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Allgemeine Zeitung. Nr. 153. Augsburg, 1. Juni 1840.

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2000 fl. Conv.-Mze. Auf derselben Localität könnte auch eine Bierbrauerei, eine Branntweinbrennerei oder eine Zuckersiederei sammt Raffinerie etablirt und ausgeübt werden.

Der Verkaufspreis ist das Capital von 10 Procent reinem Erträgniß. Die Zahlung des Capitals hat binnen sechs Jahren theilweise zu geschehen.

Auskunft gibt der Eigenthümer in Osen, Attila-Gasse, Nr. 727.

[2076-78]

Edictal-Ladung.

Der k. bayer. Lottocollecteur Karl Sauer in Neu-Ulm hat den ehemaligen k. bayer. Oberlieutenant, nunmehr landesabwesenden Franz von Tausch, wegen zweier Darlehen, zu 500 fl., und 1000 Drachmen, resp. 748 Drachmen Rest hieran, dießorts belangt, und zu Gunsten seiner eingeklagten und bescheinigten Forderung die Beschlagnahme eines dem Beklagten als Legatar der Josephine Lenz aus der Kaufmann Joseph Anton Lenz'schen Verlassenschaft noch treffenden Betrages implorirt.

Dieser Beschlagnahme hat man stattgegeben, und daher sofort zur Justification dieses Realarrestes eventuell zur Production der Original-Urkunden auf
Samstag den 29 August d. J.,
Früh 10 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt, zu welcher Franz von Tausch, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort hierorts unbekannt ist, hiemit öffentlich und unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen wird, daß im Falle seines Nichterscheinens oder Nichtantwortens auf die bis zum Commissionstage in dießgerichtlicher Registratur zur Einsicht vorliegende Klage der verhängte Realarrest für justificirt und die producirten Originalurkunden für anerkannt erachtet werden würden.

Den 12 Mai 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Ott.

[1990]

Bekanntmachung.

Aus der fürstl. v. Wrede'schen Verlassenschaft sind nachfolgende Fabrik-Gegenstände, so wie verschiedenes Material zum Verkaufe disponibel als:

a) für eine Bleiweiß-Fabrike geeignet, der ganze Mühl-Apparat von 6 Mühlsteinen von Granit, auf Pferdekraft eingerichtet, dann eine Schwerspathstampf und ein besonderer Mahlgang mit zwei aufrechtstehenden Steinen, sammt den nöthigen Branden, Kufen und sonstigen Einrichtungen;

b) für eine Bleizucker-Fabrik geeignet 4 Stück kupferne Bleizucker-Kessel,
1 Distillir-Kessel mit Schlangenrohr und Kühlfaß, dann die nöthigen Kufen, Butten und Ständer;

c) für eine Essigfabrik geeignet, 12 Stück Essig-Fabrications-Standen nach neuester Art eingerichtet,
dann eine Partie Essigfässer von 10 bis 100 Eimer;

d) an Materialien kommen zum Verkauf circa 300 Centner Bleiweiß von verschiedenen Sorten,
circa 12 Ctr. Blei,
circa 1 3/4 Ctr. Bleikalk,
circa 7 3/4 Ctr. Bleikrätze,
circa 3 Ctr. Bleizucker,
circa 60 Ctr. gemahlener Schwerspath,
und circa 40 Eimer Essig.

Diese sämmtlichen Gegenstände können täglich in Augenschein genommen werden, für den Verkauf selbst aber ist Termin auf
Dienstag den 16 Junius
für die Fabrik-Gegenstände, und auf
Mittwoch den 17 Junius d. J.
für die Material-Vorräthe festgesetzt.

Der Zuschlag erfolgt bei annehmbaren Geboten sogleich, und bezüglich des Bleiweißes wird bemerkt, daß solches auch in kleinen Partien abgegeben wird.

Ellingen, den 20 Mai 1840.

Fürstlich von Wrede'sches Rentamt.

Priester, Rentb. Löw, Contr.

coll. Rösch.

[2081-83]

Feilbietung
des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad.

Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum
27 Junius,
die zweite zum
27 Julius,
und die dritte zum
27 August 1840,
jedesmal Vormittags 10 Uhr,
in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C
38 alt
37 neu
gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken, 22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht:

1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen.

2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden.

3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird.

4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M.,
wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.

5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.

6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.

7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.

8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.

9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.

Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.

Totzauer.

[1619-21]

Edictal-Ladung.

Nachdem
1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie
den 15 Julius 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.

