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Allgemeine Zeitung. Nr. 95. Augsburg, 4. April 1840.

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[1176-78]

Venediger Handelsgesellschaft.

Im Sinne der Statuten werden die HH. Unterzeichner auf Actien hiemit eingeladen, die erste Einzahlung von 20 Proc. auf den Betrag jeder Actie von heute an
innerhalb drei Monaten
zu leisten.

Gegen diese Einzahlung wird ein Interims-Actienschein erlassen, und die vom 1 Julius an mit 4 Proc. pr. Jahr darauf fallenden Zinsen werden bei der nächstfolgenden Einzahlung der P. T. Actionnäre eingerechnet werden.

Zum Behufe dieser ersten Einzahlung, die in Venedig zu erfolgen hat, wird die Casse der Gesellschaft, mit Ausnahme der Festtage, vom 16 bis 30 Junius offen stehen. - Venedig, den 31 März 1840.

Die Directoren: Sp. Papadopoli. Joseph Reali.

[1191]

Nydeck, Brückenbau zu Bern in der Schweiz.

Es wird andurch den HH. Bauunternehmern zur Kenntniß gebracht, daß vom
6 April
nächstkünftig hinweg ein Concurs vermittelst versiegelter Angebote zum Behuf der Ausführung dieser zunächst bei der Stadt Bern zu erbauenden Brücke eröffnet wird.

Die gänzlich aus Stein auszuführende Brücke wird bestehen:

1) aus einem großen kreisförmigen Bogen über die Aare von 156 Schweizerfuß (der Fuß zu drei franz. Decimetres) Spannung und 61 Fuß Pfeilhöhe, welcher auf zwei 20 Fuß hohen, im Flußbette gegründeten Pfeilern ruht.

Die Gesammthöhe des Brückenpflasters über dem niedrigen Wasserstande beträgt 81.43 Fuß und die Breite des Bogens zwischen den beiden Stirnseiten 40 Fuß.

2) Aus zwei halbkreisförmigen Nebenbogen von 50 Fuß Durchmesser, welche auf Pfeiler von 17 bis 34 Fuß Höhe aufgesetzt sind, die Breite der Seitenbogen mißt 52 Fuß.

3) Aus Anfahrten von aufgeführter Erde mit Stützmauern, welche theilweise eine Höhe von 65 Fuß über dem Boden erreichen.

Die Gesammtlänge der Brücke beträgt 426 Fuß, diejenige der Anfahrten 190 Fuß. Alle Grundmauern liegen auf dem Felsen.

Die Eingaben zur Uebernahme dieses Baues sind bis den
14 Junius
nächsthin nach Anleitung des Vorschriftenheftes der Direction der Nydeckbrücken-Gesellschaft zu übergeben.

Die Bauunternehmer, welche geneigt sind, diesen Bau auszuführen, können bei dem Unterzeichneten Einsicht der Plane, Devise und des Vorschriftenheftes nehmen; derselbe wird auch fernere Erläuterungen über dieses große Werk ertheilen.

Bern, den 23 März 1840.

Der dirigirende Ingenieur St. Wurstemberger.

[1170]

Verschollenheits-Erklärung.

Joseph Pentenrieder, Milchmannssohn von hier, wird nunmehr, da sich derselbe oder seine allenfallsige Descendenz, der unterm 6 September v. J. erlassenen öffentlichen Aufforderung ungeachtet, innerhalb der gesetzten Frist von sechs Monaten nicht gestellt oder sonst Nachricht von sich gegeben hat, für verschollen erklärt und sein diesseits vorliegendes Vermögen, aus 500 fl. Elterngut bestehend, an dessen nächste Intestaterben gegen juratorische Caution ausgehändigt.

Am 17 März 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Wirtl.

[1020-21]

Bekanntmachung.

Von dem k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg werden hiermit alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 3 März d. J. verstorbenen Gutsherrn und Patrimonialgerichts-Inhabers, Hrn. Joseph v. Silbermann zu Straß bei Neuburg, aus was immer für einem Titel Forderungen zu machen haben, zur Anmeldung dieser ihrer Ansprüche binnen eines Termines von
30 Tagen
unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß widrigenfalls bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaft auf sie keine Rücksicht genommen würde.

