhebers, dieses als unzuverlässigen politischen Verräthers, namentlich in Irland verrufenen Exstaatssecretärs, bei dem Volke, dem er sie aufzudringen meine, beständig verhaßt seyn werde. "Und wer," ruft der Redner, "kann die Folgen der Aufregung berechnen, in welche die Annahme dieser Bill das Land werfen würde? Die Tories mögen in diesem Kampfe siegreich seyn, aber der Sieg wird ihnen theuer zu stehen kommen. Erst zwölf Monate sind es, seit der sehr ehrenwerthe Baronet, Sir R. Peel, dem Hause erklärte, daß Irland ihm die größten Schwierigkeiten darböte. Hat vielleicht die Mitwirkung des edlen Lords diese Schwierigkeiten in etwas vermindert? Mögen die Männer uns gegenüber nur fortfahren und sie werden Irland bald in einen Zustand bringen, wie der, in welchem es sich vor der katholischen Emancipationsacte befand. Sie werden uns verantwortlich seyn für die fürchterlichen Folgen eines solchen Zustandes, verantwortlich seyn, wenn das Haus, indem es durch Annahme dieser Bill Irland opfert und sich so gewissermaßen seines rechten Armes beraubt, dadurch zugleich auch seine Herrschaft über die Welt opfert. Nein, so sehr dem Hause Englands Uebergewicht in Europa, Englands Ruhm und Ehre am Herzen liegt, so sehr möge es jetzt vor der Ergreifung einer Maaßregel zurückschaudern, die England seine wesentlichsten Mittel der Vertheidigung, seinen Frieden im Innern, sein Bollwerk gegen außen entreißen würde." - Nachdem hierauf Hr. Israeli, Hr. Sergeant Jackson, Lord Powerscourt und Hr. E. Sugden gegen, Hr. Stock, Hr. Macaulay u. A. für das Amendment gesprochen haben, schreitet das Haus zur Abstimmung und entscheidet sich mit 296 gegen 289 Stimmen für Annahme des Amendments. (Lauter Jubel auf den ministeriellen Bänken.) Lord Stanley erklärt hierauf, daß, wie sehr auch seine Bill durch einen solchen Beschluß beeinträchtigt worden sey, er deßhalb doch nicht davon abstehen werde, auf ihre weitere Behandlung zu bringen, und zwar nehme er dafür nächsten Montag in Anspruch. Lord J. Russell widersetzt sich diesem Antrag als darauf abzweckend die Regierungsgeschäfte zu stören, und verlangt auf Montag die Präcedenz für die irische Registrationsbill des Solicitor-Generals, während er als Tag für die Stanley'sche Bill den Donnerstag vorschlägt. Ehe jedoch die dadurch entstandene Frage zur Abstimmung kommt, erhebt sich Lord Howick, um seinem edlen Freund (Lord John Russell) von einem solchen ungewöhnlichen Verfahren abzurathen, und ihm zu erklären, daß er, der auch jetzt nur mit Widerstreben für Lord Morpeths Amendment gestimmt habe (Gelächter von Seite der Tories) bei dieser zweiten ministeriellen Motion nicht mit dem Ministerium stimmen werde. Lord John Russell verschiebt hierauf seinen Antrag auf Montag, wo er ihn zur Abstimmung bringen werde, "trotz dem," fügte er hinzu, "daß er, wie es scheine, dabei von seinem edlen Freund (Lord Howick) nicht unterstützt werden solle." Die Ausschußbehandlung der Stanley-Bill pro forma ward also auf nächsten Montag festgesetzt und das Haus ging um 1 Uhr auseinander. Triumph zurück. Nur kann es letzteres Blatt dem Lord Howick nicht verzeihen, daß er in dem von Lord Stanley gemachten Antrag auf Vorbringung dieser Frage für nächsten Montag denselben gegen Lord J. Russell unterstützte. „Es ist sehr zu bedauern,“ sagt es, „daß Lord Howick seinen Bocksfuß wieder blicken ließ.