Leipzig, am 21 März 1840.

Königlich sächsisches Appellationsgericht.

Dr. Schreckenberger.

Hincke.

[1534-36]

Aufforderung.

Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen:

"Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.

Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Ruthen Weinberg im Gurlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.

Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.

Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung oder nach fruchtlosem Ablauf der in der Vorladung anberaumten Frist zu Recht zu erkennen, - der oben benannte Eintrag im Unterpfandsbuche der Gemeinde Zeutern sey zu streichen.

In Folge dieses Antrags werden die unbekannten Erben des obengenannten Unterpfandsgläubigers aufgefordert, ihre Ansprüche auf obige ihrem Erblasser verpfändete Liegenschaften
innerhalb zwei Monaten
dahier geltend zu machen, widrigenfalls nach dem Antrag des Konrad Scherer der Strich des Eintrags im Pfandbuche verfügt werden wird.

Bruchsal, den 8 April 1840.

Großh. badisches Oberamt Bruchsal.

Stempf.

2000 fl. Conv.-Mze. Auf derselben Localität könnte auch eine Bierbrauerei, eine Branntweinbrennerei oder eine Zuckersiederei sammt Raffinerie etablirt und ausgeübt werden.

Der Verkaufspreis ist das Capital von 10 Procent reinem Erträgniß. Die Zahlung des Capitals hat binnen sechs Jahren theilweise zu geschehen.

Auskunft gibt der Eigenthümer in Osen, Attila-Gasse, Nr. 727.

[2076-78]

Edictal-Ladung.

Der k. bayer. Lottocollecteur Karl Sauer in Neu-Ulm hat den ehemaligen k. bayer. Oberlieutenant, nunmehr landesabwesenden Franz von Tausch, wegen zweier Darlehen, zu 500 fl., und 1000 Drachmen, resp. 748 Drachmen Rest hieran, dießorts belangt, und zu Gunsten seiner eingeklagten und bescheinigten Forderung die Beschlagnahme eines dem Beklagten als Legatar der Josephine Lenz aus der Kaufmann Joseph Anton Lenz'schen Verlassenschaft noch treffenden Betrages implorirt.

Dieser Beschlagnahme hat man stattgegeben, und daher sofort zur Justification dieses Realarrestes eventuell zur Production der Original-Urkunden auf
Samstag den 29 August d. J.,
Früh 10 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt, zu welcher Franz von Tausch, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort hierorts unbekannt ist, hiemit öffentlich und unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen wird, daß im Falle seines Nichterscheinens oder Nichtantwortens auf die bis zum Commissionstage in dießgerichtlicher Registratur zur Einsicht vorliegende Klage der verhängte Realarrest für justificirt und die producirten Originalurkunden für anerkannt erachtet werden würden.

Den 12 Mai 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Ott.

[1990]

Bekanntmachung.

Aus der fürstl. v. Wrede'schen Verlassenschaft sind nachfolgende Fabrik-Gegenstände, so wie verschiedenes Material zum Verkaufe disponibel als:

a) für eine Bleiweiß-Fabrike geeignet, der ganze Mühl-Apparat von 6 Mühlsteinen von Granit, auf Pferdekraft eingerichtet, dann eine Schwerspathstampf und ein besonderer Mahlgang mit zwei aufrechtstehenden Steinen, sammt den nöthigen Branden, Kufen und sonstigen Einrichtungen;

b) für eine Bleizucker-Fabrik geeignet 4 Stück kupferne Bleizucker-Kessel,
1 Distillir-Kessel mit Schlangenrohr und Kühlfaß, dann die nöthigen Kufen, Butten und Ständer;

c) für eine Essigfabrik geeignet, 12 Stück Essig-Fabrications-Standen nach neuester Art eingerichtet,
dann eine Partie Essigfässer von 10 bis 100 Eimer;

d) an Materialien kommen zum Verkauf circa 300 Centner Bleiweiß von verschiedenen Sorten,
circa 12 Ctr. Blei,
circa 1 3/4 Ctr. Bleikalk,
circa 7 3/4 Ctr. Bleikrätze,
circa 3 Ctr. Bleizucker,
circa 60 Ctr. gemahlener Schwerspath,
und circa 40 Eimer Essig.

Diese sämmtlichen Gegenstände können täglich in Augenschein genommen werden, für den Verkauf selbst aber ist Termin auf
Dienstag den 16 Junius
für die Fabrik-Gegenstände, und auf
Mittwoch den 17 Junius d. J.
für die Material-Vorräthe festgesetzt.

