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Allgemeine Zeitung. Nr. 171. Augsburg, 19. Juni 1840.

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noch immer nur als ein leeres Wort in seinen Staatsverfassungen erblicken muß! Meine Herren, ich sagte so eben, daß die Freiheit der Presse in unserer Verfassungsurkunde bis jetzt nur ein leeres Wort sey, und es ist dieses Wahrheit, denn die Censur mit ihrer Willkür herrscht überall. Ein allgemeines Gesetz über die Ausführung der Preßfreiheit ist bis heute nicht zu Stande gekommen. Der Bundesbeschluß vom Jahr 1819, weit entfernt, sich als solches anzukündigen, erklärte vielmehr selbst, daß er nur vorübergehende, durch die bewegten Zeitverhältnisse veranlaßte, beschränkende Verfügungen gegen die Ausübung der freien Presse zum Gegenstande habe. Er beschränkte übrigens, wie dieses allgemein anerkannt ist, die Presse der einzelnen Bundesstaaten bezüglich ihrer inneren Angelegenheiten nicht im entferntesten, und konnte dieses auch nicht, da, wie verschieden man über die Natur der Preßfreiheit auch denken mag, doch jedenfalls Niemandem es einfallen wird, noch je eingefallen ist, zu läugnen, daß wenigstens in Bezug auf die eigenen Landesangelegenheiten die Regulirung der Presse eine innere, der Einwirkung der Bundesversammlung fremde Angelegenheit jedes einzelnen Staates sey. Wir haben nun aber, und dieß ist notorisch, in dem Großherzogthum eben so wenig Preßfreiheit für innere Landesangelegenheiten, als für auswärtige. Ja, wir kennen eine Discussion der Presse bezüglich unserer inneren Angelegenheiten noch weniger, als bezüglich der äußeren. Wohl mag nämlich zwar, was in außerdeutschen Staaten, was in Frankreich und England, was in Spanien oder in Amerika sich begibt, in unsern Blättern besprochen werden. Für unsere eigenen inländischen hessischen Angelegenheiten, für unsere inländische Politik aber gibt es kein öffentliches Blatt in unserem Lande, das ein von der Regierung unabhängiges oder den Ansichten derselben entgegengesetztes Urtheil aussprechen dürfte. Wir sind hierin übler daran, als Bayern, Baden, Würtemberg und andere deutsche Bundesstaaten. Die wenigen unabhängigen politischen Blätter unseres Landes, die früher bestanden, wurden bekanntlich, obgleich sie niemals der Censur sich entzogen, durch Zurücknahme der Concessionen, von der Regierung unterdrückt, neue Concessionen aber nicht gegeben. Und wer könnte sich auch heute nur versucht fühlen, eine Concession zu einem unabhängigen Blatte zu begehren, wenn ihm dieselbe nur unter der Bedingung stets vorbehaltenen Widerrufes, also mit andern Worten, nur unter der Bedingung angeboten wird, daß es aufhöre, sobald irgend etwas der Regierung Mißfälliges darin aufgenommen werde, und wenn auf diese Weise das Schwert des Damokles jeden Tag über seinem Haupte schwebt! Gewiß sehr erklärbar ist es, wenn solchergestalt es endlich dahin gekommen ist, daß eine jede öffentliche Erörterung, selbst die bescheidenste Kritik, unserer inneren Landesangelegenheiten außer der ständischen Tribune unmöglich geworden ist. Wie wenig aber von unsern ständischen Verhandlungen in das Publicum kommt, und wie sehr alle deßfallsi en Mittheilungen in den öffentlichen Blättern beengt und beschränkt sind, das ist zur Genüge bekannt. Haben wir doch erst wieder in neuester Zeit erfahren müssen, daß kein inländisches Blatt auch nur ein Referat über die jüngste, im März laufenden Jahres stattgehabte Berathung der zweiten Kammer bezüglich der unglücklichen hannover'schen Verfassungsfrage aufnehmen durfte!... An den ständischen Kammern ist es mit allen ihnen zu