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Allgemeine Zeitung. Nr. 102. Augsburg, 11. April 1840.

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Angelegenheit vor das mit Prüfung aller wichtigen Reichsangelegenheiten beauftragte Conseil gebracht worden sey, und daß dieses Conseil für dienlich erachtet habe, uns zu erwählen, um die nähern Umstände der Ihnen zugeschriebenen Handlungen zu erheben. In Ihren Antworten haben Sie uns auseinander gesetzt, daß Ketzer auf diesen Inseln Ihrer Religion zuwiderlaufende Lehren eingeführt und in Ausübung gebracht, und da Ihr Patriarchat die erste Autorität der griechischen Kirchengemeinde ist, von Ihnen die Sanction von derlei Neuerungen begehrt hätten; daß Alles, was Sie geschrieben, nur dahin ziele, die Annahme dieser Neuerungen zu hindern; denn Sie hätten Forderungen, die gegen Ihr Religionsgesetz streiten, nicht bewilligen können. Sie sagten dazumal, daß so wie die Beschneidung vor Jesus Christus ein Religionsgesetz war, die Taufe nach Jesus Christus angeordnet worden, und daß man ohne Taufe kein Christ seyn könne. Sie haben hinzu gefügt, daß, nachdem die Erfüllung dieser Pflicht auf den ionischen Inseln vernachlässiget worden, die Rechtgläubigen dieser Inseln Ihren Beistand angerufen, und Sie vor Gott verantwortlich gemacht hätten; daß Ihr Gewissen Ihnen nicht erlaube, bei solchen Dingen, so lange Sie am Leben sind, gleichgültig zu bleiben, und daß Sie demnach sich nicht enthalten konnten, dagegen zu schreiben. Sie sagten ferner, daß Sie lieber sterben als Ihre Einwilligung dazu geben wollten, und daß Sie nach Ihrem Glauben erwählt worden seyen, um Gott und unserem Monarchen zu gehorchen. Dieß war die Antwort, welche Sie gegeben haben, und wir sagten Ihnen damals, daß das Protokoll Ihrer Auseinandersetzung und der Sitzung, so wie das an die Bewohner der ionischen Inseln gerichtete Schreiben und die gedruckte Schrift, der hohen Pforte vorgelegt werden würden, deren Befehle wir erwarteten, um uns abermals zu versammeln. In Folge dieser Befehle haben wir Sie eingeladen, heute neuerdings in der Mitte der Commission zu erscheinen. Das obgedachte Schreiben ist bereits übersetzt; die Druckschrift ist theilweise übersetzt worden, und wir werden nun Erläuterungen von Ihnen über die Punkte begehren, über die wir Aufschluß zu erhalten wünschen.""

Die Commission. "Zu welchem Zweck haben Sie, sich nicht darauf beschränkend, mündlich Ihre Zustimmung zu den an Sie gerichteten Forderungen zu verweigern, jenes Schreiben und jene Druckschrift bekannt machen lassen?"

Der Patriarch. "Wenn irgend Jemand, von welcher Religion er auch seyn mag, an die Theologen, an die Bischöfe dieser Religion über irgend einen Gegenstand eine Forderung stellt, sind diese letzteren nicht verpflichtet zu antworten?"

Die Commission. "Ja, das ist unstreitbar."

