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Allgemeine Zeitung. Nr. 119. Augsburg, 28. April 1840.

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nach Malatia befindlichen Corps den Haltbefehl zu überbringen. Er meldete diese mit mir getroffene Uebereinkunft seinem Vater in einem Briefe, der mir zur Besorgung übergeben wurde."

Der Moniteur bringt eine Uebersetzung des Schreibens, welches Bu-Asis-ben-Ganah, Scheikh-el-Arab, an den General Galbois gerichtet hat und worin er die Details seines Sieges über Ben-Asus, Chalifa des Sohnes des Mahiddin (Abd-El-Kader) meldet. Aus diesem Bericht geht hervor, daß Abd-El-Kader bereits einen namhaften Theil der Bevölkerung des Landes Zab *)*) auf seiner Seite hatte, namentlich die Stämme der Ulad-Nail und Ulad-Deradschi. An die mächtigen Stämme der Zuana und der Ulad-Maadi hatte er Emissäre geschickt. Biscara, die einzige Stadt des Landes Zab, deren Bevölkerung 3 bis 4000 Seelen beträgt, war von Abd-El-Kaders Truppen besetzt worden. Ben-Ganah, dessen Familie unter den an die Sahara gränzenden Stämmen seit vielen Jahren schon großen Einfluß hat, sammelte seine zahlreichen Verwandten und die ihm untergebenen Stämme. Ben-Asus, welcher 450 reguläre Infanteristen, 800 Abd-El-Kader'sche Reiter und außerdem noch viele Beduinen des Landes Zab mit sich hatte, rückte ihm entgegen. Beide Gegner trafen bei Sselsus auf einander. Der Kampf, schreibt der Scheikh-el-Arab, war so lebhaft, daß der Pulverdampf die Sonne verfinsterte. Das Resultat desselben wurde bereits gemeldet. Das Journal des Debats begleitet diesen Bericht mit einem Commentar, worin es sich umständlich entschuldigt, daß es Ben-Ganah mit Farhat-ben-Said verwechselt habe.

Serbien.

Die sogenannten Patrioten in Serbien werden nicht müde, das Ansehen und die Würde ihres Vaterlandes mehr und mehr zu untergraben, und die mit so großen Opfern errungene, wenn auch bedingte innere Selbstständigkeit desselben vollends ganz zu opfern. Als einen neuen Beleg hierfür will ich bloß den Umstand anführen, daß genannte Partei in neuerer Zeit der Erblichkeit der serbischen Fürstenwürde in der Familie Milosch Odrenowitschs jede rechtliche und gesetzliche Begründung abzustreiten sich bemüht. In dem großherrlichen Erbfolge-Berat vom Jahr 1830 heißt es nämlich: daß die Pforte den Fürsten Milosch als Fürsten von Serbien anerkenne, und daß diese Würde in seiner Familie erblich auf den erstgebornen Sohn übergehen solle. Weil nun der erstgeborne Sohn des Fürsten Milosch, Prinz Milan, nach der Resignation seines Vaters gestorben, im Berat aber nicht ausdrücklich gesagt ist, daß der Thron sich auch vom Bruder auf den Bruder forterbe, so wird nun die Behauptung geltend gemacht, daß der jetzige Fürst nicht durch Erbrecht, sondern bloß durch den Willen der Pforte in Folge der Bitten des serbischen Volks zur Regierung berufen, jeder weitere Erbanspruch aber erloschen sey. Diese mit ausgesuchter Sophisterei herbeigezogene Deduction ist eben so gegen die Interessen Serbiens, als sie zum Vortheil der Pforte lautet, und man besorgt deßhalb allgemein, daß die Pforte derselben beitreten und sie sanctioniren würde. Nicht genug, daß jene Millionen, welche Serbien und Milosch persönlich für das Recht der Erblichkeit des Thrones zum Opfer gebracht haben, verloren wären, würden hiedurch der Zukunft des Landes im voraus eine Menge Nachtheile bereitet, die mit einem Wahlreich unvermeidlich sind, und worunter die Praxis, daß jeder Regent, wie jeder türkische Statthalter, die Zeit seiner Regierung als die Erntezeit betrachtend für seine und seiner Familie Bereicherung Sorge tragen wird, nicht als der unwesentlichste erscheint. Solche Rücksichten kennt aber die Parteileidenschaft nicht. - Fürst Michael hat, wie es scheint, seine anfängliche Abneigung gegen die ihm zur Seite gesetzten Räthe bemeistert und lebt jetzt in gutem Einverständnisse mit denselben. Ihrerseits haben sich diese mit dem Troste beruhigt, daß diese anfängliche Abneigung nur Eingabe der Anverwandten des Fürsten gewesen sey. Daß Fürst Michael von dem Sultan das Prädicat "Durchlaucht" erhalten hat, ist schon früher berichtet worden; dadurch wurde er den Hospodaren der Moldau und Wallachei gleichgestellt, nicht aber durch die ihm verliehene Würde eines Muschirs, wie einige Zeitungen behaupteten. Fürst Michael steht vielmehr in dieser Beziehung als der erste und einzige Nicht-Türke da, dem diese Auszeichnung zu Theil wurde. - Der resignirte Fürst Milosch hat auf sein Ansuchen von der Pforte einen Ferman erhalten, wodurch ihm die Bewilligung zu Reisen ertheilt wird; nur nach Serbien und in die zunächst daran gränzenden Länder soll ihm nicht gestattet seyn sich zu begeben.