“ – Gleichzeitig mit dieser langschwebenden politischen Frage ist auch der lang zweifelhafte Proceß Courvoisiers endlich gestern zu Ende gekommen: eine noch vorgestern Abend dem Gerichte mitgetheilte schlagende Thatsache hat alle schwankenden Meinungen über den Angeklagten zur Ueberzeugung gebracht. – Edward Oxford hat in der Absicht, sich für nichtschuldig zu erklären, die Advocatur Hrn. Pelhams angenommen, und unterhält sich einstweilen mit Lesen von Kindermährchen: was ihn in Bezug auf seinen bevorstehenden Proceß am meisten ärgert, ist, daß er nicht vor einer besondern Commission, sondern (wie Courvoisier) vor dem gemeinen Verbrechergericht von Old Bayley abgeurtheilt werden soll. (Da uns der beschränkte Raum die ausführliche Mittheilung des Courvoisier'schen Processes auch heute unmöglich macht, so theilen wir unsern Lesern nur einstweilen mit, daß die Geschwornen ihr „Schuldig“ über den Angeklagten ausgesprochen haben.) Haus der Gemeinen. Sitzung vom 19 Jun. Nachdem (unmittelbar nach der gestern von uns erwähnten Frage über die Juden von Damaskus) das Haus als Ausschuß über die Stanley-Bill zusammengetreten ist, erhebt sich Lord Morpeth zur Vorbringung eines Amendments zu der ersten Clausel dieser Bill, das Ungewöhnliche und Vorgreifende eines solchen Verfahrens mit der durch die Bill hervorgerufenen ungewöhnlichen Aufregung des betheiligten Landes entschuldigend. Denn weil die eine solche Aufregung hervorrufende Hauptabsicht der Bill – nämlich Entwahlrechtung aller jetzt in Irland bestehenden Wählerschaften – gleich in der ersten Clausel, besonders wenn man sie in ihrem Zusammenhange mit den übrigen Clauseln betrachte, am deutlichsten ausgesprochen sey, (verordnend „daß vom 1 Nov. laufenden Jahres an Niemand in Irland – mit einziger Ausnahme der Universität von Dublin – zum Wählen eines Parlamentsgliedes berechtigt seyn solle, wenn er nicht zuvor nach vorliegendem Gesetz registrirt worden wäre“), so halte er die Veränderung dieser ersten Clausel für die erste nothwendige gegen das Uebel, das die Bill sonst verursachen könnte, vom Ausschuß zu ergreifende Maaßregel, und schlage also vor, das Ende dieser Clausel folgendermaßen abzufassen: „daß beim Abfassen der Wählerregister in irgend einer Grafschaft, Stadt oder Burgschaft der Name eines jeglichen, der auf der Liste verzeichnet ist, darauf beibehalten werden soll, bis es bewiesen sey, daß derselbe seine Befähigung, kraft deren er verzeichnet war, verloren hat, oder seine Wahlgerechtsame völlig verloren hat, oder todt ist, oder aber auch bis es bewiesen sey, daß die frühere Registrirung auf betrügerische und verfälschte Weise bewerkstelligt worden ist.“ (Gelächter.) Lord Stanley hält dagegen dem edlen Staatssecretär von Irland vor, daß die von der Regierung ausgegangene englische Registrationsbill gerade mit derselben Clausel angefangen habe (Lord M. hatte diesen Einwand jedoch schon vorläufig durch die übrige Verschiedenheit der beiden Bills zu beseitigen gesucht), und daß sogar die neuerlich vom Sollicitor-General beantragte irische Wählerbill in ihrer 43sten Clausel eine ähnliche Maaßregel enthalte. Er sucht hierauf die Nothwendigkeit der ersten Clausel durch abermaliges Eingehen in die jetzt bestehenden Mißbräuche bei den irischen Wahlen zu beweisen, und fordert zuletzt das Haus auf, sich nicht durch eitle Besorgniß vor einer Aufregung, wie solche bei jeder neuen Gesetzesverbesserung unvermeidlich sey, weder von der Unterdrückung aller jener Mißbräuche noch auch von dem gewohnten Wege der Parlamentsverhandlung abwendig machen zu lassen. Hr. Sheil faßt in einer kräftigen Rede die Haupteinwendungen, die sich gegen die erste Clausel oder vielmehr gegen die ganze Bill machen lassen, noch einmal zusammen, nämlich daß sie in ihrem torystischen Eifer gegen Betrug bei den irischen Wahlen mit dem von den Tories begünstigten Betrugsystem bei den englischen Wahlen in schreiendem Widerspruch stehe; daß sie geschichtlich nachweisbar, von nichts Anderm hervorgerufen sey als dem Bestreben der Tories, zwischen den Whigs und den