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Allgemeine Zeitung. Nr. 163. Augsburg, 11. Juni 1840.

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16) die zum Bräuhaus gehörigen Waldungen, nämlich:

a) das Bleichgartenholz oder sogenanntes Hirschberger Bräuhausholz 38 7/8 Morgen aus Fichten und Föhren untermischt mit Buchen und Birken 40-50, und 15-20jähriges Holz, geschätzt zu 1900 fl.;

b) die Kündinger Holzleiten, 12 Morg. 54 Dec. aus Buchen- und Föhren-, 25-30jähriges Holz, dann Anflug von 5-10 Jahren, geschätzt zu 420 fl.;

c) der Jobstit. Holztheil 5 Tagw. 28 Dec. aus Buchen schlagbares, dann 5-10jähriger Anflug, taxirt zu 200 fl.;

d) die Doltmetzleiten 13 Tagw. 72 Dec., dann Parlisleiten bei Badenhausen 12 Tagwerk 87 Dec., wovon 1 Tagw. cultivirt und als Acker besteht, taxirt zu 500 fl.;

e) Wald auf dem Arzberg 41 Tagw. 62 Dec. hochstämmiges Föhrenholz, taxirt zu 2500 fl.;

17) die zum Bräuhause gehörigen Wiesen, nämlich:

a) Wiese bei Unteremmendorf nächst der Brücke 3 Tagw. 63 Dec. und weitere 62 Dec., und

b) die Luderbügelwiese 1 Tagw. 6 Dec. zusammen taxirt zu 1100 fl.;

c) Wiese bei Badenhausen auch Ochsenwiese, und 19 Tagw. Wiesen am See, zusammen 29 Tagw. 12 Dec., taxirt zu 7250 fl.;

d) die Stadlerwiese 1 Tagw. 49 Dec., taxirt zu 450 fl.;

e) Wiese an der Sulz und untern Mühle 2 4/8 Tagw., taxirt zu 375 fl.;

f) die Bauernwiese an dem untern Thor 12 Tagw., 55 Dec., taxirt zu 3000 fl.

18) Die zum Bräuhause gehörigen Aecker:

a) der Stadleracker an der Badenhauserstraße 2 1/2 Morgen, taxirt zu 450 fl.;

b) sechs Metzen Acker am Bronnen 6 Tagw., taxirt zu 800 fl.;

c) der Schneiderpeterl oder Bronnenacker 1 Tagw. 52 Dec., taxirt zu 300 fl.;

d) Wegacker 86 Dec., taxirt zu 100 fl.;

e) Wegacker 97 Dec., taxirt zu 200 fl.;

f) der Schusteracker unweit des Bräuhauses 97 Dec., taxirt zu 200 fl.;

g) das Beichgärtel am Weiher 20 Dec., taxirt zu 20 fl.;

h) die Herrmannsgrund 2 6/8 Tagw., taxirt zu 490 fl.;

i) Acker am Sand, auch Strohbauernacker, 1 Tagw. 41 Dec., taxirt zu 150 fl.;

k) der Hirschberger auch Dallsteineracker 12 Tgw. 77 Dec. und 14 Tagw. 87 Dec., taxirt zu 1382 fl.;

l) Acker hinterm Stadel 3 Tagw. 33 Dec., taxirt zu 900 fl.;

m) Weiheracker 2 Tagw., taxirt zu 400 fl.;

n) die sogenannte Anlage mit Garten resp. Hopfengarten 800-1000 Haufen 3 Tagw. 37 Dec., taxirt 230 fl.;

o) der hintere Hopfengarten mit Obstbäumen, auch Weinberg genannt, 4 Tagw. 35 Dec., taxirt zu 500 fl.;

p) zwei kleine Wurzgärten und ein Baumgarten mit einer Mauer umfangen, taxirt zu 300 fl.;

q) zwei Krautbeete im Ried 38 Dec., taxirt zu 100 fl.;

r) das Stöberl'sche Zehntrecht, taxirt zu 500 fl.; und

s) die Haunstetter Gült, taxirt zu 250 fl.