[1458]

Nydeck, Brückenbau zu Bern in der Schweiz.

Es wird andurch den HH. Bauunternehmern zur Kenntniß gebracht, daß
vom 6 April
nächstkünftig hinweg ein Concurs vermittelst versiegelter Angebote zum Behuf der Ausführung dieser zunächst bei der Stadt Bern zu erbauenden Brücke eröffnet wird.

Die gänzlich aus Stein auszuführende Brücke wird bestehen:

1) aus einem großen kreisförmigen Bogen über die Aare von 156 Schweizerfuß (der Fuß zu drei franz. Decimetres) Spannung und 61 Fuß Pfeilhöhe, welcher auf zwei 20 Fuß hohen, im Flußbette gegründeten Pfeilern ruht.

Die Gesammthöhe des Brückenpflasters über dem niedrigen Wasserstande beträgt 81. 43 Fuß und die Breite des Bogens zwischen den beiden Stirnseiten 40 Fuß.

2) Aus zwei halbkreisförmigen Nebenbogen von 50 Fuß Durchmesser, welche auf Pfeiler von 17 bis 34 Fuß Höhe aufgesetzt sind, die Breite der Seitenbogen mißt 52 Fuß.

3) Aus Anfahrten von aufgeführter Erde mit Stützmauern, welche theilweise eine Höhe von 65 Fuß über dem Boden erreichen. Die Gesammtlänge der Brücke beträgt 426 Fuß, diejenige der Anfahrten 190 Fuß. Alle Grundmauern liegen auf dem Felsen. Die Eingaben zur Uebernahme dieses Baues sind
bis den 14 Junius
nächsthin nach Anleitung des Vorschriftenheftes der Direction der Rydeckbrücken-Gesellschaft zu übergeben.

Die Bauunternehmer, welche geneigt sind, diesen Bau auszuführen, können bei dem Unterzeichneten Einsicht der Plane, Devise und des Vorschriftenheftes nehmen; derselbe wird auch fernere Erläuterungen über dieses große Werk ertheilen.

Bern, den 23 März 1840.

Der dirigirende Ingenieur St. Wurstemberger.

*) Zab heißt das Steppenland im Süden der Provinz Constantine, welches vom letzten Abhang der Kette des Auras an bis zur Sahara sich ausdehnt. Es ist die westliche Fortsetzung des Blad-el-Dscherid von Tunis.

nach Malatia befindlichen Corps den Haltbefehl zu überbringen. Er meldete diese mit mir getroffene Uebereinkunft seinem Vater in einem Briefe, der mir zur Besorgung übergeben wurde.“

Der Moniteur bringt eine Uebersetzung des Schreibens, welches Bu-Asis-ben-Ganah, Scheikh-el-Arab, an den General Galbois gerichtet hat und worin er die Details seines Sieges über Ben-Asus, Chalifa des Sohnes des Mahiddin (Abd-El-Kader) meldet. Aus diesem Bericht geht hervor, daß Abd-El-Kader bereits einen namhaften Theil der Bevölkerung des Landes Zab *)*) auf seiner Seite hatte, namentlich die Stämme der Ulad-Nail und Ulad-Deradschi. An die mächtigen Stämme der Zuana und der Ulad-Maadi hatte er Emissäre geschickt. Biscara, die einzige Stadt des Landes Zab, deren Bevölkerung 3 bis 4000 Seelen beträgt, war von Abd-El-Kaders Truppen besetzt worden. Ben-Ganah, dessen Familie unter den an die Sahara gränzenden Stämmen seit vielen Jahren schon großen Einfluß hat, sammelte seine zahlreichen Verwandten und die ihm untergebenen Stämme. Ben-Asus, welcher 450 reguläre Infanteristen, 800 Abd-El-Kader'sche Reiter und außerdem noch viele Beduinen des Landes Zab mit sich hatte, rückte ihm entgegen. Beide Gegner trafen bei Sselsus auf einander. Der Kampf, schreibt der Scheikh-el-Arab, war so lebhaft, daß der Pulverdampf die Sonne verfinsterte. Das Resultat desselben wurde bereits gemeldet. Das Journal des Débats begleitet diesen Bericht mit einem Commentar, worin es sich umständlich entschuldigt, daß es Ben-Ganah mit Farhat-ben-Said verwechselt habe.

