Frankreich.
Paris, 27 Mai.
Der berühmte englische Admiral Sir William Sidney Smith ist am 26 Mai Morgens an einem Schlaganfall in Paris gestorben. Dieser Seemann, der so lange gegen Frankreich gekämpft, war 1764 zu Westminster geboren. 1807 trat er aus dem Dienst, und begab sich auf den Continent. Er wohnte seit 1814 in Paris, wo er sich unaufhörlich mit seinem Lieblingsplan, der vollständigen Abschaffung des Negerhandels, beschäftigte.
Der Moniteur versichert, daß die Angabe eines Journals in Betreff einer die französischen auswärtigen Verhältnisse betreffenden criminellen Sache das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nichts angehe.
Das Univers will mit Bestimmtheit wissen, im Conseil vom 26 Mai seyen folgende Ernennungen von dem König unterzeichnet worden: zum Erzbisthum von Paris Hr. Affre, Coadjutor von Straßburg; zum Erzbisthum von Rheims Hr. Gousset, Bischof von Perigueux; zum Bisthum von Puy Hr. Darcimoles, Generalvikar von Sens; zum Bisthum von Quimper Hr. Graveron, Pfarrer von Brest; zum Erzbisthum von Valence Hr. Chatrousse, Generalvikar von Grenoble.
Deputirtenkammersitzung vom 26 Mai. Die Debatten über die Versetzung der Gebeine Napoleons waren äußerst lebhaft; Beifall oder Murren unterbrach beständig die Reden, und als es zuletzt zur Abstimmung kam, war die Aufregung und der Lärmen so groß, daß der Präsident den Tumult kaum mehr beschwören konnte. Die Abstimmung ergab ein Resultat, das wenige erwartet haben mochten. Die Kammer bewilligte nur 1 Million für Napoleons Todtenfeier und Denkmalkosten, und der Antrag der Commission, eine Reiterstatue des Kaisers zu errichten, weil, wie der Berichterstatter Marschall Clauzel gesagt hatte, diese Ehre den gekrönten Häuptern gebühre, wurde verworfen. Nach Hrn. Glais-Bizoin, der,
wie wir gestern erwähnten, gegen den Entwurf sprach, erhob sich Hr. Gauguier, der sich selbst einen alten Soldaten des Kaiserreichs nannte und für seinen großen Feldherrn mit einer Hitze und Heftigkeit sprach, die selbst von den zahlreichen anwesenden Verehrern Napoleons nicht gebilligt zu werden schien. Langes Murren erregte namentlich die Stelle seiner Rede, wo er sagte: „Gott schien erstaunt über das übermenschliche Genie des großen Napoleon; denn er hielt ihn in seiner bewundernswürdigen Siegeslaufbahn auf, indem er in Rußland durch eine Kälte von 33 Graden seine ganze bis dahin unbesiegbare Armee vernichtete.“ Auf die Urtheile übergehend, die gegenwärtig von so manchen Seiten gegen Napoleon laut werden, sagte der Redner: „jener Held und Gesetzgeber, der in der Geschichte seinesgleichen nicht hat, wurde nicht nur während seines Lebens von den Schriftstellern und Männern verleumdet, die ihre Federn und ihr Gewissen feil bieten, sondern sein Andenken wird auch noch durch Angriffe verfolgt, welche den Patriotismus aller guten Bürger empören, im Augenblick, wo ihm die Regierung unter dem Beifall des Volks Gerechtigkeit widerfahren läßt. Diese Verleumder sollten erst sich selbst kennen lernen, ehe sie es wagen, über die politische und militärische Laufbahn eines solchen Genie's abzuurtheilen; sie sollen es wagen, ihre Namen zu nennen, damit die Nachwelt sie der Schande preisgebe.“ (Ruf zur Abstimmung!) Endlich sagte Hr. Gauguier, daß er für die von der Commission beantragten zwei Millionen votire, weil man dadurch eine unermeßliche Ersparung durch die moralischen Folgen bezwecke – eine Bemerkung, welche auf mehreren Bänken ein Lachen des Zweifels hervorrief. Hr. v. Lamartine bestieg die Rednerbühne mit der Erklärung, daß er Hrn. Gauguier nicht antworten werde, weil man einem alten Soldaten des Kaiserreichs die Exaltation der Gefühle nicht übel nehmen dürfe, ja sie achten müsse. Er dagegen wolle, da er der Kaiserzeit nicht angehöre, versuchen, die Gesinnungen eines unparteiischen Bürgers über Napoleon mit aller Achtung für dessen Andenken wie für das Land auszusprechen. „Verhüte Gott – sagte Hr. v. Lamartine – daß ich gegen den Entschluß der Regierung, der dem edlen Instinct des Landes entspricht und gegen den königlichen Gedanken, der die Gebeine des großen Feldherrn aus der Verbannung zurückruft, Klage erhebe. Meine Augen haben das Grab des Themistokles gesehen; man rief ihn auch vom Exil zurück, um ihm am Ufer des Meeres, Salamis gegenüber, die Ruhestätte anzuweisen; ich segnete deßhalb den Genius Athens. Aber ich würde es nicht als ein Unglück für das Andenken Napoleons betrachtet haben, hätte sein Schicksal gewollt, daß er noch einige Zeit unter St. Helena's Thränenweiden ruhe. Die Alten ließen zwischen dem Tod der Helden und dem Urtheil der Nachwelt einige Zeit verstreichen. Der Ausspruch der Geschichte ist, so wie er unparteiisch lautet, so auch sicher, daß er unwiderruflich bleibt. Vielleicht ist jene Asche noch nicht verglüht genug, daß man sie berühre. Die Gerechtigkeit gewinnt bei dem Zuwarten, während der Ruhm und die öffentliche Dankbarkeit nichts dabei verlieren. Indessen gestehe ich, daß Frankreich am Tage, wo man ihm die Zurückgabe jener Asche anbot, nichts Anderes thun konnte, als sich einstimmig zu erheben zu ihrem Empfang, zu ihrer Bestattung unter einem patriotischen Monument. (Bravos von allen Bänken.) Ich habe hier ein peinliches Geständniß zu machen. Mögen dessen Folgen ganz auf mich fallen, ich scheue mich nicht vor der vorübergehenden Unpopularität. (Bewegung.) Obwohl Bewunderer jenes großen Mannes, habe ich doch keinen Enthusiasmus ohne Erinnerung, ohne Vorsicht. Ich beuge meine Kniee nicht vor jenem Andenken; ich gehöre nicht jener Napoleonischen Religion, jenem Cultus der physischen Stärke an, durch die man seit einiger Zeit bei der Nation den Cultus der Freiheit ersetzen möchte. Ich glaube nicht, daß es gut sey, unaufhörlich den Krieg zu vergöttern, die Aufregung des ohnehin allzu ungestüm wallenden französischen Blutes ins Uebermaaß zu treiben, dieses Blut darzustellen, als sehne es sich nach einem Waffenstillstand von 25 Jahren wieder einmal zu fließen, als ob der Friede, der das Glück und den Ruhm der Welt ausmacht, den Nationen Schande bringen könnte! Ich habe sogar einen Philosophen den Krieg, diese Geißel Gottes, vergöttern hören. Ich lachte darüber. Im Munde eines Philosophen haben dergleichen Paradoxa keine Gefahr; es sind nur Sophismen. Im Munde eines Staatsmannes aber nehmen solche Aeußerungen einen andern Charakter an. Die Sophismen der Regierungen werden bald die Verbrechen oder die Leiden der Völker. (Tiefe Bewegung. Beifall.) Ich habe meine Jugend mit der Bewunderung der kaiserlichen Regierung und bisweilen mit Klagen gegen dieselbe hingebracht. Ich bin ihr aber viel schuldig, ich schulde ihr meine leidenschaftliche Liebe für die Freiheit, welche aus jenem Druck hervorging, der damals jede Brust zusammenschnürte und dessen Nachgefühl mich immer überschleicht, sobald ich nur den Namen jener Zeit nennen höre. Ja damals unter jenem Regierungssystem, wo ein Einziger einen Willen hatte, während dem übrigen Frankreich der stumme Gehorsam blieb, unter der Regierung, von welcher das heutige junge Geschlecht nur das Glänzende sieht, während das Volk und wir den Druck derselben empfanden, damals habe ich zum erstenmal gefühlt, was es sey um den freien Gedanken und das freie Wort. (Beifall.) Dieß erklärt auch, wie eine andere Regierung von den Männern meines Alters aufgenommen wurde. Bonaparte und der Ruhm lagen auf der einen, die Freiheit und volksthümliche Institutionen auf der andern Seite. Wir machten es wie unsere Väter: wir entschieden uns für die Freiheit. (Geräusch.) Ich fühle wohl, daß dieß nicht der Augenblick ist, den Mann zu richten, der damals fiel. Das langsame und stille Gericht der Geschichte steht nicht der Tribune zu, viel eher jener nationalen Todtenfeier, welche Sie vorbereiten. Nur Huldigung und Achtung sollten in diesem Augenblick laut werden und willig trage ich das Meinige dazu bei. Der Strom von Napoleons Ruhme schwemmt jene bittern Erinnerungen, jene Vorwürfe des öffentlichen Gewissens leicht mit fort. Wer sollte einer gefallenen Größe die Fehler nicht verzeihen, die Frankreichs Ruhm verherrlicht haben!“ Nach Hrn. v. Lamartine sprach bloß noch Hr. Odilon-Barrot zu Gunsten der Anträge der Commission. Er hege, sagte er, keine Besorgniß, daß die vorgebliche Verherrlichung einer militärischen Regierung Frankreichs Freiheit gefährden könne. Die Freiheit sey eine Nothwendigkeit unserer Zeit. Darauf schritt die Kammer zur Abstimmung über die Artikel. Hr. Delongrais stellte das Amendement, nur eine Million zu bewilligen. Der Präsident bringt dasselbe zur Abstimmung. Ein großer Theil des Centrums, so wie der äußersten Linken und äußersten Rechten stimmt für das Amendemet. (Zeichen des Erstaunens.) Die Mehrheit scheint für dasselbe zu seyn. Einige Stimmen: „es ist ein Mißverständniß; man stimme noch einmal ab.“ Andere Stimmen: „Nein! nein!“ Großer Tumult. Marschall Clauzel und Hr. Thiers suchen sich vergebens Gehör zu verschaffen. Der Präsident erklärt, daß der Ministerpräsident gehört zu werden wünsche, um ein Mißverständniß zu heben. Hr. Thiers sagte, die Regierung habe eingesehen, daß eine Million nicht hinreiche; sie habe sich daher für die von der Commission beantragte Summe entschieden. Der Präsident brachte das Amendement noch einmal zur Abstimmung. Die Entscheidung der Kammer, anfangs zweifelhaft,
ist für das Amendement. (Bewegung.) Die HH. Arago, Barrot, Laffitte, Garnier-Pagès, Dupin, L'Herbette, Berryer und die ganze Rechte erhoben sich für dasselbe. Der Art. 3. „Eine Reiterstatue des Kaisers Napoleon soll auf einem der öffentlichen Plätze von Paris errichtet werden,“ wird verworfen. Die Kammer geht zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf über und nimmt denselben, amendirt wie er ist, mit 280 gegen 65 Stimmen an.
