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Allgemeine Zeitung. Nr. 131. Augsburg, 10. Mai 1840.

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gemacht, und die Missionarien haben am Kerikeri-Fluß eine Getreidemühle errichtet.

Ein unparteiischer Zeuge, Capitän Fitzroy, der im Jahr 1825 die Insel besuchte, gibt der civilisirenden Thätigkeit der Missionarien folgendes Zeugniß: "Am 28 Dec. ging ich nach Waimate, einer neuen Missionsstation, welche zugleich den Zweck hat, Ackerbau und Handwerke unter den Eingebornen bekannt zu machen. Das ächt englische Aussehen dreier hübschen, wohlgebauten Wohnhäuser, umgeben von Gärten, Nebengebäuden und wohlbestellten Feldern, überraschte mich höchst angenehm. Etwa zwanzig Morgen Landes schienen angebaut zu werden. Das Getreide stand in vollen Aehren und sah schön aus. Ein Mann empfing mich, dessen verständiges, freundliches und wahrhaft achtungswürdiges Benehmen mich wohlthuend ansprach. Es war Hr. Davis, Aufseher des Feldgutes. Hr. William Williams und Hr. Clarke waren abwesend auf der gegenüberliegenden Seite der Insel, um dem Leichenbegängniß eines jungen Missionärs der Wesleyaner beizuwohnen. Im Garten schienen alle englischen Gewächse angepflanzt zu seyn. Der eigentliche Bauerhof war ganz nach englischer Art. Eine große Scheune, ganz von Eingebornen unter der Leitung des Hrn. Davis gebaut, eine Schmiedewerkstätte, englische Karren und Ackergeräthe zogen meine Aufmerksamkeit auf sich. In der Scheune sah ich zwei Eingeborne dreschen, einen dritten fand ich mit der Schwingmaschine beschäftigt. Eine Mühle mit Mühlendamm, ganz das Werk der Eingebornen, betrachtete ich genau, beide gut gebaut, so daß sie auch an einem andern Orte mich angezogen hätten."

Will man für die religiöse Wirksamkeit dieser Männer einen Zeugen vernehmen, so mag der kaum verstorbene, durch die anerkannte Trefflichkeit seines Charakters über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhabene S. Marsden als Augenzeuge reden. Er schrieb am 27 März 1837: "Wohin ich ging, fand ich viele Neuseeländer, die nach der Erkenntniß Gottes verlangten. Nicht minder erfreut war ich, überall einige Leute zu finden, welche lesen konnten. Das Kirchengebetbuch nebst dem Katechismus und den Kirchenliedern ist in ihre Sprache übersetzt. Das Lesen ist ihnen gar angenehm, und viele sind darin geübt, die nie eine Schule besuchen konnten. Die Eingebornen unterrichten einander selbst, vom nördlichen bis ans östliche Vorgebirge der Bay. Seit meiner Ankunft auf der Mission habe ich nie einen Schwur gehört, weder von Europäern noch Eingebornen. Schule und Kirche sind gut bestellt, und unter allen Classen der Ansiedler herrscht die schönste Ordnung."

Wie vertragen sich aber solche Charakterzüge mit den vor einer Committee des Hauses der Lords niedergelegten Angaben des im fraglichen Artikel der Allg. Zeitung genannten Katechisten Flatt? - Wir müssen zuvor einen Blick auf den Anlaß dieser Committe und dieses Zeugenverhörs werfen, ehe wir die Angabe selbst beleuchten.

Im Mai 1837 erschien in England der "Prospect einer Gesellschaft für die Colonisation Neuseelands," deren Plane in zwei spätern Schriften noch weiter auseinander gesetzt wurden. Die Grundlagen derselben sollten Gerechtigkeit und Sorge für die Unabhängigkeit und das geistige und leibliche Wohl der Eingebornen bilden. Die Unternehmer verlangten von der Regierung die Genehmigung hiezu, indem sie zugleich ausdrücklich bemerkten, dieselbe habe auf Neuseeland keinerlei Besitzansprüche - eine seltsame Zusammenstellung, indem ja der brittische Colonialminister kein Land, das Großbritannien nie gehört hat, an Jemanden übergeben kann. Die wünschenswerthe Errichtung eines Gerichtshofes zur Bestrafung der aus den brittischen Colonien in Australien flüchtig gewordenen und in Neuseeland oder sonst auf den Inseln der Südsee angesiedelten Verbrecher, oder weggelaufener Matrosen gab den Unternehmern Hoffnung, daß im Interesse der Gesetzlichkeit ihr Plan der Regierung annehmbar erscheinen werde. Ein solcher Gerichtshof darf nämlich nicht in Port Jackson oder sonst an der australischen Küste seinen Sitz haben, um nach brittischem Recht jene Verbrecher noch vorladen zu können, weil ein Gerichtssprengel nur einen bestimmten räumlichen Umfang haben soll. Die Gesellschaft forderte nicht weniger als Souveränetätsrechte in Neuseeland.