Der Patriarch. "Wenn ein Individuum meiner Religionsgemeinde, unter welcher Regierung es auch stehen mag, mich über eine Religionsfrage zu Rathe zieht, so muß ich nach meinen Religionsgrundsätzen antworten. Muß ich nicht, da meine geistliche Autorität anerkannt ist, das regellose Benehmen jener Inselbewohner hindern? Ein Deputirter der ionischen Inseln, Namens Petrides, war mit einer an mich gerichteten Bittschrift zur englischen Botschaft gekommen; er war mir, von dem Dolmetsch der Botschaft begleitet, mit dem Ersuchen zugesendet worden, die in der Bittschrift enthaltenen Begehren zu sanctioniren. Da ich im ersten Augenblick nichts entscheiden konnte, übernahm ich die Bittschrift, um, nachdem ich sie in Erwägung gezogen, darauf zu antworten. Dem zufolge, nachdem ich und die ganze heilige Synode, die in diesem Actenstück enthaltenen Begehren geprüft hatten, wurden wir darüber sehr betrübt, und da sie schriftlich gestellt waren, mußten wir auch schriftlich darauf antworten. Unsere Antwort wurde durch obbesagte englische Botschaft überschickt; da wir es für unsere Pflicht hielten, unsere Aufmerksamkeit auf Alles, was die Religion berührt, zu richten, und da eigens ein Deputirter wegen dieser Angelegenheit gekommen war, und von der englischen Botschaft unterstützt wurde, mußten wir uns in der Antwort peremtorischer Argumente bedienen; und da die Dinge, die man von uns begehrte, unserer Religion zuwiderliefen, so wurde die Nachlässigkeit der Priester und der Erzbischöfe des Landes, welche sich dem hätten widersetzen sollen, für strafbar erklärt, und wir mußten ihnen einen strengen Verweis deßhalb geben. Wenn das Schreiben treu übersetzt ist, so werden Sie die Antwort, die wir gegeben haben, kennen."

Die Commission. "Wir sind erstaunt, in der Uebersetzung dieses Schreibens zu sehen, daß die unwissenden Priester den Vorzug verdienten; welcher Vortheil ist aus ihrer Unwissenheit zu ziehen? Müssen nicht zu allen Zeiten unterrichtete Männer vorzuziehen seyn?"

Der Patriarch. "Wir wollen allerdings, daß die Priester und die Professoren aus unterrichteten Männern genommen werden; allein da seit vier bis fünf Jahren unsere orthodoxen Schulen, die sich auf den ionischen Inseln befanden, geschlossen worden, so sind die orthodoxen Kinder genöthigt, ihre Studien bei den protestantischen und lutherischen Geistlichen zu machen, und dann will man die orthodoxen Priester aus Leuten, die in diesen Schulen erzogen worden, wählen, wodurch am Ende die orthodoxe Lehre verfälscht wird. Uebrigens, da für die Priester die Religion und der Glaube hinlänglich sind, so ist nicht schlechterdings nothwendig, daß sie sehr ausgebreitete Kenntnisse besitzen. Unser Zweck war, daß die von Geistlichen einer fremden Religion erzogenen Leute, wie unterrichtet sie auch seyn mögen, nicht für des orthodoxen Priesterthums würdig gehalten, und daß die Priester aus tugendhaften Männern, die der orthodoxen Religion gemäß denken, gewählt werden sollen. Nachdem jene irreligiösen Priester in unsere im osmanischen Reiche bestehenden Schulen eingedrungen waren, haben wir sie mit dem Beistande seiner Hoheit daraus vertrieben."

Die Commission. "In der Uebersetzung Ihres Schreibens heißt es, daß die Priester ohne Erlaubniß der Regierung ernannt werden konnten; hat die Regierung der ionischen Inseln nicht das Recht hiebei einzuschreiten? Da die kirchlichen Würden Aemter des Vertrauens sind, welche die Regierung verleiht, kraft welcher Autorität können Sie, als treuer Unterthan der hohen Pforte, sich in die politische Administration einer andern Regierung mischen und dort die Priester ernennen, ohne von ihr die Erlaubniß hiezu zu begehren? Dieß scheint uns inconsequent zu seyn."

Der Patriarch. "Wenn auf den ionischen Inseln ein Bischof etwas der weltlichen Gewalt Zuwiderlaufendes thut, so kann ihn die Regierung absetzen; aber die Ernennung seines Nachfolgers kann, nach unserer Religion, nicht eher stattfinden, als nicht der Patriarch ihn einer solchen Wahl würdig erkennt und dieselbe sanctionirt. Wird der vorgeschlagene Bischof nicht für würdig gehalten, so kann sich der Patriarch weigern, ihn anzuerkennen und einen andern ernennen. Nie hat der Patriarch den Bewohnern der ionischen Inseln das Recht eingeräumt, die Bischöfe zu ernennen. Wir können selbst dann nicht unsere Sanction zu Gunsten eines Bischofs ertheilen, wenn er auch von der Regierung gewählt worden seyn sollte, sobald es uns scheint, daß er sie nicht verdiene, und die Regierung darf sich nicht einmischen, wenn ein Bischof von uns ernannt wird. Auf den ionischen Inseln könnte