Augsburg, den 17 März 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

Deuringer, Rathsacc.

[1147]

Verschollenheits-Erkenntniß.

Nachdem weder Susanna Elisabetha Rosenfellner, verehelichte Keßler, selbst, noch auch deren allenfallsige Leibeserben auf die unterm 23 November 1832 erlassene öffentliche Vorladung sich wegen des ihr aus dem Nachlasse der verstorbenen Kaufmanns-Wittwe Susanna Elisabetha Royko zugefallenen Erbtheils bisher nicht gemeldet haben, so wird diese Susanna Elisabetha Rosenfellner, verehelichte Keßler, welche inzwischen das 71ste Lebensjahr zurückgelegt hat, auf Antrag der Miterben hiemit für todt erklärt, und ihr Erbtheil in Gemäßheit des in der Stadt Regensburg geltenden Statutar-Gesetzes vom 7 October 1799 den Miterben ohne Caution verabfolgt werden.

Regensburg, den 24 März 1840.

Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Hörl, Dir.

Leiblein.

[1181-83]

Sigmaringen.

Brauerei-Verpachtung.

Montag, den 15 künftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, wird die herrschaftliche Brauerei dahier auf mehrere Jahre in der hiesigen Rentamtskanzlei im Aufstreich in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können täglich bis zur anberaumten Tagfahrt bei dem fürstlichen Rentamt dahier eingesehen werden. In Betreff der Pachtliebhaber ist noch zu bemerken, daß sich dieselben vermittelst amtlich beglaubigter Zeugnisse über zureichendes Vermögen, guten Leumund und hauptsächlich noch darüber auszuweisen haben, daß sie die Brauerei vollständig erlernt haben.

Sigmaringen, den 29 März 1840.

Fürstliches Rentamt.

Lauchert.

[1037]

Für Gymnasien, Real- und Bürgerschulen sind in der Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig erschienen und in allen österreichischen, bayerischen, schwäbischen und schweizerischen Buchhandlungen zu finden:

Fiedler, Prof. Dr. Frz., Geschichte des römischen Staates und Volkes. Dritte verm. Aufl. Mit Urkunden und Stammtafeln. gr. 8. (34 Bogen) 1839. 1 Rthlr. 16 gr.

Forbiger, Conrect. Dr. A., Aufgaben zur Bildung des latein. Styls für mittl. Classen in Gymnasien, aus den besten neueren Latinisten entlehnt, und mit grammat., lexikal., stylist. Anmerk., steten Hinweis. auf die G ammat. von Zumpt, Ramshorn und Billroth versehen. 3te verb. u. verm. Aufl. gr. 8. 16 gr.

Hoffmann, Dr. K. J., grammatikal.-latein. Lesebuch für Gymnasien etc. Mit Verweisungen auf die Grammatiken von O. Schulz, Zumpt und Ramshorn. gr. 8. (20 1/2 B.) 1ster Curs. 8 gr. 2ter Curs. 10 gr.

- - methodische Anleitung zum Uebersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche, und aus dem Deutschen ins Latein., gleich von Erlernung der ersten Sprachelemente an, mit besond. Berücksichtigung der Grammat. von Schulz, Zumpt und Ramshorn. gr. 8. (17 B.) 16 gr.

Plauti, Psoudolus, Ruden, Truculentus. Denuo recens. et explicavit Fr. Henr. Bothe 8maj. 1840. 16 gr.

Pölitz, K. H. L., kleine Weltgeschichte oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten. (Mit ausgewählter Litteratur.) 7te verm. Aufl. gr. 8. (36 1/2 B.) 1 Thlr.

Rebs, Dr. C. G., Naturlehre für die Jugend. Für Volks- und Bürgerschulen und die untern Classen der Gymnasien etc. 2te verm. Aufl. 8. 18 gr.

