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Allgemeine Zeitung. Nr. 104. Augsburg, 13. April 1840.

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Monarchen die unbedingte Verwendung dieser Erübrigungen zustehen solle; diese seyen und bleiben Nationalgut, und könnten nur unter ständischer Zustimmung zu etwas anderm, als zur Gutrechnung an der nächstkünftigen Steuerbewilligung verwendet werden; die ständische Theilnahme an jeder Verwendung derselben sey ein wohl begründetes Recht und dessen Behauptung eine heilige Pflicht der Stände. Wenn man die Erübrigungen eine Art Reservefonds genannt habe, so müsse er entgegnen, daß die Bildung eines Reservefonds ohnehin schon in jedem Finanzgesetze vorgesehen sey und seyn müsse, weil eine eigene verfassungsmäßige Bestimmung diese Voraussicht vorschreibe. Daß aber über diesen verfassungsmäßig festzustellenden und budgetmäßig feststehenden Reservefonds auch noch die Erübrigungen einen weitern Reservefonds zu bilden haben, darüber könne er sich die Gründe nicht recht klar machen. Den Vorwurf endlich betreffend, den man nicht allein dem Referenten, welcher die fraglichen Anträge hinsichtlich der Verwahrungen proponirte, sondern dem ganzen Ausschusse, der sich diese Anträge angeeignet gemacht habe, daß man nämlich darin zu weit gehe, so habe er diesen nicht erwartet, eher einen Vorwurf anderer Art, den nämlich, daß der Ausschuß in Stellung dieser Anträge sich auf die mäßigste, fast zu mäßige Linie gestellt habe.

Der königliche Minister des Innern, Hr. v. Abel, äußerte hierauf zum Schlusse: die allgemeine Debatte sey ausschließlich durch einen Gegenstand ausgefüllt worden, der im Verlaufe der speciellen Discussion wiederkehren müsse. Wenn er sich daher die specielle Aeußerung über die angeregten Fragen bis dahin vorbehalte, um nicht zu Wiederholungen genöthigt zu seyn, so geschehe es keineswegs, weil er vor einer klaren Erörterung und einer offenen Darlegung der Ansichten der Regierung zurücktrete. Es sey bei einem großen Theil, ja vielleicht bei der ganzen Kammer eine höchst nachtheilige Ungewißheit über das, was von Seite der Regierung als ständisches Recht anerkannt oder nicht anerkannt werde, verbreitet. Gar Manche glauben, der ganze Umfang der ständischen Rechte in Beziehung auf diese wichtige Frage sey in Contestation gezogen. Es liege daher eine klare Verständigung schon deßhalb im allseitigen Interesse, weil sie die eigentliche Streitfrage begränze und ins Klare stelle, und dadurch, daß sie auf der einen Seite den allgemeinen Befürchtungen begegne, auf der andern Seite den nächsten Weg zur Verständigung anbahne. Beklagen müsse er indessen dabei, daß gegen mehrere geehrte Redner, welche in einem dem Antrage des Ausschusses entgegengesetzten Sinne gesprochen, sich Stimmen erhoben haben, welche in den Aeußerungen dieser Redner gewissermaßen eine Verkennung der Pflichten, welche den Abgeordneten überhaupt obliegen, finden und rügen wollte; es gebe nichts Gefährlicheres, nichts Verderblicheres als eine Meinungstyrannei in einer ständischen Versammlung; jede Meinung müsse hier gleiche Freiheit genießen, jede habe Anspruch auf gleiche Achtung.

Ein gestern erschienenes Regierungsblatt bringt eine Bekanntmachung, die authentische Interpretation des mit Preußen bestehenden Staatsvertrags wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen betreffend. - Es ist nun, wie ich höre, entschieden, daß die 38 Bilder, welche Rottmann für unsern König malt, und die früher für den zweiten Flügel des Arkadengangs im Hofgarten bestimmt waren, nun ihren Platz in dem neuen Gebäude der Glyptothek gegenüber, welches für Kunst- und Industrie-Ausstellungen errichtet wird, finden sollen. Diese Reihenfolge griechischer Landschaften, zu welchen Rottmann vor einigen Jahren die Studien an Ort und Stelle nach der Natur aufgenommen, werden enkaustisch in größerem Maaßstabe ausgeführt, und sodann in die Mauern der Säle jenes Gebäudes eingelassen, wo sie durch ihre zweckmäßige Beleuchtung dem Beschauer gewiß einen entsprechendern Kunstgenuß darbieten, als dieß in dem gegen Süden stehenden Bogengang der Fall wäre; überdieß sind sie hier auch noch gegen die Unbilden roher Hände, so wie gegen die nachtheiligen Einflüsse unsers Klima's gesichert.