Alle Journale, mit Ausnahme des Journal des Débats und der legitimistischen Blätter, tadeln das Votum der Kammer über das Amendement des Hrn. Deslongrais. Der Temps sagt: „Das Land wird gegen dieses Votum ohne Ehre und ohne Muth protestiren; es wird protestiren, entweder durch eine Subscription, wenn dieß nöthig ist, oder durch alle Stimmen der öffentlichen Meinung. Es ist nicht für seine Freiheit in Sorgen, und es will nicht, daß man seinen Ruhm schmälere.“ Der Courrier français fügt bei, daß diese Entscheidung traurige Folgen haben werde, und sagt, nachdem er der Kammer über ihr Votum lebhafte Vorwürfe gemacht, zum Schlusse, „daß die Regierung sich täusche, wenn sie auf der Beibehaltung einer Kammer beharre, die nur persönliche Leidenschaften und örtliche Interessen kenne. Dieses Votum beweise besser als alle Raisonnements die Nothwendigkeit einer Auflösung.“
Der Moniteur sagt: „Die Bedeutung des heutigen Votums über das Amendement des Hrn. Deslongrais kann wohl keinem Zweifel unterliegen. Man darf nicht annehmen, daß die Kammer durch ihr Zurückkommen auf den ursprünglichen Entwurf der Regierung die einem glorreichen Andenken zu erweisenden Huldigungen auf allzu kleine Verhältnisse habe reduciren wollen; die imposante Majorität, welche dem Gesetze den Sieg verschaffte, beweist im Gegentheil, wie sehr sich die Kammer dem großen Nationalact, der uns die Reste des Kaisers zurückbringen soll, beigesellt.“
(Presse.) Hr. Boudet hat heute (26) Abends seine Entlassung als Generalsecretär des Justizministeriums in Folge eines Streits mit dem Conseilpräsidenten in der Kammer gegeben. Dieser Streit hatte sich nämlich durch eine noch heftigere Antwort, welche Hr. Boudet dem Hrn. Thiers gegeben, geendigt, der ihm auf herbe Weise zum Vorwurf gemacht hatte, daß er für das Amendement Deslongrais gestimmt hätte.
Der Justizminister hat den Bericht über die Ausübung der Strafrechtspflege im Jahre 1838 erstattet. Vor die Geschwornengerichte kamen 5844 Criminalprocesse, welche 8014 Personen, darunter 1460 Weiber, betrafen. Es wurden 44 Todesurtheile gefällt; von sämmtlichen Strafen sind 22 Proc. infamirend. Die Freisprechungen betrugen bei Vergehen gegen die Person 44, bei solchen gegen das Eigenthum 33 Proc. Wegen Diebstahls kamen 5325 Anklagen vor; der Werth des gestohlenen Eigenthums war 1,164,045 Franken. Preßvergehen kamen 20, politische 35 vor, von den 78 Angeklagten in beiden Rubriken wurden 59 freigesprochen. Von den Pariser Blättern wurden im Jahr 1838 bloß 5 gerichtlich verfolgt. Vor das Zuchtpolizeigericht kamen 144,417 Fälle, mit 192,254 Angeklagten, darunter 37,870 Weiber. Von 518 aus dem Bagno entlassenen Strafgefangenen wurden 10 Proc., von 5767 aus den Strafgefängnissen entlassenen 13 Proc. wegen Vergehen, die sie in den ersten Monaten nach ihrer Freilassung begingen, angeklagt. Begnadigt wurden von den Bagno-Gefangenen vollständig 41, theilweise 97; von den Centralhaus-Gefangenen 207 vollständig, 236 theilweise; von den in Correctionshäusern Verhafteten 103 vollständig oder theilweise. Vor den einfachen Polizeigerichten wurden 202,814 Personen angeklagt. Der Cassationshof fällte 774 Urtheile in Criminal-, 324 in zuchtpolizeilichen Sachen. Der Staatsrath ermächtigte zur Einleitung von Verfolgungen gegen 119 öffentliche Beamte, darunter 33 Maires. Im Laufe des Jahres nahmen sich 2586 Personen, darunter 700 Weiber, selbst das Leben.
Ein Schreiben des Commerce aus Constantine vom 4 Mai bringt eine Nachricht, welche für die Algierer Angelegenheiten große Wichtigkeit hätte, wenn sie gegründet wäre. Die Henanschas, der zahlreichste Araberstamm der ganzen Regentschaft Algier, dessen Wohnsitze sich östlich von Constantine bis zur Regentschaft Tunis ausdehnen, soll sich unterworfen haben. Die Henanschas können 10,000 Reiter ins Feld stellen, sind übrigens friedlichen Sinnes und verhielten sich bisher in einer Art Neutralität zwischen den Franzosen und Achmet-Bey, der bei einem ihrer Nachbarstämme ein Asyl gefunden. Dasselbe Schreiben erzählt auch von einem Streifzug, welchen der Commandant von Setif, Obristlieutenant Froidefond, gegen die Kabylen des Berges Tabor unternommen. Mehrere Daskrahs wurden auf diesem Zuge gänzlich zerstört und zahlreiche Heerden erbeutet.
Der Erzbischof von Cuba, Pater Cyrillo, vormaliger Minister Karls V, ist seit einigen Tagen in Lyon. Er war früher zu Montpellier, wo ihm aber die Regierung den Aufenthalt verboten hat.
Paris, 27 Mai. Die Journale bringen Ihnen heute die Abstimmung der Deputirtenkammer von gestern. Es sind zweierlei Dinge darin zu beachten: die Form und die Sache. Wir geben gern zu, daß die Rede des Hrn. Glais Bizoin nicht eben ein Muster von parlamentarischer Eloquenz ist, und daß der akademischen Kritik wohl einige Blößen gegeben wurden; indessen das ist in so wichtigem Streite eine werthlose Neckerei, die man höchstens der üblen Laune der Besiegten zu gut halten kann, im übrigen aber sind wir der Meinung, daß der Redner sehr vernünftige, sehr ehrenwerthe und zu beherzigende Worte gesprochen hat, und daß, wie sehr sich auch die Freunde des Ministeriums mit geharnischter Beredsamkeit dagegen wehren mögen, das Uebergewicht der Weisheit, der Staatsphilosophie, der Freiheit und Gerechtigkeit nicht auf Seite der Minister war. Wir sind selten im Falle, die politischen Theorien des Journal des Débats zu loben und unsre Bewunderung der Kammerreden des Hrn. v. Lamartine hat sich stets auf kühlem Höhepunkt gehalten, aber wir bekennen offen, daß die Sprache der heutigen Nummer des genannten Journals uns die der Wahrheit und richtigen Würdigung, und daß der Vortrag des Dichters der Harmonien in Form und Inhalt eines unbeschränkten Lobes würdig scheint. Suum cuique! Wäre der ministerielle Gesetzesvorschlag zur nationalen Beerdigung des Kaisers in seiner ursprünglichen, würdigen Einfachheit geblieben, oder besser gesagt, belassen worden, so würde die Kammer ohne allen Zweifel mit einstimmiger Bereitwilligkeit eben sowohl zwei als eine Million gegeben haben, denn offenbar war es nicht der Gesichtspunkt der financiellen Ersparniß, der sie zu ihrer gestrigen Beschränkung vermochte; allein die übermäßigen Hyperbeln eines verspäteten Bonapartismus, die in dem Bericht des Marschalls Clauzel laut werden, die theatralische und von Zeit, Geschichte und einer unbefangenen Würdigung der Thatsachen gänzlich abgehende Uebertreibung der Sachwalter des Napoleonischen Regiments, das nachgebrachte eben so geschmacklose als unnütze Project, dem Kaiser noch eine Reiterstatue zu errichten, haben allmählich in die Gemüther jenes ruhig wägende Gleichgewicht zurückgeführt, das die Geschichte höher als die Dithyrambe setzt, und die Freiheit, die Sache der Völker und des menschlichen Fortschrittes nie mehr dem Ruhme
und dem glänzenden Absolutismus opfern will. Sehr wahr und treffend hat Hr. v. Lamartine vor jener schrankenlosen Verzückung gewarnt, die da dem Volke den Wahn geben könnte, daß alle Tyrannei und Verhöhnung des Gesetzes und der Volksrechte durch glänzende Waffenthaten und das Genie eines ruhmgekrönten Eroberers geheiligt werden. Diese Sprache geziemte denen, die sich als die wirklichen Vertreter der Julius-Revolution betrachten; desto schlimmer für sie, wenn sie dieselbe einem Manne überließen, dessen Anhänglichkeit an jene Revolution zuweilen verdächtig erscheint. Was Frankreich thun sollte, thun mußte, was dem Ministerium zur Ehre gereicht, ist bewilligt: die Heimbringung der Asche Napoleons und seine feierliche Bestattung; nur das Ueberflüssige ist verweigert. Wir können nur billigen, daß man von weitern Monumenten nach Art der Bourbonischen Verherrlichung von Ludwig dem Dreizehnten und Vierzehnten und Heinrich dem Vierten nichts hat hören wollen. Wie, St. Denis, das alte Königsgrab ist zu wenig für den Kaiser, und ihr wollt ihm ein Denkmal errichten wie jenes des „Reiters“ auf dem Platz des Victoires? Der unterstrichene Ausdruck voll bittern Spottes auf den nackten Ludwig XIV in der Allongeperücke schilderte vortrefflich die maßlose Ungereimtheit eines Vorschlags der meint, nicht genug thun zu können, und in unlogischer Steigerung seinen Helden erniedrigt statt ihn zu erhöhen. In den heutigen Aeußerungen der dem Ministerium befreundeten Blätter herrscht unverkennbar die Sprache der verletzten Eigenliebe; es hat Unrecht, wenn es meint, daß die gestrige Verhandlung und Abstimmung der Kammer Frankreich dem Gelächter von Europa preis gebe. Wir glauben im Gegentheil, daß diese Sitzung auf Europa einen vielleicht unerwarteten aber wohlthätigen Eindruck hervorbringen und manches Vorurtheil berichtigen wird. Man erzeigt Frankreich selten die Ehre, es für eben so vernünftig und ruhig urtheilend als freiheitsliebend und nach militärischem Ruhme geizend zu betrachten; was man in ihm stets als fortdauernd überwiegendes Lebenselement verdächtigt, ist gerade der Sinn für die kriegerische Größe und die militärische Gewaltherrschaft. Ich habe bei einer frühern Gelegenheit, dem Streite über die Rheingränze, behauptet, daß es in Frankreich mehr billige und gerechte Politiker, auch dem Auslande gegenüber gebe, als man in Deutschland in der Regel anerkennen will; einer Ihrer Kämpen in diesem Streite hat meine Aeußerung mit ungläubiger Ironie aufgenommen. Was gestern in der Kammer der Abgeordneten vorgekommen, dürfte vielleicht als ein Argument meiner Behauptung gelten.
Deutschland.
München, 30 Mai. Ihre Maj. die verwittwete Königin hat heute ihr Landhaus in Biederstein bezogen, wo diesen Abend I. H. die Prinzessin Marie von Darmstadt zum Besuche erwartet wird.
Augsburg, 31 Mai. Ihre Hoh. die Prinzessin Marie von Hessen und bei Rhein, begleitet von der Freifrau v. Grancy, der Gräfin von Sandizell und dem Major Baron v. Trotha, sind nebst ihrem Gefolge gestern Abend 1/2 7. Uhr dahier eingetroffen, im Gasthofe zu den drei Mohren abgestiegen, und setzten heute früh nach 7 Uhr die Reise nach Schloß Biederstein bei München fort.
