Allgemeine Zeitung. Nr. 179. Augsburg, 26. Juni 1840.begründen zu helfen. Damals schon erklärte er, nicht lange mehr in den Geschäften zu bleiben. Und nun stützt er sein Entlassungsgesuch darauf, daß die schwierigsten Momente glücklich vorüber seyen, und die Ruhe für die Dauer gesichert erscheine. Der große Rath, welcher sich morgen versammelt, wird ohne Zweifel auf eine für den abtretenden Bürgermeister ehrenvolle Weise diesem Gesuch entsprechen, und die Schwierigkeiten einer neuen Wahl, so gut es gehen wird, überwinden. Hr. Heß wird schon Dienstag abreisen, und einen längern Aufenthalt in Deutschland nehmen. Dadurch entgeht er, beiläufig gesagt, auch der Unannehmlichkeit mit den Koryphäen des Radicalismus, welche aus andern Kantonen während der Tagsatzung sich in Zürich aufhalten werden, zusammen zu treffen. Deutschland. München, 24 Jun. Wie bis jetzt bestimmt ist, wird Se. k. H. der Kronprinz nächsten Sonnabend unsere Stadt verlassen. - Ihre k. H. die regierende Großherzogin von Baden, die sich nach Ischl begibt, wird nächsten Sonnabend zum Besuch bei Ihrer Maj. der verwittweten Königin in Biederstein eintreffen, und dürfte einige Tage daselbst verweilen. - Der Prinz Paul von Würtemberg ist dieser Tage unter dem Namen eines Grafen von Hohenberg mit Gefolge hier eingetroffen; Se. k. H. kam aus Frankreich und setzte nach kurzem Verweilen seine Reise nach Italien fort. - Dem Vernehmen nach steht in diesen Tagen eine allerhöchste Bestimmung über die Uniformirung der Militärbeamten und die sich daran reihende Classification zu erwarten. - Wie es heißt, wird Dr. Pfeufer, der an Schönleins Stelle zur Professur nach Zürich berufen ist, nachdem nun alle Anstände gehoben seyn sollen, mit Ende Julius zu seiner neuen Bestimmung abgehen. Unsere Stadt verliert an ihm einen trefflichen, in jeder Beziehung hochgebildeten Arzt. Augsburg, 25 Jun. J. k. H. die Frau Kurfürstin von Hessen ist unter dem strengsten Incognito einer Gräfin von Schönfels gestern am 24 Jun. nebst Prinzessin Tochter und Gefolge dahier eingetroffen und im Hotel zu den drei Mohren abgestiegen. J. k. H. begibt sich nach Gastein und hat heute Mittags nach Besichtigung unserer Stadt die Reise nach München fortgesetzt. Karlsruhe, 19 Jun. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer der Stände führte die Tagesordnung zur Begründung der Motion des Abg. Welcker: "Ehrerbietigste Bitte an die höchste Regierung, dieselbe wolle auf geeignetem Wege bewirken, daß in der gegenwärtigen friedlichen Ruhe endlich die Herrschaft der verschiedenen, durch außerordentliche Zeitumstände bestimmten provisorischen und Ausnahmsmaaßregeln der vollkommenen Geltung und Entwicklung der uns durch die öffentliche Treue verbürgten Bundes- und landesvertragsmäßigen Rechte Platz mache." So lautete die angekündigte Motion ursprünglich, bei der heutigen Begründung erhielt dieselbe noch einen Zusatz in Betreff der Herstellung der Preßfreiheit. - Was das Resultat betrifft, so wurde nach beendigter Discussion von dem Abg. v. Itzstein der Antrag gestellt, die Motion wegen der vorgerückten Zeit des Landtags, und der Unmöglichkeit, vor dem Schluß desselben sie auf dem gewöhnlichen Wege einer Adresse zu erledigen, nicht in die Abtheilungen gehen zu lassen, sondern den Antrag des Abg. Welckers als einen Wunsch ins Protokoll niederzulegen. Dieser Antrag findet vielseitige Unterstützung, besonders durch den Abg. v. Rotteck, Rindeschwender u. A., während die Abg. Schaaff und Bader es für geeigneter halten, den gewöhnlichen Weg nicht zu verlassen. Der Präsident bringt zunächst die Frage zur Abstimmung, ob die Motion des Abg. Welcker in Erwägung gezogen werden solle. Sie wird einstimmig bejaht. Die zweite Abstimmung betrifft die Frage, ob