Reinhardt, Conrect. Dr. H. F., die Analogien der von Buttmann in der Schul-Grammatik aufgeführten unregelmäßigen griechischen Verba, zum Gebrauche der 3ten Gymnasialclasse. 2 Tabellen. Imp. Fol. 6 gr.

Selecta e poetis latinis carmina ad initiandos poesi Romanae tironum animos. Ed. Fr. Lindemann. II partes. 8maj. (16 B.) 16 gr.

[1176-78]

Venediger Handelsgesellschaft.

Im Sinne der Statuten werden die HH. Unterzeichner auf Actien hiemit eingeladen, die erste Einzahlung von 20 Proc. auf den Betrag jeder Actie von heute an
innerhalb drei Monaten
zu leisten.

Gegen diese Einzahlung wird ein Interims-Actienschein erlassen, und die vom 1 Julius an mit 4 Proc. pr. Jahr darauf fallenden Zinsen werden bei der nächstfolgenden Einzahlung der P. T. Actionnäre eingerechnet werden.

Zum Behufe dieser ersten Einzahlung, die in Venedig zu erfolgen hat, wird die Casse der Gesellschaft, mit Ausnahme der Festtage, vom 16 bis 30 Junius offen stehen. – Venedig, den 31 März 1840.

Die Directoren: Sp. Papadopoli. Joseph Reali.

[1191]

Nydeck, Brückenbau zu Bern in der Schweiz.

Es wird andurch den HH. Bauunternehmern zur Kenntniß gebracht, daß vom
6 April
nächstkünftig hinweg ein Concurs vermittelst versiegelter Angebote zum Behuf der Ausführung dieser zunächst bei der Stadt Bern zu erbauenden Brücke eröffnet wird.

Die gänzlich aus Stein auszuführende Brücke wird bestehen:

1) aus einem großen kreisförmigen Bogen über die Aare von 156 Schweizerfuß (der Fuß zu drei franz. Decimetres) Spannung und 61 Fuß Pfeilhöhe, welcher auf zwei 20 Fuß hohen, im Flußbette gegründeten Pfeilern ruht.

Die Gesammthöhe des Brückenpflasters über dem niedrigen Wasserstande beträgt 81.43 Fuß und die Breite des Bogens zwischen den beiden Stirnseiten 40 Fuß.

2) Aus zwei halbkreisförmigen Nebenbogen von 50 Fuß Durchmesser, welche auf Pfeiler von 17 bis 34 Fuß Höhe aufgesetzt sind, die Breite der Seitenbogen mißt 52 Fuß.

3) Aus Anfahrten von aufgeführter Erde mit Stützmauern, welche theilweise eine Höhe von 65 Fuß über dem Boden erreichen.

Die Gesammtlänge der Brücke beträgt 426 Fuß, diejenige der Anfahrten 190 Fuß. Alle Grundmauern liegen auf dem Felsen.

Die Eingaben zur Uebernahme dieses Baues sind bis den
14 Junius
nächsthin nach Anleitung des Vorschriftenheftes der Direction der Nydeckbrücken-Gesellschaft zu übergeben.

Die Bauunternehmer, welche geneigt sind, diesen Bau auszuführen, können bei dem Unterzeichneten Einsicht der Plane, Devise und des Vorschriftenheftes nehmen; derselbe wird auch fernere Erläuterungen über dieses große Werk ertheilen.

Bern, den 23 März 1840.

Der dirigirende Ingenieur St. Wurstemberger.

[1170]

Verschollenheits-Erklärung.

Joseph Pentenrieder, Milchmannssohn von hier, wird nunmehr, da sich derselbe oder seine allenfallsige Descendenz, der unterm 6 September v. J. erlassenen öffentlichen Aufforderung ungeachtet, innerhalb der gesetzten Frist von sechs Monaten nicht gestellt oder sonst Nachricht von sich gegeben hat, für verschollen erklärt und sein diesseits vorliegendes Vermögen, aus 500 fl. Elterngut bestehend, an dessen nächste Intestaterben gegen juratorische Caution ausgehändigt.