Karlsruhe, 28 Mai. Unser Landtag wird sich noch weit hinaus in die Länge ziehen; man will berechnen, daß vor Eintritt Septembers die parlamentarischen Geschäfte keinenfalls aufgearbeitet seyn würden. Möglich, daß im Laufe des Sommers auch wieder eine Vertagung einträte. Was den Entwurf des Strafgesetzbuches betrifft, so ist demselben in der ersten Kammer eine Opposition vorbehalten, welche mancherlei Abänderungen nach sich ziehen, vielleicht das Zustandekommen des Gesetzbuches überhaupt in Frage stellen dürfte. Eine stehende Opposition von wissenschaftlichem Standpunkt aus ist bekanntlich auch in den Verhandlungen der zweiten Kammer von dem Abgeordneten Christ durchgeführt worden. – Die Errichtung der Rheinbrücke bei Knielingen, welche in einigen Monaten vollendet seyn wird, hat die Idee zu einem Unternehmen eingegeben, das, ohne verhältnißmäßig kostspielig zu seyn, sehr folgenreich zu werden verspricht. Man hat nämlich den Plan gefaßt, vermittelst einer Actiengesellschaft von Karlsruhe aus nach jenem Punkt eine Eisenbahn zu führen. Die Entfernung beträgt bloß 1 1/2 Wegstunden. Kommt der Plan zur Ausführung, so ist Leopoldshafen so ziemlich antiquirt, und Karlsruhe selbst wird so zu sagen zu einem Rheinhafen. – In Bezug auf die große badische Eisenbahn, die langbesprochene, von Mannheim bis Basel projectirte, auf vier Wegstunden hin im Bau begriffene, wird jetzt neuerdings versichert, daß die Aufrechthaltung
des adoptirten Unternehmens, d. h. die Fortführung des bis jetzt isolirt bleibenden Baues, von Seiten des Staates im Beschluß feststehe. Indessen scheint man sich dabei nur eine sehr langsame Fortführung denken zu müssen. In der Sitzung der Abgeordnetenkammer vom 15 Mai sagte (nach der Karlsruher Zeitung) der Finanzminister: „Wir sind auf dem Punkt angelangt, wo wir jede neue Ausgabe vermeiden müssen, ohne für eine entsprechende Mehreinnahme zu sorgen. Die Zeit ist gekommen, wo wir aufhören müssen, durch Vermehrung der Staatsschuld oder Verminderung des Grundstockvermögens der Zukunft Opfer für die Gegenwart aufzuerlegen.“ Diese Worte wurden allgemein als Desavouirung einer zu steigernden Beschleunigung des Eisenbahnwesens ausgelegt; denn sollte das Unternehmen großartiger und rascher, als bisher, betrieben werden, so würde man eines größeren Anlehens bedurft haben. – Die durch Thibauts Tod in Heidelberg erledigte Lehrkanzel dürfte dem Vernehmen nach durch eine Würzburger Notabilität besetzt werden.
Mainz, Mai. Die Vorkehrungen zum bevorstehenden Guttenbergs-Fest sind außerordentlich, und es ist nicht zu bezweifeln, daß dieses Säcularfest in der Geburtsstadt Guttenbergs alle Feste, die je hier gesehen worden, übertreffen werde. Die Fruchthalle wird in einen Festsaal umgewandelt, der 7000 Personen bequem aufnimmt. Die einzig für die Festivitäten ernannte Baucommission hat die Herrichtung dieses Festsaals, den Bau der ungeheuern Tribune auf dem Guttenbergs-Platz, die Zurüstungen zu den Volksfesten, die Illuminationen und Transparente zu überwachen. Die zur Besorgung des Festalbums ernannte Commission hat den Professor Baur und die Doctoren Wetter und Malten zu Redactoren ernannt. Die Musikcommission besteht aus Mitgliedern der Liedertafel, die bereits mit dem regsten Eifer das große Musikfest vorbereitet. Es haben sich nicht weniger als 1200 Mitwirkende bereits einschreiben lassen. Die Empfangs- und Einweisungscommission trifft Anstalten, etwa 1500 mitwirkende Musiker, Sänger und Künstler unterzubringen, und auf Kosten des Festcomité's zu bewirthen. Und so sind nicht weniger als neun Commissionen ernannt, die sich mit den Anordnungen zu dem Feste beschäftigen und dem engern Comité, das aus Stadtrathsmitgliedern besteht, verantwortlich sind. (Morg. Bl.)
Darmstadt, 28 Mai. Die fortwährende Anwesenheit des Großfürsten-Thronfolgers feiert der Hof durch Feste, welche durch Mannichfaltigkeit und sinnige Anordnung das glückliche Zusammenleben so vieler erlauchten Personen erhöhen. Hohe Gäste reisen zu und ab. Nachdem die Prinzen Wilhelm von Hessen und von Holstein-Glücksburg hier einige Tage verweilt, sind die verwittwete Großherzogin Stephanie von Mannheim nebst Prinzessin Tochter und dem Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar zum Besuche hier eingetroffen, gestern aber bereits wieder nach Mannheim zurückgekehrt. Der Hof benutzte seither die schöne, durch kühle Tage oft unterbrochene Jahreszeit zu Jagden, Diners auf den umliegenden Jagd- und Lustschlössern, zu Revuen einzelner Truppenabtheilungen, so am 21 zu einem Artilleriemanöuvre im Feuer, die Abende zum Besuch des französischen Gesellschaftstheaters im Residenzschlosse oder des Hoftheaters, wo seither die ersten Namen der deutschen Sängerwelt, wie Staudigl, die Hasselt, Wild, Fischer-Achten und andere gastirten. Se. Maj. der König von Bayern stattete gestern mit dem Prinzen Luitpold dem Thronfolger seinen Gegenbesuch ab, kehrte aber schon Abends nach Aschaffenburg zurück. Heute reiste der Großfürst über Bieberich, wo er noch dem Herzog von Nassau einen Besuch abstattet, nach Berlin ab, um daselbst seine erlauchte Mutter zu begrüßen, und sie von da nach dem Bade Ems zu begleiten. Die Prinzessin Braut verließ ebenfalls heute die Residenz, um ihrer einzig noch lebenden Tante, der verwittweten Königin Caroline von Bayern, und der Herzogin von Leuchtenberg in München und Tegernsee einen Besuch abzustatten. Die Periode der Jugendbildung der Prinzessin naht sich ihrem Abschluß, und die Vorbereitungsstudien für ihre künftige Stellung, namentlich der Confirmandenunterricht für den Uebertritt zur russischen Kirche (ihre Confirmation in der evangelischen Kirche unterblieb ganz), wie russische Sprach- und Litteraturstudien nehmen ihren Anfang. Die Prinzessin hat nach der Anordnung ihrer verstorbenen geistreichen Mutter eine höchst ausgezeichnete, allseitige Bildung genossen. Die oberste Leitung derselben war der Hofdame Fräulein v. Grancy anvertraut, einer ausgezeichneten Dame aus Lausanne, deren Verdienste der kaiserliche Bräutigam dieser Tage mit einer lebenslänglichen bedeutenden Pension anerkannt hat. Der Grundzug im Charakter der Prinzessin ist jene feine Geistigkeit, welche sich bei vorwaltender deutscher Sinnigkeit und Herzensgüte und bei viel Scharfblick als schönes Resultat einer umsichtigen, naturgemäßen Erziehung herausgestellt hat. Die Prinzessin ist eine gute Engländerin und Französin, was die Sprachen betrifft, denn ihre Gesinnungen sind deutsch. Von Kindheit auf war sie von einer englischen Kammerfrau umgeben. Sie spielt meisterhaft das Fortepiano und singt schön. Für die Geschichte zeigt sie Vorliebe. In den Litteraturen der Völker verehrt sie, neben dem edelsten geistigen Genuß, die Verherrlichung jedes nationalen Geistes. Von den deutschen Dichtern ist Uhland ihr Liebling. Sie liebt und schätzt die Künste, zeichnet selbst trefflich, und hat in Radirungen selbst Proben ihrer Kupferstecherfertigkeit abgelegt. Mit diesen Vorzügen vereinigen sich eine schlanke herrliche Gestalt, schöne Augen, reiche blonde Locken, und der reinste Teint. Sehr zu bedauern ist, daß noch keinem Maler, weder dem Münchener Hartmann noch dem Karlsruher Grund, ein vollkommen ähnliches Bildniß gelungen ist; noch weniger befriedigen die bisher erschienenen Lithographien. – Der Generaladjutant des Großherzogs, Fürst Sayn-Wittgenstein, begleitet von seinem Adjutanten, v. Dörnberg, dürfte jetzt in Warschau eingetroffen seyn, wohin er zur Beglückwünschung der kaiserlichen Majestäten vom hiesigen Hofe abgesandt wurde. Interessant wird das am 28 Jun. stattfindende Veteranenfest werden, an welchem alle aus dem Militärdienst Ausgetretenen Antheil nehmen. Der pensionirte großherzogliche Hauptmann Maurer, welcher auf der pyrenäischen Halbinsel unter den großherzoglichen Truppen mitkämpfte, läßt deßhalb „Kriegsbilder“ aus jenem merkwürdigen Kampfe von 1808-1812 erscheinen.
Hamburg, 25 Mai. In unserm Bürgerconvent kommen heute sehr wichtige Angelegenheiten vor, wovon bis jetzt nur die Eisenbahn- und Hafenbaufrage bekannt sind. Man glaubt, daß die halbe Million, welche man zur Vollendung des letzteren gefordert, abgeschlagen werde, weil die Bürger mit der Art, wie die bereits dazu bewilligten Gelder verwandt worden, nicht zufrieden sind. Die Eisenbahnconcession wird sehr wahrscheinlich beliebt, da sich nur noch über den Bahnhof abweichende Meinungen zeigten. – Auch in Altona ist heute Abend eine Zusammenkunft, worin zufolge der Einladung des Vorstandes der dortigen Commerzcorporation an alle Bürger und Einwohner der Plan zu einer Eisenbahn von Altona nach Kiel besprochen werden soll. Der Vorschlag, der von der letztgenannten Stadt ausgeht, scheint in der ersteren viel Anklang zu finden. Kommt er zu Stande, so ist das ein furchtbarer Stoß für Lübeck, wenn es nicht sein Leben durch die Aufopferung seiner Selbstständigkeit erkaufen will. – Nachschrift. Die Eisenbahnconcession wurde ertheilt. Zur Fortsetzung des Hafenbaues
wurden statt der geforderten halben Million bloß 200,000 Rthlr. verwilligt.
Die Ostseeprovinzen.
I. Die deutschen und die russischen Institutionen.
Der deutsche Völker- und Staatenbund unserer Tage reicht kaum bis an die Weichsel. Alle die nördlichen und östlichen Provinzen, Sameland, Preußen, Kurland, Livland, Esthland, in denen ehemals auch der Majestät des heiligen deutschen Reichs gehuldigt wurde, sind bereits seit 300 Jahren in politischer Hinsicht dem deutschen Stammlande entfallen. Allerdings sind zwei von ihnen, West- und Ostpreußen, nach der Abwerfung der polnischen Herrschaft wieder dem Mutterlande dadurch genähert, daß sie, wenn auch nicht deutsche Bundesherrlichkeit, doch die Herrschaft eines deutschen Fürsten anerkennen. Dagegen sind die drei andern nach Vernichtung der germanisch-schwedischen Herrschaft in Liv- und Esthland und nach Aufhebung der Herrschaft eines deutschen Herzogs in Kurland mehr als je unserm Vaterlande fern gestellt.
Wie im Westen Elsaß und Lothringen von den Galliern, so wurden hier im Osten die Herzogthümer Kur-, Liv- und Esthland von den Slaven dem deutschen Bruderbunde entrissen. Und wie der deutsche Patriot im Westen über die abgefallenen Freunde trauert, so fleht er im Osten vergebens um einige Wärme der Theilnahme. Fast vergessen haben wir die Zeiten, wo Straßburg eine Hauptzierde in dem Kranze der rheinischen deutschen Städte war, und nur unsere Chroniken und Bücher erzählen noch davon, daß Riga einst seine Gesetze aus Deutschland holte, und daß Dorpat, Riga, Rewal, Narwa und andere jetzt russische Städte zu den freien, deutschen Hansestädten gerechnet wurden. Beide Länder, das westlich abgefallene Stück, Elsaß und Lothringen, und die den Russen anheimgefallenen deutschen Gebiete im Osten, fordern zu mancherlei Betrachtungen und Vergleichungen auf. Sie sind in Situationen zu ihrem fremdartigen Oberherrn gekommen, die viel Aehnlichkeit mit einander haben und doch wieder sehr verschieden sind.