die Motion auf dem Weg der Adresse, also durch vorgängige Berathung in den Abtheilungen, Commissionsernennung, Berichterstattung etc. zu erledigen sey. Sie wird mit Ausnahme von 6 Stimmen verneint, und damit der Antrag des Abg. v. Itzstein angenommen. An der Discussion über die Motion hatten übrigens Theil genommen von Seite der Regierung der Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff und Staatsrath Frhr. v. Rüdt, von Seite der Kammer die Abg. Welcker, v. Rotteck, v. Itzstein, Aschbach, Schaaff, Bader, Mördes. (Karlsr. Ztg.) Leipzig, 19 Jun. Heute starb hier in seinem 86sten Lebensjahre der älteste unserer akademischen Lehrer, der ordentliche Professor der Medicin, Dr. Kühn. Bei Merseburg geboren, habilitirte er sich im Jahre 1779 zu Leipzig, wo er auch schon studirte, und das er seitdem, kürzere Reisen ausgenommen, nicht verlassen hat. Der litterarischen Welt ist er besonders durch die große Ausgabe der "0pera medicorum graecorum" und die sehr vermehrte Ausgabe von "Blancardi lexicon medicum" rühmlichst bekannt. (Lpz. Bl.) Dresden, 17 Jun. In der gestrigen Abendsitzung der zweiten Kammer befand sich, wie ich Ihnen gemeldet, auch der Bericht der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Coith wegen Erleichterung des Buchhandels und Buchdruckereigewerbes auf der Tagesordnung. Die darauf bezügliche Petition des Abg. Coith lautet wie folgt: "An die hohe zweite Kammer der Ständeversammlung. Durch den von der hohen Staatsregierung mittelst Decrets vom 3 Jan. d. J., die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, über diesen Gegenstand den versammelten Ständen zur Berathung vorgelegten Gesetzesentwurf war die Aussicht eröffnet worden, daß Regierung und Stände über die Entfernung der bedeutenden Hindernisse sich vereinigen würden, welche dem Betriebe des Buchhandels und des Buchdruckergeschäfts zur Zeit entgegenstehen. Diese Hoffnung ist jedoch durch das neueste allerhöchste Decret vom 5 Jun., wodurch jener Gesetzesentwurf zurückgenommen wurde, wieder verschwunden. Wenn es nun im Interesse des Landes unläugbar zu wünschen ist, daß alle dergleichen gegenwärtig vorhandenen Hemmnisse möglichst schnell und demnach vor dem Zusammentreten der nächsten Ständeversammlung beseitigt werden, so hält der Unterzeichnete es in seiner ständischen Pflicht gelegen, an die hohe zweite Kammer den Antrag zu stellen: "dieselbe wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, es möge letztere zu dem Ende bis zum Erscheinen eines, diesen wichtigen Gegenstand definitiv regulirenden Gesetzes alle diejenigen Erleichterungen mittelst Verordnung eintreten lassen, wodurch, ohne den Bundesgesetzen entgegenzutreten, die möglichst freie Bewegung des Buchhandels und des Buchdruckereigeschäfts hergestellt und befördert wird." Der Unterzeichnete erlaubt sich unter den vorliegenden Umständen nicht, deßhalb specielle Anträge der verehrten Kammer zur Bevorwortung anzuempfehlen, indem er, der Weisheit der hohen Staatsregierung fest vertrauend, die Ueberzeugung hegt, daß dieselbe in Folge des von der Ständeversammlung dahin gerichteten Wunsches nicht anstehen wird, alle derartigen Hindernisse hinwegzuräumen, welche sich durch bereits gemachte oder noch zu machende Erfahrung, sowie durch eingegangene Petitionen der betheiligten Corporationen herausstellen, sondern glaubt sich darauf beschränken zu können, auf den Bundesbeschluß vom 20 Sept. 1819, die Presse betreffend, hinzuweisen, welcher, der sächsischen provisorischen Verordnung über Verwaltung der Preßpolizei vom 13 Oct. 1836 keineswegs überall zum Grunde liegend, im Vergleiche mit derselben unter den gegenwärtigen Umständen erleichternde Bestimmungen enthält." Die Deputation gab ihr Gutachten dahin ab, daß die