Die beiden in Neuseeland thätigen Missionsgesellschaften hatten nicht sobald Kenntniß von den Absichten der neuen Association genommen, als sie auch einsahen, wie hier dem so gesegneten Missionswerke auf der Insel die äußerste Gefahr drohe. Denn es konnte ihnen nicht unbekannt seyn, daß die europäischen Ländereispeculationen in den entlegenen Ländern stets das Elend und den Untergang der Eingebornen in ihrem Gefolge hatten. Sie sahen sich daher verpflichtet, dem damaligen Colonialminister Lord Glenelg Vorstellungen gegen die Bestätigung jener Gesellschaft zu machen. Klar und einleuchtend zeigten sie, daß die für die Bestrafung der Verbrecher nöthige Errichtung eines Gerichtshofs auch ohne diese Colonisation zu erreichen, die Durchführung der letztern aber nur die Zahl der einen Gerichtshof fordernden Fälle zu vermehren geeignet sey; sie stellten die beglaubigten Thatsachen über die rasche Abnahme, ja das Aussterben der eingebornen Racen in Folge europäischer Colonisation zusammen, machten die Folgen so ausgedehnter Vollmachten, wie sie die Neuseeland-Association verlangte, bemerkbar; sie beseitigten mit Gründen die unnöthige Furcht vor französischer oder nordamerikanischer Ansiedlung, bewiesen, daß die englische Regierung mit einem gehörig bevollmächtigten Consularagenten und einem Kriegsschiffe Alles leisten könne, was ihr diese neuen Colonisten versprechen; sie deuteten auf die nothwendige plötzliche Zurückdrängung der Eingebornen von den Küsten, die Kriege und Metzeleien hin, welche hieraus entstehen müßten; sie hoben die Triebfeder der ganzen Unternehmung, den Gewinn, hervor, welche bei allen guten Vorsätzen von Menschlichkeit und Gerechtigkeit, wie sie von jeher in den Acten solcher Gesellschaften geglänzt haben, nur zum Verderben der jetzt durchs Evangelium angefaßten und einer wohlbegründeten Civilisation entgegengehenden Nation ausschlagen könne; sie legten einleuchtend dar, daß nicht etwa diese Ansiedlung und die Mission neben einander bestehen können, sondern nothwendig die letzte der erstern weichen müsse, das Erprobte dem unsichern Versuch; endlich erinnerte sie an die Classe von Menschen, welche als Ansiedler nach Neuseeland würden übergeführt werden - Gründe genug, um Lord Glenelg bedenklich zu machen. Doch schien die Regierung schon zu weit gegangen zu seyn: sie gedachte mit möglichster Einschränkung den Plan zu bewilligen.

Jetzt kam die Sache in beide Häuser des Parlaments. Das Haus der Lords wählte eine Commission, um den gegenwärtigen Zustand Neuseelands zu untersuchen und über etwaige Niederlassungen brittischer Unterthanen daselbst zu berichten. Der Bericht der Committee bestand in folgenden Hauptsätzen: über die Erweiterung der Colonialbesitzungen der englischen Krone zu entscheiden ist Sache der Regierung Ihrer Maj., aber die Committee ist überzeugt, daß es, um die weitere Civilisation Neuseelands zu fördern, am besten gethan wäre, wenn die bereits im Gange befindlichen Arbeiten, welche so rasche Fortschritte der religiösen und gesellschaftlichen Bildung der Eingebornen zur Folge gehabt, auf irgend eine Weise unterstützt würden. Der

gemacht, und die Missionarien haben am Kerikeri-Fluß eine Getreidemühle errichtet.