Die Mitglieder der Ständeversammlung begannen heute ihre Abschiedsvisiten, und machen Anstalten die Stadt zu verlassen; einige sind schon abgereist. Der Tag der feierlichen Schließung (sehr wahrscheinlich Mittwoch) war diesen Abend noch nicht officiell bekannt. - Gestern Abend gaben die Zöglinge der hiesigen Blindenanstalt ein Concert im Saale des Odeons, das die allerhöchsten und höchsten Herrschaften mit ihrer Gegenwart verherrlichten. Die Präcision der jungen Leute im Zusammenspiel, so wie ihre Fertigkeit im Vortrag einzelner Musikstücke war bewundernswerth, und bewies, wie weit man es in unsern Tagen in der Kunst gebracht hat, die Anlagen dieser Unglücklichen auszubilden, und sie mit ihrem Schicksal zu versöhnen, doch bot das Ganze einen mehr rührenden als erfreuenden Anblick. - Prinz Friedrich von Hessen und Prinz Heinrich von Holstein-Glücksburg befinden sich seit vorgestern in unsrer Stadt, auch der Generaladjutant Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich, Obrist Frhr. v. Moll, ist hier angekommen.

Se. kais. Hoh. der Großfürst-Thronfolger von Rußland ist heute mit Gefolge hier eingetroffen. Das letzte Nachtquartier wurde zu Fulda genommen.

Am heutigen Tage erschienen die Bürgervorsteher der Stadt abermals auf dem hiesigen Rathhause, und wählten zum Ständedeputirten den Dr. jur. Wagener in Hannover, dessen Wahl namentlich durch die empfehlende Verwendung des Moor-Commissärs Wehner herbeigeführt und bewirkt seyn soll. Obgleich der bei der Forstakademie zu Clausthal als Lehrer des Forstrechts angestellte Dr. jur. Mejer Alles aufgeboten hatte, die Wahl zu seinen Gunsten zu lenken, erhielt er doch, wie vorauszusehen, nur acht Stimmen, während der Dr. jur. Wagener mit einer Majorität von 22 Stimmen designirt wurde. Für den Magistratsdirector Ebell hatten sich nur zwei Stimmen erklärt. Ob Wagener die Wahl annehmen wird, und unter welchen Bedingungen, ist noch ungewiß, gewiß aber, daß derselbe zu den Freunden des Staatsgrundgesetzes gehört - ein Umstand, welcher bei Dr. Mejer wohl zu bezweifeln seyn möchte.

Schweden.

Eine wichtige Veränderung hat statt gefunden. Sonnabend wurde ein außerordentlicher Staatsrath berufen, in welchem der König folgende Ernennungen bekannt machte: der Generalzolldirector Graf Arved Posse wurde zum Justizminister ernannt; der bisherige Staatsrath Freihr. Gyllenhaal wurde dagegen zum Generalzolldirectoriat versetzt. Zu Staatsräthen wurden bestimmt: der Generalsbefehlhaber in Schonen, Freihr. Cederström, und der Zolldistrictschef in Gothenburg Fahräus. Zugleich wurde der Justizkanzler Nerman zum Landshöfding (Civilgouverneur) von Calmar ernannt, und dem Revisionssecretär Faxe wurde aufgetragen, das Justizkanzleramt bis auf weiteres zu verwalten. Dieß Amt ist indessen von jetzt an wenig bedeutend; der Justizkanzler war nämlich bisher der wirkliche Chef des Justizdepartements oder der sogenannten Justizrevision, bei der Ernennung des Grafen Posse aber zum Justizminister wurde der Graf zugleich Chef des ganzen Justizdepartements. Was den Freihrn. Gyllenhaal betrifft, so ist er mit seinem neuen Amt sehr zufrieden, dessen jährlicher Gehalt sich bis auf 8000 Rthlr. belauft. Der General Freihr. Cederström, der jetzt in den Staatsrath eintreten wird, ist ziemlich bejahrt, und hat seit dreißig Jahren seinen Aufenthalt in Schonen gehabt. Man glaubt, er werde in der neuen Organisation, wenn diese zu Stande gebracht wird, das Kriegsministerium übernehmen, welches dem bisher von dem Grafen Brahe bekleideten Amt eines Generaladjutanten der Armee entspricht. Was endlich den Justizkanzler Nerman betrifft, der