Gebote stehenden verfassungsmäßigen Mitteln auf Abhülfe des gegenwärtigen bekla enswerthen Zustandes der Presse zu dringen, ihre deßfallsigen Schritte so oft zu erneuern und nicht nachzulassen, bis endlich die Verheißung des Art. 18 der Bundesacte wirklich in Erfüllung geht. Indem ich hieran durch meine gegenwärtige Motion erinnere, fühle ich übri ens wohl, daß das Jahr 1840, welches noch so viele Gegner einer öffentlichen und allgemeinen Feier der segensreichen Erfindung der Presse zählt, nicht dasjenige ist, welches uns und dem großen Vaterlande den Genuß allgemeiner Preßfreiheit bringen wird; auch verkenne ich keineswegs die Hindernisse, welche einer einzelnen Regierung, hätte solche wirklich die Absicht, sofort allgemeine Preßfreiheit zu verwirklichen, entgegentreten würden, wiewohl diese Hindernisse keineswegs unübersteiglich sind. Mein heutiger Antrag ist daher nur sehr bescheiden. Nur einiger Rechtszustand in Sachen der Presse und Milderung des schwer lastenden Druckes überhaupt, so wie Freiheit der Presse für unsere innern Landesangelegenheiten ist es, was ich heute begehre. Kein Hinderniß, weder von innen noch von außen, steht der Willfahrung einer solchen Bitte entgegen. Meine Herren, wir haben auf dem gegenwärtigen Landtage ein großes Budget bewilligt, größer, als irgend eines der früheren Finanzperioden. Wir haben außerdem noch solche große und außerordentliche Opfer der Regierung bewilligt, wie keine frühere Kammer es gethan hat. Wir können also bei unserer Rückkehr keine Herabsetzung der directen Steuern mitbringen. Wir können eben so wenig unsern Mitbürgern bezüglich der indirecten Steuern, sey es eine Herabsetzung derselben, sey es eine Erleichterung in dem so schwer drückenden Controllsystem verkünden; ja wir können ihnen nicht einmal die gewisse Aussicht eröffnen, daß bezüglich der Communalauflagen, wie dieß allgemein gewünscht wird, ein Maximum gesetzlich festgesetzt werde. Möchten wir, da wir dieß Alles nicht können, bei unserer Heimkehr wenigstens im Stande seyn, unsern Mitbürgern Freiheit der Presse für unsere inländischen Angelegenheiten und dadurch die sicherste Gewähr dafür mitzubringen, daß mit Hülfe derselben, mit Hülfe fortgesetzter öffentlicher Besprechung und Erörterung es gelingen werde, auch ihre, ihr materielles Wohl betreffenden Wünsche, recht bald zum Ziele zu führen. Mein Antrag geht nach allem diesem dahin: Es wolle verehrliche Kammer großherzogliche Staatsregierung ersuchen, den Art. 35 der Verfassungsurkunde wenigstens für inländische Angelegenheiten sofort zu verwirklichen, in Bezug auf äußere Angelegenheiten aber jedenfalls einigen gesetzlichen Rechtszustand herbeizuführen, und zu diesem letzteren Endzwecke bald möglichst und noch auf diesem Landtage den Ständen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen."

Der Tod Sr. Maj. des Königs von Preußen hat hier ungeachtet der Erinnerungen von 1814 warme Theilnahme erregt. Man beschäftigt sich viel mit Muthmaßungen über die politischen Folgen dieses Ereignisses und glaubt, daß die seither bestandenen Verhältnisse Preußens sowohl zum deutschen Bund als hinsichtlich seiner Stellung zu den europäischen Mächten nicht die mindeste Abänderung erleiden werden. Doch ist man der Meinung, daß in dem Personal der höchsten Administrativbehörden einige Modificationen stattfinden werden. Zugleich wird vielfach die Hoffnung ausgesprochen, daß der königliche Nachfolger nicht säumen werde, die religiösen Wirren in Ordnung zu bringen, da die wichtigsten Hemmnisse einer freundschaftlichen Transaction mit dem römischen Stuhle aufgehört zu haben scheinen.