Ein unparteiischer Zeuge, Capitän Fitzroy, der im Jahr 1825 die Insel besuchte, gibt der civilisirenden Thätigkeit der Missionarien folgendes Zeugniß: „Am 28 Dec. ging ich nach Waimate, einer neuen Missionsstation, welche zugleich den Zweck hat, Ackerbau und Handwerke unter den Eingebornen bekannt zu machen. Das ächt englische Aussehen dreier hübschen, wohlgebauten Wohnhäuser, umgeben von Gärten, Nebengebäuden und wohlbestellten Feldern, überraschte mich höchst angenehm. Etwa zwanzig Morgen Landes schienen angebaut zu werden. Das Getreide stand in vollen Aehren und sah schön aus. Ein Mann empfing mich, dessen verständiges, freundliches und wahrhaft achtungswürdiges Benehmen mich wohlthuend ansprach. Es war Hr. Davis, Aufseher des Feldgutes. Hr. William Williams und Hr. Clarke waren abwesend auf der gegenüberliegenden Seite der Insel, um dem Leichenbegängniß eines jungen Missionärs der Wesleyaner beizuwohnen. Im Garten schienen alle englischen Gewächse angepflanzt zu seyn. Der eigentliche Bauerhof war ganz nach englischer Art. Eine große Scheune, ganz von Eingebornen unter der Leitung des Hrn. Davis gebaut, eine Schmiedewerkstätte, englische Karren und Ackergeräthe zogen meine Aufmerksamkeit auf sich. In der Scheune sah ich zwei Eingeborne dreschen, einen dritten fand ich mit der Schwingmaschine beschäftigt. Eine Mühle mit Mühlendamm, ganz das Werk der Eingebornen, betrachtete ich genau, beide gut gebaut, so daß sie auch an einem andern Orte mich angezogen hätten.“

Will man für die religiöse Wirksamkeit dieser Männer einen Zeugen vernehmen, so mag der kaum verstorbene, durch die anerkannte Trefflichkeit seines Charakters über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhabene S. Marsden als Augenzeuge reden. Er schrieb am 27 März 1837: „Wohin ich ging, fand ich viele Neuseeländer, die nach der Erkenntniß Gottes verlangten. Nicht minder erfreut war ich, überall einige Leute zu finden, welche lesen konnten. Das Kirchengebetbuch nebst dem Katechismus und den Kirchenliedern ist in ihre Sprache übersetzt. Das Lesen ist ihnen gar angenehm, und viele sind darin geübt, die nie eine Schule besuchen konnten. Die Eingebornen unterrichten einander selbst, vom nördlichen bis ans östliche Vorgebirge der Bay. Seit meiner Ankunft auf der Mission habe ich nie einen Schwur gehört, weder von Europäern noch Eingebornen. Schule und Kirche sind gut bestellt, und unter allen Classen der Ansiedler herrscht die schönste Ordnung.“

Wie vertragen sich aber solche Charakterzüge mit den vor einer Committee des Hauses der Lords niedergelegten Angaben des im fraglichen Artikel der Allg. Zeitung genannten Katechisten Flatt? – Wir müssen zuvor einen Blick auf den Anlaß dieser Committe und dieses Zeugenverhörs werfen, ehe wir die Angabe selbst beleuchten.

Im Mai 1837 erschien in England der „Prospect einer Gesellschaft für die Colonisation Neuseelands,“ deren Plane in zwei spätern Schriften noch weiter auseinander gesetzt wurden. Die Grundlagen derselben sollten Gerechtigkeit und Sorge für die Unabhängigkeit und das geistige und leibliche Wohl der Eingebornen bilden. Die Unternehmer verlangten von der Regierung die Genehmigung hiezu, indem sie zugleich ausdrücklich bemerkten, dieselbe habe auf Neuseeland keinerlei Besitzansprüche – eine seltsame Zusammenstellung, indem ja der brittische Colonialminister kein Land, das Großbritannien nie gehört hat, an Jemanden übergeben kann. Die wünschenswerthe Errichtung eines Gerichtshofes zur Bestrafung der aus den brittischen Colonien in Australien flüchtig gewordenen und in Neuseeland oder sonst auf den Inseln der Südsee angesiedelten Verbrecher, oder weggelaufener Matrosen gab den Unternehmern Hoffnung, daß im Interesse der Gesetzlichkeit ihr Plan der Regierung annehmbar erscheinen werde. Ein solcher Gerichtshof darf nämlich nicht in Port Jackson oder sonst an der australischen Küste seinen Sitz haben, um nach brittischem Recht jene Verbrecher noch vorladen zu können, weil ein Gerichtssprengel nur einen bestimmten räumlichen Umfang haben soll. Die Gesellschaft forderte nicht weniger als Souveränetätsrechte in Neuseeland.