Die nähern Bedingnisse, so wie die Lasten und Abgaben, welche auf dem Gute und einzelnen Bestandtheilen haften, können in der dießgerichtlichen Registratur eingesehen werden, und wird bemerkt, daß der Zuschlag nach §. 64 des Hypothekengesetzes erfolgt.

Ansbach, am 20 Mai 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Killinger.

Schillinger, k. Protokollist.

[715-17]

Vorladung.

Den 27 August 1837 verstarb zu Charlottenburg an der Cholera die verwittwete Majorin v. Buttler, Henriette, geborne Fendeisen, genannt v. Thurnfeld, deren Erben oder etwaige Anverwandte bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, und von welcher nur so viel bekannt, daß sie mit ihrem 2 Tage vor ihr verstorbenen Ehegatten am 2 Februar 1829 zu Feldkirchen im Königreich Bayern getra t seyn, und mit demselben eine Zeit lang in Brüssel gelebt haben soll. Ihr Nachlaß beträgt etwa 200 Rthlr.

Auf den Antrag des Justizcommissar s Wendland als bestellten Nachlaßcurators werden daher alle unbekannten Erben der bezeichneten v. Buttler oder deren Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, sich spätestens in dem coram depulato Kammergerichts Referendarius Dr. Gneist
auf den 31 December 1840,
Vormittags 10 Uhr,
hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben, und insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fiscus als ein herrenloses Gut zugesprochen und demselben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa noch meldende Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit demjenigen, was also noch vorhanden seyn wird, zu begnügen verbunden seyn soll.

Den Auswärtigen werden die Justizcommissarien Ebell, Naude und Becher als Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 6 Februar 1840.

Königlich preuß. Kammergericht.

[1924-26]

Vorladung.

Die geschiedene Ehefrau des Bierbräuers Wilhelm Mast von Nußbach, Balbina, geb. Kaspar, hat in förmlicher Klage und gestützt auf LRS. 303 gebeten, daß ihr Ehemann, welcher heimlich entwichen ist, und sich nach Amerika begeben haben soll, für schuldig erkannt werde, aus dem auf den Tod der Katharina Mast von hier ihm angefallenen Vermögen zur Erziehung und Erhaltung ihres gemeinschaftlichen Kindes denjenigen Betrag jährlich auszuzahlen, welcher durch den Gemeinderath von Nußbach mit Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beklagten geschöpft werden wird. Zugleich hat Klägerin gebeten, zur Sicherung ihrer Ansprüche auf den Grund des §. 676 Nr. 1 der P. Ordnung Arrest auf obiges Vermögen anzulegen. Diesem letzterm Gesuche wurde, da es gesetzlich begründet befunden worden, durch Verfügung vom Heutigen entsprochen, und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache, als auch wegen der Arrestklage auf
Mittwoch den 8 Julius,
Vormittags 8 Uhr,
anberaumt, und der Beklagte mit dem Anfügen dazu vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben das Thatsächliche der Haupt- und Arrestklage für zugestanden angenommen, er mit jeder Schutzrede gegen dieselben, resp. die Rechtmäßigkeit des angelegten Arrests ausgeschlossen und das Arrestverfahren demnach fortgesetzt würde.

Verfügt Oberkirch, den 8 Mai 1840.

Großh. bad. Bezirksamt.

Jüngling.

[1631-33]

Erb-Vorladung.

Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen.

Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert,
innerhalb vier Monaten,
zur Erbtheilung um so gewisser dahier zu erscheinen, als sonst im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft lediglich denjenigen würde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Lörrach, den 28 April 1840.

Großherzoglich badisches Amtsrevisorat.

Kohlund.

[2081-83]

Feilbietung des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad.

Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum
27 Junius,
die zweite zum
27 Julius,
und die dritte zum
27 August 1840,
jedesmal Vormittags 10 Uhr,
in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C. gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken,
22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht:

1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen.

2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden.

3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird.

4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M., wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.

5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.

6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.

7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.

8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.

9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.

Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.

Totzauer.

[2120]

So eben ist bei Adolph Emmerling in Freiburg erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig:

Taschenbuch für Geschichte und Alterthum in Süddeutschland.

Herausgegeben von
Dr. Heinrich Schreiber.