Heute Morgen vor 10 Uhr kam Se. Maj. der Kaiser von Rußland mit seiner Schwester, unserer Großherzogin, und der Großfürstin Olga vom Belvedere herunter, den Gottesdienst in der russischen Capelle zu besuchen. Dann begaben sich die hohen Herrschaften in das großherzogl. Residenzschloß, und einige Zeit später auch die Kaiserin, vom Belvedere kommend, um ein Dejeauner einzunehmen. Der Platz vor dem Schlosse war mit Menschen aus den besten Ständen angefüllt, die hohen Personen zu sehen, die ihnen freilich nur im Nu vorübergeführt wurden. Die Zeit und ihre Ereignisse seitdem schienen mir den männlich schönen Zügen des Kaisers ein noch ernsteres schärferes Gepräge in den letzten zwei Jahren gegeben zu haben. Die Kaiserin dagegen war sehr leidend und angegriffen von körperlichem Unwohlseyn sowohl als von dem Tode ihres geliebten Vaters; dem Blick der Augen merkte man die tiefste Trauer an. Neben ihr schwebte die Großfürstin Olga, edel wie aus schönstem Marmor gebildet, ein liebliches Conterfei ihres Vaters in zartester Schönheit. Mittags um 12 Uhr setzte die Kaiserin mit der Großfürstin Olga ihre Reise fort; unsere Großherzogin begleitete sie bis zur ersten Station, und unser Großherzog bis nach dem Lustschloß Wilhelmsthal bei Eisenach, wo sie diese Nacht ruhen wird. Se. kaiserl. Maj. bleibt noch zurück, ganz den Geschäften gewidmet, und wird erst diese Nacht seiner erlauchten Gemahlin nachreisen. Frankfurt ist das nächste Ziel, wohin sich auch schon die großherzogl. Darmstädtische Familie begeben, und wo der Großfürst

noch immer nur als ein leeres Wort in seinen Staatsverfassungen erblicken muß! Meine Herren, ich sagte so eben, daß die Freiheit der Presse in unserer Verfassungsurkunde bis jetzt nur ein leeres Wort sey, und es ist dieses Wahrheit, denn die Censur mit ihrer Willkür herrscht überall. Ein allgemeines Gesetz über die Ausführung der Preßfreiheit ist bis heute nicht zu Stande gekommen. Der Bundesbeschluß vom Jahr 1819, weit entfernt, sich als solches anzukündigen, erklärte vielmehr selbst, daß er nur vorübergehende, durch die bewegten Zeitverhältnisse veranlaßte, beschränkende Verfügungen gegen die Ausübung der freien Presse zum Gegenstande habe. Er beschränkte übrigens, wie dieses allgemein anerkannt ist, die Presse der einzelnen Bundesstaaten bezüglich ihrer inneren Angelegenheiten nicht im entferntesten, und konnte dieses auch nicht, da, wie verschieden man über die Natur der Preßfreiheit auch denken mag, doch jedenfalls Niemandem es einfallen wird, noch je eingefallen ist, zu läugnen, daß wenigstens in Bezug auf die eigenen Landesangelegenheiten die Regulirung der Presse eine innere, der Einwirkung der Bundesversammlung fremde Angelegenheit jedes einzelnen Staates sey. Wir haben nun aber, und dieß ist notorisch, in dem Großherzogthum eben so wenig Preßfreiheit für innere Landesangelegenheiten, als für auswärtige. Ja, wir kennen eine Discussion der Presse bezüglich unserer inneren Angelegenheiten noch weniger, als bezüglich der äußeren. Wohl mag nämlich zwar, was in außerdeutschen Staaten, was in Frankreich und England, was in Spanien oder in Amerika sich begibt, in unsern Blättern besprochen werden. Für unsere eigenen inländischen hessischen Angelegenheiten, für unsere inländische Politik aber gibt es kein öffentliches Blatt in unserem Lande, das ein von der Regierung unabhängiges oder den Ansichten derselben entgegengesetztes Urtheil aussprechen dürfte. Wir sind hierin übler daran, als Bayern, Baden, Würtemberg und andere deutsche Bundesstaaten. Die wenigen unabhängigen politischen Blätter unseres Landes, die früher bestanden, wurden bekanntlich, obgleich sie niemals der Censur sich entzogen, durch Zurücknahme der Concessionen, von der Regierung unterdrückt, neue Concessionen aber nicht gegeben. Und wer könnte sich auch heute nur versucht fühlen, eine Concession zu einem unabhängigen Blatte zu begehren, wenn ihm dieselbe nur unter der Bedingung stets vorbehaltenen Widerrufes, also mit andern Worten, nur unter der Bedingung angeboten wird, daß es aufhöre, sobald irgend etwas der Regierung Mißfälliges darin aufgenommen werde, und wenn auf diese Weise das Schwert des Damokles jeden Tag über seinem Haupte schwebt! Gewiß sehr erklärbar ist es, wenn solchergestalt es endlich dahin gekommen ist, daß