Angelegenheit vor das mit Prüfung aller wichtigen Reichsangelegenheiten beauftragte Conseil gebracht worden sey, und daß dieses Conseil für dienlich erachtet habe, uns zu erwählen, um die nähern Umstände der Ihnen zugeschriebenen Handlungen zu erheben. In Ihren Antworten haben Sie uns auseinander gesetzt, daß Ketzer auf diesen Inseln Ihrer Religion zuwiderlaufende Lehren eingeführt und in Ausübung gebracht, und da Ihr Patriarchat die erste Autorität der griechischen Kirchengemeinde ist, von Ihnen die Sanction von derlei Neuerungen begehrt hätten; daß Alles, was Sie geschrieben, nur dahin ziele, die Annahme dieser Neuerungen zu hindern; denn Sie hätten Forderungen, die gegen Ihr Religionsgesetz streiten, nicht bewilligen können. Sie sagten dazumal, daß so wie die Beschneidung vor Jesus Christus ein Religionsgesetz war, die Taufe nach Jesus Christus angeordnet worden, und daß man ohne Taufe kein Christ seyn könne. Sie haben hinzu gefügt, daß, nachdem die Erfüllung dieser Pflicht auf den ionischen Inseln vernachlässiget worden, die Rechtgläubigen dieser Inseln Ihren Beistand angerufen, und Sie vor Gott verantwortlich gemacht hätten; daß Ihr Gewissen Ihnen nicht erlaube, bei solchen Dingen, so lange Sie am Leben sind, gleichgültig zu bleiben, und daß Sie demnach sich nicht enthalten konnten, dagegen zu schreiben. Sie sagten ferner, daß Sie lieber sterben als Ihre Einwilligung dazu geben wollten, und daß Sie nach Ihrem Glauben erwählt worden seyen, um Gott und unserem Monarchen zu gehorchen. Dieß war die Antwort, welche Sie gegeben haben, und wir sagten Ihnen damals, daß das Protokoll Ihrer Auseinandersetzung und der Sitzung, so wie das an die Bewohner der ionischen Inseln gerichtete Schreiben und die gedruckte Schrift, der hohen Pforte vorgelegt werden würden, deren Befehle wir erwarteten, um uns abermals zu versammeln. In Folge dieser Befehle haben wir Sie eingeladen, heute neuerdings in der Mitte der Commission zu erscheinen. Das obgedachte Schreiben ist bereits übersetzt; die Druckschrift ist theilweise übersetzt worden, und wir werden nun Erläuterungen von Ihnen über die Punkte begehren, über die wir Aufschluß zu erhalten wünschen.““

Die Commission. „Zu welchem Zweck haben Sie, sich nicht darauf beschränkend, mündlich Ihre Zustimmung zu den an Sie gerichteten Forderungen zu verweigern, jenes Schreiben und jene Druckschrift bekannt machen lassen?“

Der Patriarch. „Wenn irgend Jemand, von welcher Religion er auch seyn mag, an die Theologen, an die Bischöfe dieser Religion über irgend einen Gegenstand eine Forderung stellt, sind diese letzteren nicht verpflichtet zu antworten?“

