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Allgemeine Zeitung. Nr. 158. Augsburg, 6. Juni 1840.

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[2090-93]
[Tabelle]

Oesterr. k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Die elegant und mit möglichster Bequemlichkeit für die P. T. HH. Reisenden ausgestatteten Dampfboote fahren im Monat Junius
von Linz nach Wien am 7, 12, 14, 17, 19, 22, 24, 27, 29,
von Wien nach Pesth am 8, 12, 15, 18, 22, 24, 27, 29,
von Pesth nach der untern Donau und Konstantinopel, jeden Mittwoch, und zwar abwechselnd eine Reise über Galatz, die andere über Czerna-voda und Kustendje. (Die Reise von Pesth nach Konstantinopel dauert 11 Tage.)

Die Rückreise von Konstantinopel nach allen Stationen der untern Donau ist ebenfalls abwechselnd eine Woche über Galatz, die andere über Kustendje und Czerna-voda. (Reisedauer über Kustendje und Orsova, Contumaz von 10 Tagen inbegriffen, 28 Tage.)

Von Konstantinopel nach Trapezunt, Smyrna und Salonich und wieder zurück jede Woche eine Fahrt. Von Smyrna nach Beyrut und andern syrischen Häfen alle 3 Wochen eine Fahrt.

Ausführliche Tarife sind zu haben:

in Augsburg bei HH. Gebrüder Frommel,

in Leipzig bei HH. Frege & Comp.,

in Frankfurt a. M. bei HH. J. J. Klotz,

in Berlin bei HH. J. G. Braumüller Sohn,

in Hamburg bei HH. Schaar & Clauß,

in Ulm bei der bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bei HH. Theod. Kindervater,

in Dresden bei HH. W. Bassenge & Comp.,

in Stuttgart bei HH. Stahl & Federer.

[2136]

Verschollenheits-Erklärung.

Nachdem sich in Folge dießgerichtlicher Edictal-Ladung vom 13 September v. J. weder Johann Fischer von Jedesheim noch seine allenfallsige Descendenz in dem vorgesetzten Termine gemeldet haben, so wird derselbe im Nachklange zu dem angedrohten Präjudiz für verschollen erklärt, und sein noch in 2234 fl. 57 kr. 1 pf. bestehendes Vermögen seinen Intestat-Erben gegen Caution überantwortet.

Illertissen, den 22 Mai 1840.

Königl. bayer. Landgericht Illertissen.

Der königl. Landr. Hummel.

[2081-83]

Feilbietung des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad.

Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum
27 Junius,
die zweite zum
27 Julius,
und die dritte zum
27 August 1840,
jedesmal Vormittags 10 Uhr,
in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C.
38 alt
37 neu
gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken, 22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht:

1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen.

2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden.

3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird.

4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M., wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.

5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.

6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.

7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.

8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.

9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.

Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.

Totzauer.

[2031]

Bei Karl Cnobloch in Leipzig ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes zu erhalten:

Pathologie und Therapie der Wassersuchten
von Osborne.

Aus dem Englischen nach der zweiten Originalausgabe übersetzt, und mit zwei Anhängen über die Bright'sche Krankheit von Bright und Solon, so wie mit einer Sammlung englischer Receptformeln versehen von Anton Soer.

Mit einer Vorrede von Friedrich Nasse, Geheimem Medicinalrathe und Director des medicinischen Klinikums zu Bonn.

Mit einer colorirten Lithographie.

gr. 8. geh. Preis 1 Rthlr.

Ueber das Wesen und die Ursachen der contagiösen Augenblennorrhöe, so wie über Augenblennorrhöen überhaupt
nebst Angabe einer auf eigene Erfahrungen begründeten, sichern Methode, sie und ihre Nachkrankheiten gründlich zu heilen,
von M. L. Hancke,
Doctor der Medicin und Chirurgie, k. preuß. Regiments-Ärzte, praktischem Arzte, Operateur und Geburtshelfer, so wie Ritter des rothen Adlerordens vierter Classe.

gr. 8. gehefter Preis 12 gr.