eine jede öffentliche Erörterung, selbst die bescheidenste Kritik, unserer inneren Landesangelegenheiten außer der ständischen Tribune unmöglich geworden ist. Wie wenig aber von unsern ständischen Verhandlungen in das Publicum kommt, und wie sehr alle deßfallsi en Mittheilungen in den öffentlichen Blättern beengt und beschränkt sind, das ist zur Genüge bekannt. Haben wir doch erst wieder in neuester Zeit erfahren müssen, daß kein inländisches Blatt auch nur ein Referat über die jüngste, im März laufenden Jahres stattgehabte Berathung der zweiten Kammer bezüglich der unglücklichen hannover'schen Verfassungsfrage aufnehmen durfte!... An den ständischen Kammern ist es mit allen ihnen zu Gebote stehenden verfassungsmäßigen Mitteln auf Abhülfe des gegenwärtigen bekla enswerthen Zustandes der Presse zu dringen, ihre deßfallsigen Schritte so oft zu erneuern und nicht nachzulassen, bis endlich die Verheißung des Art. 18 der Bundesacte wirklich in Erfüllung geht. Indem ich hieran durch meine gegenwärtige Motion erinnere, fühle ich übri ens wohl, daß das Jahr 1840, welches noch so viele Gegner einer öffentlichen und allgemeinen Feier der segensreichen Erfindung der Presse zählt, nicht dasjenige ist, welches uns und dem großen Vaterlande den Genuß allgemeiner Preßfreiheit bringen wird; auch verkenne ich keineswegs die Hindernisse, welche einer einzelnen Regierung, hätte solche wirklich die Absicht, sofort allgemeine Preßfreiheit zu verwirklichen, entgegentreten würden, wiewohl diese Hindernisse keineswegs unübersteiglich sind. Mein heutiger Antrag ist daher nur sehr bescheiden. Nur einiger Rechtszustand in Sachen der Presse und Milderung des schwer lastenden Druckes überhaupt, so wie Freiheit der Presse für unsere innern Landesangelegenheiten ist es, was ich heute begehre. Kein Hinderniß, weder von innen noch von außen, steht der Willfahrung einer solchen Bitte entgegen. Meine Herren, wir haben auf dem gegenwärtigen Landtage ein großes Budget bewilligt, größer, als irgend eines der früheren Finanzperioden. Wir haben außerdem noch solche große und außerordentliche Opfer der Regierung bewilligt, wie keine frühere Kammer es gethan hat. Wir können also bei unserer Rückkehr keine Herabsetzung der directen Steuern mitbringen. Wir können eben so wenig unsern Mitbürgern bezüglich der indirecten Steuern, sey es eine Herabsetzung derselben, sey es eine Erleichterung in dem so schwer drückenden Controllsystem verkünden; ja wir können ihnen nicht einmal die gewisse Aussicht eröffnen, daß bezüglich der Communalauflagen, wie dieß allgemein gewünscht wird, ein Maximum gesetzlich festgesetzt werde. Möchten wir, da wir dieß Alles nicht können, bei unserer Heimkehr wenigstens im Stande seyn, unsern Mitbürgern Freiheit der Presse für unsere inländischen Angelegenheiten und dadurch die sicherste Gewähr dafür mitzubringen, daß mit Hülfe derselben, mit Hülfe fortgesetzter öffentlicher Besprechung und Erörterung es gelingen werde, auch ihre, ihr materielles Wohl betreffenden Wünsche, recht bald zum Ziele zu führen. Mein Antrag geht nach allem diesem dahin: Es wolle verehrliche Kammer großherzogliche Staatsregierung ersuchen, den Art. 35 der Verfassungsurkunde wenigstens für inländische Angelegenheiten sofort zu verwirklichen, in Bezug auf äußere Angelegenheiten aber jedenfalls einigen gesetzlichen Rechtszustand herbeizuführen, und zu diesem letzteren Endzwecke bald möglichst und noch auf diesem Landtage den Ständen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.“

Der Tod Sr. Maj. des Königs von Preußen hat hier ungeachtet der Erinnerungen von 1814 warme Theilnahme erregt. Man beschäftigt sich viel mit Muthmaßungen über die politischen Folgen dieses Ereignisses und glaubt, daß die seither bestandenen Verhältnisse Preußens sowohl zum deutschen Bund als hinsichtlich seiner Stellung zu den europäischen Mächten nicht die mindeste Abänderung erleiden werden. Doch ist man der Meinung, daß in dem Personal der höchsten Administrativbehörden einige Modificationen stattfinden werden. Zugleich wird vielfach die Hoffnung ausgesprochen, daß der königliche Nachfolger nicht säumen werde, die religiösen Wirren in Ordnung zu bringen, da die wichtigsten Hemmnisse einer freundschaftlichen Transaction mit dem römischen Stuhle aufgehört zu haben scheinen.