Monarchen die unbedingte Verwendung dieser Erübrigungen zustehen solle; diese seyen und bleiben Nationalgut, und könnten nur unter ständischer Zustimmung zu etwas anderm, als zur Gutrechnung an der nächstkünftigen Steuerbewilligung verwendet werden; die ständische Theilnahme an jeder Verwendung derselben sey ein wohl begründetes Recht und dessen Behauptung eine heilige Pflicht der Stände. Wenn man die Erübrigungen eine Art Reservefonds genannt habe, so müsse er entgegnen, daß die Bildung eines Reservefonds ohnehin schon in jedem Finanzgesetze vorgesehen sey und seyn müsse, weil eine eigene verfassungsmäßige Bestimmung diese Voraussicht vorschreibe. Daß aber über diesen verfassungsmäßig festzustellenden und budgetmäßig feststehenden Reservefonds auch noch die Erübrigungen einen weitern Reservefonds zu bilden haben, darüber könne er sich die Gründe nicht recht klar machen. Den Vorwurf endlich betreffend, den man nicht allein dem Referenten, welcher die fraglichen Anträge hinsichtlich der Verwahrungen proponirte, sondern dem ganzen Ausschusse, der sich diese Anträge angeeignet gemacht habe, daß man nämlich darin zu weit gehe, so habe er diesen nicht erwartet, eher einen Vorwurf anderer Art, den nämlich, daß der Ausschuß in Stellung dieser Anträge sich auf die mäßigste, fast zu mäßige Linie gestellt habe.

Der königliche Minister des Innern, Hr. v. Abel, äußerte hierauf zum Schlusse: die allgemeine Debatte sey ausschließlich durch einen Gegenstand ausgefüllt worden, der im Verlaufe der speciellen Discussion wiederkehren müsse. Wenn er sich daher die specielle Aeußerung über die angeregten Fragen bis dahin vorbehalte, um nicht zu Wiederholungen genöthigt zu seyn, so geschehe es keineswegs, weil er vor einer klaren Erörterung und einer offenen Darlegung der Ansichten der Regierung zurücktrete. Es sey bei einem großen Theil, ja vielleicht bei der ganzen Kammer eine höchst nachtheilige Ungewißheit über das, was von Seite der Regierung als ständisches Recht anerkannt oder nicht anerkannt werde, verbreitet. Gar Manche glauben, der ganze Umfang der ständischen Rechte in Beziehung auf diese wichtige Frage sey in Contestation gezogen. Es liege daher eine klare Verständigung schon deßhalb im allseitigen Interesse, weil sie die eigentliche Streitfrage begränze und ins Klare stelle, und dadurch, daß sie auf der einen Seite den allgemeinen Befürchtungen begegne, auf der andern Seite den nächsten Weg zur Verständigung anbahne. Beklagen müsse er indessen dabei, daß gegen mehrere geehrte Redner, welche in einem dem Antrage des Ausschusses entgegengesetzten Sinne gesprochen, sich Stimmen erhoben haben, welche in den Aeußerungen dieser Redner gewissermaßen eine Verkennung der Pflichten, welche den Abgeordneten überhaupt obliegen, finden und rügen wollte; es gebe nichts Gefährlicheres, nichts Verderblicheres als eine Meinungstyrannei in einer ständischen Versammlung; jede Meinung müsse hier gleiche Freiheit genießen, jede habe Anspruch auf gleiche Achtung.

Ein gestern erschienenes Regierungsblatt bringt eine Bekanntmachung, die authentische Interpretation des mit Preußen bestehenden Staatsvertrags wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen betreffend. – Es ist nun, wie ich höre, entschieden, daß die 38 Bilder, welche Rottmann für unsern König malt, und die früher für den zweiten Flügel des Arkadengangs im Hofgarten bestimmt waren, nun ihren Platz in dem neuen Gebäude der Glyptothek gegenüber, welches für Kunst- und Industrie-Ausstellungen errichtet wird, finden sollen. Diese Reihenfolge griechischer Landschaften, zu welchen Rottmann vor einigen Jahren die Studien an Ort und Stelle nach der Natur aufgenommen, werden enkaustisch in größerem Maaßstabe ausgeführt, und sodann in die Mauern der Säle jenes Gebäudes eingelassen, wo sie durch ihre zweckmäßige Beleuchtung dem Beschauer gewiß einen entsprechendern Kunstgenuß darbieten, als dieß in dem gegen Süden stehenden Bogengang der Fall wäre; überdieß sind sie hier auch noch gegen die Unbilden roher Hände, so wie gegen die nachtheiligen Einflüsse unsers Klima's gesichert.