Am 17 März 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Wirtl.

[1020-21]

Bekanntmachung.

Von dem k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg werden hiermit alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 3 März d. J. verstorbenen Gutsherrn und Patrimonialgerichts-Inhabers, Hrn. Joseph v. Silbermann zu Straß bei Neuburg, aus was immer für einem Titel Forderungen zu machen haben, zur Anmeldung dieser ihrer Ansprüche binnen eines Termines von
30 Tagen
unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß widrigenfalls bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaft auf sie keine Rücksicht genommen würde.

Augsburg, den 17 März 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

Deuringer, Rathsacc.

[1147]

Verschollenheits-Erkenntniß.

Nachdem weder Susanna Elisabetha Rosenfellner, verehelichte Keßler, selbst, noch auch deren allenfallsige Leibeserben auf die unterm 23 November 1832 erlassene öffentliche Vorladung sich wegen des ihr aus dem Nachlasse der verstorbenen Kaufmanns-Wittwe Susanna Elisabetha Royko zugefallenen Erbtheils bisher nicht gemeldet haben, so wird diese Susanna Elisabetha Rosenfellner, verehelichte Keßler, welche inzwischen das 71ste Lebensjahr zurückgelegt hat, auf Antrag der Miterben hiemit für todt erklärt, und ihr Erbtheil in Gemäßheit des in der Stadt Regensburg geltenden Statutar-Gesetzes vom 7 October 1799 den Miterben ohne Caution verabfolgt werden.

Regensburg, den 24 März 1840.

Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Hörl, Dir.

Leiblein.

[1181-83]

Sigmaringen.

Brauerei-Verpachtung.

Montag, den 15 künftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, wird die herrschaftliche Brauerei dahier auf mehrere Jahre in der hiesigen Rentamtskanzlei im Aufstreich in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können täglich bis zur anberaumten Tagfahrt bei dem fürstlichen Rentamt dahier eingesehen werden. In Betreff der Pachtliebhaber ist noch zu bemerken, daß sich dieselben vermittelst amtlich beglaubigter Zeugnisse über zureichendes Vermögen, guten Leumund und hauptsächlich noch darüber auszuweisen haben, daß sie die Brauerei vollständig erlernt haben.

Sigmaringen, den 29 März 1840.

Fürstliches Rentamt.

Lauchert.

[1037]

Für Gymnasien, Real- und Bürgerschulen sind in der Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig erschienen und in allen österreichischen, bayerischen, schwäbischen und schweizerischen Buchhandlungen zu finden:

Fiedler, Prof. Dr. Frz., Geschichte des römischen Staates und Volkes. Dritte verm. Aufl. Mit Urkunden und Stammtafeln. gr. 8. (34 Bogen) 1839. 1 Rthlr. 16 gr.

Forbiger, Conrect. Dr. A., Aufgaben zur Bildung des latein. Styls für mittl. Classen in Gymnasien, aus den besten neueren Latinisten entlehnt, und mit grammat., lexikal., stylist. Anmerk., steten Hinweis. auf die G ammat. von Zumpt, Ramshorn und Billroth versehen. 3te verb. u. verm. Aufl. gr. 8. 16 gr.

Hoffmann, Dr. K. J., grammatikal.-latein. Lesebuch für Gymnasien etc. Mit Verweisungen auf die Grammatiken von O. Schulz, Zumpt und Ramshorn. gr. 8. (20 1/2 B.) 1ster Curs. 8 gr. 2ter Curs. 10 gr.

– – methodische Anleitung zum Uebersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche, und aus dem Deutschen ins Latein., gleich von Erlernung der ersten Sprachelemente an, mit besond. Berücksichtigung der Grammat. von Schulz, Zumpt und Ramshorn. gr. 8. (17 B.) 16 gr.

Plauti, Psoudolus, Ruden, Truculentus. Denuo recens. et explicavit Fr. Henr. Bothe 8maj. 1840. 16 gr.