2ter Jahrgang mit 3 Tafeln Abbildungen.

Preis 1 fl. 48 kr. oder 1 Rthlr.

16) die zum Bräuhaus gehörigen Waldungen, nämlich:

a) das Bleichgartenholz oder sogenanntes Hirschberger Bräuhausholz 38 7/8 Morgen aus Fichten und Föhren untermischt mit Buchen und Birken 40-50, und 15-20jähriges Holz, geschätzt zu 1900 fl.;

b) die Kündinger Holzleiten, 12 Morg. 54 Dec. aus Buchen- und Föhren-, 25-30jähriges Holz, dann Anflug von 5-10 Jahren, geschätzt zu 420 fl.;

c) der Jobstit. Holztheil 5 Tagw. 28 Dec. aus Buchen schlagbares, dann 5-10jähriger Anflug, taxirt zu 200 fl.;

d) die Doltmetzleiten 13 Tagw. 72 Dec., dann Parlisleiten bei Badenhausen 12 Tagwerk 87 Dec., wovon 1 Tagw. cultivirt und als Acker besteht, taxirt zu 500 fl.;

e) Wald auf dem Arzberg 41 Tagw. 62 Dec. hochstämmiges Föhrenholz, taxirt zu 2500 fl.;

17) die zum Bräuhause gehörigen Wiesen, nämlich:

a) Wiese bei Unteremmendorf nächst der Brücke 3 Tagw. 63 Dec. und weitere 62 Dec., und

b) die Luderbügelwiese 1 Tagw. 6 Dec. zusammen taxirt zu 1100 fl.;

c) Wiese bei Badenhausen auch Ochsenwiese, und 19 Tagw. Wiesen am See, zusammen 29 Tagw. 12 Dec., taxirt zu 7250 fl.;

d) die Stadlerwiese 1 Tagw. 49 Dec., taxirt zu 450 fl.;

e) Wiese an der Sulz und untern Mühle 2 4/8 Tagw., taxirt zu 375 fl.;

f) die Bauernwiese an dem untern Thor 12 Tagw., 55 Dec., taxirt zu 3000 fl.

18) Die zum Bräuhause gehörigen Aecker:

a) der Stadleracker an der Badenhauserstraße 2 1/2 Morgen, taxirt zu 450 fl.;

b) sechs Metzen Acker am Bronnen 6 Tagw., taxirt zu 800 fl.;

c) der Schneiderpeterl oder Bronnenacker 1 Tagw. 52 Dec., taxirt zu 300 fl.;

d) Wegacker 86 Dec., taxirt zu 100 fl.;

e) Wegacker 97 Dec., taxirt zu 200 fl.;

f) der Schusteracker unweit des Bräuhauses 97 Dec., taxirt zu 200 fl.;

g) das Beichgärtel am Weiher 20 Dec., taxirt zu 20 fl.;

h) die Herrmannsgrund 2 6/8 Tagw., taxirt zu 490 fl.;

i) Acker am Sand, auch Strohbauernacker, 1 Tagw. 41 Dec., taxirt zu 150 fl.;

k) der Hirschberger auch Dallsteineracker 12 Tgw. 77 Dec. und 14 Tagw. 87 Dec., taxirt zu 1382 fl.;

l) Acker hinterm Stadel 3 Tagw. 33 Dec., taxirt zu 900 fl.;

m) Weiheracker 2 Tagw., taxirt zu 400 fl.;

n) die sogenannte Anlage mit Garten resp. Hopfengarten 800-1000 Haufen 3 Tagw. 37 Dec., taxirt 230 fl.;

o) der hintere Hopfengarten mit Obstbäumen, auch Weinberg genannt, 4 Tagw. 35 Dec., taxirt zu 500 fl.;

p) zwei kleine Wurzgärten und ein Baumgarten mit einer Mauer umfangen, taxirt zu 300 fl.;

q) zwei Krautbeete im Ried 38 Dec., taxirt zu 100 fl.;

r) das Stöberl'sche Zehntrecht, taxirt zu 500 fl.; und

s) die Haunstetter Gült, taxirt zu 250 fl.