Im Westen die deutsche Sprache der französischen, im Osten der russischen gegenüber – dort das deutsche Lutherthum geduldet von dem französischen Katholicismus – hier angefochten von dem russischen Gräcismus – dort alte deutsche Reichsstadtprivilegien und Standesvorrechte im Kampfe mit französischer Gleichmacherei – hier die Stadt-, Land- und Ritterschaftsrechte im Ringen mit russischer Bureaukratie – dort endlich eine fein gebildete geachtete Nation als Herrscherin einer minder feinen – hier eine für barbarisch ausgeschriene Nation als Gebieterin einer entschieden humaneren.
Im Elsaß ist mit der Revolutionirung und Constituirung des ganzen Frankreichs der Kampf so ziemlich beendigt, und das deutsche Land ist politisch völlig in das Fremde hinübergeschmolzen. Die gebildeten Stände haben sich mehr oder weniger dem Uebergewicht der französischen Sitten, Sprache und Litteratur hingegeben, und die ungebildeten nur sind bei ihrer Väter Sitten geblieben und werden sie auch wohl bewahren, bis in spätern Jahren sie andere glückliche Umstände einmal wieder dem alten Stammlande zurückführen. In den Ostseeprovinzen ist der Streit noch nicht ausgeglichen. Rußland kann nicht wie Frankreich seinen Deutschen für den Verlust ihrer alten Provincialrechte neue Staatsbürgerrechte zur Entschädigung gewähren. Verzicht auf die Stadt-, Land- und Provinzprivilegien heißt hier Unterwerfung unter die völlige Willkür eines Eroberers. Auch kann Rußland nicht wie Frankreich den Gebildeten seiner deutschen Unterthanen eine reiche und hochstehende Sprache und Litteratur zum Austausch bieten. Endlich steht die griechische Religion dem deutschen Lutherthum trostloser, hohler und ärmer gegenüber, als der französische Katholicismus. Eine nähere Erwägung der Verhältnisse und Beziehungen des baltischen Deutschthums zu dem russischen Slaventhum wird dieß Alles noch in helleres Licht stellen. Wir können diese Verhältnisse unter dem politischen – dem religiösen – und dem geschichtlichen oder litterarischen Gesichtspunkte betrachtend zusammenfassen.
Die Eroberung Ingermannlands und Kareliens betrachtete Peter der Große als eine Rückeroberung, und er übte daher hier die strenge Macht eines Ueberwinders und Grundeigenthümers aus, der jeden mit Schweiß und Blut im Lande acquirirten Acker als wohlerworben ansah. Er erklärte daher das ganze Land für Kaduck, nahm es für seine Krone und verfuhr damit wie mit seinem Privateigenthum. Er baute, wo es ihm gefiel, verschenkte so viel er wollte, ließ den alten Besitzern oder behielt für sich selbst was ihm gutdünkte. So gingen eine Menge schwedischer und deutscher Familien, die in diesen Provinzen ansässig waren, ihrer Besitzlichkeiten verlustig. Den Bauern – finnischen Ingren und Karelen – wurden drückende und hohe Abgaben aufgelegt und viele in andere Provinzen versetzt, indem dann Russen an ihre Stelle rückten. Russischen Großen und Herren wurden eine Menge Güter geschenkt, bei deren Ausweisung keine Rücksicht auf die bestehenden Gebiete und Güter genommen wurde, so daß dadurch alle Herrschaften ihre vormaligen alten Abtheilungen und Gränzen, so wie ihre alten Namen verloren. Auf diese Weise wurden nun die ganzen schwedisch-deutschen Provinzen, Ingermannland und Karelien in hohem Grade russificirt und mit allen übrigen Gouvernements des Landes völlig gleichgestellt, obgleich nichtsdestoweniger in ihren Städten Narwa, Wiborg, Willmanstrand, Kerholm u. s. w. sich bis auf den heutigen Tag die Hauptkerne völlig deutsch conservirt haben, und selbst auf dem Lande noch deutsche Adelsfamilien – Vitunghöfe, Etzen, Korff, Wrangel, Seidlitz – in vielen Gegenden gewöhnlich sind.
Das Beispiel von Ingermannland und Karelien zeigt, was Liv- und Esthland hätten werden können, wenn nicht die Riga'sche Capitulation (im Jahr 1710) und die Bedingungen des Friedens von Nystadt (im Jahr 1721), durch welche Verträge Rußland den rechtlichen Besitz dieser Provinzen erlangte, so günstig für die baltischen Deutschen ausgefallen wären, daß die Privilegien ihrer Stadtverfassungen und die Vorrechte ihrer Adelscorporationen darin bestätigt wurden. Diese Bestätigung war theils eine Folge des tapfern Widerstandes, den die Deutschen geleistet, theils der Großmuth Peters des Großen, so wie seiner Vorliebe für diese deutschen Länder.
Jene Capitulation von Riga und jener Friede von Nystadt, von denen noch in diesem Augenblick mehr oder weniger der ganze politische Zustand der Provinzen basirt erscheint, gehen nun im Wesentlichen dahin, daß die Provinzen nicht nur bei ihrer lutherischen Religion und deutschen Sprache verbleiben, daß jedem sein Eigenthum gesichert und der alte Besitzstand aufrecht erhalten wird, sondern daß auch die Städte ihre alte freie Verfassung, ihre Rathsherren und Aeltermannscollegien, ihre Gilden und Zunfteinrichtungen beibehalten, und daß dem Adel seine ständische Constitution belassen wird, seine Ritterschaftscorporation,
sein Landrathscollegium, vermöge dessen er das Land gouvernirt, und die meisten Gerichts- und Administrativstellen aus seiner Mitte besetzt. Endlich werden darin auch die Provinzen von vielen russischen Abgaben und ebenso auch von der Pflichtigkeit zur Stellung von Recruten frei erklärt. Ebenso bleibt der ganze Zustand der Gerichtsverfassung und des Privatrechts ganz so, wie er sich im Laufe der vorigen Zeiten ausgebildet.
Von diesen Vorrechten des Nystädter Friedens, zu denen auch eine völlige Handelsfreiheit gehörte, sind indeß im Laufe der Zeit bereits manche gefallen. Die Beschränkung des Handels durch Zölle ist immer größer und größer geworden. Recruten stellen die Provinzen schon lange, wie die übrigen russischen Gouvernements, und sie wurden auch allmählich auf dieselbe Weise besteuert, wie diese. Ja, im Jahr 1783, als Katharina ihre vielfach bewunderte und vielfach getadelte Stadtordnung und Statthalterschaftsverfassung beendigt hatte und einzuführen begann, schien es schon einmal, als sollte der ganze alte Zustand in den Provinzen, die alten freien Stadtverfassungen mit ihren Rathsherren und Bürgermeistern, der Adel mit seinen Majoratsherren, Landräthen und Ständen über den Haufen fallen. Jene Stadtordnung und Statthalterschaftsverfassung Katharinens mochte für das übrige eigentliche Rußland von sehr guten Folgen seyn. Sie war sogar in vieler Hinsicht liberal. Sie organisirte den Adel der Provinzen, der bisher hier in Rußland keine Organisation gehabt hatte, sie beschränkte die Rechte der Gouverneure, die in Rußland unbegränzt waren, sie ordnete neue Gerichte an, die bis dahin in Rußland noch sehr unausgebildet waren, und suchte einen eigenen Bürgerstand, von dem zuvor in Rußland alle Spur verschwunden war, zu schaffen, indem sie den Städten Oberhäupter gab und Magistrate, zu deren Wahl jeder Bürger der Commune berechtigt war. Ja sie hatte sogar in vieler Beziehung deutsche Verfassung und deutsche Zustände zum Vorbild genommen. Nichtsdestoweniger konnte ihre Einführung in den deutschen Ostseeprovinzen nichts Anderes als Unzufriedenheit, Sorge und Schmerz erregen. Die Ostseeprovinzen hatten vortreffliche alte deutsche Gerichte, die nun den neuen Anordnungen weichen sollten – sie hatten einen Bürgerstand und seine Oberhäupter an der Spitze, die nun vor den nach der neuen Weise Gewählten abdanken mußten – ihr Adel war organisirt und abgeschlossen, und das neue Gesetz wollte gegen seine alte Instruction und Privilegien seine Corporationen nach ganz anderen Grundsätzen reguliren. Dazu kam noch, daß alle die Güter, welche die Adelscorporation als solche besaß, eingezogen wurden.
Allerdings waren die Vorschriften der von Katharinen eingeführten Ordnung in vieler Hinsicht weit liberaler, als alle bis dahin in Livland existirenden Institutionen. Der Adel, der bisher eine Art von abgeschlossener aristokratischer Republik gebildet hatte, sollte Allen mehr zugänglich werden. Die Räthe und Stadtmagistrate, die bisher sich meistens aus sich selbst ergänzt hatten, sollten nun von allen Bürgern ohne Unterschied gewählt werden, wie auch ebenso alle Bürger ohne Unterschied dazu wählbar seyn sollten. Für die Bauern, welche bisher keine andern Gerichte gehabt hatten, als die von ihren adeligen Herren besetzten, wurden kaiserliche eingesetzt. Allein diese ganze Liberalität war weniger zum Vortheil der Deutschen des Landes, als zum Besten der sich überall einschleichenden Russen, die durch die bisherige collegiale Verfassung überall ausgeschlossen waren. Die russischen Bürger wollten in Riga, Rewal, Dorpat u. s. w. Sitz und Stimme gewinnen, und die deutschen Bürger wollten sie nicht zulassen. Der russische Rang- und Aemteradel wollte sich dem alten livländischen Geburtsadel gleichstellen und mit ihm auf den Bänken der ständischen Deputirten sitzen. Es war ein Gegensatz der deutschen Nationalität mit der russischen. Ebendaher waren nicht nur die Betheiligten und zunächst Verlierenden durchaus gegen diese Statthalterschafts-Ordnung Katharinens, und suchten sie auf alle mögliche Weise durch alle Mittel und Wege als eine, Privilegien verletzende Usurpation und Neuerung zu hintertreiben, sondern alle Deutschen erhoben sich einstimmig dagegen, als gegen eine deutsche Nationalität und Gesellschaft bedrohende Anordnung. Die alten ächtdeutschen Collegien, Gerichte, Räthe, hatten, so wie die alten Zünfte und Gilden, trotz ihrer Einseitigkeit einen guten Fonds von Redlichkeit und Kraft, die jene von Rußland ausgehende Institution nicht besitzen konnten. Sie brachten eine Menge Russen ins Land, viel Fremdes in den Adel und führten russische Bestechlichkeit und Betrüglichkeit in die Gerichte und Magistrate ein. Was daher in jedem andern Lande eine Wohlthat fürs Ganze gewesen wäre, wenn auch ein Unrecht für den Theil, ward hier für Theil und Ganzes gleich unlieb und verhaßt.