Die Commission. „Ja, das ist unstreitbar.“

Der Patriarch. „Wenn ein Individuum meiner Religionsgemeinde, unter welcher Regierung es auch stehen mag, mich über eine Religionsfrage zu Rathe zieht, so muß ich nach meinen Religionsgrundsätzen antworten. Muß ich nicht, da meine geistliche Autorität anerkannt ist, das regellose Benehmen jener Inselbewohner hindern? Ein Deputirter der ionischen Inseln, Namens Petrides, war mit einer an mich gerichteten Bittschrift zur englischen Botschaft gekommen; er war mir, von dem Dolmetsch der Botschaft begleitet, mit dem Ersuchen zugesendet worden, die in der Bittschrift enthaltenen Begehren zu sanctioniren. Da ich im ersten Augenblick nichts entscheiden konnte, übernahm ich die Bittschrift, um, nachdem ich sie in Erwägung gezogen, darauf zu antworten. Dem zufolge, nachdem ich und die ganze heilige Synode, die in diesem Actenstück enthaltenen Begehren geprüft hatten, wurden wir darüber sehr betrübt, und da sie schriftlich gestellt waren, mußten wir auch schriftlich darauf antworten. Unsere Antwort wurde durch obbesagte englische Botschaft überschickt; da wir es für unsere Pflicht hielten, unsere Aufmerksamkeit auf Alles, was die Religion berührt, zu richten, und da eigens ein Deputirter wegen dieser Angelegenheit gekommen war, und von der englischen Botschaft unterstützt wurde, mußten wir uns in der Antwort peremtorischer Argumente bedienen; und da die Dinge, die man von uns begehrte, unserer Religion zuwiderliefen, so wurde die Nachlässigkeit der Priester und der Erzbischöfe des Landes, welche sich dem hätten widersetzen sollen, für strafbar erklärt, und wir mußten ihnen einen strengen Verweis deßhalb geben. Wenn das Schreiben treu übersetzt ist, so werden Sie die Antwort, die wir gegeben haben, kennen.“

Die Commission. „Wir sind erstaunt, in der Uebersetzung dieses Schreibens zu sehen, daß die unwissenden Priester den Vorzug verdienten; welcher Vortheil ist aus ihrer Unwissenheit zu ziehen? Müssen nicht zu allen Zeiten unterrichtete Männer vorzuziehen seyn?“

Der Patriarch. „Wir wollen allerdings, daß die Priester und die Professoren aus unterrichteten Männern genommen werden; allein da seit vier bis fünf Jahren unsere orthodoxen Schulen, die sich auf den ionischen Inseln befanden, geschlossen worden, so sind die orthodoxen Kinder genöthigt, ihre Studien bei den protestantischen und lutherischen Geistlichen zu machen, und dann will man die orthodoxen Priester aus Leuten, die in diesen Schulen erzogen worden, wählen, wodurch am Ende die orthodoxe Lehre verfälscht wird. Uebrigens, da für die Priester die Religion und der Glaube hinlänglich sind, so ist nicht schlechterdings nothwendig, daß sie sehr ausgebreitete Kenntnisse besitzen. Unser Zweck war, daß die von Geistlichen einer fremden Religion erzogenen Leute, wie unterrichtet sie auch seyn mögen, nicht für des orthodoxen Priesterthums würdig gehalten, und daß die Priester aus tugendhaften Männern, die der orthodoxen Religion gemäß denken, gewählt werden sollen. Nachdem jene irreligiösen Priester in unsere im osmanischen Reiche bestehenden Schulen eingedrungen waren, haben wir sie mit dem Beistande seiner Hoheit daraus vertrieben.“

Die Commission. „In der Uebersetzung Ihres Schreibens heißt es, daß die Priester ohne Erlaubniß der Regierung ernannt werden konnten; hat die Regierung der ionischen Inseln nicht das Recht hiebei einzuschreiten? Da die kirchlichen Würden Aemter des Vertrauens sind, welche die Regierung verleiht, kraft welcher Autorität können Sie, als treuer Unterthan der hohen Pforte, sich in die politische Administration einer andern Regierung mischen und dort die Priester ernennen, ohne von ihr die Erlaubniß hiezu zu begehren? Dieß scheint uns inconsequent zu seyn.“

Der Patriarch. „Wenn auf den ionischen Inseln ein Bischof etwas der weltlichen Gewalt Zuwiderlaufendes thut, so kann ihn die Regierung absetzen; aber die Ernennung seines Nachfolgers kann, nach unserer Religion, nicht eher stattfinden, als nicht der Patriarch ihn einer solchen Wahl würdig erkennt und dieselbe sanctionirt. Wird der vorgeschlagene Bischof nicht für würdig gehalten, so kann sich der Patriarch weigern, ihn anzuerkennen und einen andern ernennen. Nie hat der Patriarch den Bewohnern der ionischen Inseln das Recht eingeräumt, die Bischöfe zu ernennen. Wir können selbst dann nicht unsere Sanction zu Gunsten eines Bischofs ertheilen, wenn er auch von der Regierung gewählt worden seyn sollte, sobald es uns scheint, daß er sie nicht verdiene, und die Regierung darf sich nicht einmischen, wenn ein Bischof von uns ernannt wird. Auf den ionischen Inseln könnte