[2090-93]
[Tabelle]

Oesterr. k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Die elegant und mit möglichster Bequemlichkeit für die P. T. HH. Reisenden ausgestatteten Dampfboote fahren im Monat Junius
von Linz nach Wien am 7, 12, 14, 17, 19, 22, 24, 27, 29,
von Wien nach Pesth am 8, 12, 15, 18, 22, 24, 27, 29,
von Pesth nach der untern Donau und Konstantinopel, jeden Mittwoch, und zwar abwechselnd eine Reise über Galatz, die andere über Czerna-voda und Kustendje. (Die Reise von Pesth nach Konstantinopel dauert 11 Tage.)

Die Rückreise von Konstantinopel nach allen Stationen der untern Donau ist ebenfalls abwechselnd eine Woche über Galatz, die andere über Kustendje und Czerna-voda. (Reisedauer über Kustendje und Orsova, Contumaz von 10 Tagen inbegriffen, 28 Tage.)

Von Konstantinopel nach Trapezunt, Smyrna und Salonich und wieder zurück jede Woche eine Fahrt. Von Smyrna nach Beyrut und andern syrischen Häfen alle 3 Wochen eine Fahrt.

Ausführliche Tarife sind zu haben:

in Augsburg bei HH. Gebrüder Frommel,

in Leipzig bei HH. Frege & Comp.,

in Frankfurt a. M. bei HH. J. J. Klotz,

in Berlin bei HH. J. G. Braumüller Sohn,

in Hamburg bei HH. Schaar & Clauß,

in Ulm bei der bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bei HH. Theod. Kindervater,

in Dresden bei HH. W. Bassenge & Comp.,

in Stuttgart bei HH. Stahl & Federer.

[2136]

Verschollenheits-Erklärung.

Nachdem sich in Folge dießgerichtlicher Edictal-Ladung vom 13 September v. J. weder Johann Fischer von Jedesheim noch seine allenfallsige Descendenz in dem vorgesetzten Termine gemeldet haben, so wird derselbe im Nachklange zu dem angedrohten Präjudiz für verschollen erklärt, und sein noch in 2234 fl. 57 kr. 1 pf. bestehendes Vermögen seinen Intestat-Erben gegen Caution überantwortet.

Illertissen, den 22 Mai 1840.

Königl. bayer. Landgericht Illertissen.

Der königl. Landr. Hummel.

[2081-83]

Feilbietung des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad.

Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum
27 Junius,
die zweite zum
27 Julius,
und die dritte zum
27 August 1840,
jedesmal Vormittags 10 Uhr,
in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C.
38 alt
37 neu
gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken, 22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht:

1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen.

2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden.

3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird.

4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M., wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.

5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.

6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.

7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.

8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.

9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.

Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.

Totzauer.

[2031]

Bei Karl Cnobloch in Leipzig ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes zu erhalten:

Pathologie und Therapie der Wassersuchten
von Osborne.

Aus dem Englischen nach der zweiten Originalausgabe übersetzt, und mit zwei Anhängen über die Bright'sche Krankheit von Bright und Solon, so wie mit einer Sammlung englischer Receptformeln versehen von Anton Soer.

Mit einer Vorrede von Friedrich Nasse, Geheimem Medicinalrathe und Director des medicinischen Klinikums zu Bonn.

Mit einer colorirten Lithographie.

gr. 8. geh. Preis 1 Rthlr.

Ueber das Wesen und die Ursachen der contagiösen Augenblennorrhöe, so wie über Augenblennorrhöen überhaupt
nebst Angabe einer auf eigene Erfahrungen begründeten, sichern Methode, sie und ihre Nachkrankheiten gründlich zu heilen,
von M. L. Hancke,
Doctor der Medicin und Chirurgie, k. preuß. Regiments-Ärzte, praktischem Arzte, Operateur und Geburtshelfer, so wie Ritter des rothen Adlerordens vierter Classe.

gr. 8. gehefter Preis 12 gr.