Coith'sche Petition mit einer ganz allgemeinen Empfehlung an die Staatsregierung gebracht, daher der Wunsch nach Erleichterung der bezeichneten Gewerbe gleichsam in Bausch und Bogen ausgesprochen, keine Einzelheiten berührt, auch, wo möglich, jede Discussion in der Kammer vermieden werden begründen zu helfen. Damals schon erklärte er, nicht lange mehr in den Geschäften zu bleiben. Und nun stützt er sein Entlassungsgesuch darauf, daß die schwierigsten Momente glücklich vorüber seyen, und die Ruhe für die Dauer gesichert erscheine. Der große Rath, welcher sich morgen versammelt, wird ohne Zweifel auf eine für den abtretenden Bürgermeister ehrenvolle Weise diesem Gesuch entsprechen, und die Schwierigkeiten einer neuen Wahl, so gut es gehen wird, überwinden. Hr. Heß wird schon Dienstag abreisen, und einen längern Aufenthalt in Deutschland nehmen. 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H. kam aus Frankreich und setzte nach kurzem Verweilen seine Reise nach Italien fort. – Dem Vernehmen nach steht in diesen Tagen eine allerhöchste Bestimmung über die Uniformirung der Militärbeamten und die sich daran reihende Classification zu erwarten. – Wie es heißt, wird Dr. Pfeufer, der an Schönleins Stelle zur Professur nach Zürich berufen ist, nachdem nun alle Anstände gehoben seyn sollen, mit Ende Julius zu seiner neuen Bestimmung abgehen. Unsere Stadt verliert an ihm einen trefflichen, in jeder Beziehung hochgebildeten Arzt. Augsburg, 25 Jun. J. k. H. die Frau Kurfürstin von Hessen ist unter dem strengsten Incognito einer Gräfin von Schönfels gestern am 24 Jun. nebst Prinzessin Tochter und Gefolge dahier eingetroffen und im Hotel zu den drei Mohren abgestiegen. J. k. H. begibt sich nach Gastein und hat heute Mittags nach Besichtigung unserer Stadt die Reise nach München fortgesetzt. Karlsruhe, 19 Jun. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer der Stände führte die Tagesordnung zur Begründung der Motion des Abg. Welcker: „Ehrerbietigste Bitte an die höchste Regierung, dieselbe wolle auf geeignetem Wege bewirken, daß in der gegenwärtigen friedlichen Ruhe endlich die Herrschaft der verschiedenen, durch außerordentliche Zeitumstände bestimmten provisorischen und Ausnahmsmaaßregeln der vollkommenen Geltung und Entwicklung der uns durch die öffentliche Treue verbürgten Bundes- und landesvertragsmäßigen Rechte Platz mache.“ So lautete die angekündigte Motion ursprünglich, bei der heutigen Begründung erhielt dieselbe noch einen Zusatz in Betreff der Herstellung der Preßfreiheit. – Was das Resultat betrifft, so wurde nach beendigter Discussion von dem Abg. v. Itzstein der Antrag gestellt, die Motion wegen der vorgerückten Zeit des Landtags, und der Unmöglichkeit, vor dem Schluß desselben sie auf dem gewöhnlichen Wege einer Adresse zu erledigen, nicht in die Abtheilungen gehen zu lassen, sondern den Antrag des Abg. Welckers als einen Wunsch ins Protokoll niederzulegen. Dieser Antrag findet vielseitige Unterstützung, besonders durch den Abg. v. Rotteck, Rindeschwender u. A., während die Abg. Schaaff und Bader es für geeigneter halten, den gewöhnlichen Weg nicht zu verlassen. Der Präsident bringt zunächst die Frage zur Abstimmung, ob die Motion des Abg. Welcker in Erwägung gezogen werden solle. Sie wird einstimmig bejaht. Die zweite Abstimmung betrifft die Frage, ob die Motion auf dem Weg der Adresse, also durch vorgängige Berathung in den Abtheilungen, Commissionsernennung, Berichterstattung etc. zu erledigen sey. Sie wird mit Ausnahme von 6 Stimmen verneint, und damit der Antrag des Abg. v. Itzstein angenommen. An der Discussion über die Motion hatten übrigens Theil genommen von Seite der Regierung der Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff und Staatsrath Frhr. v. Rüdt, von Seite der Kammer die Abg. Welcker, v. Rotteck, v. Itzstein, Aschbach, Schaaff, Bader, Mördes. (Karlsr. Ztg.) Leipzig, 19 Jun. Heute starb hier in seinem 86sten Lebensjahre der älteste unserer akademischen Lehrer, der ordentliche Professor der Medicin, Dr. Kühn. Bei Merseburg geboren, habilitirte er sich im Jahre 1779 zu Leipzig, wo er auch schon studirte, und das er seitdem, kürzere Reisen ausgenommen, nicht verlassen hat. Der litterarischen Welt ist er besonders durch die große Ausgabe der „0pera medicorum graecorum“ und die sehr vermehrte Ausgabe von „Blancardi lexicon medicum“ rühmlichst bekannt. (Lpz. Bl.) Dresden, 17 Jun. In der gestrigen Abendsitzung der zweiten Kammer befand sich, wie ich Ihnen gemeldet, auch der Bericht der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Coith wegen Erleichterung des Buchhandels und Buchdruckereigewerbes auf der Tagesordnung. Die darauf bezügliche Petition des Abg. Coith lautet wie folgt: „An die hohe zweite Kammer der Ständeversammlung. Durch den von der hohen Staatsregierung mittelst Decrets vom 3 Jan. d. J., die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, über diesen Gegenstand den versammelten Ständen zur Berathung vorgelegten Gesetzesentwurf war die Aussicht eröffnet worden, daß Regierung und Stände über die Entfernung der bedeutenden Hindernisse sich vereinigen würden, welche dem Betriebe des Buchhandels und des Buchdruckergeschäfts zur Zeit entgegenstehen. Diese Hoffnung ist jedoch durch das neueste allerhöchste Decret vom 5 Jun., wodurch jener Gesetzesentwurf zurückgenommen wurde, wieder verschwunden. Wenn es nun im Interesse des Landes unläugbar zu wünschen ist, daß alle dergleichen gegenwärtig vorhandenen Hemmnisse möglichst schnell und demnach vor dem Zusammentreten der nächsten Ständeversammlung beseitigt werden, so hält der Unterzeichnete es in seiner ständischen Pflicht gelegen, an die hohe zweite Kammer den Antrag zu stellen: „dieselbe wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, es möge letztere zu dem Ende bis zum Erscheinen eines, diesen wichtigen Gegenstand definitiv regulirenden Gesetzes alle diejenigen Erleichterungen mittelst Verordnung eintreten lassen, wodurch, ohne den Bundesgesetzen entgegenzutreten, die möglichst freie Bewegung des Buchhandels und des Buchdruckereigeschäfts hergestellt und befördert wird.“ Der Unterzeichnete erlaubt sich unter den vorliegenden Umständen nicht, deßhalb specielle Anträge der verehrten Kammer zur Bevorwortung anzuempfehlen, indem er, der Weisheit der hohen Staatsregierung fest vertrauend, die Ueberzeugung hegt, daß dieselbe in Folge des von der Ständeversammlung dahin gerichteten Wunsches nicht anstehen wird, alle derartigen Hindernisse hinwegzuräumen, welche sich durch bereits gemachte oder noch zu machende Erfahrung, sowie durch eingegangene Petitionen der betheiligten Corporationen herausstellen, sondern glaubt sich darauf beschränken zu können, auf den Bundesbeschluß vom 20 Sept. 1819, die Presse betreffend, hinzuweisen, welcher, der sächsischen provisorischen Verordnung über Verwaltung der Preßpolizei vom 13 Oct. 1836 keineswegs überall zum Grunde liegend, im Vergleiche mit derselben unter den gegenwärtigen Umständen erleichternde Bestimmungen enthält.“ Die Deputation gab ihr Gutachten dahin ab, daß die Coith'sche Petition mit einer ganz allgemeinen Empfehlung an die Staatsregierung gebracht, daher der Wunsch nach Erleichterung der bezeichneten Gewerbe gleichsam in Bausch und Bogen ausgesprochen, keine Einzelheiten berührt, auch, wo möglich, jede Discussion in der Kammer vermieden werden <TEI> <text> <body> <div type="jArticle" n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0004" n="1420"/> begründen zu helfen. 