Die nähern Bedingnisse, so wie die Lasten und Abgaben, welche auf dem Gute und einzelnen Bestandtheilen haften, können in der dießgerichtlichen Registratur eingesehen werden, und wird bemerkt, daß der Zuschlag nach §. 64 des Hypothekengesetzes erfolgt.

Ansbach, am 20 Mai 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Killinger.

Schillinger, k. Protokollist.

[715-17]

Vorladung.

Den 27 August 1837 verstarb zu Charlottenburg an der Cholera die verwittwete Majorin v. Buttler, Henriette, geborne Fendeisen, genannt v. Thurnfeld, deren Erben oder etwaige Anverwandte bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, und von welcher nur so viel bekannt, daß sie mit ihrem 2 Tage vor ihr verstorbenen Ehegatten am 2 Februar 1829 zu Feldkirchen im Königreich Bayern getra t seyn, und mit demselben eine Zeit lang in Brüssel gelebt haben soll. Ihr Nachlaß beträgt etwa 200 Rthlr.

Auf den Antrag des Justizcommissar s Wendland als bestellten Nachlaßcurators werden daher alle unbekannten Erben der bezeichneten v. Buttler oder deren Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, sich spätestens in dem coram depulato Kammergerichts Referendarius Dr. Gneist
auf den 31 December 1840,
Vormittags 10 Uhr,
hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben, und insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fiscus als ein herrenloses Gut zugesprochen und demselben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa noch meldende Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit demjenigen, was also noch vorhanden seyn wird, zu begnügen verbunden seyn soll.

Den Auswärtigen werden die Justizcommissarien Ebell, Naude und Becher als Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 6 Februar 1840.

Königlich preuß. Kammergericht.

[1924-26]

Vorladung.

Die geschiedene Ehefrau des Bierbräuers Wilhelm Mast von Nußbach, Balbina, geb. Kaspar, hat in förmlicher Klage und gestützt auf LRS. 303 gebeten, daß ihr Ehemann, welcher heimlich entwichen ist, und sich nach Amerika begeben haben soll, für schuldig erkannt werde, aus dem auf den Tod der Katharina Mast von hier ihm angefallenen Vermögen zur Erziehung und Erhaltung ihres gemeinschaftlichen Kindes denjenigen Betrag jährlich auszuzahlen, welcher durch den Gemeinderath von Nußbach mit Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beklagten geschöpft werden wird. Zugleich hat Klägerin gebeten, zur Sicherung ihrer Ansprüche auf den Grund des §. 676 Nr. 1 der P. Ordnung Arrest auf obiges Vermögen anzulegen. Diesem letzterm Gesuche wurde, da es gesetzlich begründet befunden worden, durch Verfügung vom Heutigen entsprochen, und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache, als auch wegen der Arrestklage auf
Mittwoch den 8 Julius,
Vormittags 8 Uhr,
anberaumt, und der Beklagte mit dem Anfügen dazu vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben das Thatsächliche der Haupt- und Arrestklage für zugestanden angenommen, er mit jeder Schutzrede gegen dieselben, resp. die Rechtmäßigkeit des angelegten Arrests ausgeschlossen und das Arrestverfahren demnach fortgesetzt würde.

Verfügt Oberkirch, den 8 Mai 1840.

Großh. bad. Bezirksamt.

Jüngling.

[1631-33]

Erb-Vorladung.

Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen.

Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert,
innerhalb vier Monaten,
zur Erbtheilung um so gewisser dahier zu erscheinen, als sonst im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft lediglich denjenigen würde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Lörrach, den 28 April 1840.

Großherzoglich badisches Amtsrevisorat.

Kohlund.

[2081-83]

Feilbietung des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad.

Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum
27 Junius,
die zweite zum
27 Julius,
und die dritte zum
27 August 1840,
jedesmal Vormittags 10 Uhr,
in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C. gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken,
22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht:

1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen.

2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden.

3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird.

4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M., wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.

5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.

6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.

7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.

8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.

9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.

Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.

Totzauer.

[2120]

So eben ist bei Adolph Emmerling in Freiburg erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig:

Taschenbuch für Geschichte und Alterthum in Süddeutschland.

Herausgegeben von
Dr. Heinrich Schreiber.

