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Allgemeine Zeitung. Nr. 136. Augsburg, 15. Mai 1840.

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daß dieß ein solches Unternehmen oder eine dießfallsige Verschwörung zur Folge hatte, von Kreisgefängniß nicht unter 3 Monat bis zu 3 Jahr Arbeitshaus bestraft. Staatsrath Jolly trug darauf an, daß das von der Commission eingeschaltete Wort "bestimmt" gestrichen werde. Welcker fürchtet, es könnte, wenn dieses Wort weggelassen werde, der Begriff der Aufforderung zu weit ausgedehnt werden, und zumal bei politischen Verbrechen sey eine vor Mißgriffen möglichst sichernde Fassung nöthig. Vicekanzler Bekk: eben so könnte auch durch den Ausdruck "bestimmt" die Mißdeutung entstehen, daß es an einer einfachen Aufforderung, die indirect oder z. B. durch eine Menge Fragen ausgedrückt sey, nicht genüge. Man dürfe den Begriff von Aufforderung weder erweitern, noch beschränken, es müsse eben eine Aufforderung seyn. In gleichem Sinne sprachen Christ und Trefurt, wogegen Rotteck, Sander und Aschbach den Commissionsantrag, der auch mit den in andern Gesetzgebungen aufgenommenen gleichen Bestimmungen übereinstimme, vertheidigten. Der Commissionsantrag wurde angenommen. Baumgärtner fragt: wie die Schmähungen gegen die Regierung, die keine Aufforderung zum Hochverrath enthalten, aber Haß und Verachtung gegen dieselben erregen, gestraft werden? Geh. Rath Duttlinger: wenn darin Beschimpfungen oder falsche Beschuldigungen liegen, die sich auf Mitglieder des Ministeriums oder überhaupt der Regierung beziehen lassen, so finde die Strafe der Ehrenkränkung oder Verleumdung Anwendung, und sie werde auf Antrag des Staatsanwalts ausgesprochen. - Nach §. 541 werden diejenigen, die durch eines der oben erwähnten gewaltsamen Mittel die Auflösung des deutschen Bundes, oder die Losreißung eines Theils desselben vom Bunde, oder eine Abänderung der Bundesverfassung zu bewirken unternehmen, von den nämlichen Strafen getroffen, wie wenn sie dasselbe Verbrechen gegen das Großherzogthum verübt hätten. Welcker bekämpfte diese Bestimmung, weil der deutsche Bund nur ein völkerrechtlicher Verein sey, an ihm also kein Hochverrath begangen werden könne. Staatsrath Jolly: das Großherzogthum bilde nach §. 1 der Verfassungsurkunde einen Bestandtheil des deutschen Bundes, ein gewaltsames Unternehmen gegen den Bund sey also auch ein solches gegen das Großherzogthum. Ueberdieß sey der Artikel dem Bundesbeschluß von 1836 gemäß, also nothwendig. Rotteck, Sander und Aschbach unterstützten Welckers Antrag auf Verwerfung des Artikels, es möge der Bundesbeschluß von 1836, so lange er bestehe, vollzogen, aber als der völkerrechtlichen Eigenschaft des Bundes widersprechend durch unser Gesetz nicht sanctionirt werden. Nach einer längeren Discussion, woran noch Vicekanzler Bekk, Schaaff, Gerbel, Zentner, Mohr und Rindeschwender Antheil nahmen, wurde der Artikel nach dem Regierungsentwurf angenommen.