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[0812/0012] Angelegenheit vor das mit Prüfung aller wichtigen Reichsangelegenheiten beauftragte Conseil gebracht worden sey, und daß dieses Conseil für dienlich erachtet habe, uns zu erwählen, um die nähern Umstände der Ihnen zugeschriebenen Handlungen zu erheben. In Ihren Antworten haben Sie uns auseinander gesetzt, daß Ketzer auf diesen Inseln Ihrer Religion zuwiderlaufende Lehren eingeführt und in Ausübung gebracht, und da Ihr Patriarchat die erste Autorität der griechischen Kirchengemeinde ist, von Ihnen die Sanction von derlei Neuerungen begehrt hätten; daß Alles, was Sie geschrieben, nur dahin ziele, die Annahme dieser Neuerungen zu hindern; denn Sie hätten Forderungen, die gegen Ihr Religionsgesetz streiten, nicht bewilligen können. Sie sagten dazumal, daß so wie die Beschneidung vor Jesus Christus ein Religionsgesetz war, die Taufe nach Jesus Christus angeordnet worden, und daß man ohne Taufe kein Christ seyn könne. Sie haben hinzu gefügt, daß, nachdem die Erfüllung dieser Pflicht auf den ionischen Inseln vernachlässiget worden, die Rechtgläubigen dieser Inseln Ihren Beistand angerufen, und Sie vor Gott verantwortlich gemacht hätten; daß Ihr Gewissen Ihnen nicht erlaube, bei solchen Dingen, so lange Sie am Leben sind, gleichgültig zu bleiben, und daß Sie demnach sich nicht enthalten konnten, dagegen zu schreiben. Sie sagten ferner, daß Sie lieber sterben als Ihre Einwilligung dazu geben wollten, und daß Sie nach Ihrem Glauben erwählt worden seyen, um Gott und unserem Monarchen zu gehorchen. Dieß war die Antwort, welche Sie gegeben haben, und wir sagten Ihnen damals, daß das Protokoll Ihrer Auseinandersetzung und der Sitzung, so wie das an die Bewohner der ionischen Inseln gerichtete Schreiben und die gedruckte Schrift, der hohen Pforte vorgelegt werden würden, deren Befehle wir erwarteten, um uns abermals zu versammeln. In Folge dieser Befehle haben wir Sie eingeladen, heute neuerdings in der Mitte der Commission zu erscheinen. Das obgedachte Schreiben ist bereits übersetzt; die Druckschrift ist theilweise übersetzt worden, und wir werden nun Erläuterungen von Ihnen über die Punkte begehren, über die wir Aufschluß zu erhalten wünschen.““ Die Commission. „Zu welchem Zweck haben Sie, sich nicht darauf beschränkend, mündlich Ihre Zustimmung zu den an Sie gerichteten Forderungen zu verweigern, jenes Schreiben und jene Druckschrift bekannt machen lassen?“ Der Patriarch. „Wenn irgend Jemand, von welcher Religion er auch seyn mag, an die Theologen, an die Bischöfe dieser Religion über irgend einen Gegenstand eine Forderung stellt, sind diese letzteren nicht verpflichtet zu antworten?“ Die Commission. „Ja, das ist unstreitbar.“ Der Patriarch. „Wenn ein Individuum meiner Religionsgemeinde, unter welcher Regierung es auch stehen mag, mich über eine Religionsfrage zu Rathe zieht, so muß ich nach meinen Religionsgrundsätzen antworten. Muß ich nicht, da meine geistliche Autorität anerkannt ist, das regellose Benehmen jener Inselbewohner hindern? Ein Deputirter der ionischen Inseln, Namens Petrides, war mit einer an mich gerichteten Bittschrift zur englischen Botschaft gekommen; er war mir, von dem Dolmetsch der Botschaft begleitet, mit dem Ersuchen zugesendet worden, die in der Bittschrift enthaltenen Begehren zu sanctioniren. Da ich im ersten Augenblick nichts entscheiden konnte, übernahm ich die