Der Zuschlag erfolgt bei annehmbaren Geboten sogleich, und bezüglich des Bleiweißes wird bemerkt, daß solches auch in kleinen Partien abgegeben wird.

Ellingen, den 20 Mai 1840.

Fürstlich von Wrede'sches Rentamt.

Priester, Rentb. Löw, Contr.

coll. Rösch.

[2081-83]

Feilbietung
des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad.

Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum
27 Junius,
die zweite zum
27 Julius,
und die dritte zum
27 August 1840,
jedesmal Vormittags 10 Uhr,
in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C
38 alt
37 neu
gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken, 22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht:

1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen.

2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden.

3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird.

4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M.,
wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.

5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.

6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.

7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.

8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.

9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.

Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.

Totzauer.

[1619-21]

Edictal-Ladung.

Nachdem
1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie
den 15 Julius 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.

Leipzig, am 21 März 1840.

Königlich sächsisches Appellationsgericht.

Dr. Schreckenberger.

Hincke.

[1534-36]

Aufforderung.

Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen:

„Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.

Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Ruthen Weinberg im Gurlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.

Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.

Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung oder nach fruchtlosem Ablauf der in der Vorladung anberaumten Frist zu Recht zu erkennen, – der oben benannte Eintrag im Unterpfandsbuche der Gemeinde Zeutern sey zu streichen.

In Folge dieses Antrags werden die unbekannten Erben des obengenannten Unterpfandsgläubigers aufgefordert, ihre Ansprüche auf obige ihrem Erblasser verpfändete Liegenschaften
innerhalb zwei Monaten
dahier geltend zu machen, widrigenfalls nach dem Antrag des Konrad Scherer der Strich des Eintrags im Pfandbuche verfügt werden wird.

Bruchsal, den 8 April 1840.

Großh. badisches Oberamt Bruchsal.

Stempf.