Serbien.

Die sogenannten Patrioten in Serbien werden nicht müde, das Ansehen und die Würde ihres Vaterlandes mehr und mehr zu untergraben, und die mit so großen Opfern errungene, wenn auch bedingte innere Selbstständigkeit desselben vollends ganz zu opfern. Als einen neuen Beleg hierfür will ich bloß den Umstand anführen, daß genannte Partei in neuerer Zeit der Erblichkeit der serbischen Fürstenwürde in der Familie Milosch Odrenowitschs jede rechtliche und gesetzliche Begründung abzustreiten sich bemüht. In dem großherrlichen Erbfolge-Berat vom Jahr 1830 heißt es nämlich: daß die Pforte den Fürsten Milosch als Fürsten von Serbien anerkenne, und daß diese Würde in seiner Familie erblich auf den erstgebornen Sohn übergehen solle. Weil nun der erstgeborne Sohn des Fürsten Milosch, Prinz Milan, nach der Resignation seines Vaters gestorben, im Berat aber nicht ausdrücklich gesagt ist, daß der Thron sich auch vom Bruder auf den Bruder forterbe, so wird nun die Behauptung geltend gemacht, daß der jetzige Fürst nicht durch Erbrecht, sondern bloß durch den Willen der Pforte in Folge der Bitten des serbischen Volks zur Regierung berufen, jeder weitere Erbanspruch aber erloschen sey. Diese mit ausgesuchter Sophisterei herbeigezogene Deduction ist eben so gegen die Interessen Serbiens, als sie zum Vortheil der Pforte lautet, und man besorgt deßhalb allgemein, daß die Pforte derselben beitreten und sie sanctioniren würde. Nicht genug, daß jene Millionen, welche Serbien und Milosch persönlich für das Recht der Erblichkeit des Thrones zum Opfer gebracht haben, verloren wären, würden hiedurch der Zukunft des Landes im voraus eine Menge Nachtheile bereitet, die mit einem Wahlreich unvermeidlich sind, und worunter die Praxis, daß jeder Regent, wie jeder türkische Statthalter, die Zeit seiner Regierung als die Erntezeit betrachtend für seine und seiner Familie Bereicherung Sorge tragen wird, nicht als der unwesentlichste erscheint. Solche Rücksichten kennt aber die Parteileidenschaft nicht. – Fürst Michael hat, wie es scheint, seine anfängliche Abneigung gegen die ihm zur Seite gesetzten Räthe bemeistert und lebt jetzt in gutem Einverständnisse mit denselben. Ihrerseits haben sich diese mit dem Troste beruhigt, daß diese anfängliche Abneigung nur Eingabe der Anverwandten des Fürsten gewesen sey. Daß Fürst Michael von dem Sultan das Prädicat „Durchlaucht“ erhalten hat, ist schon früher berichtet worden; dadurch wurde er den Hospodaren der Moldau und Wallachei gleichgestellt, nicht aber durch die ihm verliehene Würde eines Muschirs, wie einige Zeitungen behaupteten. Fürst Michael steht vielmehr in dieser Beziehung als der erste und einzige Nicht-Türke da, dem diese Auszeichnung zu Theil wurde. – Der resignirte Fürst Milosch hat auf sein Ansuchen von der Pforte einen Ferman erhalten, wodurch ihm die Bewilligung zu Reisen ertheilt wird; nur nach Serbien und in die zunächst daran gränzenden Länder soll ihm nicht gestattet seyn sich zu begeben.

[1458]

Nydeck, Brückenbau zu Bern in der Schweiz.

Es wird andurch den HH. Bauunternehmern zur Kenntniß gebracht, daß
vom 6 April
nächstkünftig hinweg ein Concurs vermittelst versiegelter Angebote zum Behuf der Ausführung dieser zunächst bei der Stadt Bern zu erbauenden Brücke eröffnet wird.

Die gänzlich aus Stein auszuführende Brücke wird bestehen:

1) aus einem großen kreisförmigen Bogen über die Aare von 156 Schweizerfuß (der Fuß zu drei franz. Decimetres) Spannung und 61 Fuß Pfeilhöhe, welcher auf zwei 20 Fuß hohen, im Flußbette gegründeten Pfeilern ruht.

Die Gesammthöhe des Brückenpflasters über dem niedrigen Wasserstande beträgt 81. 43 Fuß und die Breite des Bogens zwischen den beiden Stirnseiten 40 Fuß.

2) Aus zwei halbkreisförmigen Nebenbogen von 50 Fuß Durchmesser, welche auf Pfeiler von 17 bis 34 Fuß Höhe aufgesetzt sind, die Breite der Seitenbogen mißt 52 Fuß.