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H. kam aus Frankreich und setzte nach kurzem Verweilen seine Reise nach Italien fort. – Dem Vernehmen nach steht in diesen Tagen eine allerhöchste Bestimmung über die Uniformirung der Militärbeamten und die sich daran reihende Classification zu erwarten. – Wie es heißt, wird Dr. Pfeufer, der an Schönleins Stelle zur Professur nach Zürich berufen ist, nachdem nun alle Anstände gehoben seyn sollen, mit Ende Julius zu seiner neuen Bestimmung abgehen. Unsere Stadt verliert an ihm einen trefflichen, in jeder Beziehung hochgebildeten Arzt.</p> </div><lb/> <div n="2"> <byline> <gap reason="insignificant" unit="chars" quantity="1"/> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Augsburg,</hi> 25 Jun.</dateline> <p> J. k. H. die Frau Kurfürstin von Hessen ist unter dem strengsten Incognito einer Gräfin von Schönfels gestern am 24 Jun. nebst Prinzessin Tochter und Gefolge dahier eingetroffen und im Hotel zu den drei Mohren abgestiegen. J. k. 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J., die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, über diesen Gegenstand den versammelten Ständen zur Berathung vorgelegten Gesetzesentwurf war die Aussicht eröffnet worden, daß Regierung und Stände über die Entfernung der bedeutenden Hindernisse sich vereinigen würden, welche dem Betriebe des Buchhandels und des Buchdruckergeschäfts zur Zeit entgegenstehen. Diese Hoffnung ist jedoch durch das neueste allerhöchste Decret vom 5 Jun., wodurch jener Gesetzesentwurf zurückgenommen wurde, wieder verschwunden. Wenn es nun im Interesse des Landes unläugbar zu wünschen ist, daß alle dergleichen gegenwärtig vorhandenen Hemmnisse möglichst schnell und demnach vor dem Zusammentreten der nächsten Ständeversammlung beseitigt werden, so hält der Unterzeichnete es in seiner ständischen Pflicht gelegen, an die hohe zweite Kammer den Antrag zu stellen: „dieselbe wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, es möge letztere zu dem Ende bis zum Erscheinen eines, diesen wichtigen Gegenstand definitiv regulirenden Gesetzes alle diejenigen Erleichterungen mittelst Verordnung eintreten lassen, wodurch, ohne den Bundesgesetzen entgegenzutreten, die möglichst freie Bewegung des Buchhandels und des Buchdruckereigeschäfts hergestellt und befördert wird.“ Der Unterzeichnete erlaubt sich unter den vorliegenden Umständen nicht, deßhalb specielle Anträge der verehrten Kammer zur Bevorwortung anzuempfehlen, indem er, der Weisheit der hohen Staatsregierung fest vertrauend, die Ueberzeugung hegt, daß dieselbe in Folge des von der Ständeversammlung dahin gerichteten Wunsches nicht anstehen wird, alle derartigen Hindernisse hinwegzuräumen, welche sich durch bereits gemachte oder noch zu machende Erfahrung, sowie durch eingegangene Petitionen der betheiligten Corporationen herausstellen, sondern glaubt sich darauf beschränken zu können, auf den Bundesbeschluß vom 20 Sept. 1819, die Presse betreffend, hinzuweisen, welcher, der sächsischen provisorischen Verordnung über Verwaltung der Preßpolizei vom 13 Oct. 1836 keineswegs überall zum Grunde liegend, im Vergleiche mit derselben unter den gegenwärtigen Umständen erleichternde Bestimmungen enthält.“ Die Deputation gab ihr Gutachten dahin ab, daß die Coith'sche Petition mit einer ganz allgemeinen Empfehlung an die Staatsregierung gebracht, daher der Wunsch nach Erleichterung der bezeichneten Gewerbe gleichsam in Bausch und Bogen ausgesprochen, keine Einzelheiten berührt, auch, wo möglich, jede Discussion in der Kammer vermieden werden<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1420/0004]
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Deutschland.