irischen Mitgliedern eine Spaltung hervorzubringen, und daß sie schon wegen ihres Urhebers, dieses als unzuverlässigen politischen Verräthers, namentlich in Irland verrufenen Exstaatssecretärs, bei dem Volke, dem er sie aufzudringen meine, beständig verhaßt seyn werde. „Und wer,“ ruft der Redner, „kann die Folgen der Aufregung berechnen, in welche die Annahme dieser Bill das Land werfen würde? Die Tories mögen in diesem Kampfe siegreich seyn, aber der Sieg wird ihnen theuer zu stehen kommen. Erst zwölf Monate sind es, seit der sehr ehrenwerthe Baronet, Sir R. Peel, dem Hause erklärte, daß Irland ihm die größten Schwierigkeiten darböte. Hat vielleicht die Mitwirkung des edlen Lords diese Schwierigkeiten in etwas vermindert? Mögen die Männer uns gegenüber nur fortfahren und sie werden Irland bald in einen Zustand bringen, wie der, in welchem es sich vor der katholischen Emancipationsacte befand. Sie werden uns verantwortlich seyn für die fürchterlichen Folgen eines solchen Zustandes, verantwortlich seyn, wenn das Haus, indem es durch Annahme dieser Bill Irland opfert und sich so gewissermaßen seines rechten Armes beraubt, dadurch zugleich auch seine Herrschaft über die Welt opfert. Nein, so sehr dem Hause Englands Uebergewicht in Europa, Englands Ruhm und Ehre am Herzen liegt, so sehr möge es jetzt vor der Ergreifung einer Maaßregel zurückschaudern, die England seine wesentlichsten Mittel der Vertheidigung, seinen Frieden im Innern, sein Bollwerk gegen außen entreißen würde.“ – Nachdem hierauf Hr. Israeli, Hr. Sergeant Jackson, Lord Powerscourt und Hr. E. Sugden gegen, Hr. Stock, Hr. Macaulay u. A. für das Amendment gesprochen haben, schreitet das Haus zur Abstimmung und entscheidet sich mit 296 gegen 289 Stimmen für Annahme des Amendments. (Lauter Jubel auf den ministeriellen Bänken.) Lord Stanley erklärt hierauf, daß, wie sehr auch seine Bill durch einen solchen Beschluß beeinträchtigt worden sey, er deßhalb doch nicht davon abstehen werde, auf ihre weitere Behandlung zu bringen, und zwar nehme er dafür nächsten Montag in Anspruch. Lord J. Russell widersetzt sich diesem Antrag als darauf abzweckend die Regierungsgeschäfte zu stören, und verlangt auf Montag die Präcedenz für die irische Registrationsbill des Solicitor-Generals, während er als Tag für die Stanley'sche Bill den Donnerstag vorschlägt. Ehe jedoch die dadurch entstandene Frage zur Abstimmung kommt, erhebt sich Lord Howick, um seinem edlen Freund (Lord John Russell) von einem solchen ungewöhnlichen Verfahren abzurathen, und ihm zu erklären, daß er, der auch jetzt nur mit Widerstreben für Lord Morpeths Amendment gestimmt habe (Gelächter von Seite der Tories) bei dieser zweiten ministeriellen Motion nicht mit dem Ministerium stimmen werde. Lord John Russell verschiebt hierauf seinen Antrag auf Montag, wo er ihn zur Abstimmung bringen werde, „trotz dem,“ fügte er hinzu, „daß er, wie es scheine, dabei von seinem edlen Freund (Lord Howick) nicht unterstützt werden solle.“ Die Ausschußbehandlung der Stanley-Bill pro forma ward also auf nächsten Montag festgesetzt und das Haus ging um 1 Uhr auseinander. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0002" n="1426"/> Triumph zurück. Nur kann es letzteres Blatt dem Lord Howick nicht verzeihen, daß er in dem von Lord Stanley gemachten Antrag auf Vorbringung dieser Frage für nächsten Montag denselben gegen Lord J. Russell unterstützte. „Es ist sehr zu bedauern,“ sagt es, „daß Lord Howick seinen Bocksfuß wieder blicken ließ.