Die beiden in Neuseeland thätigen Missionsgesellschaften hatten nicht sobald Kenntniß von den Absichten der neuen Association genommen, als sie auch einsahen, wie hier dem so gesegneten Missionswerke auf der Insel die äußerste Gefahr drohe. Denn es konnte ihnen nicht unbekannt seyn, daß die europäischen Ländereispeculationen in den entlegenen Ländern stets das Elend und den Untergang der Eingebornen in ihrem Gefolge hatten. Sie sahen sich daher verpflichtet, dem damaligen Colonialminister Lord Glenelg Vorstellungen gegen die Bestätigung jener Gesellschaft zu machen. Klar und einleuchtend zeigten sie, daß die für die Bestrafung der Verbrecher nöthige Errichtung eines Gerichtshofs auch ohne diese Colonisation zu erreichen, die Durchführung der letztern aber nur die Zahl der einen Gerichtshof fordernden Fälle zu vermehren geeignet sey; sie stellten die beglaubigten Thatsachen über die rasche Abnahme, ja das Aussterben der eingebornen Racen in Folge europäischer Colonisation zusammen, machten die Folgen so ausgedehnter Vollmachten, wie sie die Neuseeland-Association verlangte, bemerkbar; sie beseitigten mit Gründen die unnöthige Furcht vor französischer oder nordamerikanischer Ansiedlung, bewiesen, daß die englische Regierung mit einem gehörig bevollmächtigten Consularagenten und einem Kriegsschiffe Alles leisten könne, was ihr diese neuen Colonisten versprechen; sie deuteten auf die nothwendige plötzliche Zurückdrängung der Eingebornen von den Küsten, die Kriege und Metzeleien hin, welche hieraus entstehen müßten; sie hoben die Triebfeder der ganzen Unternehmung, den Gewinn, hervor, welche bei allen guten Vorsätzen von Menschlichkeit und Gerechtigkeit, wie sie von jeher in den Acten solcher Gesellschaften geglänzt haben, nur zum Verderben der jetzt durchs Evangelium angefaßten und einer wohlbegründeten Civilisation entgegengehenden Nation ausschlagen könne; sie legten einleuchtend dar, daß nicht etwa diese Ansiedlung und die Mission neben einander bestehen können, sondern nothwendig die letzte der erstern weichen müsse, das Erprobte dem unsichern Versuch; endlich erinnerte sie an die Classe von Menschen, welche als Ansiedler nach Neuseeland würden übergeführt werden – Gründe genug, um Lord Glenelg bedenklich zu machen. Doch schien die Regierung schon zu weit gegangen zu seyn: sie gedachte mit möglichster Einschränkung den Plan zu bewilligen.

Jetzt kam die Sache in beide Häuser des Parlaments. Das Haus der Lords wählte eine Commission, um den gegenwärtigen Zustand Neuseelands zu untersuchen und über etwaige Niederlassungen brittischer Unterthanen daselbst zu berichten. Der Bericht der Committee bestand in folgenden Hauptsätzen: über die Erweiterung der Colonialbesitzungen der englischen Krone zu entscheiden ist Sache der Regierung Ihrer Maj., aber die Committee ist überzeugt, daß es, um die weitere Civilisation Neuseelands zu fördern, am besten gethan wäre, wenn die bereits im Gange befindlichen Arbeiten, welche so rasche Fortschritte der religiösen und gesellschaftlichen Bildung der Eingebornen zur Folge gehabt, auf irgend eine Weise unterstützt würden. Der