3) Aus Anfahrten von aufgeführter Erde mit Stützmauern, welche theilweise eine Höhe von 65 Fuß über dem Boden erreichen. Die Gesammtlänge der Brücke beträgt 426 Fuß, diejenige der Anfahrten 190 Fuß. Alle Grundmauern liegen auf dem Felsen. Die Eingaben zur Uebernahme dieses Baues sind
bis den 14 Junius
nächsthin nach Anleitung des Vorschriftenheftes der Direction der Rydeckbrücken-Gesellschaft zu übergeben.

Die Bauunternehmer, welche geneigt sind, diesen Bau auszuführen, können bei dem Unterzeichneten Einsicht der Plane, Devise und des Vorschriftenheftes nehmen; derselbe wird auch fernere Erläuterungen über dieses große Werk ertheilen.

Bern, den 23 März 1840.

Der dirigirende Ingenieur St. Wurstemberger.

*) Zab heißt das Steppenland im Süden der Provinz Constantine, welches vom letzten Abhang der Kette des Auras an bis zur Sahara sich ausdehnt. Es ist die westliche Fortsetzung des Blad-el-Dscherid von Tunis.
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Ben-Ganah, dessen Familie unter den an die Sahara gränzenden Stämmen seit vielen Jahren schon großen Einfluß hat, sammelte seine zahlreichen Verwandten und die ihm untergebenen Stämme. Ben-Asus, welcher 450 reguläre Infanteristen, 800 Abd-El-Kader'sche Reiter und außerdem noch viele Beduinen des Landes Zab mit sich hatte, rückte ihm entgegen. Beide Gegner trafen bei Sselsus auf einander. Der Kampf, schreibt der Scheikh-el-Arab, war so lebhaft, daß der Pulverdampf die Sonne verfinsterte. Das Resultat desselben wurde bereits gemeldet. Das Journal des Débats begleitet diesen Bericht mit einem Commentar, worin es sich umständlich entschuldigt, daß es Ben-Ganah mit Farhat-ben-Said verwechselt habe. Serbien. _ Von der türkischen Gränze, 14 April. Die sogenannten Patrioten in Serbien werden nicht müde, das Ansehen und die Würde ihres Vaterlandes mehr und mehr zu untergraben, und die mit so großen Opfern errungene, wenn auch bedingte innere Selbstständigkeit desselben vollends ganz zu opfern. 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Bauunternehmern zur Kenntniß gebracht, daß vom 6 April nächstkünftig hinweg ein Concurs vermittelst versiegelter Angebote zum Behuf der Ausführung dieser zunächst bei der Stadt Bern zu erbauenden Brücke eröffnet wird. Die gänzlich aus Stein auszuführende Brücke wird bestehen: 1) aus einem großen kreisförmigen Bogen über die Aare von 156 Schweizerfuß (der Fuß zu drei franz. Decimetres) Spannung und 61 Fuß Pfeilhöhe, welcher auf zwei 20 Fuß hohen, im Flußbette gegründeten Pfeilern ruht. Die Gesammthöhe des Brückenpflasters über dem niedrigen Wasserstande beträgt 81. 43 Fuß und die Breite des Bogens zwischen den beiden Stirnseiten 40 Fuß. 2) Aus zwei halbkreisförmigen Nebenbogen von 50 Fuß Durchmesser, welche auf Pfeiler von 17 bis 34 Fuß Höhe aufgesetzt sind, die Breite der Seitenbogen mißt 52 Fuß. 3) Aus Anfahrten von aufgeführter Erde mit Stützmauern, welche theilweise eine Höhe von 65 Fuß über dem Boden erreichen. Die Gesammtlänge der Brücke beträgt 426 Fuß, diejenige der Anfahrten 190 Fuß. Alle Grundmauern liegen auf dem Felsen. Die Eingaben zur Uebernahme dieses Baues sind bis den 14 Junius nächsthin nach Anleitung des Vorschriftenheftes der Direction der Rydeckbrücken-Gesellschaft zu übergeben. Die Bauunternehmer, welche geneigt sind, diesen Bau auszuführen, können bei dem Unterzeichneten Einsicht der Plane, Devise und des Vorschriftenheftes nehmen; derselbe wird auch fernere Erläuterungen über dieses große Werk ertheilen. Bern, den 23 März 1840. Der dirigirende Ingenieur St. Wurstemberger. *) Zab heißt das Steppenland im Süden der Provinz Constantine, welches vom letzten Abhang der Kette des Auras an bis zur Sahara sich ausdehnt. Es ist die westliche Fortsetzung des Blad-el-Dscherid von Tunis.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 119. Augsburg, 28. April 1840, S. 0949. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_119_18400428/13>, abgerufen am 23.11.2024.