“ – Gleichzeitig mit dieser langschwebenden politischen Frage ist auch der lang zweifelhafte Proceß Courvoisiers endlich gestern zu Ende gekommen: eine noch vorgestern Abend dem Gerichte mitgetheilte schlagende Thatsache hat alle schwankenden Meinungen über den Angeklagten zur Ueberzeugung gebracht. – Edward Oxford hat in der Absicht, sich für nichtschuldig zu erklären, die Advocatur Hrn. Pelhams angenommen, und unterhält sich einstweilen mit Lesen von Kindermährchen: was ihn in Bezug auf seinen bevorstehenden Proceß am meisten ärgert, ist, daß er nicht vor einer besondern Commission, sondern (wie Courvoisier) vor dem gemeinen Verbrechergericht von Old Bayley abgeurtheilt werden soll.</p><lb/> <p>(Da uns der beschränkte Raum die ausführliche Mittheilung des Courvoisier'schen Processes auch heute unmöglich macht, so theilen wir unsern Lesern nur einstweilen mit, daß die Geschwornen ihr „Schuldig“ über den Angeklagten ausgesprochen haben.)</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Haus der Gemeinen</hi>. Sitzung vom 19 Jun. Nachdem (unmittelbar nach der gestern von uns erwähnten Frage über die Juden von Damaskus) das Haus als Ausschuß über die Stanley-Bill zusammengetreten ist, erhebt sich Lord <hi rendition="#g">Morpeth</hi> zur Vorbringung eines Amendments zu der ersten Clausel dieser Bill, das Ungewöhnliche und Vorgreifende eines solchen Verfahrens mit der durch die Bill hervorgerufenen ungewöhnlichen Aufregung des betheiligten Landes entschuldigend. Denn weil die eine solche Aufregung hervorrufende Hauptabsicht der Bill – nämlich Entwahlrechtung aller jetzt in Irland bestehenden Wählerschaften – gleich in der ersten Clausel, besonders wenn man sie in ihrem Zusammenhange mit den übrigen Clauseln betrachte, am deutlichsten ausgesprochen sey, (verordnend „daß vom 1 Nov. laufenden Jahres an Niemand in Irland – mit einziger Ausnahme der Universität von Dublin – zum Wählen eines Parlamentsgliedes berechtigt seyn solle, wenn er nicht zuvor nach vorliegendem Gesetz registrirt worden wäre“), so halte er die Veränderung dieser ersten Clausel für die erste nothwendige gegen das Uebel, das die Bill sonst verursachen könnte, vom Ausschuß zu ergreifende Maaßregel, und schlage also vor, das Ende dieser Clausel folgendermaßen abzufassen: „daß beim Abfassen der Wählerregister in irgend einer Grafschaft, Stadt oder Burgschaft der Name eines jeglichen, der auf der Liste verzeichnet ist, darauf beibehalten werden soll, bis es bewiesen sey, daß derselbe seine Befähigung, kraft deren er verzeichnet war, verloren hat, oder seine Wahlgerechtsame völlig verloren hat, oder todt ist, oder aber auch bis es bewiesen sey, daß die frühere Registrirung auf betrügerische und verfälschte Weise bewerkstelligt worden ist.“ (Gelächter.) Lord <hi rendition="#g">Stanley</hi> hält dagegen dem edlen Staatssecretär von Irland vor, daß die von der Regierung ausgegangene englische Registrationsbill gerade mit derselben Clausel angefangen habe (Lord M. hatte diesen Einwand jedoch schon vorläufig durch die übrige Verschiedenheit der beiden Bills zu beseitigen gesucht), und daß sogar die neuerlich vom Sollicitor-General beantragte irische Wählerbill in ihrer 43sten Clausel eine ähnliche Maaßregel enthalte. Er sucht hierauf die Nothwendigkeit der ersten Clausel durch abermaliges Eingehen in die jetzt bestehenden Mißbräuche bei den irischen Wahlen zu beweisen, und fordert zuletzt das Haus auf, sich nicht durch eitle Besorgniß vor einer Aufregung, wie solche bei jeder neuen Gesetzesverbesserung unvermeidlich sey, weder von der Unterdrückung aller jener Mißbräuche noch auch von dem gewohnten Wege der Parlamentsverhandlung abwendig machen zu lassen. Hr. <hi rendition="#g">Sheil</hi> faßt in einer kräftigen Rede die Haupteinwendungen, die sich gegen die erste Clausel oder vielmehr gegen die ganze Bill machen lassen, noch einmal zusammen, nämlich daß sie in ihrem