Nichtsdestoweniger wurde durch strenge Befehle die neue Ordnung eingeführt, und die alten Privilegien der Ostseeprovinzen, auf welche diese sich so viel zu Gute thaten, und die ihnen von den anderen russischen Unterthanen so sehr beneidet wurden, schienen auf immer ins Grab zu sinken. Indeß dauerte dieser neue, von allen Deutschen beklagte Zustand nur während der Regierung der Kaiserin Katharina, deren Sohn und Nachfolger Paul (im Jahr 1797) als Retter des baltischen Deutschthums erschien, indem er, theils um den Adel der Provinzen für sich zu gewinnen, theils aber bloß um eine Anordnung seiner ihm verhaßten Mutter rückgängig zu machen, den Provinzen die meisten ihrer alten Privilegien und Institutionen zurückgab. Der Rath von Riga ward wieder in seine alten Rechte gesetzt, das Landrathscollegium (für Livland der Reichsrath) wurde hergestellt, und die uralten Eintheilungen des Herzogthums Esthland in Wierland, Harvien, Land Jevwen und die Wiek, die auch von der neuen Gouvernements-Eintheilung verschwunden waren, erschienen wieder, so wie Livlands Eintheilung in seine alten fünf Kreise, den Riga'schen, Dorpat'schen, Pernau'schen, Wenden'schen und die Landschaft Oesel. Auch Kaiser Alexander stellte den Provinzen noch manche alte Privilegien zurück, und der jetzige Kaiser hat es im Ganzen beim Alten gelassen, und den Deutschen, die beständig wegen der Erhaltung ihrer Rechte in Besorgniß schweben, zu mehreren Malen versichert, daß es dabei sein Bewenden haben solle. Selbst bei der neuerlich beendigten Abfassung des allgemeinen russischen Civilcodex wurde auf die deutschen Provinzen besondere Rücksicht genommen. Der russische „Swod-Sakon“ (Gesetzbuch) hat für die Ostseeprovinzen keine durchgreifende Geltung erhalten. Vielmehr hat man aus diesen Provinzen eigene Deputirte nach St. Petersburg berufen und aus ihnen eine Commission gebildet für die Abfassung eines eigenen, deutsch-russischen Gesetzbuchs zur Regulirung ihrer Verhältnisse.
(Beschluß folgt.)
Französischer Verkehr mit Abyssinien.
Paris, 23 Mai. Der Verkehr von Frankreich mit Abyssinien ist seit einigen Jahren sehr lebhaft geworden. Combes und Tamisier, zwei unternehmende, aber ziemlich unwissende Saintsimonianer, kamen im Jahr 1837 von dort zurück, und ließen ihre Reisebeschreibung drucken. Im nächsten Jahr kam der Lieutenant Lefevre, welcher mit den Gebrüdern Abbadie dort gewesen war, zurück, und wurde mit einer neuen Mission
dahin zurückgeschickt. Im Jahr 1839 kam Th. Abbadie aus Axum zurück, und brachte einen Brief des Königs von Tigré an Ludwig Philipp, in welchem er einen Handelsvertrag vorschlug. Der Marschall Soult schickte hierauf Combes mit einer kleinen Expedition nach Abyssinien zurück. Abbadie, nachdem er sich mit den nöthigen Instrumenten zu wissenschaftlichen Beobachtungen versehen hatte, ging gegen Ende des letzten Jahres auch zurück, und der Kriegsminister schickte fast zu gleicher Zeit zwei Stabsofficiere zum Aufnehmen einer Karte dahin. Die Jesuiten schickten ihrerseits Missionäre und einen apostolischen Vicar dahin. Lefevre ist kürzlich mit vier Abyssiniern und einem Handelsvertrag zurückgekommen, und die Gebrüder Balguerie von Bordeaux haben eines ihrer Schiffe, Ankober, nach der Hauptstadt von Schoa genannt, nach Zeyla an der abyssinischen Küste geschickt, um dort einen Handel zu eröffnen. Man sagt zwar seit einigen Tagen, daß der Pascha von Aegypten kürzlich Zeyla besetzt habe, weil er fand, daß die Zölle von Massowa, das in seiner Hand ist und bisher der Haupthafen für Abyssinien war, durch die Concurrenz von Zeyla abgenommen hätten; aber die Nachricht ist sehr ungewiß. Es wäre ein Unglück, wenn sie wahr wäre; denn der ägyptische Commandant von Massowa diente zu wenig mehr, als von dem elenden abyssinischen Handel 30,000 spanische Thaler Durchgangszoll zu erheben, ohne daß er dafür die Passage der Karawanen und Reisenden durch den kleinen Strich, der zwischen dem Meer und dem Gebirg liegt, hätte frei halten können. Dasselbe würde ohne Zweifel in Zeyla ebenfalls stattfinden, und es wäre zu wünschen, daß eine europäische Macht dort ein kleines Etablissement anlegte, um einen Freihafen zu errichten und durch Verträge mit den Somalis die Passage ins Innere frei zu halten, was leicht wäre. Die Gegend umher ist hauptsächlich von Somalis und Gallas bewohnt, einer friedlichen und unternehmenden Race, welche unter dem Sultan von Harra steht, einer acht Tagereisen im Innern liegenden beträchtlichen Stadt. Zeyla ist der Hafen, an dem die Karawanenstraße von Ankober in Schoa ans Meer stößt, und das natürliche Emporium für alle Producte von Südabyssinien und den Theilen von Sudan, welche mit Ankober in Verbindung stehen. Die Karawanen bringen Sklaven, vortrefflichen Kaffee, Elfenbein, abyssinische Häute, Myrten, arabisches Gummi und Straußenfedern aus dem Innern, und nehmen Tuch, Stahlwaaren, Baumwollenwaaren und Feuergewehre dagegen. Die Handelsstraße ist bisweilen durch herumstreifende Araberhorden gefährdet, welche das ganze platte Land vom Cap Gardafui bis Massowa theilweise inne haben; aber es wäre nicht schwer, sie in Verbindung mit dem Sultan von Harra in Ordnung zu halten, oder sich mit ihnen vermöge eines mäßigen Transitzolls abzufinden. Zeyla ist eine ziemlich bedeutende Stadt und liegt außerhalb der Meerenge von Bab el Mandeb, gegenüber von Aden. Die Engländer haben einen großen Fehler gemacht, als sie Aden besetzten, nicht sogleich ein Comptoir in Zeyla anzulegen; Lord Valentia hatte schon vor 30 Jahren dazu gerathen, und Canning hatte Salt nach Abyssinien geschickt, um ein Etablissement dieser Art vorzubereiten; aber es ist wahrscheinlich, daß ihnen Frankreich jetzt zuvorkommen wird. Eine andere und vielleicht noch wichtigere Station ist die von Berbera, östlich von Zeyla, das bis jetzt nichts ist als eine offene Bucht, an die eine Ebene stößt, auf welcher sich zur Zeit der Ankunft der Karawanen eine temporäre Stadt oder vielmehr ein großes Lager bildet, das 20,000-50,000 Menschen enthält, und wohin sich eine Menge arabischer Schiffe von Mokka, Hodeida und Maskat begeben, welche die Producte von Aethiopien und dem Lande der Somalis gegen europäische und indische Fabricate austauschen.
Der Handel ist bis jetzt ganz in Händen arabischer Mäkler, und noch in einem sehr barbarischen Zustande; Flinten werden z. B. nach der Spanne gekauft, jede Spanne der Länge des Laufs wird mit 1 1/2 Dollars bezahlt, und die Mäkler haben die Gewohnheit, sich die Sehne zwischen dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand durchzuschneiden, um eine größere Spanne zu erhalten. Die Somalis sind eine sehr civilisirbare Race, wie Jedermann bezeugt, der ihr Land betreten hat, von den portugiesischen Jesuiten an bis auf die neuesten englischen Schiffscapitäne herab, und es wäre nichts leichter, als die Production des Landes und den Handel mit dem Sudan durch sie auf einen hohen Grad von Entwicklung zu treiben. Das große Uebel in dieser Localität sind ebenfalls die nomadischen Araber, welche die Ebene beunruhigen; aber einige Posten im Innern, um den Weg bis Harra zu schützen und den Karawanen Escorten zu geben, wären hinreichend. Bis jetzt hat es den Somalis an nichts gefehlt, als Einheit, um eine Nation zu werden; sie sind in kleine Stämme gespalten, und dieß hat ihre Entwicklung gehindert. Seit einigen Jahren ist der Markt von Berbera, der vom September bis April währt, von vielen englischen Schiffen besucht worden, und sie sind immer mit großer Freude von den Eingebornen empfangen worden, obgleich die arabischen Mäkler diese Concurrenz hassen. Bordeaux wird künftig diesen Handel mit Liverpool theilen; aber es ist durchaus nothwendig, daß die englische und französische Regierung sich über Maaßregeln verständigen, um den Sklavenhandel dort zu erschweren, indem sonst jede Zunahme der Einführung europäischer Waaren Kriege und Verwüstungen im Innern von Sudan zur Folge hätte, während sie, wenn keine Sklaven, sondern nur Landesproducte zum Austausch angenommen werden, ein mächtiges Instrument zur Beförderung friedlicher Industrie und Civilisation im Innern werden würde.
Großbritannien.
Das zweite Verhör über die Ermordung Lord William Russells hat am 22 Mai (10 Uhr Morgens) in Bowstreet stattgefunden, und im Ganzen die schon früher von uns erwähnten neuen Verdachtsgründe gegen Courvoisier nur zu sehr bestätigt. Wir theilen daraus alles, was uns für die Geschichte der That und die Charakterisirung des wahrscheinlichen Thäters wichtig scheint, unsern Lesern mit. Die zu vernehmenden Zeugen waren Schließerin und Köchin (zum zweitenmal), der Kutscher Lord Williams und der des Hrn. Fector (der früheren Herrschaft Courvoisiers), die beiden Kellner des anstoßenden und des gegenüber liegenden Hauses, zwei Wundärzte und mehrere Polizeibeamte. Courvoisier selbst, in schwarzem Frack, erschien mit gewohnter Ruhe an den Schranken. Aus dem übereinstimmenden nachträglichen Bericht der Schließerin und Köchin entnehmen wir Folgendes: „Courvoisier that in den letzten Wochen mehreremale die Aeußerung, der alte Billy (William) sey ein steinalter Knochen (rum-old chap), und wenn er, Courvoisier, sein Geld hätte, würde er nicht lange in England bleiben. „Aber Se. Lordschaft ist nicht reich,“ sagte die Schließerin. „O ja doch, antwortete Courvoisier, er hat Geld, und wenn ich's hätte, würde ich nicht lange in England bleiben.“ – Am Mittwoch und Donnerstag, den beiden Tagen nach dem Mord, wo die Dienstboten noch in Lord Williams Hause zusammen waren, erschien das Betragen Courvoisiers fortwährend sehr auffallend:
er ließ auf seine Mitdienstboten mehrmals einen seltsamen Blick fallen, als wollte er fragen, hast du mich in Verdacht? Am Donnerstag, beim Frühstück, da die Schließerin weinte, zitterte er so heftig, daß er seine Schale kaum halten konnte. Er hatte ein Schnupftuch Lord Williams in der Tasche, und da es die Schließerin ihm abverlangte, that er wieder einen so seltsamen Blick. – Aus dem Bericht des Kutschers Lord Williams: „Zwei oder drei Tage vor dem Mord sah ich, daß der Angeklagte ein paar Rasirmesser im Schenkzimmer hatte; er ist sehr geschickt, das Messer sowohl in der rechten als linken Hand zu führen.“ – „Aus dem Bericht des andern Kutschers: „Der Angeklagte trug beim Ausfahren gewöhnlich weißbaumwollene Handschuhe.“ (Die Berichte der beiden Kellner sind ohne Bedeutung.) – Polizeiconstabler Baldwin: „Ich sah den Angeklagten, am Morgen nach dem Mord, zuerst im Empfangzimmer, sitzend mit den Ellenbogen auf den Knien und beide Hände vor dem Gesicht. Ich redete zweimal zu ihm ohne daß er antwortete. „Der Mann kommt mir verdächtig vor, “ sagte ich zu meinem Cameraden. Bald darauf fand ich ihn in derselben Stellung im Schenkzimmer. „Ihr habt ein hübsches Teufelsstück angerichtet, sagte ich, und Ihr wißt um Alles.“ Er gab wieder keine Antwort. Endlich fand ich ihn in des Lords Schlafzimmer, in einen Lehnstuhl geworfen und sah zum erstenmal sein Gesicht.“ – Wundarzt Nussey: „Die Wunde verrieth ein sehr scharfes Instrument und eine im Führen desselben äußerst geübte Hand.“ – Polizeiinspector Tedman: „Auf mehrere Fragen, die ich beim Untersuchen des Zimmers an den Angeklagten richtete, was von den Kostbarkeiten seines Herrn fehle, antwortete er: ich weiß nicht, aber Ellis (der frühere Bediente) muß es wissen. Das Hemd, das Angeklagter am Mittwoch Morgen trug, war ganz rein und frisch. Vorgestern verlangte Angeklagter zum Wechseln ein frisches Hemd aus seinem Mantelsack: ich ging wieder auf seine Stube, öffnete den Mantelsack, nahm das Hemd, und da fiel vorliegendes Paar Handschuh heraus (sie sind von weißer Baumwolle und blutbefleckt): sie waren nicht im Mantelsack, als ich ihn am Tage nach dem Mord zuerst untersuchte.“ Der Rest des Verhörs wird auf den 23 Mai verschoben.