Pölitz, K. H. L., kleine Weltgeschichte oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten. (Mit ausgewählter Litteratur.) 7te verm. Aufl. gr. 8. (36 1/2 B.) 1 Thlr.

Rebs, Dr. C. G., Naturlehre für die Jugend. Für Volks- und Bürgerschulen und die untern Classen der Gymnasien etc. 2te verm. Aufl. 8. 18 gr.

Reinhardt, Conrect. Dr. H. F., die Analogien der von Buttmann in der Schul-Grammatik aufgeführten unregelmäßigen griechischen Verba, zum Gebrauche der 3ten Gymnasialclasse. 2 Tabellen. Imp. Fol. 6 gr.

Selecta e poëtis latinis carmina ad initiandos poësi Romanae tironum animos. Ed. Fr. Lindemann. II partes. 8maj. (16 B.) 16 gr.

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Die gänzlich aus Stein auszuführende Brücke wird bestehen: 1) aus einem großen kreisförmigen Bogen über die Aare von 156 Schweizerfuß (der Fuß zu drei franz. Decimetres) Spannung und 61 Fuß Pfeilhöhe, welcher auf zwei 20 Fuß hohen, im Flußbette gegründeten Pfeilern ruht. Die Gesammthöhe des Brückenpflasters über dem niedrigen Wasserstande beträgt 81.43 Fuß und die Breite des Bogens zwischen den beiden Stirnseiten 40 Fuß. 2) Aus zwei halbkreisförmigen Nebenbogen von 50 Fuß Durchmesser, welche auf Pfeiler von 17 bis 34 Fuß Höhe aufgesetzt sind, die Breite der Seitenbogen mißt 52 Fuß. 3) Aus Anfahrten von aufgeführter Erde mit Stützmauern, welche theilweise eine Höhe von 65 Fuß über dem Boden erreichen. Die Gesammtlänge der Brücke beträgt 426 Fuß, diejenige der Anfahrten 190 Fuß. Alle Grundmauern liegen auf dem Felsen. Die Eingaben zur Uebernahme dieses Baues sind bis den 14 Junius nächsthin nach Anleitung des Vorschriftenheftes der Direction der Nydeckbrücken-Gesellschaft zu übergeben. Die Bauunternehmer, welche geneigt sind, diesen Bau auszuführen, können bei dem Unterzeichneten Einsicht der Plane, Devise und des Vorschriftenheftes nehmen; derselbe wird auch fernere Erläuterungen über dieses große Werk ertheilen. Bern, den 23 März 1840. Der dirigirende Ingenieur St. Wurstemberger. [1170] Verschollenheits-Erklärung. Joseph Pentenrieder, Milchmannssohn von hier, wird nunmehr, da sich derselbe oder seine allenfallsige Descendenz, der unterm 6 September v. J. erlassenen öffentlichen Aufforderung ungeachtet, innerhalb der gesetzten Frist von sechs Monaten nicht gestellt oder sonst Nachricht von sich gegeben hat, für verschollen erklärt und sein diesseits vorliegendes Vermögen, aus 500 fl. Elterngut bestehend, an dessen nächste Intestaterben gegen juratorische Caution ausgehändigt. Am 17 März 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Wirtl. [1020-21] Bekanntmachung. Von dem k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg werden hiermit alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 3 März d. J. verstorbenen Gutsherrn und Patrimonialgerichts-Inhabers, Hrn. Joseph v. Silbermann zu Straß bei Neuburg, aus was immer für einem Titel Forderungen zu machen haben, zur Anmeldung dieser ihrer Ansprüche binnen eines Termines von 30 Tagen unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß widrigenfalls bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaft auf sie keine Rücksicht genommen würde. Augsburg, den 17 März 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Lic. Kellerer, Dir. Deuringer, Rathsacc. [1147] Verschollenheits-Erkenntniß. Nachdem weder Susanna Elisabetha Rosenfellner, verehelichte Keßler, selbst, noch auch deren allenfallsige Leibeserben auf