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[1263/0015] [2090-93] Oesterr. k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Die elegant und mit möglichster Bequemlichkeit für die P. T. HH. Reisenden ausgestatteten Dampfboote fahren im Monat Junius von Linz nach Wien am 7, 12, 14, 17, 19, 22, 24, 27, 29, von Wien nach Pesth am 8, 12, 15, 18, 22, 24, 27, 29, von Pesth nach der untern Donau und Konstantinopel, jeden Mittwoch, und zwar abwechselnd eine Reise über Galatz, die andere über Czerna-voda und Kustendje. (Die Reise von Pesth nach Konstantinopel dauert 11 Tage.) Die Rückreise von Konstantinopel nach allen Stationen der untern Donau ist ebenfalls abwechselnd eine Woche über Galatz, die andere über Kustendje und Czerna-voda. (Reisedauer über Kustendje und Orsova, Contumaz von 10 Tagen inbegriffen, 28 Tage.) Von Konstantinopel nach Trapezunt, Smyrna und Salonich und wieder zurück jede Woche eine Fahrt. Von Smyrna nach Beyrut und andern syrischen Häfen alle 3 Wochen eine Fahrt. Ausführliche Tarife sind zu haben: in Augsburg bei HH. Gebrüder Frommel, in Leipzig bei HH. Frege & Comp., in Frankfurt a. M. bei HH. J. J. Klotz, in Berlin bei HH. J. G. Braumüller Sohn, in Hamburg bei HH. Schaar & Clauß, in Ulm bei der bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bei HH. Theod. Kindervater, in Dresden bei HH. W. Bassenge & Comp., in Stuttgart bei HH. Stahl & Federer. [2136] Verschollenheits-Erklärung. Nachdem sich in Folge dießgerichtlicher Edictal-Ladung vom 13 September v. J. weder Johann Fischer von Jedesheim noch seine allenfallsige Descendenz in dem vorgesetzten Termine gemeldet haben, so wird derselbe im Nachklange zu dem angedrohten Präjudiz für verschollen erklärt, und sein noch in 2234 fl. 57 kr. 1 pf. bestehendes Vermögen seinen Intestat-Erben gegen Caution überantwortet. Illertissen, den 22 Mai 1840. Königl. bayer. Landgericht Illertissen. Der königl. Landr. Hummel. [2081-83] Feilbietung des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad. Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum 27 Junius, die zweite zum 27 Julius, und die dritte zum 27 August 1840, jedesmal Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C. 38 alt 37 neu gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken, 22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht: 1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen. 2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden. 3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird. 4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M., wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen. 5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer. 6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet. 7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen. 8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen. 9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten. Gegeben Eger, den 19 Mai 1840. Totzauer. [2031] Bei Karl Cnobloch in Leipzig ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes zu erhalten: Pathologie und Therapie der Wassersuchten von Osborne. Aus dem Englischen nach der zweiten Originalausgabe übersetzt, und mit zwei Anhängen über die Bright'sche Krankheit von Bright und Solon, so wie mit einer Sammlung englischer Receptformeln versehen von Anton Soer. Mit einer Vorrede von Friedrich Nasse, Geheimem Medicinalrathe und Director des medicinischen Klinikums zu Bonn. Mit einer colorirten Lithographie. gr. 8. geh. Preis 1 Rthlr. Ueber das Wesen und die Ursachen der contagiösen Augenblennorrhöe, so wie über Augenblennorrhöen überhaupt nebst Angabe einer auf eigene Erfahrungen begründeten, sichern Methode, sie und ihre Nachkrankheiten gründlich zu heilen, von M. L. Hancke, Doctor der Medicin und Chirurgie, k. preuß. Regiments-Ärzte, praktischem Arzte, Operateur und Geburtshelfer, so wie Ritter des rothen Adlerordens vierter Classe. gr. 8. gehefter Preis 12 gr.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 158. Augsburg, 6. Juni 1840, S. 1263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_158_18400606/15>, abgerufen am 24.11.2024.