(Sir George Sinclairs Rede über den traurigen Zustand der arbeitenden Classen in England.) Diese Rede, welche das bekannte torystische Mitglied in einer der letzten Unterhaussitzungen hielt, beginnt damit, das Ministerium wegen der großen Hast zu tadeln, mit der es die neuen auf das Budget bezüglichen Abgabenerhöhungsbills durch das Haus zu treiben suche, ganz im Widerspruch mit seiner sonst in dieser Sitzung gezeigten Fabischen Verzögerungspolitik hinsichtlich aller andern wichtigen Gesetzesentwürfe. „Mich dünkt,“ sagt Sir George, „die Minister trachten nur danach, diese pecuniären Zugeständnisse so schnell als möglich abzumachen, damit sie dann alle übrigen Verhandlungen rasch und abgebrochen beendigen können, und ich bin überzeugt, daß dann die ganze, scheinbar zum Auslaufen fertige Flotte von Bills, die schon seit lange vergebens auf guten Wind wartet, alsobald Gegenbefehl erhalten und sich für den Winter ruhig in den Hafen legen wird. Der Vorhang der Prorogation wird mit Einemmal niederfallen und das königliche Theater von St. Stephen wird für die Saison geschlossen seyn.“ Nachdem der Redner sodann erklärt, daß er mit seiner beabsichtigten Schilderung des traurigen Zustandes der Volksmasse keineswegs in die Rolle seines ehrenwerthen Freundes, des Mitglieds für Kilkenny (Hrn. Hume), „dieses parlamentarischen Tamburini im Fache der Finanzen“ einzugreifen denke, beginnt er jene Schilderung mit der Erzählung eines Gleichnisses, nach Art der orientalischen Parabeln: „Vor einigen Jahren entschloß sich ein unglücklicher Invalide, der von vielen complicirten Krankheiten befallen war, zwei ordentliche, prakticirende Aerzte zu Rathe zu ziehen, auf deren Geschicklichkeit und Urtheil er das unbeschränkteste Vertrauen setzte. Nach einer sehr eiligen und oberflächlichen Befragung versicherten ihn beide, daß seine Krankheit bloße Einbildung sey, und daß sie ihm nichts Besseres empfehlen könnten, als der Vorsehung zu vertrauen und Gerstenschleim zu trinken. Damit eilten sie jedweder in seinen Wagen und fuhren, so schnell als ihre Pferde laufen konnten, zu einem Schmaus in Blackwall. Wenig Dinge sind für einen, der wirklich weiß, daß er leidet, unwillenerregender, als wenn er hören muß, daß sein Uebelbefinden nichts zu bedeuten habe. Der Patient, der sich täglich schlimmer fühlte, bat die Doctoren, ihn mit einem zweiten Besuch zu beehren und machte ihnen dann über die Hast und Ungerechtigkeit ihres ersten Ausspruchs lebhafte Vorwürfe. Beide überlegten den Fall also reiflicher und gestanden nun wirklich ein, daß er krank sey; zugleich aber erklärten sie, im Tone von Hiobs Tröstern, sein Leiden für ein chronisches und durchaus unheilbares, und sagten, es sey unnütz, ihm dagegen irgend ein Recept zu verschreiben. Durch diese Erklärung fast zum Wahnsinn getrieben, wandte sich der arme Aufgegebene jetzt an einen Quacksalber, der eben in der Nachbarschaft großen Ruf erlangt hatte, und sich auch das Zutrauen des Patienten durch seine theilnehmende, sehr bedenkliche Miene bald zu erwerben wußte. „Aber“, fuhr er fort, „verliere deßhalb den Muth nicht; sieh diese kleine Phiole; sie enthält ein Elixir, dessen Genuß dich nicht nur von allen frühern Beschwerden heilen, sondern auch in dir einen vollkommen neuen Gesundheitszustand, wie du dich dessen noch nie erfreut hast, hervorbringen wird.“ – „Nun so gib“, rief der Patient, „ich will es trinken, selbst wenn es Gift wäre; denn besser sterben, als ein so elendes Leben noch weiter schleppen.“ – Diese Geschichte ist ein Gleichniß zu der arbeitenden Classe in England: diese Classe selbst wird durch den Patienten vorgestellt; die beiden Aerzte bedeuten die Whig- und Torystaatsmänner, der Quacksalber die Demagogen und das Elixir allgemeines Wahlrecht. (Gelächter und allgemeine Heiterkeit.) Ich ergreife diese Gelegenheit, um dem Hause mitzutheilen, was ich für die wirkliche Lage und Stimmung der arbeitenden Classen halte. Sie sind, wie ich nicht zweifle, durchaus geneigt, unsere bürgerlichen und religiösen Institutionen zu verehren und aufrecht zu halten, falls sie nur unter deren Schutz einen mäßigen Grad von Wohlstand und Unabhängigkeit genießen dürfen, und vielleicht ist keine Classe der Gesellschaft dankbarer Gesinnung und offener Anhänglichkeit mehr fähig; aber zugleich herrscht unter ihnen, in einem Umfang, von dem die meisten ehrenwerthen Mitglieder schwerlich einen Begriff haben, ein immer wachsendes Mißtrauen, eine immer wachsende, oft bis zum verachtenden Haß gesteigerte Entfremdung hinsichtlich dieses Hauses. Sie halten uns für bewundernswerthe Vertreter der Mächtigen und Reichen, aber für sehr mißmuthige Gesetzgeber zu Gunsten der Arbeitenden und Dürftigen; wir sind, wie sie meinen, sehr eifrig, die Verschwendung des Hofes zu unterstützen, aber sehr wenig geneigt, uns um die Bedürfnisse des Armen zu bekümmern. Sie sehen, daß es vielleicht kein anderes Land in der Welt gibt, wo Reichthum eines so knechtischen Götzendienstes genießt, und Armuth für ein so scheußliches, unverzeihliches Verbrechen gilt, als England. (Hört!) Unsere Aemtervertheilung wie unsere Strafgesetzgebung ist nach diesem Grundsatz eingerichtet, und die unnatürliche Spannung unseres Staatsschuldensystems, so wie das selbstmörderische Bezahlungsgesetz von 1819 macht es auch dem handelnden Stande, und namentlich
den Fabrikherren unmöglich, den Druck der arbeitenden Classen einigermaßen zu lindern. Dürfen wir also voraussetzen, daß der Arme unter solchen Verhältnissen eine starke Anhänglichkeit an unsere Institutionen besitze? Muß es uns nicht im Gegentheil zuweilen einfallen, daß Jemand, der nichts zu verlieren hat, leicht darauf kommen könnte, durch Anarchie etwas gewinnen zu wollen? – Aber dieß Haus mit seinem Nichtachten aller solcher offenkundigen Gebrechen, mit seiner stolzen Vernachlässigung aller hierauf bezüglichen eingereichten Petitionen gleicht dem Priester und Leviten in der Schrift bei weitem mehr, als dem barmherzigen Samaritaner: nicht weil jene beiden die Wunden des armen an der Straße Liegenden selbst geschlagen hatten, wurden sie verdammt, sondern weil sie an der andern Seite des Wegs vorübergingen, ohne ihm zu helfen. Und wenn sich dann das arme aufgegebene Volk in seinem Zustande vollkommener Hülflosigkeit vielleicht einmal der oder jener Verbrechen schuldig macht, steht es wohl dem Reichen zu, sich darüber in hochmüthig tugendhaften Ausrufungen, in moralisch ekeln Gemeinplätzen zu erheben? Ich hatte vor einigen Jahren die Ehre, neben einer sehr ehrbaren und spröden, nur etwas antiquirten Jungfrau zu Tisch zu sitzen: sie war stark betheiligt in den Fluctuationen der drei Procent und der Quadrilletafel, und ließ sich in Gesellschaft eines knurrenden Schooßhundes die Leckerheiten aller Jahreszeiten vortrefflich schmecken. Während sie eben, ganz con amore, einen reichlich gefüllten Teller mit Schildkrötensuppe speiste, kam die Rede auf die Unruhen in gewissen Bezirken, wo die arbeitenden Classen, aus Mangel an Unterhalt, mehrere Gewaltthaten verübt hatten. Meine schöne Nachbarin zuckte die Schultern, drehte das Weiße ihrer Augen gen Himmel, und vollendete während der kurzen Intervalle ihrer Verschluckungsthätigkeit folgende Ausrufung: O Sir, nationale Undankbarkeit ist eine schreckliche Sünde! Wie tausendfach sind die Wohlthaten, die eine gnädige Vorsehung täglich auf uns, die unvernünftigen Bewohner dieses hochbegünstigten Landes, niederregnen läßt; ich wünschte, ich könnte das meinen verführten Landsleuten selbst vorhalten und sie fragen, ob wir mit Anstand um ein noch reicheres Maaß Comforts bitten können, als wir bereits empfangen haben. „Champagner, Madame?“ „Wenn ich bitten darf. Aber, Sir (der Kellner füllte indeß ihr langes Glas mit Vin d'Ay), ich erröthe, wenn ich daran denke auf welche Weise wir diese Gnaden, deren wir so unwürdig sind, erwiedern. Ist es nicht schrecklich zu erwägen (hier trank sie), daß wir vielleicht in diesem Augenblick, als Dank für so vielen empfangenen Segen, Beleidigungen verüben und Häuser niederreißen? Ich erkläre, wenn man an eine solche entsetzliche Verblendung denkt, so überläuft es einen von Kopf bis zum Fuß, aus Furcht, daß wir zur gerechten Bestrafung unsrer Verbrechen in einem Nu aller unsrer Comforts beraubt seyn könnten: Dürft' ich Euch um noch einen Löffel Suppe bitten?“ – Und solch eine selbstsüchtige Raisonnirerei, solch eine Gewohnheit, den Betrag der Genüsse, den wir besitzen, zum Richtmaaß zu nehmen für die Dankbarkeit Anderer, die doch an unseren Vorzügen keinen Antheil haben, beschränkt sich keineswegs auf den sentimentalen Scharfsinn alter Jungfern, sondern charakterisirt mehr oder minder die Reichen jedes Standes und Geschlechts. Alle sind für das Bestehende und für die Regierung, so lange ihr Vermögen besteht und so lange die Minister keine Abgaben verlangen. Wie Satan vom Hiob sagte, daß er Gott ins Angesicht fluchen würde, sobald derselbe sein Eigenthum anrühre, so würden Tausende dem Kanzler der Schatzkammer ins Angesicht oder wenigstens hinter seinem Rücken fluchen, wenn er z. B. eine Abgabe auf Capitalien oder Besoldungen legen, oder die Korngesetze aufheben wollte. – Fassen wir nicht so schnell als möglich einen Beschluß, die Lage der arbeitenden Classen genauer zu untersuchen, und ihrem Wohlseyn und ihrer moralischen und religiösen Erziehung etwas von unserm Wohlseyn zum Opfer zu bringen, so wird der Tag der Rechenschaft und Rache näher seyn, als die unruhigsten Politiker und scharfsinnigsten Philosophen sich jetzt einbilden. – Wollen wir uns noch fortwährend mit Gesetzen zur Beschützung der Hottentotten, Hindus und Hill-Culies beschäftigen, und indessen einen großen Theil unserer Mitbürger auf der tiefsten Stufe der Unwissenheit und des Elends lassen? – Aber ich fürchte, durch meine lange Rede das Haus ermüdet zu haben, und bitte nur noch um die Erlaubniß, ihm für die Nachsicht und Geduld, mit der man mich angehört hat, danken zu dürfen.“
[127]
Aufruf.