Bei der gestrigen Verhandlung der zweiten Kammer wurde auch der unglücklichen Presse wieder gedacht, und, wie man fast voraussetzen darf, gerade auf keine sehr freundliche Weise. Es hatte nämlich vor einiger Zeit das hiesige Wochenblatt zwei Aufsätze gegeben, in welchen sich über das Verfahren der zweiten Kammer bei Ablehnung der Todtenschau mißbilligend ausgesprochen wurde. Der eine dieser Aufsätze führte die Ueberschrift: "Die sächsischen Kammern von 1840 vor dem Richterstuhle der Menschheit." Gegen diese Aufsätze wurden nun bei der gestrigen Berathung verschiedene Streiche geführt. Secretär Dr. Schröder eröffnete den Reihen, und citirte eine Aeußerung der Presse, die ihm als für die Kammer beleidigend vorkam, obwohl sie mit königl. sächsischer Censur gedruckt worden sey. Er sey zwar im Allgemeinen nicht gegen die Presse, aber hier sey sie doch zu weit gegangen; es heiße das einen moralischen Zwang auf die Kammer ausüben wollen. Löhnig sprach in Bezug auf diesen Ausfall gegen die Presse sein Bedauern aus, daß dergleichen zwei Tage hinter einander in der Kammer vorgekommen, da dieß am Vorabend der Berathung über das Preßgesetz kein guter Vorbote, und um so betrübender sey, als dieß am Ende eine Verschärfung der Censur nach sich ziehen könnte, "wodurch sich die sächsische Kammer vor ganz Deutschland brandmarken würde." Schmidt meinte, auf die Presse sey in dem vorliegenden Fall schon etwas zu geben, da sie hier nicht von Parteien benutzt werde. Er werde sich durch die Presse nicht eine Ueberzeugung aufdringen lassen, die er für richtig nicht halten könne, aber das schließe nicht aus, das in öffentlichen Blättern Geschriebene zu prüfen, und selbst aus Schmähungen Gutes zu entnehmen. Todt erklärte, daß es unrecht und anmaßend sey, zu verlangen, außerhalb der Kammer solle Niemand seine Stimme erheben und über das öffentliche Leben ein Wort mitsprechen, da ja die Weisheit nicht in der Kammer allein ihren Sitz habe, sondern außerhalb derselben auch noch Leute wären. v. Watzdorf nahm Bezug auf Löhnigs Aeußerung, und sprach dabei den Wunsch aus, die Regierung möge sich nicht etwa veranlaßt finden, auf den Grund der gestrigen Verhandlung die Censur zu verschärfen. Oeffentliche Urtheile über Regierung und Kammern, Gesetze und Verwaltung müßten der Presse zustehen. Tadelten die öffentlichen Blätter, so sey der Tadel entweder begründet oder nicht. Erstern Falls müsse man ihn beachten, letztern Falls ihn auf sich beruhen lassen, sich nicht um ihn kümmern. (Leipz. A. Z.)

Preußen.

Gestern hat Schönlein seine klinischen Vorträge in dem Charite-Krankenhaus eröffnet. Die Spannung, die seit fast zwei Jahren geherrscht, ob der berühmte Mann wirklich für unsere Universität gewonnen würde, die Freude, in welche sich diese Spannung löste, als Schönlein's Ernennung zur Gewißheit geworden und seine Vorlesungen für das verflossene Wintersemester bereits amtlich angezeigt waren, ließen es erwarten, daß ein zahlreiches lernbegieriges Auditorium die Ankunft des längst Herbeigewünschten freudig begrüßen würde. Schönlein hatte jedoch seine Hierherkunft bis zum Sommer ausgesetzt, und war durch sein Zögern, man möchte sagen, um so interessanter geworden; denn bereits eine Stunde vor dem auf 11 Uhr festgesetzten Anfange hatte sich in dem zur Versammlung bestimmten, schon ziemlich geräumigen klinischen Saal eine solche Masse von Zuhörern, auch nicht der Medicin Beflissenen, eingefunden, daß zuletzt eine Secession nicht nur wünschenswerth, sondern sogar unumgänglich nothwendig wurde. Alle drängten sich deßhalb in den größten, amphitheatralich gebauten klinischen