die unterm 23 November 1832 erlassene öffentliche Vorladung sich wegen des ihr aus dem Nachlasse der verstorbenen Kaufmanns-Wittwe Susanna Elisabetha Royko zugefallenen Erbtheils bisher nicht gemeldet haben, so wird diese Susanna Elisabetha Rosenfellner, verehelichte Keßler, welche inzwischen das 71ste Lebensjahr zurückgelegt hat, auf Antrag der Miterben hiemit für todt erklärt, und ihr Erbtheil in Gemäßheit des in der Stadt Regensburg geltenden Statutar-Gesetzes vom 7 October 1799 den Miterben ohne Caution verabfolgt werden. Regensburg, den 24 März 1840. Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht. Hörl, Dir. Leiblein. [1181-83] Sigmaringen. Brauerei-Verpachtung. Montag, den 15 künftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, wird die herrschaftliche Brauerei dahier auf mehrere Jahre in der hiesigen Rentamtskanzlei im Aufstreich in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können täglich bis zur anberaumten Tagfahrt bei dem fürstlichen Rentamt dahier eingesehen werden. In Betreff der Pachtliebhaber ist noch zu bemerken, daß sich dieselben vermittelst amtlich beglaubigter Zeugnisse über zureichendes Vermögen, guten Leumund und hauptsächlich noch darüber auszuweisen haben, daß sie die Brauerei vollständig erlernt haben. Sigmaringen, den 29 März 1840. Fürstliches Rentamt. Lauchert. [1037] Für Gymnasien, Real- und Bürgerschulen sind in der Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig erschienen und in allen österreichischen, bayerischen, schwäbischen und schweizerischen Buchhandlungen zu finden: Fiedler, Prof. Dr. Frz., Geschichte des römischen Staates und Volkes. Dritte verm. Aufl. Mit Urkunden und Stammtafeln. gr. 8. (34 Bogen) 1839. 1 Rthlr. 16 gr. Forbiger, Conrect. Dr. A., Aufgaben zur Bildung des latein. Styls für mittl. Classen in Gymnasien, aus den besten neueren Latinisten entlehnt, und mit grammat., lexikal., stylist. Anmerk., steten Hinweis. auf die G ammat. von Zumpt, Ramshorn und Billroth versehen. 3te verb. u. verm. Aufl. gr. 8. 16 gr. Hoffmann, Dr. K. J., grammatikal.-latein. Lesebuch für Gymnasien etc. Mit Verweisungen auf die Grammatiken von O. Schulz, Zumpt und Ramshorn. gr. 8. (20 1/2 B.) 1ster Curs. 8 gr. 2ter Curs. 10 gr. – – methodische Anleitung zum Uebersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche, und aus dem Deutschen ins Latein., gleich von Erlernung der ersten Sprachelemente an, mit besond. Berücksichtigung der Grammat. von Schulz, Zumpt und Ramshorn. gr. 8. (17 B.) 16 gr. Plauti, Psoudolus, Ruden, Truculentus. Denuo recens. et explicavit Fr. Henr. Bothe 8maj. 1840. 16 gr. Pölitz, K. H. L., kleine Weltgeschichte oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten. (Mit ausgewählter Litteratur.) 7te verm. Aufl. gr. 8. (36 1/2 B.) 1 Thlr. Rebs, Dr. C. G., Naturlehre für die Jugend. Für Volks- und Bürgerschulen und die untern Classen der Gymnasien etc. 2te verm. Aufl. 8. 18 gr. Reinhardt, Conrect. Dr. H. F., die Analogien der von Buttmann in der Schul-Grammatik aufgeführten unregelmäßigen griechischen Verba, zum Gebrauche der 3ten Gymnasialclasse. 2 Tabellen. Imp. Fol. 6 gr. Selecta e poëtis latinis carmina ad initiandos poësi Romanae tironum animos. Ed. Fr. Lindemann. II partes. 8maj. (16 B.) 16 gr.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 95. Augsburg, 4. April 1840, S. 0759. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_095_18400404/15>, abgerufen am 04.05.2024.