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[1044/0012] gemacht, und die Missionarien haben am Kerikeri-Fluß eine Getreidemühle errichtet. Ein unparteiischer Zeuge, Capitän Fitzroy, der im Jahr 1825 die Insel besuchte, gibt der civilisirenden Thätigkeit der Missionarien folgendes Zeugniß: „Am 28 Dec. ging ich nach Waimate, einer neuen Missionsstation, welche zugleich den Zweck hat, Ackerbau und Handwerke unter den Eingebornen bekannt zu machen. Das ächt englische Aussehen dreier hübschen, wohlgebauten Wohnhäuser, umgeben von Gärten, Nebengebäuden und wohlbestellten Feldern, überraschte mich höchst angenehm. Etwa zwanzig Morgen Landes schienen angebaut zu werden. Das Getreide stand in vollen Aehren und sah schön aus. Ein Mann empfing mich, dessen verständiges, freundliches und wahrhaft achtungswürdiges Benehmen mich wohlthuend ansprach. Es war Hr. Davis, Aufseher des Feldgutes. Hr. William Williams und Hr. Clarke waren abwesend auf der gegenüberliegenden Seite der Insel, um dem Leichenbegängniß eines jungen Missionärs der Wesleyaner beizuwohnen. Im Garten schienen alle englischen Gewächse angepflanzt zu seyn. Der eigentliche Bauerhof war ganz nach englischer Art. Eine große Scheune, ganz von Eingebornen unter der Leitung des Hrn. Davis gebaut, eine Schmiedewerkstätte, englische Karren und Ackergeräthe zogen meine Aufmerksamkeit auf sich. In der Scheune sah ich zwei Eingeborne dreschen, einen dritten fand ich mit der Schwingmaschine beschäftigt. Eine Mühle mit Mühlendamm, ganz das Werk der Eingebornen, betrachtete ich genau, beide gut gebaut, so daß sie auch an einem andern Orte mich angezogen hätten.“ Will man für die religiöse Wirksamkeit dieser Männer einen Zeugen vernehmen, so mag der kaum verstorbene, durch die anerkannte Trefflichkeit seines Charakters über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhabene S. Marsden als Augenzeuge reden. Er schrieb am 27 März 1837: „Wohin ich ging, fand ich viele Neuseeländer, die nach der Erkenntniß Gottes verlangten. Nicht minder erfreut war ich, überall einige Leute zu finden, welche lesen konnten. Das Kirchengebetbuch nebst dem Katechismus und den Kirchenliedern ist in ihre Sprache übersetzt. Das Lesen ist ihnen gar angenehm, und viele sind darin geübt, die nie eine Schule besuchen konnten. Die Eingebornen unterrichten einander selbst, vom nördlichen bis ans östliche Vorgebirge der Bay. Seit meiner Ankunft auf der Mission habe ich nie einen Schwur gehört, weder von Europäern noch Eingebornen. Schule und Kirche sind gut bestellt, und unter allen Classen der Ansiedler herrscht die schönste Ordnung.“ Wie vertragen sich aber solche Charakterzüge mit den vor einer Committee des Hauses der Lords niedergelegten Angaben des im fraglichen Artikel der Allg. Zeitung genannten Katechisten Flatt? – Wir müssen zuvor einen Blick auf den Anlaß dieser Committe und dieses Zeugenverhörs werfen, ehe wir die Angabe selbst beleuchten. Im Mai 1837 erschien in England der „Prospect einer Gesellschaft für die Colonisation Neuseelands,“ deren Plane in zwei spätern Schriften noch weiter auseinander gesetzt wurden. Die Grundlagen derselben sollten Gerechtigkeit und Sorge für die Unabhängigkeit und das geistige und leibliche Wohl der Eingebornen bilden. Die Unternehmer verlangten von der Regierung die Genehmigung hiezu, indem sie zugleich ausdrücklich bemerkten, dieselbe habe auf Neuseeland keinerlei Besitzansprüche – eine seltsame Zusammenstellung, indem ja der brittische Colonialminister kein Land, das Großbritannien nie gehört hat, an Jemanden übergeben kann. Die wünschenswerthe Errichtung eines Gerichtshofes zur Bestrafung der aus den brittischen Colonien in Australien flüchtig gewordenen und in Neuseeland oder sonst auf den Inseln der Südsee angesiedelten Verbrecher, oder