Heute Morgen vor 10 Uhr kam Se. Maj. der Kaiser von Rußland mit seiner Schwester, unserer Großherzogin, und der Großfürstin Olga vom Belvedere herunter, den Gottesdienst in der russischen Capelle zu besuchen. Dann begaben sich die hohen Herrschaften in das großherzogl. Residenzschloß, und einige Zeit später auch die Kaiserin, vom Belvedere kommend, um ein Déjeûner einzunehmen. Der Platz vor dem Schlosse war mit Menschen aus den besten Ständen angefüllt, die hohen Personen zu sehen, die ihnen freilich nur im Nu vorübergeführt wurden. Die Zeit und ihre Ereignisse seitdem schienen mir den männlich schönen Zügen des Kaisers ein noch ernsteres schärferes Gepräge in den letzten zwei Jahren gegeben zu haben. Die Kaiserin dagegen war sehr leidend und angegriffen von körperlichem Unwohlseyn sowohl als von dem Tode ihres geliebten Vaters; dem Blick der Augen merkte man die tiefste Trauer an. Neben ihr schwebte die Großfürstin Olga, edel wie aus schönstem Marmor gebildet, ein liebliches Conterfei ihres Vaters in zartester Schönheit. Mittags um 12 Uhr setzte die Kaiserin mit der Großfürstin Olga ihre Reise fort; unsere Großherzogin begleitete sie bis zur ersten Station, und unser Großherzog bis nach dem Lustschloß Wilhelmsthal bei Eisenach, wo sie diese Nacht ruhen wird. Se. kaiserl. Maj. bleibt noch zurück, ganz den Geschäften gewidmet, und wird erst diese Nacht seiner erlauchten Gemahlin nachreisen. Frankfurt ist das nächste Ziel, wohin sich auch schon die großherzogl. Darmstädtische Familie begeben, und wo der Großfürst

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noch immer nur als ein leeres Wort in seinen Staatsverfassungen erblicken muß! Meine Herren, ich sagte so eben, daß die Freiheit der Presse in unserer Verfassungsurkunde bis jetzt nur ein leeres Wort sey, und es ist dieses Wahrheit, denn die Censur mit ihrer Willkür herrscht überall. Ein allgemeines Gesetz über die Ausführung der Preßfreiheit ist bis heute nicht zu Stande gekommen. Der Bundesbeschluß vom Jahr 1819, weit entfernt, sich als solches anzukündigen, erklärte vielmehr selbst, daß er nur vorübergehende, durch die bewegten Zeitverhältnisse veranlaßte, beschränkende Verfügungen gegen die Ausübung der freien Presse zum Gegenstande habe. Er beschränkte übrigens, wie dieses allgemein anerkannt ist, die Presse der einzelnen Bundesstaaten bezüglich ihrer <hi rendition="#g">inneren</hi> Angelegenheiten nicht im entferntesten, und konnte dieses auch nicht, da, wie verschieden man über die Natur der Preßfreiheit auch denken mag, doch jedenfalls Niemandem es einfallen wird, noch je eingefallen ist, zu läugnen, daß wenigstens in Bezug auf die eigenen Landesangelegenheiten die Regulirung der Presse eine innere, der Einwirkung der Bundesversammlung fremde Angelegenheit jedes einzelnen Staates sey. Wir haben nun aber, und dieß ist notorisch, in dem Großherzogthum eben so wenig Preßfreiheit für innere Landesangelegenheiten, als für auswärtige. Ja, wir kennen eine Discussion der Presse bezüglich unserer inneren Angelegenheiten noch weniger, als bezüglich der äußeren. Wohl mag nämlich zwar, was in außerdeutschen Staaten, was in Frankreich und England, was in Spanien oder in Amerika sich begibt, in unsern Blättern besprochen werden. Für unsere eigenen inländischen hessischen Angelegenheiten, für unsere inländische Politik aber gibt es kein öffentliches Blatt in unserem Lande, das ein von der Regierung unabhängiges oder den Ansichten derselben entgegengesetztes Urtheil aussprechen dürfte. Wir sind hierin übler daran, als Bayern, Baden, Würtemberg und andere deutsche Bundesstaaten. Die wenigen unabhängigen politischen Blätter unseres Landes, die früher bestanden, wurden bekanntlich, obgleich sie niemals der Censur sich entzogen, durch Zurücknahme der Concessionen, von der Regierung unterdrückt, neue Concessionen aber nicht gegeben. Und wer könnte sich auch heute nur versucht fühlen, eine Concession zu einem unabhängigen Blatte zu begehren, wenn ihm dieselbe nur unter der Bedingung stets vorbehaltenen Widerrufes, also mit andern Worten, nur unter der Bedingung angeboten wird, daß es aufhöre, sobald irgend etwas der Regierung Mißfälliges darin aufgenommen