2ter Jahrgang mit 3 Tafeln Abbildungen.

Preis 1 fl. 48 kr. oder 1 Rthlr.

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          <p>Den 27 August 1837 verstarb zu Charlottenburg an der Cholera die verwittwete Majorin v. Buttler, Henriette, geborne Fendeisen, genannt v. Thurnfeld, deren Erben oder etwaige Anverwandte bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, und von welcher nur so viel bekannt, daß sie mit ihrem 2 Tage vor ihr verstorbenen Ehegatten am 2 Februar 1829 zu Feldkirchen im Königreich Bayern getra t seyn, und mit demselben eine Zeit lang in Brüssel gelebt haben soll. Ihr Nachlaß beträgt etwa 200 Rthlr.</p><lb/>
          <p>Auf den Antrag des Justizcommissar s Wendland als bestellten Nachlaßcurators werden daher alle unbekannten Erben der bezeichneten v. Buttler oder deren Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, sich spätestens in dem coram depulato Kammergerichts Referendarius Dr. Gneist<lb/>
auf den 31 December 1840,<lb/>
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hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben, und insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fiscus als ein herrenloses Gut zugesprochen und demselben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa noch meldende Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit demjenigen, was also noch vorhanden seyn wird, zu begnügen verbunden seyn soll.</p><lb/>
          <p>Den Auswärtigen werden die Justizcommissarien Ebell, Naude und Becher als Mandatarien in Vorschlag gebracht.</p><lb/>
          <p>Berlin, den 6 Februar 1840.</p><lb/>
          <p>Königlich preuß. Kammergericht.</p>
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          <p>Vorladung.</p><lb/>
          <p>Die geschiedene Ehefrau des Bierbräuers Wilhelm Mast von Nußbach, Balbina, geb. Kaspar, hat in förmlicher Klage und gestützt auf LRS. 303 gebeten, daß ihr Ehemann, welcher heimlich entwichen ist, und sich nach Amerika begeben haben soll, für schuldig erkannt werde, aus dem auf den Tod der Katharina Mast von hier ihm angefallenen Vermögen zur Erziehung und Erhaltung ihres gemeinschaftlichen Kindes denjenigen Betrag jährlich auszuzahlen, welcher durch den Gemeinderath von Nußbach mit Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beklagten geschöpft werden wird. Zugleich hat Klägerin gebeten, zur Sicherung ihrer Ansprüche auf den Grund des §. 676 Nr. 1 der P. Ordnung Arrest auf obiges Vermögen anzulegen. Diesem letzterm Gesuche wurde, da es gesetzlich begründet befunden worden, durch Verfügung vom Heutigen entsprochen, und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache, als auch wegen der Arrestklage auf<lb/>
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anberaumt, und der Beklagte mit dem Anfügen dazu vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben das Thatsächliche der Haupt- und Arrestklage für zugestanden angenommen, er mit jeder Schutzrede gegen dieselben, resp. die Rechtmäßigkeit des angelegten Arrests ausgeschlossen und das Arrestverfahren demnach fortgesetzt würde.</p><lb/>
          <p>Verfügt Oberkirch, den 8 Mai 1840.</p><lb/>
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          <p>Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen.</p><lb/>
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          <p>Lörrach, den 28 April 1840.</p><lb/>
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          <p>Feilbietung des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad.</p><lb/>
          <p>Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum<lb/>
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in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C. <formula notation="TeX">\frac {38 alt}{37 neu}</formula>gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken,<lb/>
22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht:</p><lb/>
          <p>1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen.</p><lb/>
          <p>2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden.</p><lb/>
          <p>3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird.</p><lb/>