Die Mitglieder der Ständeversammlung begannen heute ihre Abschiedsvisiten, und machen Anstalten die Stadt zu verlassen; einige sind schon abgereist. Der Tag der feierlichen Schließung (sehr wahrscheinlich Mittwoch) war diesen Abend noch nicht officiell bekannt. – Gestern Abend gaben die Zöglinge der hiesigen Blindenanstalt ein Concert im Saale des Odeons, das die allerhöchsten und höchsten Herrschaften mit ihrer Gegenwart verherrlichten. Die Präcision der jungen Leute im Zusammenspiel, so wie ihre Fertigkeit im Vortrag einzelner Musikstücke war bewundernswerth, und bewies, wie weit man es in unsern Tagen in der Kunst gebracht hat, die Anlagen dieser Unglücklichen auszubilden, und sie mit ihrem Schicksal zu versöhnen, doch bot das Ganze einen mehr rührenden als erfreuenden Anblick. – Prinz Friedrich von Hessen und Prinz Heinrich von Holstein-Glücksburg befinden sich seit vorgestern in unsrer Stadt, auch der Generaladjutant Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich, Obrist Frhr. v. Moll, ist hier angekommen.

Se. kais. Hoh. der Großfürst-Thronfolger von Rußland ist heute mit Gefolge hier eingetroffen. Das letzte Nachtquartier wurde zu Fulda genommen.

Am heutigen Tage erschienen die Bürgervorsteher der Stadt abermals auf dem hiesigen Rathhause, und wählten zum Ständedeputirten den Dr. jur. Wagener in Hannover, dessen Wahl namentlich durch die empfehlende Verwendung des Moor-Commissärs Wehner herbeigeführt und bewirkt seyn soll. Obgleich der bei der Forstakademie zu Clausthal als Lehrer des Forstrechts angestellte Dr. jur. Mejer Alles aufgeboten hatte, die Wahl zu seinen Gunsten zu lenken, erhielt er doch, wie vorauszusehen, nur acht Stimmen, während der Dr. jur. Wagener mit einer Majorität von 22 Stimmen designirt wurde. Für den Magistratsdirector Ebell hatten sich nur zwei Stimmen erklärt. Ob Wagener die Wahl annehmen wird, und unter welchen Bedingungen, ist noch ungewiß, gewiß aber, daß derselbe zu den Freunden des Staatsgrundgesetzes gehört – ein Umstand, welcher bei Dr. Mejer wohl zu bezweifeln seyn möchte.

Schweden.

Eine wichtige Veränderung hat statt gefunden. Sonnabend wurde ein außerordentlicher Staatsrath berufen, in welchem der König folgende Ernennungen bekannt machte: der Generalzolldirector Graf Arved Posse wurde zum Justizminister ernannt; der bisherige Staatsrath Freihr. Gyllenhaal wurde dagegen zum Generalzolldirectoriat versetzt. Zu Staatsräthen wurden bestimmt: der Generalsbefehlhaber in Schonen, Freihr. Cederström, und der Zolldistrictschef in Gothenburg Fåhräus. Zugleich wurde der Justizkanzler Nerman zum Landshöfding (Civilgouverneur) von Calmar ernannt, und dem Revisionssecretär Faxe wurde aufgetragen, das Justizkanzleramt bis auf weiteres zu verwalten. Dieß Amt ist indessen von jetzt an wenig bedeutend; der Justizkanzler war nämlich bisher der wirkliche Chef des Justizdepartements oder der sogenannten Justizrevision, bei der Ernennung des Grafen Posse aber zum Justizminister wurde der Graf zugleich Chef des ganzen Justizdepartements. Was den Freihrn. Gyllenhaal betrifft, so ist er mit seinem neuen Amt sehr zufrieden, dessen jährlicher Gehalt sich bis auf 8000 Rthlr. belauft. Der General Freihr. Cederström, der jetzt in den Staatsrath eintreten wird, ist ziemlich bejahrt, und hat seit dreißig Jahren seinen Aufenthalt in Schonen gehabt. Man glaubt, er werde in der neuen Organisation, wenn diese zu Stande gebracht wird, das Kriegsministerium übernehmen, welches dem bisher von dem Grafen Brahe bekleideten Amt eines Generaladjutanten der Armee entspricht. Was endlich den Justizkanzler Nerman betrifft, der