werde, und wenn auf diese Weise das Schwert des Damokles jeden Tag über seinem Haupte schwebt! Gewiß sehr erklärbar ist es, wenn solchergestalt es endlich dahin gekommen ist, daß eine jede öffentliche Erörterung, selbst die bescheidenste Kritik, unserer inneren Landesangelegenheiten außer der ständischen Tribune unmöglich geworden ist. Wie wenig aber von unsern ständischen Verhandlungen in das Publicum kommt, und wie sehr alle deßfallsi en Mittheilungen in den öffentlichen Blättern beengt und beschränkt sind, das ist zur Genüge bekannt. Haben wir doch erst wieder in neuester Zeit erfahren müssen, daß kein inländisches Blatt auch nur ein Referat über die jüngste, im März laufenden Jahres stattgehabte Berathung der zweiten Kammer bezüglich der unglücklichen hannover'schen Verfassungsfrage aufnehmen durfte!... An den ständischen Kammern ist es mit allen ihnen zu Gebote stehenden verfassungsmäßigen Mitteln auf Abhülfe des gegenwärtigen bekla enswerthen Zustandes der Presse zu dringen, ihre deßfallsigen Schritte so oft zu erneuern und nicht nachzulassen, bis endlich die Verheißung des Art. 18 der Bundesacte wirklich in Erfüllung geht. Indem ich hieran durch meine gegenwärtige Motion erinnere, fühle ich übri ens wohl, daß das Jahr 1840, welches noch so viele Gegner einer öffentlichen und allgemeinen Feier der segensreichen Erfindung der Presse zählt, nicht dasjenige ist, welches uns und dem großen Vaterlande den Genuß allgemeiner Preßfreiheit bringen wird; auch verkenne ich keineswegs die Hindernisse, welche einer einzelnen Regierung, hätte solche wirklich die Absicht, sofort allgemeine Preßfreiheit zu verwirklichen, entgegentreten würden, wiewohl diese Hindernisse keineswegs unübersteiglich sind. Mein heutiger Antrag ist daher nur sehr bescheiden. Nur einiger Rechtszustand in Sachen der Presse und Milderung des schwer lastenden Druckes überhaupt, so wie Freiheit der Presse für unsere innern Landesangelegenheiten ist es, was ich heute begehre. Kein Hinderniß, weder von innen noch von außen, steht der Willfahrung einer solchen Bitte entgegen. Meine Herren, wir haben auf dem gegenwärtigen Landtage ein großes Budget bewilligt, größer, als irgend eines der früheren Finanzperioden. Wir haben außerdem noch solche große und außerordentliche Opfer der Regierung bewilligt, wie keine frühere Kammer es gethan hat. Wir können also bei unserer Rückkehr keine Herabsetzung der directen Steuern mitbringen. Wir können eben so wenig unsern Mitbürgern bezüglich der indirecten Steuern, sey es eine Herabsetzung derselben, sey es eine Erleichterung in dem so schwer drückenden Controllsystem verkünden; ja wir können ihnen nicht einmal die gewisse Aussicht eröffnen, daß bezüglich der Communalauflagen, wie dieß allgemein gewünscht wird, ein Maximum gesetzlich festgesetzt werde. Möchten wir, da wir dieß Alles nicht können, bei unserer Heimkehr wenigstens im Stande seyn, unsern Mitbürgern Freiheit der Presse für unsere inländischen Angelegenheiten und dadurch die sicherste Gewähr dafür mitzubringen, daß mit Hülfe derselben, mit Hülfe fortgesetzter öffentlicher Besprechung und Erörterung es gelingen werde, auch ihre, ihr materielles Wohl betreffenden Wünsche, recht bald zum Ziele zu führen. Mein Antrag geht nach allem diesem dahin: Es wolle verehrliche Kammer großherzogliche Staatsregierung ersuchen, den Art. 35 der Verfassungsurkunde wenigstens für inländische Angelegenheiten sofort zu verwirklichen, in Bezug auf äußere Angelegenheiten aber jedenfalls einigen gesetzlichen Rechtszustand herbeizuführen, und zu diesem letzteren Endzwecke bald möglichst und noch auf diesem Landtage den Ständen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.&#x201C;</p>