torystischen Eifer gegen Betrug bei den irischen Wahlen mit dem von den Tories begünstigten Betrugsystem bei den englischen Wahlen in schreiendem Widerspruch stehe; daß sie geschichtlich nachweisbar, von nichts Anderm hervorgerufen sey als dem Bestreben der Tories, zwischen den Whigs und den irischen Mitgliedern eine Spaltung hervorzubringen, und daß sie schon wegen ihres Urhebers, dieses als unzuverlässigen politischen Verräthers, namentlich in Irland verrufenen Exstaatssecretärs, bei dem Volke, dem er sie aufzudringen meine, beständig verhaßt seyn werde. „Und wer,“ ruft der Redner, „kann die Folgen der Aufregung berechnen, in welche die Annahme dieser Bill das Land werfen würde? Die Tories mögen in diesem Kampfe siegreich seyn, aber der Sieg wird ihnen theuer zu stehen kommen. Erst zwölf Monate sind es, seit der sehr ehrenwerthe Baronet, Sir R. Peel, dem Hause erklärte, daß Irland ihm die größten Schwierigkeiten darböte. Hat vielleicht die Mitwirkung des edlen Lords diese Schwierigkeiten in etwas vermindert? Mögen die Männer uns gegenüber nur fortfahren und sie werden Irland bald in einen Zustand bringen, wie der, in welchem es sich vor der katholischen Emancipationsacte befand. Sie werden uns verantwortlich seyn für die fürchterlichen Folgen eines solchen Zustandes, verantwortlich seyn, wenn das Haus, indem es durch Annahme dieser Bill Irland opfert und sich so gewissermaßen seines rechten Armes beraubt, dadurch zugleich auch seine Herrschaft über die Welt opfert. Nein, so sehr dem Hause Englands Uebergewicht in Europa, Englands Ruhm und Ehre am Herzen liegt, so sehr möge es jetzt vor der Ergreifung einer Maaßregel zurückschaudern, die England seine wesentlichsten Mittel der Vertheidigung, seinen Frieden im Innern, sein Bollwerk gegen außen entreißen würde.“ – Nachdem hierauf Hr. Israeli, Hr. Sergeant Jackson, Lord Powerscourt und Hr. E. Sugden gegen, Hr. Stock, Hr. Macaulay u. A. für das Amendment gesprochen haben, schreitet das Haus zur Abstimmung und entscheidet sich mit 296 gegen 289 Stimmen für Annahme des Amendments. (Lauter Jubel auf den ministeriellen Bänken.) Lord <hi rendition="#g">Stanley</hi> erklärt hierauf, daß, wie sehr auch seine Bill durch einen solchen Beschluß beeinträchtigt worden sey, er deßhalb doch nicht davon abstehen werde, auf ihre weitere Behandlung zu bringen, und zwar nehme er dafür nächsten Montag in Anspruch. Lord J. <hi rendition="#g">Russell</hi> widersetzt sich diesem Antrag als darauf abzweckend die Regierungsgeschäfte zu stören, und verlangt auf Montag die Präcedenz für die irische Registrationsbill des Solicitor-Generals, während er als Tag für die Stanley'sche Bill den Donnerstag vorschlägt. Ehe jedoch die dadurch entstandene Frage zur Abstimmung kommt, erhebt sich Lord <hi rendition="#g">Howick</hi>, um seinem edlen Freund (Lord John Russell) von einem solchen ungewöhnlichen Verfahren abzurathen, und ihm zu erklären, daß er, der auch jetzt nur mit Widerstreben für Lord Morpeths Amendment gestimmt habe (Gelächter von Seite der Tories) bei dieser zweiten ministeriellen Motion nicht mit dem Ministerium stimmen werde. Lord John Russell verschiebt hierauf seinen Antrag auf Montag, wo er ihn zur Abstimmung bringen werde, „trotz dem,“ fügte er hinzu, „daß er, wie es scheine, dabei von seinem edlen Freund (Lord Howick) nicht unterstützt werden solle.“ Die Ausschußbehandlung der Stanley-Bill pro forma ward also auf nächsten Montag festgesetzt und das Haus ging um 1 Uhr auseinander.</p> </div><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [1426/0002]