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[0830/0006] Monarchen die unbedingte Verwendung dieser Erübrigungen zustehen solle; diese seyen und bleiben Nationalgut, und könnten nur unter ständischer Zustimmung zu etwas anderm, als zur Gutrechnung an der nächstkünftigen Steuerbewilligung verwendet werden; die ständische Theilnahme an jeder Verwendung derselben sey ein wohl begründetes Recht und dessen Behauptung eine heilige Pflicht der Stände. Wenn man die Erübrigungen eine Art Reservefonds genannt habe, so müsse er entgegnen, daß die Bildung eines Reservefonds ohnehin schon in jedem Finanzgesetze vorgesehen sey und seyn müsse, weil eine eigene verfassungsmäßige Bestimmung diese Voraussicht vorschreibe. Daß aber über diesen verfassungsmäßig festzustellenden und budgetmäßig feststehenden Reservefonds auch noch die Erübrigungen einen weitern Reservefonds zu bilden haben, darüber könne er sich die Gründe nicht recht klar machen. 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Es sey bei einem großen Theil, ja vielleicht bei der ganzen Kammer eine höchst nachtheilige Ungewißheit über das, was von Seite der Regierung als ständisches Recht anerkannt oder nicht anerkannt werde, verbreitet. Gar Manche glauben, der ganze Umfang der ständischen Rechte in Beziehung auf diese wichtige Frage sey in Contestation gezogen. Es liege daher eine klare Verständigung schon deßhalb im allseitigen Interesse, weil sie die eigentliche Streitfrage begränze und ins Klare stelle, und dadurch, daß sie auf der einen Seite den allgemeinen Befürchtungen begegne, auf der andern Seite den nächsten Weg zur Verständigung anbahne. Beklagen müsse er indessen dabei, daß gegen mehrere geehrte Redner, welche in einem dem Antrage des Ausschusses entgegengesetzten Sinne gesprochen, sich Stimmen erhoben haben, welche in den Aeußerungen dieser Redner gewissermaßen eine Verkennung der Pflichten, welche den Abgeordneten überhaupt obliegen, finden und rügen wollte; es gebe nichts Gefährlicheres, nichts Verderblicheres als eine Meinungstyrannei in einer ständischen Versammlung; jede Meinung müsse hier gleiche Freiheit genießen, jede habe Anspruch auf gleiche Achtung. _ München, 10 April. Ein gestern erschienenes Regierungsblatt bringt eine Bekanntmachung, die authentische Interpretation des mit Preußen bestehenden Staatsvertrags wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen betreffend. – Es ist nun, wie ich höre, entschieden, daß die 38 Bilder, welche Rottmann für unsern König malt, und die früher für den zweiten Flügel des Arkadengangs im Hofgarten bestimmt waren, nun ihren Platz in dem neuen Gebäude der Glyptothek gegenüber, welches für Kunst- und Industrie-Ausstellungen errichtet wird, finden sollen. Diese Reihenfolge griechischer Landschaften, zu welchen Rottmann vor einigen Jahren die Studien an Ort und Stelle nach der Natur aufgenommen, werden enkaustisch in größerem Maaßstabe ausgeführt, und sodann in die Mauern der Säle jenes Gebäudes eingelassen, wo sie durch ihre zweckmäßige Beleuchtung dem Beschauer gewiß einen entsprechendern Kunstgenuß darbieten, als dieß in dem gegen Süden stehenden Bogengang der Fall wäre; überdieß sind sie hier auch noch gegen die Unbilden roher Hände, so wie gegen die nachtheiligen Einflüsse unsers Klima's gesichert. _ München, 11 April. Die Mitglieder der Ständeversammlung begannen heute ihre Abschiedsvisiten, und machen Anstalten die Stadt zu verlassen; einige sind schon abgereist. Der Tag der feierlichen Schließung (sehr wahrscheinlich Mittwoch) war diesen Abend noch nicht officiell bekannt. – Gestern Abend