Saal der Charite, der sich denn auch sofort bis zur Decke gefüllt hatte. Bald nachdem die Ruhe eingetreten, erschien der lang Ersehnte, von Dieffenbach und noch einigen andern Aerzten begleitet. Ein lautes Hoch und anhaltendes Beifallklatschen, in welches letztere auch Dieffenbach einstimmte, begrüßten ihn. Endlich nahm er das Wort, und für die ihm gewordene Theilnahme dankend, sagte er, daß er es für Pflicht halte, seine Zuhörer auf das aufmerksam zu machen, was sie von ihm zu erwarten hätten, damit er nicht den Schmerz erführe, sie getäuscht zu sehen. Es seyen von seinen Vorlesungen Erwartungen ausgesprochen und exorbitante Hoffnungen gemacht, die zu erfüllen schwierig, zu übertreffen unmöglich wäre. Die Naturwissenschaften, sagte er dann im Verlaufe der klaren und überall verständlichen Rede,

daß dieß ein solches Unternehmen oder eine dießfallsige Verschwörung zur Folge hatte, von Kreisgefängniß nicht unter 3 Monat bis zu 3 Jahr Arbeitshaus bestraft. Staatsrath Jolly trug darauf an, daß das von der Commission eingeschaltete Wort „bestimmt“ gestrichen werde. Welcker fürchtet, es könnte, wenn dieses Wort weggelassen werde, der Begriff der Aufforderung zu weit ausgedehnt werden, und zumal bei politischen Verbrechen sey eine vor Mißgriffen möglichst sichernde Fassung nöthig. Vicekanzler Bekk: eben so könnte auch durch den Ausdruck „bestimmt“ die Mißdeutung entstehen, daß es an einer einfachen Aufforderung, die indirect oder z. B. durch eine Menge Fragen ausgedrückt sey, nicht genüge. Man dürfe den Begriff von Aufforderung weder erweitern, noch beschränken, es müsse eben eine Aufforderung seyn. In gleichem Sinne sprachen Christ und Trefurt, wogegen Rotteck, Sander und Aschbach den Commissionsantrag, der auch mit den in andern Gesetzgebungen aufgenommenen gleichen Bestimmungen übereinstimme, vertheidigten. Der Commissionsantrag wurde angenommen. Baumgärtner fragt: wie die Schmähungen gegen die Regierung, die keine Aufforderung zum Hochverrath enthalten, aber Haß und Verachtung gegen dieselben erregen, gestraft werden? Geh. Rath Duttlinger: wenn darin Beschimpfungen oder falsche Beschuldigungen liegen, die sich auf Mitglieder des Ministeriums oder überhaupt der Regierung beziehen lassen, so finde die Strafe der Ehrenkränkung oder Verleumdung Anwendung, und sie werde auf Antrag des Staatsanwalts ausgesprochen. – Nach §. 541 werden diejenigen, die durch eines der oben erwähnten gewaltsamen Mittel die Auflösung des deutschen Bundes, oder die Losreißung eines Theils desselben vom Bunde, oder eine Abänderung der Bundesverfassung zu bewirken unternehmen, von den nämlichen Strafen getroffen, wie wenn sie dasselbe Verbrechen gegen das Großherzogthum verübt hätten. Welcker bekämpfte diese Bestimmung, weil der deutsche Bund nur ein völkerrechtlicher Verein sey, an ihm also kein Hochverrath begangen werden könne. Staatsrath Jolly: das Großherzogthum bilde nach §. 1 der Verfassungsurkunde einen Bestandtheil des deutschen Bundes, ein gewaltsames Unternehmen gegen den Bund sey also auch ein solches gegen das Großherzogthum. Ueberdieß sey der Artikel dem Bundesbeschluß von 1836 gemäß, also nothwendig. Rotteck, Sander und Aschbach unterstützten Welckers Antrag auf Verwerfung des Artikels, es möge der Bundesbeschluß von 1836, so lange er bestehe, vollzogen, aber als der völkerrechtlichen Eigenschaft des Bundes widersprechend durch unser Gesetz nicht sanctionirt werden. Nach einer längeren Discussion, woran noch Vicekanzler Bekk, Schaaff, Gerbel, Zentner, Mohr und Rindeschwender Antheil nahmen, wurde der Artikel nach dem Regierungsentwurf angenommen.

