Allgemeine Zeitung. Nr. 139. Augsburg, 18. Mai 1840.und zu bekräftigen, hat auf alle Anfragen ausweichende Antworten, im Ton einer verkannten und verfolgten Unschuld gegeben, und eher mit der Ehre und Wahrheit als mit seinem unbescheidenen Freunde brechen wollen. Tu l'as voulu, Georges Dandin! Die Unwahrheit der Anzeige besteht darin, daß Hr. Melgunoff mich beschuldigt, als habe ich seinen Patriotismus und seine Anhänglichkeit an die russische Regierung verdächtigen wollen. Durchaus nicht. Im Gegentheile habe ich Hrn. Melgunoff gegen alle dergleichen Anfeindungen und Beschuldigungen ausdrücklich und namentlich verwahrt. Auf der Seite 42 meiner Schrift steht buchstäblich Folgendes: Noch ein paar Worte. Die heuchlerische Einleitung in die Anzeige ist absurd und abgedroschen. Meiner Meinung nach entsteht für Hrn. Melgunoff ein großer Uebelstand in seinen litterarischen Arbeiten daraus, daß er nicht im Stande ist, selbst etwas (sey es deutsch oder russisch) zu schreiben, und jedesmal von der Laune und den Geisteskräften seines derzeitigen Secretärs abhängt. Es wundert mich, wie er für sein gutes Geld keinen geschickten Advocaten für seine schlechte Sache auftreiben kann. St. Petersburg, den 23 April (5 Mai) 1840. N. Gretsch. [1929-31] Bekanntmachung. Die Administration der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank benachrichtigt hiermit die HH. Besitzer von Bankactien-Promessen, daß sie eine siebente Einzahlung auf Die Besitzer von Promessen IIter Emission a 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse a 100 fl. erhalten. Die Besitzer von Promessen I. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten. Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten. Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende Einzahlungen werden 4 Procent Verzugszinsen, vom 1 Julius anfangend, berechnet werden Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen. Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird. München, den 14 Mai 1840. Simon Freiherr v. Eichthal. [1905-7] Bekanntmachung. Das Bad Brückenau - seiner vortrefflichen Heilquellen, dann seiner schönen Anlagen und Umgebungen wegen hinlänglich bekannt, wird Durch eine gute Curtafel, dann durch gute rein gehaltene Weine zu billigen Preisen wird den Anforderungen der verehrlichen Gäste genügt werden. Ein affigirtes Tax-Reglement zeigt die fixen Preise sämmtlicher Bedürfnisse, aus welchen auf Verlangen auch Auszüge mitgetheilt werden. Wegen der Logis-Bestellungen beliebe man sich in frankirten Briefen an die unterfertigte königliche Bad-Inspection zu wenden. Bemerkt muß hier werden, daß vom Tage der Logis-Bestellung an die Reservirung, und daher auch wie billig die Zahlung derselben beginnt. - Bad Brückenau, den 9 Mai 1840. Königlich bayerische Bad-Inspection. J. Fuchs. Bergauer. [1914-16] Verzeichniß Nr. 218, 227, 365, 390, 510, 570, zahlbar am 1 Julius 1840, und zu bekräftigen, hat auf alle Anfragen ausweichende Antworten, im Ton einer verkannten und verfolgten Unschuld gegeben, und eher mit der Ehre und Wahrheit als mit seinem unbescheidenen Freunde brechen wollen. Tu l'as voulu, Georges Dandin! Die Unwahrheit der Anzeige besteht darin, daß Hr. Melgunoff mich beschuldigt, als habe ich seinen Patriotismus und seine Anhänglichkeit an die russische Regierung verdächtigen wollen. Durchaus nicht. Im Gegentheile habe ich Hrn. Melgunoff gegen alle dergleichen Anfeindungen und Beschuldigungen ausdrücklich und namentlich verwahrt. Auf der Seite 42 meiner Schrift steht buchstäblich Folgendes: Noch ein paar Worte. Die heuchlerische Einleitung in die Anzeige ist absurd und abgedroschen. Meiner Meinung nach entsteht für Hrn. Melgunoff ein großer Uebelstand in seinen litterarischen Arbeiten daraus, daß er nicht im Stande ist, selbst etwas (sey es deutsch oder russisch) zu schreiben, und jedesmal von der Laune und den Geisteskräften seines derzeitigen Secretärs abhängt. Es wundert mich, wie er für sein gutes Geld keinen geschickten Advocaten für seine schlechte Sache auftreiben kann. St. Petersburg, den 23 April (5 Mai) 1840. N. Gretsch. [1929-31] Bekanntmachung. Die Administration der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank benachrichtigt hiermit die HH. Besitzer von Bankactien-Promessen, daß sie eine siebente Einzahlung auf Die Besitzer von Promessen IIter Emission à 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse à 100 fl. erhalten. Die Besitzer von Promessen I. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten. Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten. Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende Einzahlungen werden 4 Procent Verzugszinsen, vom 1 Julius anfangend, berechnet werden Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen. Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird. München, den 14 Mai 1840. Simon Freiherr v. Eichthal. [1905-7] Bekanntmachung. Das Bad Brückenau – seiner vortrefflichen Heilquellen, dann seiner schönen Anlagen und Umgebungen wegen hinlänglich bekannt, wird Durch eine gute Curtafel, dann durch gute rein gehaltene Weine zu billigen Preisen wird den Anforderungen der verehrlichen Gäste genügt werden. Ein affigirtes Tax-Reglement zeigt die fixen Preise sämmtlicher Bedürfnisse, aus welchen auf Verlangen auch Auszüge mitgetheilt werden. Wegen der Logis-Bestellungen beliebe man sich in frankirten Briefen an die unterfertigte königliche Bad-Inspection zu wenden. Bemerkt muß hier werden, daß vom Tage der Logis-Bestellung an die Reservirung, und daher auch wie billig die Zahlung derselben beginnt. – Bad Brückenau, den 9 Mai 1840. Königlich bayerische Bad-Inspection. J. Fuchs. Bergauer. 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Auf der Seite 42 meiner Schrift steht buchstäblich Folgendes:<lb/> „Da ich es unternommen habe, Unwahrheiten aller Art, von denen es in den litterarischen Bildern wimmelt, aufzudecken, so bin ich verbunden, auch die unrechtfertigen Aeußerungen und Bemerkungen in Betreff unserer Regierung, deren Maaßregeln und Wirkens zu rügen. Es dürfte jedoch hier nicht am unrechten Orte seyn zu erwähnen, daß an diesen Aeußerungen und Bemerkungen, so weit ich muthmaßen kann, Melgunoff unschuldig ist. Wahrscheinlich hat sie Hr. König von irgend einem Deutschen oder Franzosen überkommen, der sich eine Zeitlang in Rußland aufgehalten, da eine Menge abgeschmackten Zeugs aufgeschnappt, und dieses nach seiner Rückkehr ins Ausland weiter verbreitet hat. Ein Russe aber, er möge übrigens noch so niederträchtig und dumm seyn, ist nicht im Stande das zu sagen, was in Königs Buche gedruckt zu lesen ist. Wir begreifen nur nicht, warum sich Hr. Melgunoff nicht laut und feierlich von Dingen lossagen kann, die doch offenbar nicht von ihm herrühren. Allein da ihre Sache eine gemeinschaftliche ist, so mögen sie auch Capital nebst Zinsen gemeinschaftlich in Empfang nehmen; unsere Sache ist mit dem Handelshause Melgunoff, König und Comp. ehrlich und ohne Rückstände Abrechnung zu halten.“</p><lb/> <p>Noch ein paar Worte. Die heuchlerische Einleitung in die Anzeige ist absurd und abgedroschen. Meiner Meinung nach entsteht für Hrn. Melgunoff ein großer Uebelstand in seinen litterarischen Arbeiten daraus, daß er nicht im Stande ist, selbst etwas (sey es deutsch oder russisch) zu schreiben, und jedesmal von der Laune und den Geisteskräften seines derzeitigen Secretärs abhängt. Es wundert mich, wie er für sein gutes Geld keinen geschickten Advocaten für seine schlechte Sache auftreiben kann.</p><lb/> <p>St. Petersburg, den 23 April (5 Mai) 1840.</p><lb/> <p>N. 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und zu bekräftigen, hat auf alle Anfragen ausweichende Antworten, im Ton einer verkannten und verfolgten Unschuld gegeben, und eher mit der Ehre und Wahrheit als mit seinem unbescheidenen Freunde brechen wollen. Tu l'as voulu, Georges Dandin!