gaben die Zöglinge der hiesigen Blindenanstalt ein Concert im Saale des Odeons, das die allerhöchsten und höchsten Herrschaften mit ihrer Gegenwart verherrlichten. Die Präcision der jungen Leute im Zusammenspiel, so wie ihre Fertigkeit im Vortrag einzelner Musikstücke war bewundernswerth, und bewies, wie weit man es in unsern Tagen in der Kunst gebracht hat, die Anlagen dieser Unglücklichen auszubilden, und sie mit ihrem Schicksal zu versöhnen, doch bot das Ganze einen mehr rührenden als erfreuenden Anblick. – Prinz Friedrich von Hessen und Prinz Heinrich von Holstein-Glücksburg befinden sich seit vorgestern in unsrer Stadt, auch der Generaladjutant Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich, Obrist Frhr. v. Moll, ist hier angekommen. _ Frankfurt a. M., 10 April. Se. kais. Hoh. der Großfürst-Thronfolger von Rußland ist heute mit Gefolge hier eingetroffen. Das letzte Nachtquartier wurde zu Fulda genommen. _ Göttingen 6 April. Am heutigen Tage erschienen die Bürgervorsteher der Stadt abermals auf dem hiesigen Rathhause, und wählten zum Ständedeputirten den Dr. jur. Wagener in Hannover, dessen Wahl namentlich durch die empfehlende Verwendung des Moor-Commissärs Wehner herbeigeführt und bewirkt seyn soll. Obgleich der bei der Forstakademie zu Clausthal als Lehrer des Forstrechts angestellte Dr. jur. Mejer Alles aufgeboten hatte, die Wahl zu seinen Gunsten zu lenken, erhielt er doch, wie vorauszusehen, nur acht Stimmen, während der Dr. jur. Wagener mit einer Majorität von 22 Stimmen designirt wurde. Für den Magistratsdirector Ebell hatten sich nur zwei Stimmen erklärt. Ob Wagener die Wahl annehmen wird, und unter welchen Bedingungen, ist noch ungewiß, gewiß aber, daß derselbe zu den Freunden des Staatsgrundgesetzes gehört – ein Umstand, welcher bei Dr. Mejer wohl zu bezweifeln seyn möchte. Schweden. _ Stockholm, 31 März. Eine wichtige Veränderung hat statt gefunden. Sonnabend wurde ein außerordentlicher Staatsrath berufen, in welchem der König folgende Ernennungen bekannt machte: der Generalzolldirector Graf Arved Posse wurde zum Justizminister ernannt; der bisherige Staatsrath Freihr. Gyllenhaal wurde dagegen zum Generalzolldirectoriat versetzt. Zu Staatsräthen wurden bestimmt: der Generalsbefehlhaber in Schonen, Freihr. Cederström, und der Zolldistrictschef in Gothenburg Fåhräus. Zugleich wurde der Justizkanzler Nerman zum Landshöfding (Civilgouverneur) von Calmar ernannt, und dem Revisionssecretär Faxe wurde aufgetragen, das Justizkanzleramt bis auf weiteres zu verwalten. Dieß Amt ist indessen von jetzt an wenig bedeutend; der Justizkanzler war nämlich bisher der wirkliche Chef des Justizdepartements oder der sogenannten Justizrevision, bei der Ernennung des Grafen Posse aber zum Justizminister wurde der Graf zugleich Chef des ganzen Justizdepartements. Was den Freihrn. Gyllenhaal betrifft, so ist er mit seinem neuen Amt sehr zufrieden, dessen jährlicher Gehalt sich bis auf 8000 Rthlr. belauft. Der General Freihr. Cederström, der jetzt in den Staatsrath eintreten wird, ist ziemlich bejahrt, und hat seit dreißig Jahren seinen Aufenthalt in Schonen gehabt. Man glaubt, er werde in der neuen Organisation, wenn diese zu Stande gebracht wird, das Kriegsministerium übernehmen, welches dem bisher von dem Grafen Brahe bekleideten Amt eines Generaladjutanten der Armee entspricht. Was endlich den Justizkanzler Nerman betrifft, der

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 104. Augsburg, 13. April 1840, S. 0830. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_104_18400413/6>, abgerufen am 26.04.2024.