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[1366/0006] noch immer nur als ein leeres Wort in seinen Staatsverfassungen erblicken muß! Meine Herren, ich sagte so eben, daß die Freiheit der Presse in unserer Verfassungsurkunde bis jetzt nur ein leeres Wort sey, und es ist dieses Wahrheit, denn die Censur mit ihrer Willkür herrscht überall. Ein allgemeines Gesetz über die Ausführung der Preßfreiheit ist bis heute nicht zu Stande gekommen. Der Bundesbeschluß vom Jahr 1819, weit entfernt, sich als solches anzukündigen, erklärte vielmehr selbst, daß er nur vorübergehende, durch die bewegten Zeitverhältnisse veranlaßte, beschränkende Verfügungen gegen die Ausübung der freien Presse zum Gegenstande habe. Er beschränkte übrigens, wie dieses allgemein anerkannt ist, die Presse der einzelnen Bundesstaaten bezüglich ihrer inneren Angelegenheiten nicht im entferntesten, und konnte dieses auch nicht, da, wie verschieden man über die Natur der Preßfreiheit auch denken mag, doch jedenfalls Niemandem es einfallen wird, noch je eingefallen ist, zu läugnen, daß wenigstens in Bezug auf die eigenen Landesangelegenheiten die Regulirung der Presse eine innere, der Einwirkung der Bundesversammlung fremde Angelegenheit jedes einzelnen Staates sey. Wir haben nun aber, und dieß ist notorisch, in dem Großherzogthum eben so wenig Preßfreiheit für innere Landesangelegenheiten, als für auswärtige. Ja, wir kennen eine Discussion der Presse bezüglich unserer inneren Angelegenheiten noch weniger, als bezüglich der äußeren. Wohl mag nämlich zwar, was in außerdeutschen Staaten, was in Frankreich und England, was in Spanien oder in Amerika sich begibt, in unsern Blättern besprochen werden. Für unsere eigenen inländischen hessischen Angelegenheiten, für unsere inländische Politik aber gibt es kein öffentliches Blatt in unserem Lande, das ein von der Regierung unabhängiges oder den Ansichten derselben entgegengesetztes Urtheil aussprechen dürfte. Wir sind hierin übler daran, als Bayern, Baden, Würtemberg und andere deutsche Bundesstaaten. Die wenigen unabhängigen politischen Blätter unseres Landes, die früher bestanden, wurden bekanntlich, obgleich sie niemals der Censur sich entzogen, durch Zurücknahme der Concessionen, von der Regierung unterdrückt, neue Concessionen aber nicht gegeben. Und wer könnte sich auch heute nur versucht fühlen, eine Concession zu einem unabhängigen Blatte zu begehren, wenn ihm dieselbe nur unter der Bedingung stets vorbehaltenen Widerrufes, also mit andern Worten, nur unter der Bedingung angeboten wird, daß es aufhöre, sobald irgend etwas der Regierung Mißfälliges darin aufgenommen werde, und wenn auf diese Weise das Schwert des Damokles jeden Tag über seinem Haupte schwebt! Gewiß sehr erklärbar ist es, wenn solchergestalt es endlich dahin gekommen ist, daß eine jede öffentliche Erörterung, selbst die bescheidenste Kritik, unserer inneren Landesangelegenheiten außer der ständischen Tribune unmöglich geworden ist. Wie wenig aber von unsern ständischen Verhandlungen in das Publicum kommt, und wie sehr alle deßfallsi en Mittheilungen in den öffentlichen Blättern beengt und beschränkt sind, das ist zur Genüge bekannt. Haben wir doch erst wieder in neuester Zeit erfahren müssen, daß kein inländisches Blatt auch nur ein Referat über die jüngste, im März laufenden Jahres stattgehabte Berathung der zweiten Kammer bezüglich der unglücklichen hannover'schen Verfassungsfrage aufnehmen durfte!... An den ständischen Kammern ist es mit allen ihnen zu Gebote stehenden verfassungsmäßigen Mitteln auf Abhülfe des gegenwärtigen bekla enswerthen Zustandes der Presse zu dringen, ihre deßfallsigen Schritte so oft zu erneuern und nicht nachzulassen, bis endlich die Verheißung des Art. 18 der Bundesacte wirklich in Erfüllung geht. Indem ich hieran durch meine gegenwärtige Motion erinnere, fühle ich übri ens wohl, daß das Jahr 1840, welches noch so viele Gegner einer öffentlichen und allgemeinen Feier der segensreichen Erfindung der Presse zählt, nicht dasjenige ist, welches uns und dem großen Vaterlande den Genuß allgemeiner Preßfreiheit bringen wird; auch verkenne ich keineswegs die Hindernisse, welche einer einzelnen Regierung, hätte solche wirklich die Absicht, sofort allgemeine Preßfreiheit zu verwirklichen, entgegentreten würden, wiewohl diese Hindernisse keineswegs unübersteiglich sind. Mein heutiger Antrag ist daher nur sehr bescheiden. Nur einiger Rechtszustand in Sachen der Presse und Milderung des schwer lastenden Druckes überhaupt, so wie Freiheit der Presse für unsere innern Landesangelegenheiten ist es, was ich heute begehre. Kein Hinderniß, weder von innen noch von außen, steht der Willfahrung