weggelaufener Matrosen gab den Unternehmern Hoffnung, daß im Interesse der Gesetzlichkeit ihr Plan der Regierung annehmbar erscheinen werde. Ein solcher Gerichtshof darf nämlich nicht in Port Jackson oder sonst an der australischen Küste seinen Sitz haben, um nach brittischem Recht jene Verbrecher noch vorladen zu können, weil ein Gerichtssprengel nur einen bestimmten räumlichen Umfang haben soll. Die Gesellschaft forderte nicht weniger als Souveränetätsrechte in Neuseeland. Die beiden in Neuseeland thätigen Missionsgesellschaften hatten nicht sobald Kenntniß von den Absichten der neuen Association genommen, als sie auch einsahen, wie hier dem so gesegneten Missionswerke auf der Insel die äußerste Gefahr drohe. Denn es konnte ihnen nicht unbekannt seyn, daß die europäischen Ländereispeculationen in den entlegenen Ländern stets das Elend und den Untergang der Eingebornen in ihrem Gefolge hatten. Sie sahen sich daher verpflichtet, dem damaligen Colonialminister Lord Glenelg Vorstellungen gegen die Bestätigung jener Gesellschaft zu machen. Klar und einleuchtend zeigten sie, daß die für die Bestrafung der Verbrecher nöthige Errichtung eines Gerichtshofs auch ohne diese Colonisation zu erreichen, die Durchführung der letztern aber nur die Zahl der einen Gerichtshof fordernden Fälle zu vermehren geeignet sey; sie stellten die beglaubigten Thatsachen über die rasche Abnahme, ja das Aussterben der eingebornen Racen in Folge europäischer Colonisation zusammen, machten die Folgen so ausgedehnter Vollmachten, wie sie die Neuseeland-Association verlangte, bemerkbar; sie beseitigten mit Gründen die unnöthige Furcht vor französischer oder nordamerikanischer Ansiedlung, bewiesen, daß die englische Regierung mit einem gehörig bevollmächtigten Consularagenten und einem Kriegsschiffe Alles leisten könne, was ihr diese neuen Colonisten versprechen; sie deuteten auf die nothwendige plötzliche Zurückdrängung der Eingebornen von den Küsten, die Kriege und Metzeleien hin, welche hieraus entstehen müßten; sie hoben die Triebfeder der ganzen Unternehmung, den Gewinn, hervor, welche bei allen guten Vorsätzen von Menschlichkeit und Gerechtigkeit, wie sie von jeher in den Acten solcher Gesellschaften geglänzt haben, nur zum Verderben der jetzt durchs Evangelium angefaßten und einer wohlbegründeten Civilisation entgegengehenden Nation ausschlagen könne; sie legten einleuchtend dar, daß nicht etwa diese Ansiedlung und die Mission neben einander bestehen können, sondern nothwendig die letzte der erstern weichen müsse, das Erprobte dem unsichern Versuch; endlich erinnerte sie an die Classe von Menschen, welche als Ansiedler nach Neuseeland würden übergeführt werden – Gründe genug, um Lord Glenelg bedenklich zu machen. Doch schien die Regierung schon zu weit gegangen zu seyn: sie gedachte mit möglichster Einschränkung den Plan zu bewilligen. Jetzt kam die Sache in beide Häuser des Parlaments. Das Haus der Lords wählte eine Commission, um den gegenwärtigen Zustand Neuseelands zu untersuchen und über etwaige Niederlassungen brittischer Unterthanen daselbst zu berichten. Der Bericht der Committee bestand in folgenden Hauptsätzen: über die Erweiterung der Colonialbesitzungen der englischen Krone zu entscheiden ist Sache der Regierung Ihrer Maj., aber die Committee ist überzeugt, daß es, um die weitere Civilisation Neuseelands zu fördern, am besten gethan wäre, wenn die bereits im Gange befindlichen Arbeiten, welche so rasche Fortschritte der religiösen und gesellschaftlichen Bildung der Eingebornen zur Folge gehabt, auf irgend eine Weise unterstützt würden. Der

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 131. Augsburg, 10. Mai 1840, S. 1044. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_131_18400510/12>, abgerufen am 24.11.2024.