          <p>4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M., wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.</p><lb/>
          <p>5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.</p><lb/>
          <p>6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.</p><lb/>
          <p>7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.</p><lb/>
          <p>8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.</p><lb/>
          <p>9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.</p><lb/>
          <p>Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.</p><lb/>
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Dr. Heinrich Schreiber.</p><lb/>
          <p>2ter Jahrgang mit 3 Tafeln Abbildungen.</p><lb/>
          <p>Preis 1 fl. 48 kr. oder 1 Rthlr.</p>
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[1303/0015] 16) die zum Bräuhaus gehörigen Waldungen, nämlich: a) das Bleichgartenholz oder sogenanntes Hirschberger Bräuhausholz 38 7/8 Morgen aus Fichten und Föhren untermischt mit Buchen und Birken 40-50, und 15-20jähriges Holz, geschätzt zu 1900 fl.; b) die Kündinger Holzleiten, 12 Morg. 54 Dec. aus Buchen- und Föhren-, 25-30jähriges Holz, dann Anflug von 5-10 Jahren, geschätzt zu 420 fl.; c) der Jobstit. Holztheil 5 Tagw. 28 Dec. aus Buchen schlagbares, dann 5-10jähriger Anflug, taxirt zu 200 fl.; d) die Doltmetzleiten 13 Tagw. 72 Dec., dann Parlisleiten bei Badenhausen 12 Tagwerk 87 Dec., wovon 1 Tagw. cultivirt und als Acker besteht, taxirt zu 500 fl.; e) Wald auf dem Arzberg 41 Tagw. 62 Dec. hochstämmiges Föhrenholz, taxirt zu 2500 fl.; 17) die zum Bräuhause gehörigen Wiesen, nämlich: a) Wiese bei Unteremmendorf nächst der Brücke 3 Tagw. 63 Dec. und weitere 62 Dec., und b) die Luderbügelwiese 1 Tagw. 6 Dec. zusammen taxirt zu 1100 fl.; c) Wiese bei Badenhausen auch Ochsenwiese, und 19 Tagw. Wiesen am See, zusammen 29 Tagw. 12 Dec., taxirt zu 7250 fl.; d) die Stadlerwiese 1 Tagw. 49 Dec., taxirt zu 450 fl.; e) Wiese an der Sulz und untern Mühle 2 4/8 Tagw., taxirt zu 375 fl.; f) die Bauernwiese an dem untern Thor 12 Tagw., 55 Dec., taxirt zu 3000 fl. 18) Die zum Bräuhause gehörigen Aecker: a) der Stadleracker an der Badenhauserstraße 2 1/2 Morgen, taxirt zu 450 fl.; b) sechs Metzen Acker am Bronnen 6 Tagw., taxirt zu 800 fl.; c) der Schneiderpeterl oder Bronnenacker 1 Tagw. 52 Dec., taxirt zu 300 fl.; d) Wegacker 86 Dec., taxirt zu 100 fl.; e) Wegacker 97 Dec., taxirt zu 200 fl.; f) der Schusteracker unweit des Bräuhauses 97 Dec., taxirt zu 200 fl.; g) das Beichgärtel am Weiher 20 Dec., taxirt zu 20 fl.; h) die Herrmannsgrund 2 6/8 Tagw., taxirt zu 490 fl.; i) Acker am Sand, auch Strohbauernacker, 1 Tagw. 41 Dec., taxirt zu 150 fl.; k) der Hirschberger auch Dallsteineracker 12 Tgw. 77 Dec. und 14 Tagw. 87 Dec., taxirt zu 1382 fl.; l) Acker hinterm Stadel 3 Tagw. 33 Dec., taxirt zu 900 fl.; m) Weiheracker 2 Tagw., taxirt zu 400 fl.; n) die sogenannte Anlage mit Garten resp. Hopfengarten 800-1000 Haufen 3 Tagw. 37 Dec., taxirt 230 fl.; o) der hintere Hopfengarten mit Obstbäumen, auch Weinberg genannt, 4 Tagw. 35 Dec., taxirt zu 500 fl.; p) zwei kleine Wurzgärten und ein Baumgarten mit einer Mauer umfangen, taxirt zu 300 fl.; q) zwei Krautbeete im Ried 38 Dec., taxirt zu 100 fl.; r) das Stöberl'sche Zehntrecht, taxirt zu 500 fl.; und s) die Haunstetter Gült, taxirt zu 250 fl. Die nähern Bedingnisse, so wie die Lasten und Abgaben, welche auf dem Gute und einzelnen Bestandtheilen haften, können in der dießgerichtlichen Registratur eingesehen werden, und wird bemerkt, daß der Zuschlag nach §. 64 des Hypothekengesetzes erfolgt. Ansbach, am 20 Mai 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht. Killinger. Schillinger, k. Protokollist. [715-17] Vorladung. Den 27 August 1837 verstarb zu Charlottenburg an der Cholera die verwittwete Majorin v. Buttler, Henriette, geborne Fendeisen, genannt v. Thurnfeld, deren Erben oder etwaige Anverwandte bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, und von welcher nur so viel bekannt, daß sie mit ihrem 2 Tage vor ihr verstorbenen Ehegatten am 2 Februar 1829 zu Feldkirchen im Königreich Bayern getra t seyn, und mit demselben eine Zeit lang in Brüssel gelebt haben soll. Ihr Nachlaß