einer solchen Bitte entgegen. Meine Herren, wir haben auf dem gegenwärtigen Landtage ein großes Budget bewilligt, größer, als irgend eines der früheren Finanzperioden. Wir haben außerdem noch solche große und außerordentliche Opfer der Regierung bewilligt, wie keine frühere Kammer es gethan hat. Wir können also bei unserer Rückkehr keine Herabsetzung der directen Steuern mitbringen. Wir können eben so wenig unsern Mitbürgern bezüglich der indirecten Steuern, sey es eine Herabsetzung derselben, sey es eine Erleichterung in dem so schwer drückenden Controllsystem verkünden; ja wir können ihnen nicht einmal die gewisse Aussicht eröffnen, daß bezüglich der Communalauflagen, wie dieß allgemein gewünscht wird, ein Maximum gesetzlich festgesetzt werde. Möchten wir, da wir dieß Alles nicht können, bei unserer Heimkehr wenigstens im Stande seyn, unsern Mitbürgern Freiheit der Presse für unsere inländischen Angelegenheiten und dadurch die sicherste Gewähr dafür mitzubringen, daß mit Hülfe derselben, mit Hülfe fortgesetzter öffentlicher Besprechung und Erörterung es gelingen werde, auch ihre, ihr materielles Wohl betreffenden Wünsche, recht bald zum Ziele zu führen. Mein Antrag geht nach allem diesem dahin: Es wolle verehrliche Kammer großherzogliche Staatsregierung ersuchen, den Art. 35 der Verfassungsurkunde wenigstens für inländische Angelegenheiten sofort zu verwirklichen, in Bezug auf äußere Angelegenheiten aber jedenfalls einigen gesetzlichen Rechtszustand herbeizuführen, und zu diesem letzteren Endzwecke bald möglichst und noch auf diesem Landtage den Ständen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.“ _ Dresden, 11 Jun. Der Tod Sr. Maj. des Königs von Preußen hat hier ungeachtet der Erinnerungen von 1814 warme Theilnahme erregt. Man beschäftigt sich viel mit Muthmaßungen über die politischen Folgen dieses Ereignisses und glaubt, daß die seither bestandenen Verhältnisse Preußens sowohl zum deutschen Bund als hinsichtlich seiner Stellung zu den europäischen Mächten nicht die mindeste Abänderung erleiden werden. Doch ist man der Meinung, daß in dem Personal der höchsten Administrativbehörden einige Modificationen stattfinden werden. Zugleich wird vielfach die Hoffnung ausgesprochen, daß der königliche Nachfolger nicht säumen werde, die religiösen Wirren in Ordnung zu bringen, da die wichtigsten Hemmnisse einer freundschaftlichen Transaction mit dem römischen Stuhle aufgehört zu haben scheinen. _ Weimar, 14 Jun. Heute Morgen vor 10 Uhr kam Se. Maj. der Kaiser von Rußland mit seiner Schwester, unserer Großherzogin, und der Großfürstin Olga vom Belvedere herunter, den Gottesdienst in der russischen Capelle zu besuchen. Dann begaben sich die hohen Herrschaften in das großherzogl. Residenzschloß, und einige Zeit später auch die Kaiserin, vom Belvedere kommend, um ein Déjeûner einzunehmen. Der Platz vor dem Schlosse war mit Menschen aus den besten Ständen angefüllt, die hohen Personen zu sehen, die ihnen freilich nur im Nu vorübergeführt wurden. Die Zeit und ihre Ereignisse seitdem schienen mir den männlich schönen Zügen des Kaisers ein noch ernsteres schärferes Gepräge in den letzten zwei Jahren gegeben zu haben. Die Kaiserin dagegen war sehr leidend und angegriffen von körperlichem Unwohlseyn sowohl als von dem Tode ihres geliebten Vaters; dem Blick der Augen merkte man die tiefste Trauer an. Neben ihr schwebte die Großfürstin Olga, edel wie aus schönstem Marmor gebildet, ein liebliches Conterfei ihres Vaters in zartester Schönheit. Mittags um 12 Uhr setzte die Kaiserin mit der Großfürstin Olga ihre Reise fort; unsere Großherzogin begleitete sie bis zur ersten Station, und unser Großherzog bis nach dem Lustschloß Wilhelmsthal bei Eisenach, wo sie diese Nacht ruhen wird. Se. kaiserl. Maj. bleibt noch zurück, ganz den Geschäften gewidmet, und wird erst diese Nacht seiner erlauchten Gemahlin nachreisen. Frankfurt ist das nächste Ziel, wohin sich auch schon die großherzogl. Darmstädtische Familie begeben, und wo der Großfürst

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 171. Augsburg, 19. Juni 1840, S. 1366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_171_18400619/6>, abgerufen am 28.03.2024.