Bei der gestrigen Verhandlung der zweiten Kammer wurde auch der unglücklichen Presse wieder gedacht, und, wie man fast voraussetzen darf, gerade auf keine sehr freundliche Weise. Es hatte nämlich vor einiger Zeit das hiesige Wochenblatt zwei Aufsätze gegeben, in welchen sich über das Verfahren der zweiten Kammer bei Ablehnung der Todtenschau mißbilligend ausgesprochen wurde. Der eine dieser Aufsätze führte die Ueberschrift: „Die sächsischen Kammern von 1840 vor dem Richterstuhle der Menschheit.“ Gegen diese Aufsätze wurden nun bei der gestrigen Berathung verschiedene Streiche geführt. Secretär Dr. Schröder eröffnete den Reihen, und citirte eine Aeußerung der Presse, die ihm als für die Kammer beleidigend vorkam, obwohl sie mit königl. sächsischer Censur gedruckt worden sey. Er sey zwar im Allgemeinen nicht gegen die Presse, aber hier sey sie doch zu weit gegangen; es heiße das einen moralischen Zwang auf die Kammer ausüben wollen. Löhnig sprach in Bezug auf diesen Ausfall gegen die Presse sein Bedauern aus, daß dergleichen zwei Tage hinter einander in der Kammer vorgekommen, da dieß am Vorabend der Berathung über das Preßgesetz kein guter Vorbote, und um so betrübender sey, als dieß am Ende eine Verschärfung der Censur nach sich ziehen könnte, „wodurch sich die sächsische Kammer vor ganz Deutschland brandmarken würde.“ Schmidt meinte, auf die Presse sey in dem vorliegenden Fall schon etwas zu geben, da sie hier nicht von Parteien benutzt werde. Er werde sich durch die Presse nicht eine Ueberzeugung aufdringen lassen, die er für richtig nicht halten könne, aber das schließe nicht aus, das in öffentlichen Blättern Geschriebene zu prüfen, und selbst aus Schmähungen Gutes zu entnehmen. Todt erklärte, daß es unrecht und anmaßend sey, zu verlangen, außerhalb der Kammer solle Niemand seine Stimme erheben und über das öffentliche Leben ein Wort mitsprechen, da ja die Weisheit nicht in der Kammer allein ihren Sitz habe, sondern außerhalb derselben auch noch Leute wären. v. Watzdorf nahm Bezug auf Löhnigs Aeußerung, und sprach dabei den Wunsch aus, die Regierung möge sich nicht etwa veranlaßt finden, auf den Grund der gestrigen Verhandlung die Censur zu verschärfen. Oeffentliche Urtheile über Regierung und Kammern, Gesetze und Verwaltung müßten der Presse zustehen. Tadelten die öffentlichen Blätter, so sey der Tadel entweder begründet oder nicht. Erstern Falls müsse man ihn beachten, letztern Falls ihn auf sich beruhen lassen, sich nicht um ihn kümmern. (Leipz. A. Z.)

Preußen.

Gestern hat Schönlein seine klinischen Vorträge in dem Charité-Krankenhaus eröffnet. Die Spannung, die seit fast zwei Jahren geherrscht, ob der berühmte Mann wirklich für unsere Universität gewonnen würde, die Freude, in welche sich diese Spannung löste, als Schönlein's Ernennung zur Gewißheit geworden und seine Vorlesungen für das verflossene Wintersemester bereits amtlich angezeigt waren, ließen es erwarten, daß ein zahlreiches lernbegieriges Auditorium die Ankunft des längst Herbeigewünschten freudig begrüßen würde. Schönlein hatte jedoch seine Hierherkunft bis zum Sommer ausgesetzt, und war durch sein Zögern, man möchte sagen, um so interessanter geworden; denn bereits eine Stunde vor dem auf 11 Uhr festgesetzten Anfange hatte sich in dem zur Versammlung bestimmten, schon ziemlich geräumigen klinischen Saal eine solche Masse von Zuhörern, auch nicht der Medicin Beflissenen, eingefunden, daß zuletzt eine Secession nicht nur wünschenswerth, sondern sogar unumgänglich nothwendig wurde. Alle drängten sich deßhalb in den größten, amphitheatralich gebauten klinischen Saal der Charité, der sich denn auch sofort bis zur Decke gefüllt hatte. Bald nachdem die Ruhe eingetreten, erschien der lang Ersehnte, von Dieffenbach und noch einigen andern Aerzten begleitet. Ein lautes Hoch und anhaltendes Beifallklatschen, in welches letztere auch Dieffenbach einstimmte, begrüßten ihn. Endlich nahm er das Wort, und für die ihm gewordene Theilnahme dankend, sagte er, daß er es für Pflicht halte, seine Zuhörer auf das aufmerksam zu machen, was sie von ihm zu erwarten hätten, damit er nicht den Schmerz erführe, sie getäuscht zu sehen. Es seyen von seinen Vorlesungen Erwartungen ausgesprochen und exorbitante Hoffnungen gemacht, die zu erfüllen schwierig, zu übertreffen unmöglich wäre. Die Naturwissenschaften, sagte er dann im Verlaufe der klaren und überall verständlichen Rede,