beträgt etwa 200 Rthlr. Auf den Antrag des Justizcommissar s Wendland als bestellten Nachlaßcurators werden daher alle unbekannten Erben der bezeichneten v. Buttler oder deren Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, sich spätestens in dem coram depulato Kammergerichts Referendarius Dr. Gneist auf den 31 December 1840, Vormittags 10 Uhr, hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben, und insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fiscus als ein herrenloses Gut zugesprochen und demselben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa noch meldende Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit demjenigen, was also noch vorhanden seyn wird, zu begnügen verbunden seyn soll. Den Auswärtigen werden die Justizcommissarien Ebell, Naude und Becher als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Berlin, den 6 Februar 1840. Königlich preuß. Kammergericht. [1924-26] Vorladung. Die geschiedene Ehefrau des Bierbräuers Wilhelm Mast von Nußbach, Balbina, geb. Kaspar, hat in förmlicher Klage und gestützt auf LRS. 303 gebeten, daß ihr Ehemann, welcher heimlich entwichen ist, und sich nach Amerika begeben haben soll, für schuldig erkannt werde, aus dem auf den Tod der Katharina Mast von hier ihm angefallenen Vermögen zur Erziehung und Erhaltung ihres gemeinschaftlichen Kindes denjenigen Betrag jährlich auszuzahlen, welcher durch den Gemeinderath von Nußbach mit Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beklagten geschöpft werden wird. Zugleich hat Klägerin gebeten, zur Sicherung ihrer Ansprüche auf den Grund des §. 676 Nr. 1 der P. Ordnung Arrest auf obiges Vermögen anzulegen. Diesem letzterm Gesuche wurde, da es gesetzlich begründet befunden worden, durch Verfügung vom Heutigen entsprochen, und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache, als auch wegen der Arrestklage auf Mittwoch den 8 Julius, Vormittags 8 Uhr, anberaumt, und der Beklagte mit dem Anfügen dazu vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben das Thatsächliche der Haupt- und Arrestklage für zugestanden angenommen, er mit jeder Schutzrede gegen dieselben, resp. die Rechtmäßigkeit des angelegten Arrests ausgeschlossen und das Arrestverfahren demnach fortgesetzt würde. Verfügt Oberkirch, den 8 Mai 1840. Großh. bad. Bezirksamt. Jüngling. [1631-33] Erb-Vorladung. Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert, innerhalb vier Monaten, zur Erbtheilung um so gewisser dahier zu erscheinen, als sonst im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft lediglich denjenigen würde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre. Lörrach, den 28 April 1840. Großherzoglich badisches Amtsrevisorat. Kohlund. [2081-83] Feilbietung des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad. Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum 27 Junius, die zweite zum 27 Julius, und die dritte zum 27 August 1840, jedesmal Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C. [FORMEL]gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken, 22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht: 1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen. 2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden. 3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird. 4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M., wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen. 5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer. 6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet. 7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen. 8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen. 9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten. Gegeben Eger, den 19 Mai 1840. Totzauer. [2120] So eben ist bei Adolph Emmerling in Freiburg erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig: Taschenbuch für Geschichte und Alterthum in Süddeutschland. Herausgegeben von Dr. Heinrich Schreiber. 2ter Jahrgang mit 3 Tafeln Abbildungen. Preis 1 fl. 48 kr. oder 1 Rthlr.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 163. Augsburg, 11. Juni 1840, S. 1303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_163_18400611/15>, abgerufen am 22.11.2024.