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wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.</p><lb/>
          <p>5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.</p><lb/>
          <p>6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.</p><lb/>
          <p>7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.</p><lb/>
          <p>8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.</p><lb/>
          <p>9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.</p><lb/>
          <p>Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.</p><lb/>
          <p>Totzauer.</p>
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1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch<lb/>
2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie<lb/>
den 15 Julius 1840,<lb/>
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.</p><lb/>
          <p>Leipzig, am 21 März 1840.</p><lb/>
          <p>Königlich sächsisches Appellationsgericht.</p><lb/>
          <p>Dr. Schreckenberger.</p><lb/>
          <p>Hincke.</p>
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          <p>Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen:</p><lb/>
          <p>&#x201E;Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.</p><lb/>
          <p>Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Ruthen Weinberg im Gurlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.</p><lb/>
          <p>Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.</p><lb/>
          <p>Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung oder nach fruchtlosem Ablauf der in der Vorladung anberaumten Frist zu Recht zu erkennen, &#x2013; der oben benannte Eintrag im Unterpfandsbuche der Gemeinde Zeutern sey zu streichen.</p><lb/>
          <p>In Folge dieses Antrags werden die unbekannten Erben des obengenannten Unterpfandsgläubigers aufgefordert, ihre Ansprüche auf obige ihrem Erblasser verpfändete Liegenschaften<lb/>
innerhalb zwei Monaten<lb/>
dahier geltend zu machen, widrigenfalls nach dem Antrag des Konrad Scherer der Strich des Eintrags im Pfandbuche verfügt werden wird.</p><lb/>
          <p>Bruchsal, den 8 April 1840.</p><lb/>
          <p>Großh. badisches Oberamt Bruchsal.</p><lb/>
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[1223/0015] 2000 fl. Conv.-Mze. Auf derselben Localität könnte auch eine Bierbrauerei, eine Branntweinbrennerei oder eine Zuckersiederei sammt Raffinerie etablirt und ausgeübt werden. Der Verkaufspreis ist das Capital von 10 Procent reinem Erträgniß. Die Zahlung des Capitals hat binnen sechs Jahren theilweise zu geschehen. Auskunft gibt der Eigenthümer in Osen, Attila-Gasse, Nr. 727. [2076-78] Edictal-Ladung. Der k. bayer. Lottocollecteur Karl Sauer in Neu-Ulm hat den ehemaligen k. bayer. Oberlieutenant, nunmehr landesabwesenden Franz von Tausch, wegen zweier Darlehen, zu 500 fl., und 1000 Drachmen, resp. 748 Drachmen Rest hieran, dießorts belangt, und zu Gunsten seiner eingeklagten und bescheinigten Forderung die Beschlagnahme eines dem Beklagten als Legatar der Josephine Lenz aus der Kaufmann Joseph Anton Lenz'schen Verlassenschaft noch treffenden Betrages implorirt. Dieser Beschlagnahme hat man stattgegeben, und daher sofort zur Justification dieses Realarrestes eventuell zur Production der Original-Urkunden auf Samstag den 29 August d. J., Früh 10 Uhr, Tagsfahrt anberaumt, zu welcher Franz von Tausch, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort hierorts unbekannt ist, hiemit öffentlich und unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen wird, daß im Falle seines Nichterscheinens oder Nichtantwortens auf die bis zum Commissionstage in dießgerichtlicher Registratur zur Einsicht vorliegende Klage der verhängte Realarrest für justificirt und die producirten Originalurkunden für anerkannt erachtet werden würden. Den 12 Mai 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Ott. [1990] Bekanntmachung. Aus der fürstl. v. Wrede'schen Verlassenschaft sind nachfolgende Fabrik-Gegenstände, so wie verschiedenes Material zum Verkaufe disponibel als: a) für eine Bleiweiß-Fabrike geeignet, der ganze Mühl-Apparat von 6 Mühlsteinen von Granit, auf Pferdekraft eingerichtet, dann eine Schwerspathstampf und ein besonderer Mahlgang mit zwei aufrechtstehenden Steinen, sammt den nöthigen Branden, Kufen und sonstigen Einrichtungen; b) für eine Bleizucker-Fabrik geeignet 4 Stück kupferne Bleizucker-Kessel, 1 Distillir-Kessel mit Schlangenrohr und Kühlfaß, dann die nöthigen Kufen, Butten und Ständer; c) für eine Essigfabrik geeignet, 12 Stück Essig-Fabrications-Standen nach neuester Art eingerichtet, dann eine Partie Essigfässer von 10 bis 100 Eimer; d) an Materialien kommen zum Verkauf circa 300 Centner Bleiweiß von verschiedenen Sorten, circa 12 Ctr. Blei, circa 1 3/4 Ctr. Bleikalk, circa 7 3/4 Ctr. Bleikrätze, circa 3 Ctr. Bleizucker, circa 60 Ctr. gemahlener Schwerspath, und circa 40 Eimer Essig. Diese sämmtlichen Gegenstände können täglich in Augenschein genommen werden, für den Verkauf selbst aber ist Termin auf Dienstag den 16 Junius für die Fabrik-Gegenstände, und auf Mittwoch den 17 Junius d. J. für die Material-Vorräthe festgesetzt. Der Zuschlag erfolgt bei annehmbaren Geboten sogleich, und bezüglich des Bleiweißes wird bemerkt, daß solches auch in kleinen Partien abgegeben wird. Ellingen, den 20 Mai 1840. Fürstlich von Wrede'sches Rentamt. Priester, Rentb. Löw, Contr. coll. Rösch. [2081-83] Feilbietung des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad. Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum 27 Junius, die zweite zum 27 Julius, und die dritte zum 27 August 1840, jedesmal Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C 38 alt 37 neu gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken, 22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht: 1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen. 2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden. 3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird. 4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M., wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen. 5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer. 6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet. 7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen. 8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen. 9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten. Gegeben Eger, den 19 Mai 1840. Totzauer. [1619-21] Edictal-Ladung. Nachdem 1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch 2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie den 15 Julius 1840, des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist. Leipzig, am 21 März 1840. Königlich sächsisches Appellationsgericht. Dr. Schreckenberger. Hincke. [1534-36] Aufforderung. Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen: „Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen. Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Ruthen Weinberg im Gurlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen. Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind. Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung oder nach fruchtlosem Ablauf der in der Vorladung anberaumten Frist zu Recht zu erkennen, – der oben benannte Eintrag im Unterpfandsbuche der Gemeinde Zeutern sey zu streichen. In Folge dieses Antrags werden die unbekannten Erben des obengenannten Unterpfandsgläubigers aufgefordert, ihre Ansprüche auf obige ihrem Erblasser verpfändete Liegenschaften innerhalb zwei Monaten dahier geltend zu machen, widrigenfalls nach dem Antrag des Konrad Scherer der Strich des Eintrags im Pfandbuche verfügt werden wird. Bruchsal, den 8 April 1840. Großh. badisches Oberamt Bruchsal. Stempf.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 153. Augsburg, 1. Juni 1840, S. 1223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_153_18400601/15>, abgerufen am 25.04.2024.