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[1086/0006] daß dieß ein solches Unternehmen oder eine dießfallsige Verschwörung zur Folge hatte, von Kreisgefängniß nicht unter 3 Monat bis zu 3 Jahr Arbeitshaus bestraft. Staatsrath Jolly trug darauf an, daß das von der Commission eingeschaltete Wort „bestimmt“ gestrichen werde. Welcker fürchtet, es könnte, wenn dieses Wort weggelassen werde, der Begriff der Aufforderung zu weit ausgedehnt werden, und zumal bei politischen Verbrechen sey eine vor Mißgriffen möglichst sichernde Fassung nöthig. Vicekanzler Bekk: eben so könnte auch durch den Ausdruck „bestimmt“ die Mißdeutung entstehen, daß es an einer einfachen Aufforderung, die indirect oder z. B. durch eine Menge Fragen ausgedrückt sey, nicht genüge. Man dürfe den Begriff von Aufforderung weder erweitern, noch beschränken, es müsse eben eine Aufforderung seyn. In gleichem Sinne sprachen Christ und Trefurt, wogegen Rotteck, Sander und Aschbach den Commissionsantrag, der auch mit den in andern Gesetzgebungen aufgenommenen gleichen Bestimmungen übereinstimme, vertheidigten. Der Commissionsantrag wurde angenommen. Baumgärtner fragt: wie die Schmähungen gegen die Regierung, die keine Aufforderung zum Hochverrath enthalten, aber Haß und Verachtung gegen dieselben erregen, gestraft werden? Geh. Rath Duttlinger: wenn darin Beschimpfungen oder falsche Beschuldigungen liegen, die sich auf Mitglieder des Ministeriums oder überhaupt der Regierung beziehen lassen, so finde die Strafe der Ehrenkränkung oder Verleumdung Anwendung, und sie werde auf Antrag des Staatsanwalts ausgesprochen. – Nach §. 541 werden diejenigen, die durch eines der oben erwähnten gewaltsamen Mittel die Auflösung des deutschen Bundes, oder die Losreißung eines Theils desselben vom Bunde, oder eine Abänderung der Bundesverfassung zu bewirken unternehmen, von den nämlichen Strafen getroffen, wie wenn sie dasselbe Verbrechen gegen das Großherzogthum verübt hätten. Welcker bekämpfte diese Bestimmung, weil der deutsche Bund nur ein völkerrechtlicher Verein sey, an ihm also kein Hochverrath begangen werden könne. Staatsrath Jolly: das Großherzogthum bilde nach §. 1 der Verfassungsurkunde einen Bestandtheil des deutschen Bundes, ein gewaltsames Unternehmen gegen den Bund sey also auch ein solches gegen das Großherzogthum. Ueberdieß sey der Artikel dem Bundesbeschluß von 1836 gemäß, also nothwendig. Rotteck, Sander und Aschbach unterstützten Welckers Antrag auf Verwerfung des Artikels, es möge der Bundesbeschluß von 1836, so lange er bestehe, vollzogen, aber als der völkerrechtlichen Eigenschaft des Bundes widersprechend durch unser Gesetz nicht sanctionirt werden. Nach einer längeren Discussion, woran noch Vicekanzler Bekk, Schaaff, Gerbel, Zentner, Mohr und Rindeschwender Antheil nahmen, wurde der Artikel nach dem Regierungsentwurf angenommen. _ Dresden, 7 Mai. Bei der gestrigen Verhandlung der zweiten Kammer wurde auch der unglücklichen Presse wieder gedacht, und, wie man fast voraussetzen darf, gerade auf keine sehr freundliche Weise. Es hatte nämlich vor einiger Zeit das hiesige Wochenblatt zwei Aufsätze gegeben, in welchen sich über das Verfahren der zweiten Kammer bei Ablehnung der Todtenschau mißbilligend ausgesprochen wurde. Der eine dieser Aufsätze führte die Ueberschrift: „Die sächsischen Kammern von 1840 vor dem Richterstuhle der Menschheit.