Die Unterzeichneten, theils auf Anregen der in Nachbarländern gebildeten Vereine, theils aus eigenem Interesse für eine, allen deutschen Volksstämmen gleich wichtige Angelegenheit, sind mit höchster Genehmigung zusammengetreten, um auch ihre würtembergischen Landsleute zur Theilnahme an der bekannten Errichtung eines Denkmals zu Ehren des Cheruskerfürsten Armin im Fürstenthum Lippe-Detmold einzuladen und sich ihnen zum Empfang und zur Einsendung der hiefür bestimmten Beiträge anzubieten.
Aus allen Theilen Deutschlands und von Deutschen, welche in fremden Ländern und sogar in andern Welttheilen wohnen, sind bis jetzt Gaben für diesen schönen Zweck zusammengeflossen. Auch haben Seine Majestät unser gnädigster König eine ansehnliche Summe längst hiezu übersendet. Es liegt aber in der Idee dieses Denkmals, daß mit seinen Fürsten das gesammte Vaterland an dessen Verwirklichung Theil habe; und wie anderorten alle Stände darin gewetteifert haben, ihre Zusammengehörigkeit mit dem einigen, und ihre Freude an dem selbstständigen deutschen Volke zu bethätigen, so versehen sich die Unterzeichneten zu dem gleichen patriotischen Sinn ihrer Mitbürger und machen sich zur pünktlichen Besorgung der ihnen anzuvertrauenden oder unmittelbar an die J. G. Cotta'sche Verlagshandlung in Stuttgart einzusendenden Beiträge anheischig.
Helfer Abel in Leonberg.
Ober-Justizrath Bandel in Ulm.
Freiherr v. Cotta.
Hofprediger Dr. Grüneisen in Stuttgart.
Freiherr vom Holz, dienstthuender Kammerherr I. Maj. der Königin.
Oberhelfer Moser am Münster in Ulm.
Stuttgart, im Mai 1840.
[1905-7]
Bekanntmachung.
Das Bad Brückenau – seiner vortrefflichen Heilquellen, dann seiner schönen Anlagen und Umgebungen wegen hinlänglich bekannt, wird
am 15 Junius I. J.
eröffnet.
Durch eine gute Curtafel, dann durch gute rein gehaltene Weine zu billigen Preisen wird den Anforderungen der verehrlichen Gäste genügt werden.
Ein affigirtes Tax-Reglement zeigt die fixen Preise sämmtlicher Bedürfnisse, aus welchen auf Verlangen auch Auszüge mitgetheilt werden.
Wegen der Logis-Bestellungen beliebe man sich in frankirten Briefen an die unterfertigte königliche Bad-Inspection zu wenden.
Bemerkt muß hier werden, daß vom Tage der Logis-Bestellung an die Reservirung, und daher auch wie billig die Zahlung derselben beginnt. – Bad Brückenau, den 9 Mai 1840.
Königlich bayerische Bad-Inspection.
J. Fuchs.
Bergauer.
[1890-92]
Wildbad im Königreich Würtemberg.
Die dießjährige Badsaison beginnt am 15 Mai. Ein königl. Regierungscommissär wird während derselben in Wildbad verweilen; die Briefpost- und Eilwagenverbindungen mit Stuttgart über Calw, anfänglich zweimal in der Woche, später täglich hin und zurück, so wie mit Karlsruhe über Pforzheim viermal wöchentlich, werden am 16 Mai, beziehungsweise im Laufe des Monats Junius ihren Anfang nehmen. Die erste Hälfte der neu zu erbauenden Kunststraße zwischen Calw und Wildbad, welche vom Kloster Hirsau an durch ein Seitenthal in unbedeutender Ansteigung auf die Höhe führt, und wodurch die steile Hirsauer Steige umgangen wird, kann von der Mitte des nächsten Monats an befahren werden. Für Aufnahme der Fremden ist sowohl durch Verbesserungen in Gasthöfen und Privatwohnungen als durch Neubauten, unter welchen insbesondere ein großes Hotel mit Nebengebäuden für Restauration, Stallungen und Remisen am Eingange der Anlagen Erwähnung verdient, hinreichend gesorgt, so daß auch den Ansprüchen und größern Bedürfnissen vornehmer Gäste völlig genügt werden kann. Für Gelegenheit, die zum Vermiethen bestimmten disponibeln Privatwohnungen zu erfahren, wird gesorgt werden. Neben dem Badarzte Dr. Friker wird sich der ausübende Arzt Dr. Fallati aus Hamburg während der Saison wieder in Wildbad aufhalten. Uebrigens bleibt außer der eigentlichen Saison die Benützung der durch ihre Badwärme bevorzugten und von jeher den Bädern Gastein, Pfäfers und Leuk an die Seite gestellten Quellen, deren Wassermasse durch die bisherigen, immer noch fortgesetzten Bohrversuche um die Hälfte vermehrt ist, uneingeschränkt, und hat auch im verflossenen Winter stattgehabt. – Den 12 Mai 1840.
Der Vorstand der königlichen Badaufsichtsbehörde und abgeordnete Regierungscommissär
Freiherr von Linden, Regierungsrath.
[1787-89]
Verkauf einer Weincultur zu Osen.
In der Hauptstadt Osen in Ungarn ist eine Weincultur-Wirthschaft, welche mit einem Individuum betrieben wird, zu verkaufen. Sie besteht in Weingärten, die, nach sechsjähriger Durchschnittsberechnung, jährlich sechstausend Eimer, fünf Sechstel weißen und ein Sechstel rothen Wein, geliefert, welcher Wein im sechsjährigen Durchschnittspreis zu drei Gulden C.-M. verkauft wurde. Zu dieser Wirthschaft gehört ein Haus in Osen, unweit der nach Pesth führenden Donaubrücke gelegen, dann alle nöthigen Requisiten, Pressen und Preßgeschirre, hinlänglich Keller, Fässer für 16000 Eimer, meist in Gebünden von 50 und 100 Eimern, ferner ein großes merkwürdiges Faß von Marmorstein, 4000 Eimer in sich fassend, dann ein kleineres 300 Eimer haltend.
Die jährlichen Weinerzeugungs-Ausgaben belaufen sich, laut sechsjähriger Durchschnittsberechnung, in Allem auf nicht mehr als
2000 fl. Conv.-Mze. Auf derselben Localität könnte auch eine Bierbrauerei, eine Branntweinbrennerei oder eine Zuckersiederei sammt Raffinerie etablirt und ausgeübt werden.
Der Verkaufspreis ist das Capital von 10 Procent reinem Erträgniß. Die Zahlung des Capitals hat binnen sechs Jahren theilweise zu geschehen.
Auskunft gibt der Eigenthümer in Osen, Attila-Gasse, Nr. 727.
[2076-78]
Edictal-Ladung.
Der k. bayer. Lottocollecteur Karl Sauer in Neu-Ulm hat den ehemaligen k. bayer. Oberlieutenant, nunmehr landesabwesenden Franz von Tausch, wegen zweier Darlehen, zu 500 fl., und 1000 Drachmen, resp. 748 Drachmen Rest hieran, dießorts belangt, und zu Gunsten seiner eingeklagten und bescheinigten Forderung die Beschlagnahme eines dem Beklagten als Legatar der Josephine Lenz aus der Kaufmann Joseph Anton Lenz'schen Verlassenschaft noch treffenden Betrages implorirt.
Dieser Beschlagnahme hat man stattgegeben, und daher sofort zur Justification dieses Realarrestes eventuell zur Production der Original-Urkunden auf
Samstag den 29 August d. J.,
Früh 10 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt, zu welcher Franz von Tausch, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort hierorts unbekannt ist, hiemit öffentlich und unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen wird, daß im Falle seines Nichterscheinens oder Nichtantwortens auf die bis zum Commissionstage in dießgerichtlicher Registratur zur Einsicht vorliegende Klage der verhängte Realarrest für justificirt und die producirten Originalurkunden für anerkannt erachtet werden würden.
Den 12 Mai 1840.
Königl. Kreis- und Stadtgericht München.
Graf v. Lerchenfeld, Dir.
Ott.
[1990]
Bekanntmachung.
Aus der fürstl. v. Wrede'schen Verlassenschaft sind nachfolgende Fabrik-Gegenstände, so wie verschiedenes Material zum Verkaufe disponibel als:
a) für eine Bleiweiß-Fabrike geeignet, der ganze Mühl-Apparat von 6 Mühlsteinen von Granit, auf Pferdekraft eingerichtet, dann eine Schwerspathstampf und ein besonderer Mahlgang mit zwei aufrechtstehenden Steinen, sammt den nöthigen Branden, Kufen und sonstigen Einrichtungen;
b) für eine Bleizucker-Fabrik geeignet 4 Stück kupferne Bleizucker-Kessel,
1 Distillir-Kessel mit Schlangenrohr und Kühlfaß, dann die nöthigen Kufen, Butten und Ständer;
c) für eine Essigfabrik geeignet, 12 Stück Essig-Fabrications-Standen nach neuester Art eingerichtet,
dann eine Partie Essigfässer von 10 bis 100 Eimer;
d) an Materialien kommen zum Verkauf circa 300 Centner Bleiweiß von verschiedenen Sorten,
circa 12 Ctr. Blei,
circa 1 3/4 Ctr. Bleikalk,
circa 7 3/4 Ctr. Bleikrätze,
circa 3 Ctr. Bleizucker,
circa 60 Ctr. gemahlener Schwerspath,
und circa 40 Eimer Essig.
Diese sämmtlichen Gegenstände können täglich in Augenschein genommen werden, für den Verkauf selbst aber ist Termin auf
Dienstag den 16 Junius
für die Fabrik-Gegenstände, und auf
Mittwoch den 17 Junius d. J.
für die Material-Vorräthe festgesetzt.
Der Zuschlag erfolgt bei annehmbaren Geboten sogleich, und bezüglich des Bleiweißes wird bemerkt, daß solches auch in kleinen Partien abgegeben wird.
Ellingen, den 20 Mai 1840.
Fürstlich von Wrede'sches Rentamt.
Priester, Rentb. Löw, Contr.
coll. Rösch.
[2081-83]
Feilbietung
des Wohnhauses Nr. C. 38 im Curorte Franzensbad.