_ München, 24 Jun. Wie bis jetzt bestimmt ist, wird Se. k. H. der Kronprinz nächsten Sonnabend unsere Stadt verlassen. – Ihre k. H. die regierende Großherzogin von Baden, die sich nach Ischl begibt, wird nächsten Sonnabend zum Besuch bei Ihrer Maj. der verwittweten Königin in Biederstein eintreffen, und dürfte einige Tage daselbst verweilen. – Der Prinz Paul von Würtemberg ist dieser Tage unter dem Namen eines Grafen von Hohenberg mit Gefolge hier eingetroffen; Se. k. H. kam aus Frankreich und setzte nach kurzem Verweilen seine Reise nach Italien fort. – Dem Vernehmen nach steht in diesen Tagen eine allerhöchste Bestimmung über die Uniformirung der Militärbeamten und die sich daran reihende Classification zu erwarten. – Wie es heißt, wird Dr. Pfeufer, der an Schönleins Stelle zur Professur nach Zürich berufen ist, nachdem nun alle Anstände gehoben seyn sollen, mit Ende Julius zu seiner neuen Bestimmung abgehen. Unsere Stadt verliert an ihm einen trefflichen, in jeder Beziehung hochgebildeten Arzt.
_ Augsburg, 25 Jun. J. k. H. die Frau Kurfürstin von Hessen ist unter dem strengsten Incognito einer Gräfin von Schönfels gestern am 24 Jun. nebst Prinzessin Tochter und Gefolge dahier eingetroffen und im Hotel zu den drei Mohren abgestiegen. J. k. H. begibt sich nach Gastein und hat heute Mittags nach Besichtigung unserer Stadt die Reise nach München fortgesetzt.
_ Karlsruhe, 19 Jun. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer der Stände führte die Tagesordnung zur Begründung der Motion des Abg. Welcker: „Ehrerbietigste Bitte an die höchste Regierung, dieselbe wolle auf geeignetem Wege bewirken, daß in der gegenwärtigen friedlichen Ruhe endlich die Herrschaft der verschiedenen, durch außerordentliche Zeitumstände bestimmten provisorischen und Ausnahmsmaaßregeln der vollkommenen Geltung und Entwicklung der uns durch die öffentliche Treue verbürgten Bundes- und landesvertragsmäßigen Rechte Platz mache.“ So lautete die angekündigte Motion ursprünglich, bei der heutigen Begründung erhielt dieselbe noch einen Zusatz in Betreff der Herstellung der Preßfreiheit. – Was das Resultat betrifft, so wurde nach beendigter Discussion von dem Abg. v. Itzstein der Antrag gestellt, die Motion wegen der vorgerückten Zeit des Landtags, und der Unmöglichkeit, vor dem Schluß desselben sie auf dem gewöhnlichen Wege einer Adresse zu erledigen, nicht in die Abtheilungen gehen zu lassen, sondern den Antrag des Abg. Welckers als einen Wunsch ins Protokoll niederzulegen. Dieser Antrag findet vielseitige Unterstützung, besonders durch den Abg. v. Rotteck, Rindeschwender u. A., während die Abg. Schaaff und Bader es für geeigneter halten, den gewöhnlichen Weg nicht zu verlassen. Der Präsident bringt zunächst die Frage zur Abstimmung, ob die Motion des Abg. Welcker in Erwägung gezogen werden solle. Sie wird einstimmig bejaht. Die zweite Abstimmung betrifft die Frage, ob die Motion auf dem Weg der Adresse, also durch vorgängige Berathung in den Abtheilungen, Commissionsernennung, Berichterstattung etc. zu erledigen sey. Sie wird mit Ausnahme von 6 Stimmen verneint, und damit der Antrag des Abg. v. Itzstein angenommen. An der Discussion über die Motion hatten übrigens Theil genommen von Seite der Regierung der Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff und Staatsrath Frhr. v. Rüdt, von Seite der Kammer die Abg. Welcker, v. Rotteck, v. Itzstein, Aschbach, Schaaff, Bader, Mördes. (Karlsr. Ztg.)