Die Unwahrheit der Anzeige besteht darin, daß Hr. Melgunoff mich beschuldigt, als habe ich seinen Patriotismus und seine Anhänglichkeit an die russische Regierung verdächtigen wollen. Durchaus nicht. Im Gegentheile habe ich Hrn. Melgunoff gegen alle dergleichen Anfeindungen und Beschuldigungen ausdrücklich und namentlich verwahrt. Auf der Seite 42 meiner Schrift steht buchstäblich Folgendes:
„Da ich es unternommen habe, Unwahrheiten aller Art, von denen es in den litterarischen Bildern wimmelt, aufzudecken, so bin ich verbunden, auch die unrechtfertigen Aeußerungen und Bemerkungen in Betreff unserer Regierung, deren Maaßregeln und Wirkens zu rügen. Es dürfte jedoch hier nicht am unrechten Orte seyn zu erwähnen, daß an diesen Aeußerungen und Bemerkungen, so weit ich muthmaßen kann, Melgunoff unschuldig ist. Wahrscheinlich hat sie Hr. König von irgend einem Deutschen oder Franzosen überkommen, der sich eine Zeitlang in Rußland aufgehalten, da eine Menge abgeschmackten Zeugs aufgeschnappt, und dieses nach seiner Rückkehr ins Ausland weiter verbreitet hat. Ein Russe aber, er möge übrigens noch so niederträchtig und dumm seyn, ist nicht im Stande das zu sagen, was in Königs Buche gedruckt zu lesen ist. Wir begreifen nur nicht, warum sich Hr. Melgunoff nicht laut und feierlich von Dingen lossagen kann, die doch offenbar nicht von ihm herrühren. Allein da ihre Sache eine gemeinschaftliche ist, so mögen sie auch Capital nebst Zinsen gemeinschaftlich in Empfang nehmen; unsere Sache ist mit dem Handelshause Melgunoff, König und Comp. ehrlich und ohne Rückstände Abrechnung zu halten.“
Noch ein paar Worte. Die heuchlerische Einleitung in die Anzeige ist absurd und abgedroschen. Meiner Meinung nach entsteht für Hrn. Melgunoff ein großer Uebelstand in seinen litterarischen Arbeiten daraus, daß er nicht im Stande ist, selbst etwas (sey es deutsch oder russisch) zu schreiben, und jedesmal von der Laune und den Geisteskräften seines derzeitigen Secretärs abhängt. Es wundert mich, wie er für sein gutes Geld keinen geschickten Advocaten für seine schlechte Sache auftreiben kann.
St. Petersburg, den 23 April (5 Mai) 1840.
N. Gretsch.
[1929-31]
Bekanntmachung.
Die Administration der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank benachrichtigt hiermit die HH. Besitzer von Bankactien-Promessen, daß sie eine siebente Einzahlung auf
den ersten Julius d. J.,
und zwar wie folgt, einzufordern beschlossen habe:
Die Besitzer von Promessen IIter Emission à 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse à 100 fl. erhalten.
Die Besitzer von Promessen I. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten.
Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten.
Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende
Einzahlungen werden 4 Procent
für noch spätere aber 6 Procent
Verzugszinsen, vom 1 Julius
anfangend, berechnet werden
Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen.
Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird.
München, den 14 Mai 1840.
Simon Freiherr v. Eichthal.
[1905-7]
Bekanntmachung.
Das Bad Brückenau – seiner vortrefflichen Heilquellen, dann seiner schönen Anlagen und Umgebungen wegen hinlänglich bekannt, wird
am 15 Junius l. J.
eröffnet.
Durch eine gute Curtafel, dann durch gute rein gehaltene Weine zu billigen Preisen wird den Anforderungen der verehrlichen Gäste genügt werden.
Ein affigirtes Tax-Reglement zeigt die fixen Preise sämmtlicher Bedürfnisse, aus welchen auf Verlangen auch Auszüge mitgetheilt werden.
Wegen der Logis-Bestellungen beliebe man sich in frankirten Briefen an die unterfertigte königliche Bad-Inspection zu wenden.
Bemerkt muß hier werden, daß vom Tage der Logis-Bestellung an die Reservirung, und daher auch wie billig die Zahlung derselben beginnt. – Bad Brückenau, den 9 Mai 1840.
Königlich bayerische Bad-Inspection.
J. Fuchs.
Bergauer.
[1914-16]
Verzeichniß
der am 4 Mai 1840 laut aufgenommenem Notariats-Protokolle in der zweiten Verloosung der hochfürstl. Palffy 4 procentigen Anleihe per 2,475,000 fl. d. d. Malaczka 13 Junius 1838 herausgekommenen 42 Stück Partial-Obligationen à 1000 fl. als:
Nr. 218, 227, 365, 390, 510, 570,
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Nr. 1967, 1986, 2038, 2257, 2361,
zahlbar am 1 Julius 1840,
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