“ Gegen diese Aufsätze wurden nun bei der gestrigen Berathung verschiedene Streiche geführt. Secretär Dr. Schröder eröffnete den Reihen, und citirte eine Aeußerung der Presse, die ihm als für die Kammer beleidigend vorkam, obwohl sie mit königl. sächsischer Censur gedruckt worden sey. Er sey zwar im Allgemeinen nicht gegen die Presse, aber hier sey sie doch zu weit gegangen; es heiße das einen moralischen Zwang auf die Kammer ausüben wollen. Löhnig sprach in Bezug auf diesen Ausfall gegen die Presse sein Bedauern aus, daß dergleichen zwei Tage hinter einander in der Kammer vorgekommen, da dieß am Vorabend der Berathung über das Preßgesetz kein guter Vorbote, und um so betrübender sey, als dieß am Ende eine Verschärfung der Censur nach sich ziehen könnte, „wodurch sich die sächsische Kammer vor ganz Deutschland brandmarken würde.“ Schmidt meinte, auf die Presse sey in dem vorliegenden Fall schon etwas zu geben, da sie hier nicht von Parteien benutzt werde. Er werde sich durch die Presse nicht eine Ueberzeugung aufdringen lassen, die er für richtig nicht halten könne, aber das schließe nicht aus, das in öffentlichen Blättern Geschriebene zu prüfen, und selbst aus Schmähungen Gutes zu entnehmen. Todt erklärte, daß es unrecht und anmaßend sey, zu verlangen, außerhalb der Kammer solle Niemand seine Stimme erheben und über das öffentliche Leben ein Wort mitsprechen, da ja die Weisheit nicht in der Kammer allein ihren Sitz habe, sondern außerhalb derselben auch noch Leute wären. v. Watzdorf nahm Bezug auf Löhnigs Aeußerung, und sprach dabei den Wunsch aus, die Regierung möge sich nicht etwa veranlaßt finden, auf den Grund der gestrigen Verhandlung die Censur zu verschärfen. Oeffentliche Urtheile über Regierung und Kammern, Gesetze und Verwaltung müßten der Presse zustehen. Tadelten die öffentlichen Blätter, so sey der Tadel entweder begründet oder nicht. Erstern Falls müsse man ihn beachten, letztern Falls ihn auf sich beruhen lassen, sich nicht um ihn kümmern. (Leipz. A. Z.) Preußen. _ Berlin, 7 Mai. Gestern hat Schönlein seine klinischen Vorträge in dem Charité-Krankenhaus eröffnet. Die Spannung, die seit fast zwei Jahren geherrscht, ob der berühmte Mann wirklich für unsere Universität gewonnen würde, die Freude, in welche sich diese Spannung löste, als Schönlein's Ernennung zur Gewißheit geworden und seine Vorlesungen für das verflossene Wintersemester bereits amtlich angezeigt waren, ließen es erwarten, daß ein zahlreiches lernbegieriges Auditorium die Ankunft des längst Herbeigewünschten freudig begrüßen würde. Schönlein hatte jedoch seine Hierherkunft bis zum Sommer ausgesetzt, und war durch sein Zögern, man möchte sagen, um so interessanter geworden; denn bereits eine Stunde vor dem auf 11 Uhr festgesetzten Anfange hatte sich in dem zur Versammlung bestimmten, schon ziemlich geräumigen klinischen Saal eine solche Masse von Zuhörern, auch nicht der Medicin Beflissenen, eingefunden, daß zuletzt eine Secession nicht nur wünschenswerth, sondern sogar unumgänglich nothwendig wurde. Alle drängten sich deßhalb in den größten, amphitheatralich gebauten klinischen Saal der Charité, der sich denn auch sofort bis zur Decke gefüllt hatte. Bald nachdem die Ruhe eingetreten, erschien der lang Ersehnte, von Dieffenbach und noch einigen andern Aerzten begleitet. Ein lautes Hoch und anhaltendes Beifallklatschen, in welches letztere auch Dieffenbach einstimmte, begrüßten ihn. Endlich nahm er das Wort, und für die ihm gewordene Theilnahme dankend, sagte er, daß er es für Pflicht halte, seine Zuhörer auf das aufmerksam zu machen, was sie von ihm zu erwarten hätten, damit er nicht den Schmerz erführe, sie getäuscht zu sehen. Es seyen von seinen Vorlesungen Erwartungen ausgesprochen und exorbitante Hoffnungen gemacht, die zu erfüllen schwierig, zu übertreffen unmöglich wäre. Die Naturwissenschaften, sagte er dann im Verlaufe der klaren und überall verständlichen Rede,

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 136. Augsburg, 15. Mai 1840, S. 1086. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_136_18400515/6>, abgerufen am 23.11.2024.