Vom Magistrat der k. Stadt Eger wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Fr. Elisabeth Groh und der übrigen Florian Groh'schen Erben de praes. 16 Mai 1840 Z. 3435 jud. die mit Rathschluß vom 14 April l. J. Z. 2594 jud. bestimmten Licitationstagfahrten zur öffentlichen Veräußerung des in Kaiserfranzensbad gelegenen, der Florian Groh'schen Nachlassenschaft und der Elisabeth Groh gehörigen, sogenannten englischen Hauses Nr. C. 38 dahin abgeändert worden sind, daß die erste Licitationstagfahrt zum
27 Junius,
die zweite zum
27 Julius,
und die dritte zum
27 August 1840,
jedesmal Vormittags 10 Uhr,
in dem Rathhause in Eger bestimmt sind, wozu Kauflustige mit dem Beisatz vorgeladen werden, daß der Grundbuchauszug, Schätzungsprotokoll und das Inventar über den Beilaß in hiesiger Kanzlei eingesehen werden können, und daß die Veräußerung dieses knapp an der Durchfahrtsstraße nächst dem Sprudl und dem öffentlichen Park in Kaiserfranzensbad bei der Stadt Eger in Böhmen sub Nr. C
38 alt
37 neu
gelegenen sogenannten englischen Hauses, bestehend aus 2 Stockwerken, 22 Gast- u. 3 Badezimmern, nebst Hausmeisterwohnung, Pferdestallungen, Holz- und Wagenremisen, dann einem Zier- und Gemüsegarten sammt vollständiger inventirter Einrichtung für Bad- und Curgäste unter folgenden Bedingnissen geschieht:
1) Werden nur jene zur Licitation dieses Hauses, welches ein die 5 proc. Interessen von dem gerichtlichen Schätzungswerthe per 10,217 fl. 16 kr. Conv. Münze übersteigendes jährliches Erträgniß abwirft, zugelassen, welche der Commission als bemittelt bekannt sind oder sich hierüber auszuweisen vermögen.
2) Wird dieses Haus um den oben angegebenen, gerichtlich erhobenen Schätzungswerth ausgeboten und nicht darunter hintangegeben werden.
3) Hat jeder Kauflustige ein Vadium von 400 fl. C. M. der Feilbietungscommission noch vor Beginn der Licitation zu erlegen, welches dem Ersteher bei der Berechnungscommission auf den Kaufschilling abgeschlagen, den übrigen Kauflustigen aber gleich nach der Licitation zurückgestellt werden wird.
4) Hat der Käufer die auf diesem Hause haftenden Passiva per 9948 fl. C. M.,
wie sie in den Stadtbüchern der Stadt Eger einverleibt sind, auf Abschlag des Kaufschillings zu übernehmen, binnen 14 Tagen nach abgehaltener Licitation um die Vornahme der Berechnungscommission bei dem Egerer Magistrate anzusuchen, die sämmtlichen Unkosten sowohl der Licitation, als auch der Berechnungscommission aus Eigenem zu bestreiten, und hiebei den überrestlichen Kaufschilling ad depositum des Egerer Magistrats zu berichtigen.
5) Uebergehen die Nutzen und Lasten vom Tage des Ersteigerns auf den Käufer.
6) Wird, da der Verkauf gerichtlich geschieht, keine Eviction geleistet.
7) Da die im 4ten Satz ob jenem Hause bücherlich haftende Schuldpost per 1000 fl. W. W. an die Egerer Stadtgemeinde bis auf einen geringen Betrag bereits berichtigt ist, so hat sich der Käufer mit den Erben dießfalls bei der Berechnungscommission auszugleichen.
8) Indem das Erträgniß von diesem Hause für das Jahr 1840 dem Käufer zu Gute kommt, so hat er auch die Interessen von den ob demselben bücherlich haftenden Capitalien vom 1 Januar 1840 zur Zahlung zu übernehmen.
9) Behalten sich die Verkäufer das Bestätigungsrecht des bei der Licitation erzielten Meistgebots bevor, und soll sonach dieser Licitationsact erst nach erfolgter Bestätigung des meistgebotenen Kaufschillings seine Gültigkeit erhalten.
Gegeben Eger, den 19 Mai 1840.
Totzauer.
[1619-21]
Edictal-Ladung.
Nachdem
1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie
den 15 Julius 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.
Leipzig, am 21 März 1840.
Königlich sächsisches Appellationsgericht.
Dr. Schreckenberger.
Hincke.
[1534-36]
Aufforderung.
Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen:
„Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.
Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Ruthen Weinberg im Gurlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.
Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.
Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung oder nach fruchtlosem Ablauf der in der Vorladung anberaumten Frist zu Recht zu erkennen, – der oben benannte Eintrag im Unterpfandsbuche der Gemeinde Zeutern sey zu streichen.
In Folge dieses Antrags werden die unbekannten Erben des obengenannten Unterpfandsgläubigers aufgefordert, ihre Ansprüche auf obige ihrem Erblasser verpfändete Liegenschaften
innerhalb zwei Monaten
dahier geltend zu machen, widrigenfalls nach dem Antrag des Konrad Scherer der Strich des Eintrags im Pfandbuche verfügt werden wird.
Bruchsal, den 8 April 1840.
Großh. badisches Oberamt Bruchsal.
Stempf.
[1351-53]
Durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes ist von mir zu beziehen:
Ein Wort über
ANIMALISCHEN MAGNETISMUS, SEELENKÖRPER UND LEBENSESSENZ;
nebst Beschreibung des ideo-somnambulen Zustandes des Fräuleins Therese v. B-y zu Vasarhely im J. 1838, und einem Anhang.
Beobachtet, geschrieben und gegeben von
Franz Graf v. Sz....y.
Gr. 8. Geh. 1 Thlr.
Leipzig, im März 1840.
A. F. Brockhaus.
[1995]
In der Fest'schen Verlagsbuchhandlung in Leipzig ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Album deutscher Schriftsteller
zur vierten Säcularfeier der Buchdruckerkunst durch
D. Karl Haltaus.
gr. 8. 21 1/2 Bogen. brosch. Ladenpreis 2 Thlr., auf feinstem Velinpapier 2 1/2 Thlr.
Dieses Album enthält Beiträge von 231 deutschen berühmten und genannten Schriftstellern, die auf irgend eine Weise die Wissenschaft gefördert haben, ohne Berücksichtigung der verschiedenartigen Tendenzen, die sie befolgen, und gibt nicht nur Charakter, Aufenthaltsort, Geburtsjahr und Geburtsort derselben, sondern auch Gutenbergs Bildniß und die Facsimilia der Namenszüge. Die Beiträge selbst bestehen in größern und kleinern prosaischen und poetischen Aufsätzen.
Zu beziehen durch die K. Kollmann'sche Buchhandlung in Augsburg.
[2027]
Illustrirte Ausgabe.
In unserm Verlage erscheinen in kurzem:
Dr. Martin Luthers
deutsche GEISTLICHE LIEDER,
nebst den während seines Lebens dazu gebräuchlichen Singweisen und einigen mehrstimmigen Tonsätzen über dieselben von Meistern des sechzehnten Jahrhunderts.
Herausgegeben als Festschrift für die vierte Jubelfeier der Buchdruckerkunst,
von C. v. Winterfeld.
Mit verzierten Initialen nach Zeichnungen von
A. Strähuber.
Gegen 34-36 Bogen in klein Folio (Musikformat) auf starkem Velinpapier, cartonnirt.
Subscriptionspreis 5 Thlr. sächs. = 7 fl. 30 kr. Conv. M. = 9 fl. rhein. Prachtausgabe auf cartonähnlichem geleimten Velinpapier Preis 10 Thlr. sächs. = 15 fl. Conv. M. = 18 fl. rhein.
Alle Buch- und Musikhandlungen nehmen Subscriptionen an.
Leipzig, am 10 Mai 1840.
Breitkopf & Härtel.
[2011-13]
Gasthofs-Empfehlung.
Unterzeichneter erlaubt sich den hochverehrlichen Reisenden seinen neu erbauten Gasthof
„Zum Dampfschiffe“
dahier geziemend zu empfehlen. Unmittelbar an dem Abfahrt- und Landungsplatze der den Donaustrom zwischen Regensburg und Linz befahrenden, an die Linz-Wiener-Dampfschifffahrt sich anschließenden Dampfschiffe gelegen, mit allen Bequemlichkeiten, wozu auch die wohl eingerichteten Anstalten zu kalten und warmen Bädern gerechnet werden dürfen, ausgestattet, bietet dieser Gasthof alle erwünschlichen Vortheile und Annehmlichkeiten dar, denen die reinlichste, aufmerksamste und billigste Bedienung zur Seite stehen und den Dank des Eigenthümers für einen zahlreichen Zuspruch der verehrlichen Reisenden beurkunden wird.
Regensburg, im Monat Mai 1840.
Jakob Fürnrohr.
[2094]
Anzeige und Empfehlung.
Der Unterzeichnete gibt sich die Ehre, einem hochzuverehrenden Handelsstande, so wie den Titl. HH. Fabricanten seine von ihm selbst fabricirte Kernstärke zu empfehlen.
Da dieses Fabricat nicht nur an Qualität alle bis daher erzeigte Weizen- und Kartoffelstärke bei weitem übertrifft, sondern wegen ihrer Trockenheit, Haltbarkeit und Feine hauptsächlich zu empfehlen ist, so sehe ich unter Zusicherung reellster Bedienung und äußerst billiger Preise recht zahlreichen Aufträgen entgegen.
Ergebenst empfiehlt sich
Augsburg, den 20 Mai 1840.
Georg Lackner, Stärkefabricant.
[1697-1701]
Gesuch.
Eine beträchtliche Kattunfabrik in der Nähe von Neapel wünscht einen Coloristen anzustellen, welcher ausgedehnte und gründliche theoretische Kenntnisse der Chemie, verbunden mit mehrjähriger Praxis, besitzt. – Man fordert die besten Zeugnisse in Betreff seiner Leistungen.
Die Expedition der Allg. Zeitung befördert frankirte Anfragen mit den Buchstaben F. A. W., worauf nähere Auskunft ertheilt wird.
[2107-9]
Verkaufs-Anzeige.
Die Unterzeichneten verkaufen billigst 5 Stück sogenannter Water-Feinspinn-Maschinen á 80 Spindeln jede, die zu Kammwoll-Garn gebaut aber auch für Baumwolle und namentlich als Zwirn-Maschinen anwendbar sind.
Augsburg, den 27 Mai 1840.
Friedrich Merz & Comp.
[2046]
Stelle-Gesuch.
Ein sowohl theoretisch als praktisch gebildeter Chemiker wünscht in einer größern chemischen Fabrik oder Kattundruckerei eine Anstellung zu erhalten. Die besten Zeugnisse und Empfehlungen wäre er im Stande aufzuweisen. – Briefe an C. K. in Z. besorgt die Expedition der Allgem. Zeitung.
[2087-89]
Stelle-Gesuch.
Ein gebildetes schon älteres Frauenzimmer, welches deutsch und französisch spricht, wünscht eine Stelle als Haushälterin oder lieber Gesellschafterin zu bekleiden. Durch ihr liebreiches und gemüthvolles Benehmen wird sie die Achtung und das Zutrauen ihrer Herrschaft sicher zu gewinnen wissen. Darauf gefällig Reflectirende werden höflichst ersucht, sich an die Expedition der Allg. Zeitung zu wenden.
[2101-3]
Stelle-Anerbieten.
Eine englische Familie, auf dem Lande lebend, sucht unter annehmbaren Bedingnissen eine Schweizerin aufzunehmen, welche die Wartung einiger schon etwas erwachsenen Kinder, die Besorgung deren Garderobe etc. etc. übernimmt. Dieselbe soll sich über Solidität des Charakters ausweisen können, schön und gut französisch sprechen und schreiben, und in weiblichen Handarbeiten, namentlich Nähen, wohl bewandert seyn. Briefe unter Adresse M. S St. besorgt die Expedition dieses Blattes.
[2121-22]
Stuttgart.
Gasthofs-Verkauf.
Um einen äußerst billigen Preis und unter nicht minder billigen Zahlungsbedingungen kann ein Gasthof ersten Rangs in einer der bedeutendsten Städte des Königreichs Bayern erkauft werden, weil der Eigenthümer desselben sich mit seinen – auf diesem Brodhause erworbenen – Mitteln zurückziehen und geräuschlos privatisiren will.
Das Nähere sagt Dibolds öffentliches Bureau.
Der Vorstand: Dibold, Kammerrevisor.