_ Leipzig, 19 Jun. Heute starb hier in seinem 86sten Lebensjahre der älteste unserer akademischen Lehrer, der ordentliche Professor der Medicin, Dr. Kühn. Bei Merseburg geboren, habilitirte er sich im Jahre 1779 zu Leipzig, wo er auch schon studirte, und das er seitdem, kürzere Reisen ausgenommen, nicht verlassen hat. Der litterarischen Welt ist er besonders durch die große Ausgabe der „0pera medicorum graecorum“ und die sehr vermehrte Ausgabe von „Blancardi lexicon medicum“ rühmlichst bekannt. (Lpz. Bl.)
_ Dresden, 17 Jun. In der gestrigen Abendsitzung der zweiten Kammer befand sich, wie ich Ihnen gemeldet, auch der Bericht der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Coith wegen Erleichterung des Buchhandels und Buchdruckereigewerbes auf der Tagesordnung. Die darauf bezügliche Petition des Abg. Coith lautet wie folgt: „An die hohe zweite Kammer der Ständeversammlung. Durch den von der hohen Staatsregierung mittelst Decrets vom 3 Jan. d. J., die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, über diesen Gegenstand den versammelten Ständen zur Berathung vorgelegten Gesetzesentwurf war die Aussicht eröffnet worden, daß Regierung und Stände über die Entfernung der bedeutenden Hindernisse sich vereinigen würden, welche dem Betriebe des Buchhandels und des Buchdruckergeschäfts zur Zeit entgegenstehen. Diese Hoffnung ist jedoch durch das neueste allerhöchste Decret vom 5 Jun., wodurch jener Gesetzesentwurf zurückgenommen wurde, wieder verschwunden. Wenn es nun im Interesse des Landes unläugbar zu wünschen ist, daß alle dergleichen gegenwärtig vorhandenen Hemmnisse möglichst schnell und demnach vor dem Zusammentreten der nächsten Ständeversammlung beseitigt werden, so hält der Unterzeichnete es in seiner ständischen Pflicht gelegen, an die hohe zweite Kammer den Antrag zu stellen: „dieselbe wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, es möge letztere zu dem Ende bis zum Erscheinen eines, diesen wichtigen Gegenstand definitiv regulirenden Gesetzes alle diejenigen Erleichterungen mittelst Verordnung eintreten lassen, wodurch, ohne den Bundesgesetzen entgegenzutreten, die möglichst freie Bewegung des Buchhandels und des Buchdruckereigeschäfts hergestellt und befördert wird.“ Der Unterzeichnete erlaubt sich unter den vorliegenden Umständen nicht, deßhalb specielle Anträge der verehrten Kammer zur Bevorwortung anzuempfehlen, indem er, der Weisheit der hohen Staatsregierung fest vertrauend, die Ueberzeugung hegt, daß dieselbe in Folge des von der Ständeversammlung dahin gerichteten Wunsches nicht anstehen wird, alle derartigen Hindernisse hinwegzuräumen, welche sich durch bereits gemachte oder noch zu machende Erfahrung, sowie durch eingegangene Petitionen der betheiligten Corporationen herausstellen, sondern glaubt sich darauf beschränken zu können, auf den Bundesbeschluß vom 20 Sept. 1819, die Presse betreffend, hinzuweisen, welcher, der sächsischen provisorischen Verordnung über Verwaltung der Preßpolizei vom 13 Oct. 1836 keineswegs überall zum Grunde liegend, im Vergleiche mit derselben unter den gegenwärtigen Umständen erleichternde Bestimmungen enthält.“ Die Deputation gab ihr Gutachten dahin ab, daß die Coith'sche Petition mit einer ganz allgemeinen Empfehlung an die Staatsregierung gebracht, daher der Wunsch nach Erleichterung der bezeichneten Gewerbe gleichsam in Bausch und Bogen ausgesprochen, keine Einzelheiten berührt, auch, wo möglich, jede Discussion in der Kammer vermieden werden
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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