Triumph zurück. Nur kann es letzteres Blatt dem Lord Howick nicht verzeihen, daß er in dem von Lord Stanley gemachten Antrag auf Vorbringung dieser Frage für nächsten Montag denselben gegen Lord J. Russell unterstützte. „Es ist sehr zu bedauern,“ sagt es, „daß Lord Howick seinen Bocksfuß wieder blicken ließ.“ – Gleichzeitig mit dieser langschwebenden politischen Frage ist auch der lang zweifelhafte Proceß Courvoisiers endlich gestern zu Ende gekommen: eine noch vorgestern Abend dem Gerichte mitgetheilte schlagende Thatsache hat alle schwankenden Meinungen über den Angeklagten zur Ueberzeugung gebracht. – Edward Oxford hat in der Absicht, sich für nichtschuldig zu erklären, die Advocatur Hrn. Pelhams angenommen, und unterhält sich einstweilen mit Lesen von Kindermährchen: was ihn in Bezug auf seinen bevorstehenden Proceß am meisten ärgert, ist, daß er nicht vor einer besondern Commission, sondern (wie Courvoisier) vor dem gemeinen Verbrechergericht von Old Bayley abgeurtheilt werden soll.
(Da uns der beschränkte Raum die ausführliche Mittheilung des Courvoisier'schen Processes auch heute unmöglich macht, so theilen wir unsern Lesern nur einstweilen mit, daß die Geschwornen ihr „Schuldig“ über den Angeklagten ausgesprochen haben.)
Haus der Gemeinen. Sitzung vom 19 Jun. Nachdem (unmittelbar nach der gestern von uns erwähnten Frage über die Juden von Damaskus) das Haus als Ausschuß über die Stanley-Bill zusammengetreten ist, erhebt sich Lord Morpeth zur Vorbringung eines Amendments zu der ersten Clausel dieser Bill, das Ungewöhnliche und Vorgreifende eines solchen Verfahrens mit der durch die Bill hervorgerufenen ungewöhnlichen Aufregung des betheiligten Landes entschuldigend. Denn weil die eine solche Aufregung hervorrufende Hauptabsicht der Bill – nämlich Entwahlrechtung aller jetzt in Irland bestehenden Wählerschaften – gleich in der ersten Clausel, besonders wenn man sie in ihrem Zusammenhange mit den übrigen Clauseln betrachte, am deutlichsten ausgesprochen sey, (verordnend „daß vom 1 Nov. laufenden Jahres an Niemand in Irland – mit einziger Ausnahme der Universität von Dublin – zum Wählen eines Parlamentsgliedes berechtigt seyn solle, wenn er nicht zuvor nach vorliegendem Gesetz registrirt worden wäre“), so halte er die Veränderung dieser ersten Clausel für die erste nothwendige gegen das Uebel, das die Bill sonst verursachen könnte, vom Ausschuß zu ergreifende Maaßregel, und schlage also vor, das Ende dieser Clausel folgendermaßen abzufassen: „daß beim Abfassen der Wählerregister in irgend einer Grafschaft, Stadt oder Burgschaft der Name eines jeglichen, der auf der Liste verzeichnet ist, darauf beibehalten werden soll, bis es bewiesen sey, daß derselbe seine Befähigung, kraft deren er verzeichnet war, verloren hat, oder seine Wahlgerechtsame völlig verloren hat, oder todt ist, oder aber auch bis es bewiesen sey, daß die frühere Registrirung auf betrügerische und verfälschte Weise bewerkstelligt worden ist.“ (Gelächter.) Lord Stanley hält dagegen dem edlen Staatssecretär von Irland vor, daß die von der Regierung ausgegangene englische Registrationsbill gerade mit derselben Clausel angefangen habe (Lord M. hatte diesen Einwand jedoch schon vorläufig durch die übrige Verschiedenheit der beiden Bills zu beseitigen gesucht), und daß sogar die neuerlich vom Sollicitor-General beantragte irische Wählerbill in ihrer 43sten Clausel eine ähnliche Maaßregel enthalte. Er sucht hierauf die Nothwendigkeit der ersten Clausel durch abermaliges Eingehen in die jetzt bestehenden Mißbräuche bei den irischen Wahlen zu beweisen, und fordert zuletzt das Haus auf, sich nicht durch eitle Besorgniß vor einer Aufregung, wie solche bei jeder neuen Gesetzesverbesserung unvermeidlich sey, weder von der Unterdrückung aller jener Mißbräuche noch auch von dem gewohnten Wege der