Bittschrift, um, nachdem ich sie in Erwägung gezogen, darauf zu antworten. Dem zufolge, nachdem ich und die ganze heilige Synode, die in diesem Actenstück enthaltenen Begehren geprüft hatten, wurden wir darüber sehr betrübt, und da sie schriftlich gestellt waren, mußten wir auch schriftlich darauf antworten. Unsere Antwort wurde durch obbesagte englische Botschaft überschickt; da wir es für unsere Pflicht hielten, unsere Aufmerksamkeit auf Alles, was die Religion berührt, zu richten, und da eigens ein Deputirter wegen dieser Angelegenheit gekommen war, und von der englischen Botschaft unterstützt wurde, mußten wir uns in der Antwort peremtorischer Argumente bedienen; und da die Dinge, die man von uns begehrte, unserer Religion zuwiderliefen, so wurde die Nachlässigkeit der Priester und der Erzbischöfe des Landes, welche sich dem hätten widersetzen sollen, für strafbar erklärt, und wir mußten ihnen einen strengen Verweis deßhalb geben. Wenn das Schreiben treu übersetzt ist, so werden Sie die Antwort, die wir gegeben haben, kennen.“ Die Commission. „Wir sind erstaunt, in der Uebersetzung dieses Schreibens zu sehen, daß die unwissenden Priester den Vorzug verdienten; welcher Vortheil ist aus ihrer Unwissenheit zu ziehen? 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Unser Zweck war, daß die von Geistlichen einer fremden Religion erzogenen Leute, wie unterrichtet sie auch seyn mögen, nicht für des orthodoxen Priesterthums würdig gehalten, und daß die Priester aus tugendhaften Männern, die der orthodoxen Religion gemäß denken, gewählt werden sollen. Nachdem jene irreligiösen Priester in unsere im osmanischen Reiche bestehenden Schulen eingedrungen waren, haben wir sie mit dem Beistande seiner Hoheit daraus vertrieben.“ Die Commission. „In der Uebersetzung Ihres Schreibens heißt es, daß die Priester ohne Erlaubniß der Regierung ernannt werden konnten; hat die Regierung der ionischen Inseln nicht das Recht hiebei einzuschreiten? Da die kirchlichen Würden Aemter des Vertrauens sind, welche die Regierung verleiht, kraft welcher Autorität können Sie, als treuer Unterthan der hohen Pforte, sich in die politische Administration einer andern Regierung mischen und dort die Priester ernennen, ohne von ihr die Erlaubniß hiezu zu begehren? Dieß scheint uns inconsequent zu seyn.“ Der Patriarch. „Wenn auf den ionischen Inseln ein Bischof etwas der weltlichen Gewalt Zuwiderlaufendes thut, so kann ihn die Regierung absetzen; aber die Ernennung seines Nachfolgers kann, nach unserer Religion, nicht eher stattfinden, als nicht der Patriarch ihn einer solchen Wahl würdig erkennt und dieselbe sanctionirt. Wird der vorgeschlagene Bischof nicht für würdig gehalten, so kann sich der Patriarch weigern, ihn anzuerkennen und einen andern ernennen. Nie hat der Patriarch den Bewohnern der ionischen Inseln das Recht eingeräumt, die Bischöfe zu ernennen. Wir können selbst dann nicht unsere Sanction zu Gunsten eines Bischofs ertheilen, wenn er auch von der Regierung gewählt worden seyn sollte, sobald es uns scheint, daß er sie nicht verdiene, und die Regierung darf sich nicht einmischen, wenn ein Bischof von uns ernannt wird. Auf den ionischen Inseln könnte

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Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 102. Augsburg, 11. April 1840, S. 0812. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_102_18400411/12>, abgerufen am 21.11.2024.