Parlamentsverhandlung abwendig machen zu lassen. Hr. Sheil faßt in einer kräftigen Rede die Haupteinwendungen, die sich gegen die erste Clausel oder vielmehr gegen die ganze Bill machen lassen, noch einmal zusammen, nämlich daß sie in ihrem torystischen Eifer gegen Betrug bei den irischen Wahlen mit dem von den Tories begünstigten Betrugsystem bei den englischen Wahlen in schreiendem Widerspruch stehe; daß sie geschichtlich nachweisbar, von nichts Anderm hervorgerufen sey als dem Bestreben der Tories, zwischen den Whigs und den irischen Mitgliedern eine Spaltung hervorzubringen, und daß sie schon wegen ihres Urhebers, dieses als unzuverlässigen politischen Verräthers, namentlich in Irland verrufenen Exstaatssecretärs, bei dem Volke, dem er sie aufzudringen meine, beständig verhaßt seyn werde. „Und wer,“ ruft der Redner, „kann die Folgen der Aufregung berechnen, in welche die Annahme dieser Bill das Land werfen würde? Die Tories mögen in diesem Kampfe siegreich seyn, aber der Sieg wird ihnen theuer zu stehen kommen. Erst zwölf Monate sind es, seit der sehr ehrenwerthe Baronet, Sir R. Peel, dem Hause erklärte, daß Irland ihm die größten Schwierigkeiten darböte. Hat vielleicht die Mitwirkung des edlen Lords diese Schwierigkeiten in etwas vermindert? Mögen die Männer uns gegenüber nur fortfahren und sie werden Irland bald in einen Zustand bringen, wie der, in welchem es sich vor der katholischen Emancipationsacte befand. Sie werden uns verantwortlich seyn für die fürchterlichen Folgen eines solchen Zustandes, verantwortlich seyn, wenn das Haus, indem es durch Annahme dieser Bill Irland opfert und sich so gewissermaßen seines rechten Armes beraubt, dadurch zugleich auch seine Herrschaft über die Welt opfert. Nein, so sehr dem Hause Englands Uebergewicht in Europa, Englands Ruhm und Ehre am Herzen liegt, so sehr möge es jetzt vor der Ergreifung einer Maaßregel zurückschaudern, die England seine wesentlichsten Mittel der Vertheidigung, seinen Frieden im Innern, sein Bollwerk gegen außen entreißen würde.“ – Nachdem hierauf Hr. Israeli, Hr. Sergeant Jackson, Lord Powerscourt und Hr. E. Sugden gegen, Hr. Stock, Hr. Macaulay u. A. für das Amendment gesprochen haben, schreitet das Haus zur Abstimmung und entscheidet sich mit 296 gegen 289 Stimmen für Annahme des Amendments. (Lauter Jubel auf den ministeriellen Bänken.) Lord Stanley erklärt hierauf, daß, wie sehr auch seine Bill durch einen solchen Beschluß beeinträchtigt worden sey, er deßhalb doch nicht davon abstehen werde, auf ihre weitere Behandlung zu bringen, und zwar nehme er dafür nächsten Montag in Anspruch. Lord J. Russell widersetzt sich diesem Antrag als darauf abzweckend die Regierungsgeschäfte zu stören, und verlangt auf Montag die Präcedenz für die irische Registrationsbill des Solicitor-Generals, während er als Tag für die Stanley'sche Bill den Donnerstag vorschlägt. Ehe jedoch die dadurch entstandene Frage zur Abstimmung kommt, erhebt sich Lord Howick, um seinem edlen Freund (Lord John Russell) von einem solchen ungewöhnlichen Verfahren abzurathen, und ihm zu erklären, daß er, der auch jetzt nur mit Widerstreben für Lord Morpeths Amendment gestimmt habe (Gelächter von Seite der Tories) bei dieser zweiten ministeriellen Motion nicht mit dem Ministerium stimmen werde. Lord John Russell verschiebt hierauf seinen Antrag auf Montag, wo er ihn zur Abstimmung bringen werde, „trotz dem,“ fügte er hinzu, „daß er, wie es scheine, dabei von seinem edlen Freund (Lord Howick) nicht unterstützt werden solle.“ Die Ausschußbehandlung der Stanley-Bill pro forma ward also auf nächsten Montag festgesetzt und das Haus ging um 1 Uhr auseinander.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |